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Erstes Blatt.

Lbonnemknts- Preis:

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Dir einzelne «awr 10 4.

Hanmm Anzeiger.

Zugleich

AmMches Hvgarr für StaöL- und FanöLreis Kcrrrcrrr.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Bärge.

JrstrtisvS-

PreiS:

Die tsvaltige Gannondzâ »der deren Noam 10 4.

Dir r^. Aeil« 16 4.

Die Avalt. Zeile 20 ^.

Die Sspalt. Zelle 30 ^.

wr 284.

Mittwoch den 5. Dezember

1894.

Amtliches, ^taöt&rets ^aixait.

Der Schlachthofverwalter Thierarzt Jakob Becker hier ist als Trichinenbeschauer bestellt und verpflichtet worden.

Hanau am 30. November 1894.

Königliche Polizeidirektion.

P. 12571 I. V.: Dr. Köhler, Regierungsassessor.

Zahlung mit dem Bemerken erinnert, daß bis 11. Dezember d. I. Zahlung bis Dezember einschl. zu leisten ist und daher vom 12. Dezember an die Beitreibung auf die Monate Oktober bis einschl. Dezember 1894 sich erstrecken wird.

Hanau am 29. November 1894.

Stadtkasse. 15509

Dienstnachrichten aus dem Kreise.

Gefunden: Ein schwarzer Handschuh (linker). Ein Kinderhand­schuh (rechter). Ein goldener Ring.

Verloren: Ein Zwicker von Nickel mit zweierlei Gläsern.

Entlaufen: Ein Dalmatiner Hund m. Geschl.; dem Wieder­bringer eine gute Belohnung.

Hanau am 5. Dezember 1894.

Nachstehend bringen wir den in der Generalversammlung der Orts­krankenkasse am 25. September d. J. beschlossenen Statutennachtrag zur öffentlichen Kenntniß. Derselbe tritt vom heutigen Tagt an in Kraft.

Hanau am 3. Dezember 1894.

Der Vorstand der Ortskrankenkasse für den Landkreis Hanau. Dr. L. Gans, Vorsitzender.

n. Nachtrag

zu dem Statut der Ortskrankenkaffe für den Landkreis Hanau vom 16. November 1892.

Der §. 13 Absatz 1 des Statuts wird wie folgt abgeändert:

Als Krankenunterstützung wird gewährt für die Dauer der Krank­heit, aber nicht über 52 Wochen:

1. vom Beginn der Krankheit ab freie ärztliche Behandlung und Arznei;

2. die Lieferung von Brillen, Bruchbändern und ähnlichen Vorrichtungen oder Heilmitteln, welche zur Heilung des Erkrankten oder zur Her­stellung und Erhaltung der Erwerbsfähigkeit nach beendetem Heil­verfahren erforderlich sind;

3. im

der

Falle der Erwerbsunfähigkeit vom dritten Tage der Erkrankung bis zum Ablauf der 26. Woche für jeden Arbeitstag einschließlich auf Wochentage fallenden Festtage ein Krankengeld und zwar: a. für Mitglieder der I. Klasse 1,67 Mark,

bei

b. c. d.

If

If tf

If

If

II

II. III. IV.

,/

fortdauernder Erwerbsunfähigkeit

Ablauf eines Jahres

e. für Mitglieder der I. Klasse

1,25 ),75 0,50 von

tf

if

tf

der 27. Woche ab bis

zum

f. g- h.

If

II

II. III. IV.

ff

If

If

von

If tf

If

Hanau den 25. September 1894.

(gez.) Dr. Gans, Vorsitzender.

0,83 0,62 0,37 0,25

Mark, tf tf tf

Vorstehender Nachtrag zu dem Statut

Landkreises Hanau wird hierdurch auf Grund

der des

Ortskrankenkasse des

8- 24 des Gesetzes, betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter, in der Fassung des

vom 10. April 1892 (R. G. B. S. 379) genehmigt. Cassel den 30. Oktober 1894.

Gesetzes

B. A. 2256

(L. 8.)

Namens des Bezirksausschusses: Der Vorsitzende.

^tadtUreis ^artavu

Bekanntmachungen des Sberbürgermeisteramtes.

Stadtkaffe.

Alle Diejenigen, welche mit Umlage und Schul­geld noch im Rückstände sind, werden an alsbaldige

Gustav Adolf.

