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Nr 277.
Dienstag den 27. November
1894.
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Amtliches.
KeKanntmachung.
Vom 1. November d. Js. ab ist durch einen Erweiterungsbau die Königliche Frauenklinik und die Entbindungs- und Hebammen-Lehranstalt in Marburg in die Lage versetzt, eine größere Zahl Kranker und Schwangerer aufzunehmen, als bisher.
Im Interesse kranker Frauen, armer, der Unterkunft bedürftiger schwangerer Personen, sowie auch des Unterrichts für angehende Aerzte und der Ausbildung von Hebammen wird hiermit auf die nachstehenden günstigen Aufnahmebedingungen der Anstalt ausdrücklich hingewiesen.
Unbemittelten Schwangeren und unterleibskranken Frauen der Provinz Hessen-Nassau werden zur Abhaltung der Niederkunft nicht allein unentgeltliche Aufnahme in die Anstalt von der Zeit ihrer Arbeitsunfähigkeit oder vom achten Monat der Schwangerschaft gewährt, sondern auch die Kosten der Rückreise vergütet, sofern sie durch Bescheinigung der zuständigen Ortsbehörde nachweisen, daß ihnen zur Hinreise nach Marburg die bestimmungsmäßig zu gewährende Fahrpreisermäßigung zu Theil werden konnte.
Unterleibskranke Frauen haben außerdem vor Ueberweisung in die Anstalt dem Direktor durch Zeugniß eines Arztes oder einer Hebamme den Nachweis zu erbringen, daß sie mit einem Frauenleiden behaftet sind.
Cassel am 7. November 1894.
Der Regierungspräsident gez. Haussonville.
cSanö&rets Cattau.
Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.
Die Herren Ortsvorstände und Gendarmen des Kreises werden auf die in dem Kreisblatt Nr. 274 vom 23. d. M. veröffentlichte Ministerial- Verordnung vom 19. September d. I. in Betreff der Verwendung von Sprengstoffen in Steinbrüchen rc. hierdurch aufmerksam gemacht.
Hanau am 24. November 1894.
Der Königliche Landrath.
P. 10790 I. V.: Dr. Köhler, Regierungsassessor.
Nach Mittheilung der Militärbehörde haben bezüglich des Gefechtsschießens bei Wachenbuchen die Schießtage verlegt werden müssen. Das Schießen findet statt am 28., 29., 30. November, 1., 3., 5., 7. und 8. Dezember d. J.
Die Herren Ortsvorstände wollen alsbald für genügende Ser-' öffentlichung Sorge tragen.
Hanau am 27. November 1894.
Der Königliche Landrath.
M. 5960 I. V.: Dr. Köhler, Regierungsassessor.
Dienstnachrichten aus dem Kreise.
Gefunden: Eine Sturmlaterne. Ein Paar blaue Kinderhandschuhe. Ein roth-karrirtes Taschentuch. Ein schweres Silscheit. Eine Stickerei. Eine rothe Pferdedecke mit schwarzen Streifen. Eine Mundharmonika. Vor ca. 4 Wochen ein Damenregenschirm.
Zugelaufen: Ein weißer Foxterrier mit braunen Flecken, m. Geschl.; Empfangnahme bei Eduard Nickees zu Kesselstadt.
Verloren: Ein Portemonnaie mit ca. 40 Pf. Ein, Theil von einem Manschettenknopf (Stäbchenform) mit 2 Steinen.
Hanau am 27. November 1894.
^tadf^re t0 ^anaxt.
Bekanntmachungen des 36erbürgermeisteramtes.
Mittwoch den 28. November ds. Js. findet im hiesigen Stadttheater eine Aufführung des Lustspiels „Kameraden" statt. Der Ertrag der Vorstellung soll bem hiesigen Komitee für Ferienkolonien armer Kinder überwiesen werden.
In Anbetracht des guten Zweckes darf ich wohl die Bitte an die
Bürgerschaft richten ihr Interesse durch einen zahlreichen Besuch der Vorstellung zu bethätigen.
Hanau am 26. November 1894.
Der Oberbürgermeister.
J. V.: Heraeus. 15303
Die Waldungen in Preutzen
umfassen nach der im Jahre 1893 zum dritten Mal vorgenommenen Erhebung eine Fläche von 8 192 505 Hektar, was 23,5 Hunderttheile der ganzen Bodenfläche des Staats ausmacht. Als Wald gelten dabei alle Grundstücke, die hauptsächlich der Holznutzung dienen, mit Einschluß der Schlagblößen und der vorübergehend als Acker und Wiese benutzten, aber demnächst zur Aufforstung bestimmten Blößen.
