Erstes Blatt.
Lbrnnements» Preis: MhrUch 9 ^ châi.4^50^. Werteljährlrch 8 M 25 A W? arswärtig« Momenten mit Gkm betreffenden Bostauffchlag. Die einzelne Kkimmer 10 A
Hanauer Amcitzer.
Zugleich
Arnttiches @>rgcm für StaöL- und LcrnLlrreis ^ana«.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
J«sertt«lS- PreiS: Die Iftxeltiy
riwrberarÄoam
10 ^.
»el'^v. Zeile
16 ^.
«eSkpâ Zelle
20 ^.
Die Jspalt. Zeile
80 ^.
Wr 287.
Samstag den 8. Dezember
1894
Amtliches, ^anö^rets ^anait.
Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.
Veranlagungsbezirk Landkreis Hanau.
Oeffentliche Bekanntmachung.
Steuerveranlagung für das Steuerjahr 1895,96.
Auf Grund des §. 24 des Einkommensteuergesetzes vom 24. Juni 1891 (Gesetzsammlung S. 175) wird hiermit jeder bereits mit einem Einkommen von mehr als 3000 Mark veranlagte Steuer- pflichtige im Kreise Hanau aufgefordert, die Steuererklärung über sein Jahreseinkommen nach dem vorgeschriebenen Formular in der Zeit vom 4. bis einschl. den 21. Januar 189 5 dem Unterzeichneten schriftlich oder zu Protokoll unter der Versicherung abzugeben, daß die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht sind.
Die obenbezeichneten Steuerpflichtigen sind zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet, auch wenn ihnen eine besondere Aufforderung oder ein Formular nicht zugegangen ist.
Die Einsendung schriftlicher Erklärungen durch die Post ist zulässig, geschieht aber aus Gefahr des Absenders und deshalb zweckmäßig mittels Einschreibebriefes. Mündliche Erklärungen werden von dem Unterzeichneten in seinem Amtslokal, Paradeplatz 1, während der Geschäftsstunden von 9 bis 12 Uhr vormittags zu Protokoll entgegen genommen.^ ^MWM
Die Versäumung der obigen Frist hat gemäß §. 30 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes den Verlust der gesetzlichen Rechtsmittel gegen die Einschätzung zur Einkommensteuer für das Steuerjahr zur Folge.
Wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben oder wissentliche Verschweigung von Einkommen in der Steuererklärung sind im §. 66 des Einkommensteuergesetzes mit Strafe bedroht.
Steuerpflichtige, welche gemäß §. 26 des Ergänzungssteuergesetzes vom 14. Juli 1893 (Gesetzsamml. S. 134) von dem Rechte der Vermögensanzeige Gebrauch machen wollen, haben dieselbe ebenfalls innerhalb der oben angegebenen Frist nach dem vorgeschriebenen Formular bei dem Unterzeichneten schriftlich oder zu Protokoll abzugeben.
Auf die Berücksichtigung später eingehender Vermögensanzeigen bei der Veranlagung der Ergänzungssteuer kann nicht gerechnet werden.
Wissentlich unrichtige oder unvollständige thatsächliche Angaben über da» Vermögen in der Vermögensanzeige sind im §. 43 des Ergänzungssteuergesetzes mit Strafe bedroht.
Die vorgeschriebenen Formulare zu Steuererklärungen und zu Vermögensanzeigen werden von heute ab im Amtslokal des Unterzeichneten auf Verlangen kostenlos verabfolgt.
Hanau am 6. Dezember 1894.
Der Vorsitzende der Veranlagungskommission
J. St. 3581 v. Oertzen, Landrath.
Dienstnachnchten aus dem Kreise.
Verloren: Ein Leihhausschein Nr. 4192. Ein Gesindedienstbuch auf den Namen Anna Wörz aus Kladenbach. Ein Zehnmarkstück.
Gefunden: Eine große Milchkanne mit der Aufschrift „Dampfmolkerei Langenselbold". Eine Bindekette.
Zugelaufen: Ein großer weiß und grauer Hund m. Gcschl.
Hanau am 8. Dezember 1894.
Stadtkaffe.
Alle Diejenigen, welche mit Umlage und Schulgeld noch im Rückstände sind, werden an alsbaldige Zahlung mit dem Bemerken erinnert, daß bis 11. Dezember d. I. Zahlung bis Dezember einschl. zu leisten ist und daher vom 12. Dezember an die
DM- Die heutige Nummer umfaßt außer dem Unterhaltungsblatt 24 Seiten.
