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Nr 276.
Montag den 26. November ö
1894.
s Amtliches, ^faötâreis ^batxait.
Wegen Herstellung des Holzpflasters in der Schirnstraße wird bis auf Weiteres dieselbe für den Fuhrverkehr gesperrt.
Hanau am 24. November 1894.
Königliche Polizeidirektion.
P. 12383 J. V.: Schneider, Kreissekretär.
^anö&reis ^anau.
Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.
Nach einer Mittheilung des Königlichen Landrathsamtes zu Gelnhausen ist unter der Schafheerde der Gemeinde Großenhausen die Räude ausgebrochen.
Hanau am 23. November 1894.
Der Königliche Landrath.
V. 9787 I. V.: Dr. Köhler, Regierungsassessor.
Dienstnachrichten aus dem Kreise.
Gefunden: Ein Portemonnaie mit etwas Geld re. Ein dunkelbrauner Herrnhandschuh (rechter). Auf dem letzten Wochenmarkt liegen geblieben: ein Quantum Stroh. Ein Damenregenschirm.
Zugelaufen: Eine Gans.
Hanau am 26. November 1894.
^taöt&reiö ^anau.
Bekanntmachungen des LOerbürgermeisteramtes.
Stadt. Gas- und Wasserwerke.
Nach Beschluß der städt. Behörden wurde der Preis für sämmtliches, nicht zu Leuchtzwecken verwendete Gas auf 14 Pfennige pro cbm vom 1ten Dezember ds. Jahres ab herabgesetzt.
Gleichzeitig soll für die Folge für die zum Messen dieses Gases erforderlichen Sondergasmesser eine monatliche Miethe erhoben werden und
zwar:
0,35
Mk.
monatlich für
einen
3flammigen Gasmesser.
0,42
ff
ff
ft
5
ff
ff
0,50
ft
ff
ff
st
10
ff
ff
0,63
ff
ff
ff
ff
20
ff
ff
0,82
ff
ff
ff
ft
30
ff
ff
1,07
ff
ff
ff
ff
50
ff
ff
1,36
ff
ff
ff
st
60
ff
ff
1,80
ff
ff
ff
ff
80
ff
ff
2,14
ff
ff
ff
ff
100
ff
ff
Indem wir vorstehende Beschlüsse bekannt geben, ersuchen wir unsere geehrten Abonnenten, welche von dieser Begünstigung Gebrauch zu machen beabsichtigen, unter Hinweis auf das bestehende Regulativ für die Benutzung des Gases zu Privatzwecken, uns baldgefl. Mittheilung hierüber zukommen zu lassen, um rechtzeitig die event, erforderlichen Abänderungen der Leitungen und das Aufstcllen der neuen Gasmesser vornehmen lassen zu können, und sind wir zu weiteren Auskünften und Besichtigung der Oertlichkeiten jederzeit gerne bereit.
Hanau den 19. November 1894.
Die Direktion der städt. Gas- u. Wasserwerke.
v. Gäßler. 15063
Kanfl ‘ ' c zu Hanau.
Nach §. 16 des Gesetzes von: 24. Febr. 1870 haben von den Mitgliedern der Handelskammer mit Schluß des Jahres neun auszuscheiden und zwar in dem durch Erlaß des Herrn Ministers sür Handel und Gewerbe vom 5. Okt. 1893 gebildeten engeren Bezirke
a) Stadt- und Landkreis Hanau vier Mitglieder,
b) Kreis Gelnhausen ein Mitglied,
c) „ Schlüchtern „ „
d) „ Fulda zwei Mitglieder,
e) „ Hünfeld ein Mitglied.
Im Bezirke Kreis Gersfeld findet gemäß der in der Sitzung der Handelskammer am 11. Okt. ds. Js. erfolgten Ausloosung keine Neuwahl statt.
Die Neugewählten treten am 1. Januar 1895 an Stelle der früher gewählten, an diesem Termine ausscheidenden Mitglieder in Thätigkeit. '^z
In Gemäßheit des §. 11 genannten Gesetzes wird die Liste der Wahlberechtigten für den Wahlbezirk Stadt- und Landkreis Hanau im Sekretariat der Handelskammer in Hanau (Stadtschloß) und für die Wahlbezirke Kreis Gelnhausen, Kreis Schlüchtern, Kreis Fulda und Kreis Hünfeld auf dem betr. Königlichen Landrathsamte vom 1. Dezember ab zehn Tage aufgelegt.