Die Evangelischen Deutschlands begehen am 9. Dezember die drei­hundertste Wiederkehr des Geburtstages des Schwedenkönigs Gustav Adolf in dankbarer Erinnerung dessen, daß dieser Fürst bei dem traurigen Glau­benskriege, in welchem das deutsche Volk und Land nicht nur durch seine eigenen Söhne, sondern auch durch zahlreiche fremdländische Schaaren zer­rüttet wurde, von der Vorsehung berufen gewesen ist, der Retter der evan­gelischen Sache zu werden.

In den Adern Gustav Adolfs kreiste deutsches Blut; mütterlicherseits ist er ein Nachkomme des Landgrafen Philipp von Hessen, des muthigen Bekenners und Vorkämpfers der Reformation, und nahe verwandtschaftliche Beziehungen machten ihn zum Oheim des Großen Kurfürsten. Ihm war es zu danken, daß Stralsund einer langwierigen Belagerung widerstand; sein Sieg bei Breitenfeld am 7. September 1631 flößte den Evangelischen zuerst wieder Muth und Vertrauen auf ihre Sache ein. Auf deutschem Boden in der Schlacht bei Lützen am 6. November 1632 starb er den Tod eines heldenmüthigen christlichen Soldaten. Daß der Schweden­könig, wie alle anderen betheiligten Fürsten, bei seinem Eingreifen in den Glaubenskrieg, der auf deutschem Boden ausgefochten wurde, auch politische Beweggründe die Erhaltung der nationalen Selbstständigkeit Schwedens hatte, schloß nicht aus, daß ihm die Vertheidigung des evangelischen Glaubens, der Schutz seiner deutschen Glaubensbrüder am höchsten stand, die ohne seine Hilse verloren gewesen wären.

Wenn wir an diesem Tage des Schwedenkönigs gedenken, so feiern wir nicht seine Siege, die mit der traurigsten Epoche der deutschen Ge­schichte vernknüpft waren; wir gedenken seiner als eines Staats- und Kriegsmannes, der sich allezeit als treuer und aufrichtiger Bekenner seines Glaubens bewährt hat und sein wehrhaftes Volk zu gleicher Begeisterung und Hingabe zu beseelen wußte. Schon früh war er zum Jünglinge, zum Manne gereift; dem damals Fünfzehnjährigen konnte der Vater, als es sich um einen schwierigen Entschluß im Staatsrathc handelte, die Hand aufs Haupt legen und sagen:Ille faciet" der wird's schon durch­führen. Sein Heer vereidigte er auf die von ihm selbst verfaßten Kriegs­artikel, die Grundlage einer strengen Kriegszucht, durch welche sich die Schweden, so lange er sie führte, stets ausgezeichnet haben. Ehe er 1630 den Fuß nach Deutschland setzte, nahm er in Stockholm von den schwe­dischen Ständen folgenden Abschied:Bei so manchen Gelegenheiten und Gefahren habe ich für Schwedens Wohlfahrt mein Blut vergossen, und wenn ich bisher durch Gottes gewaltigen Beistand am Leben geblieben bin, so werde ich es zuletzt doch lassen müssen. Deshalb will ich vor meiner Abreise dieses Mal Euch Alle, anwesende und abwesende Unterthanen und Stände Schwedens, dem Allerhöchsten Gott anbefohlen haben, wünschend, daß wir uns nach diesem elenden und mühseligen Leben, wenn es Gott gefällt, bei ihm wiederfinden und begegnen möchten im himmlischen und unvergänglichen Leben." Und als er bei Lützen zum Todesritt den Degen zog, geschah es mit den Worten:Nun vorwärts in des Herrn Namen! Jesu, Jesu, hilf mir heute zu deines heiligen Namens Ehre streiten!"

Ein Held von solch lauterer christlicher Gesinnung hat es wohl ver­dient, daß er auch den deutschen Protestanten und zumal dem deutschen Soldatenstande noch heute als Vorbild gilt. Darum hat auch der evan­gelische Verein in Deutschland, der cs sich zur Aufgabe macht, bedrängten Glaubensgenossen Hilfe zu bieten, sich nach dem Könige benannt, indem er sich als Erben und Nachfolger des Werkes betrachtet, welches Gustav Adolf dereinst begann.

Tagesschau.

Berlin, 4. Dez. Seine Majestät der Kaiser mnd König ließen heute früh 8l/i Uhr die Garnison alarmiren und trafen mit Seiner

Königlichen Hoheit dem Prinzen Heinrich um 83/* Uhr auf dem Hofe der Marinekaserne ein. Nach Abnahme der Parade über die Matrosendivision,

Die heutige Nummer umfaßt außer dem Unterhaltungsblatt 12 Seiten