Gegen das Reich, dessen Waldbestand 25,8 v. H. der gesammten Bodenfläche ausmacht, bleibt Preußen noch um 2,3 Hunderttheile zurück. Der Antheil der einzelnen Provinzen an dem Waldbestande des Staates und der Antheil des Waldes in ihnen an der Gesammtbodenfläche ist sehr verschieden. Nach einer Darstellung des Oberforstmeisters Donner in seinem Werk über die forstlichen Verhältnisse Preußens bleibt hinter dem Staatsdurchschnitt mit 23,5 v. H. am meisten Schleswig-Holstein zurück, wo die Waldungen nur 6,55 v. H. der Bodenfläche darstellen. Es folgt dann Hannover mit 16,48, Ostpreußen mit 17,51, Posen mit 19,80, Pommern mit 20,15, Sachsen mit 20,83 und Westpreußen mit 21,29 v. H. der Waldfläche vom Gesammtareal. Hinter dem Durchschnitt bleiben also zurück Schleswig-Holstein um 16,95, Hannover um 7,02, Ostpreußen um 5,99, Posen um 3,70, Pommern um 3,35, Sachsen um 2,67 und Westpreußen um 2,21 v. H.
Uebertroffen wird dagegen der Staatsdurchschnitt in Westfalen mit 27,95 v. H. um 4,44, in Schlesien mit 28,81 um 5,31, im Rheinlande mit 30,74 um 7,24, in Brandenburg mit 33,3 um 9,53, Hohenzollern mit 33,62 um 10,12 und endlich Hessen-Nassau mit 39,74 um 16,24 pCt.
Wie sich auf den ersten Blick ergibt, sind es die Gebirgsländer, in denen der Waldbestand besonders hoch ist, und das ist auch der Grund, daß der Waldbestand im deutschen Reich einen höheren Prozentsatz aufweist, als in Preußen, sind doch die nichtpreußischen deutschen Staaten stärker von Gebirgen durchzogen. Andererseits sind es die Gegenden mit Sandboden, in denen der Wald mehr von der Bodenfläche einnimmt, als in den Gegenden mit besserem, den Anbau von Feldfrüchten mehr lohnendem Boden. Bezeichnend hierfür ist der sandige Boden der Mark mit seinen ausgedehnten Kiefernwaldungen und die waldlosen Marschen von Holstein und Hannover.
In dem Waldbestande Preußens sind in den letzten dreißig Jahren erhebliche Schwankungen zu verzeichnen. Betrachtet man den heutigen Bestand im Vergleich zu dem zur Zeit der Grundsteuerveranlagung im Anfang der sechziger Jahre, so ergibt sich eine Abnahme der Waldfläche um 37 605 Hektar, dagegen eine Vermehrung der Ackerfläche um 245 217 Hektar, eine Thatsache, die zweifellos auf die intensivere Ausnutzung des Bodens zurückzuführen ist. Vergleicht man dagegen den heutigen Waldbestand mit dem im Jahre 1878, so ergibt sich eine Vermehrung des Waldes um 67 442 und eine Vermehrung der Ackerfläche um 46 796 Hektar. Anstatt einer Abnahme des Waldbestandes ist in dieser Zeit also eine nicht-unerhebliche Vermehrung getreten, was man auf die Anforstung von Oedländereien schieben muß, jedenfalls ebenfalls ein erfreuliches Zeichen der intensiveren Bodenbewirthschaftung. Wenn dagegen die Vermehrung der Ackerfläche nur 46 796 Hektar beträgt, so liegt es in der Natur der Sache, daß diese nicht mit ° der gleichen Schnelligkeit fortfahren konnte, vielmehr bei der immer größeren Ausnutzung des Bodens allmählich langsamer werden muß. Allerdings wird man sich auch der Erkenntniß nicht verschließen können, daß die ungünstige Lage der Landwirthschaft _ weniger als früher die Neigung erwecken konnte, geringwerthige Ackerflächen — denn um solche handelt es sich im Wesentlichen — anzubauen, wogegen es andererseits hierin zum Theil seinen Grund haben mag, daß minder- werthige Ackerflächen mehr als früher aufgeforstet worden sind. Jedenfalls ist es kein ungünstiges Bild, dgs uns die Entwicklung der preußischen Forsten gewährt.