Die Wahlberechtigung erstreckt sich auf alle diejenigen Firmen des Bezirkes, welche im Handelsregister eingetragen sind und eine jährliche Gewerbesteuer von mindestens 20 Mk. entrichten. *
Einwendungen gegen die Wählerliste sind bis zum Ablaufe jdes zehnten Tages nach beendeter Auflegung bei der Handelskammer anzubringen.
Hanau am 24. November 1894.
Die Handelskammer.
Eanthal. 15271
Der Sieg des Obersten v. Scheele über die Wahehe.
Die mitgetheilte Depesche über den Sieg des Gouverneurs von Ostafrika, Oberst v. Scheele, über die Wahehe bei Kurienga am 30. v. M. bestätigt die Unrichtigkeit des eine Zeitlang im Umlauf gewesenen Gerüchtes von dem Scheitern der Expedition, deren Zweck es war, die Niedermetzelung der Zelewski'schen Abtheilung zu rächen und den Wahehe Respekt vor der deutschen Herrschaft beizubringen. Allerdings scheint die Bestürmung der stark befestigten Hauptstadt mit ihren reichen Schätzen an geraubten Menschen und Vieh die Widerstandsfähigkeit der Wahehe nicht ganz gebrochen zu haben, da sie auf die abmarschirende Kolonne einen Ueberfall bei Mage, das auch noch in Uhehe liegt, gewagt haben, aber nur um eine neue Schlappe zu erleiden. Da sie auch bei Konde von der Kompagnie Tabora geschlagen sind, werden sie hoffentlich jetzt die Lust zu Raubzügen in unser Schutzgebiet verlieren. Der knappe Bericht des Frhrn. von Scheele läßt nicht erkennen, ob sein Feldzugsplan zur Ausführung gekommen ist. Bekanntlich handelte es sich um ein geplantes vollständiges Kesseltreiben, an dem sich die von Osten kommende Scheele'sche Hauptmacht, der von Norden (Tabora) kommende Lieutenant von Bothmer und der von Süden (Langenburg) kommende Hauptmann Fromm betheiligen sollten. Da Scheele in seiner Depesche des Gefechtes, das Bothmer hatte, und das, wenn auch mit einem Siege, so doch mit seinem Tode und zahlreichen Verlusten endete, nicht erwähnt, so ist es wohl wahrscheinlich, daß dieses Gefecht eine vereinzelte Aktion gewesen und daß Bothmer auf seinem Marsch nach Süden vor der Vereinigung mit Scheele Hindernisse getroffen hat, die nur mit Gewalt zu beseitigen waren und bei denen es zu dem Kampfe kam. Auch darüber ist nichts zu ersehen, ob das Süddetachement in die Operationen der Hauptmacht eingegriffen hat. Man darf wohl erwarten, daß der ersten und kurzen Depesche noch eine weitere nachsolgen wird, die nähere Einzelheiten über die Scheele'sche Expedition enthält. Der Verlauf der Expedition beweist, wie vorsichtig man ungünstige Nachrichten aus Afrika aufnehmen muß. Kurienga liegt übrigens mitten in Uhehe, ziemlich gleich weit von den Oberläufen des Ruaha und des Manga entfernt, zwischen dem 7. und 8. Grad südlicher Breite und dem 35. und 36. Grad westlicher Länge.
Falsche Gewichtsangaben auf Frachtbriefen.
Durch das mit Ablauf des Jahres 1892 außer Wirksamkeit getretene Betriebsreglement für die Eisenbahnen Deutschlands war den Eisenbahnverwaltungen die Befngniß beigelegt, bei unrichtiger Angabe des Gewichts im Frachtbriefe, außer der Nachforderung der etwa verkürzten Fracht vom Aufgabe- bis zum Bestimmungsorte, von dem Absender oder Empfänger eine Konventionalstrafe zu erheben. In Anwendung dieser Befugniß war,