Beitreibung auf die Monate Oktober bis einschl. Dezember 1894 sich erstrecken wird.
Hanau am 29. November 1894.
Stadtkasse. 15509
Zwecks Zinsenberechnung und Bücherabschluß wird die städtische Sparkasse vom
17. Dezember d. I. bis einschl. 2. Januar 1895 für den Verkehr mit dem Publikum geschlossen sein.
Hanau den 1. Dezember 1894.
Die Verwaltung der städtischen Sparkasse:
Küstner. Klaere. Eilber. 15551
Gebandevermiethnng.
Die nachbinannten Gebäude im domänenfiskalischen Gehöft zu Kilianstädten:
a) das vormalige Schäferwohnhaus mit zugehörigen Stallungen, bisher in Miethe des Konrad Rauch,
b) eine Scheuer, bisher in Miethe des Friedrich Andreas Zeh, sollen von Petri — 22. Februar — 1895 ab anderweit auf sechs Jahre öffentlich meistbietend vermiethet werden. Termin hierzu ist auf
Donnerstag den 13. dieses Monats, nachmittags 3 Uhr, an Ort und Stelle anberaumt. Zusammenkunft in der Wirthschaft des Andreas Zeh sen. Auf angemessene Miethgebote erfolgt der Zuschlag ohne Abhaltung eines weiteren Termins.
Hanau am 7. Dezember 1894.
Der Königliche Domänenrentmeister
Bell. 15896
Tagesschau.
Berlin, 7. Dez. Das Staatsministerium trat heute Nachmittag 2 Uhr unter dem Vorsitz des Ministerpräsidenten Fürsten zu Hohenlohe im Dienstgebäude, Leipziger Platz 11, zu einer Sitzung zusammen.
Berlin, 7. Dez. Einer der ersten im Reichstage zur Berathung gelangenden Initiativanträge wird der Antrag des Zentrums auf Aufhebung des Jesuitengesetzes sein.
Berlin, 7. Dez. Einer verbürgten Nachricht zufolge, wird mit dem Bau einer festen Rheinbrücke Straßburg-Kehl im nächsten Frühjahr begonnen. Die Brücke soll 1897 vollendet werden.
Berlin, 7. Dez. Der „Lokalanzeiger" meldet: Gestern Abend brach bei einem Kinderfeste in der katholischen Schule zu Belfast (Irland) infolge Erlöschung der Gasbeleuchtung eine Panik aus, wobei zahlreiche Kinder schwer verletzt wurden. Vier starben im Hospital, fünfzehn liegen lebensgefährlich danieder. — Heute meldet dasselbe Blatt zu dieser Katastrophe: Das Unglück hat sich als viel größer herausgestellt, wie man zuerst angenommen hatte. Bei der Kindervorstellung waren über 400 Personen, zumeist Kinder, anwesend. Plötzlich drehte ein Unbekannter das Gas aus und schrie: „Mörder!" „Geister !" Die entsetzten Kinder stürzten nach der Treppe, wo ein furchtbares Gedränge entstand. 4 Kinder wurden todt aus dem Knäuel gezogen, 30 wurden schwer verletzt, darunter eine Anzahl lebensgefährlich. Die Untersuchung gegen den unbekannten Urheber ist im Gange.
Berlin, 7. Dez. Die Subskription auf die neue russische Anleihe findet, nach den „Fr. N.", am 12. d. Mts. statt: in Berlin bei Bleich- röder, der Diskontogesellschaft und Mendelssohn, in Frankfurt a. M. bei Rothschild Söhne. Der Emissionspreis beträgt 95 Prozent, wobei eine Nominale von 404 Mark zu Grunde gelegt ist. Die Abnahme der Stücke findet ab 2. Januar 1895 statt nach Maßgabe der Subfkriptionsbeding- ungen, bei später abgenommenen Stücken werden statt Stückzinsen VI» Prozent vergütet, die Anleihe bezweckt den Rückkauf der Obligationen der Eisenbahnen von Poti, Tiflis, Rjashsk, Grajevo, Mitau, Donea, Baltische Loswo, Sebastopol (3 Emissionen), Riga, Dwinsk und Tambow-Orel. Der Befehl wurde gestern unterzeichnet.