Einzelbild herunterladen
 

Abonnements- Preis:

Jährlich 9 X Halbj. 4,^50 ^.

Lierteljährlich 2 M. 25 V.

Wr auswärtig« totmtt enten mit bem betreffen ben ^oftnüffcblag.

Die einzelne Jbtmmer 10 ^.

Hminner Anitüier.

Augleich Arnitrès ^rgan Mr Sta-t- tm6 LanöLre-is Karrcrrr.

Erschernt täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Jusert»«-- Prett:

DK lipaüiv Gav»o«dz«Se j^^^p/^^ycttStdöct 10 ^.

DK r^. Z-tle 15^4.

«eSspâ Zeile 20 4-

DUSfoelt. Beile 30 A

" Nr 272.

Dienstag den 20. November

1894.

WE^ Tes Rutz- und RsHagvK halber erscheint morgen keine Nummer des „Hanauer Anzeiger "

Amtliches, ^faöt&rets ^anau.

Die diesjährigen Durchschnittsmarktpreise zu Johanni und Martini

waren folgende:

a) Johanni:

1. Weizen . . . â 100 Kilogramm

14

Mark 02

Pfg.

ff

„ 1 Hektoliter

11

ff

34

ff

2. Roggen

„ 100 Kilogramm

12

ff

38

ff

,/

„ 1 Hektoliter

9

ff

24

ff

3. Gerste

„ 100 Kilogramm

13

ff

31

ff

ff

„ 1 Hektoliter

8

ff

78

ff

4. Hafer

„ 106 Kilogramm

14

ff

32

ff

„ 1 Hektoliter

6

ff

41

ff

5. Kartoffeln, ordinäre.

„ 100 Kilogramm

3

ff

83

ff

6. „ englische .

„ 100

9

ff

25

ff

7. Welschkorn .

„ 100 „

14

ff

92

ff

8. Roggenstroh .

„ 50 „

2

ff

85

ff

9. Haferstroh

it 50 „

2

ff

25

ff

10. Gerstenstroh .

ff 50 „

2

ff

13

ff

11. Heu

„ 50

3

ff

44

ff

12. Buchcnscheitholz

„ 1 Raummeter

8

ff

50

ff

13. Eichenscheitholz

ff 1 ff

6

ff

50

ff

7

14. Tannenscheitholz

st 1 ff

6

ff

75

ff

b.

1. Weizen

Martini:

. â 100 Kilogramm

12

ff

17

ff

ff

„ 1 Hektoliter

9

ff

84

ff

2. Roggen

„ 100 Kilogramm

10

ff

79

ff

ff

„ 1 Hektoliter

8

ff

05

ff

3. Gerste

„ 100 Kilogramm

11

ff

70

it

!/

„ 1 Hektoliter.

7

ff

72

ff

4. Hafer

„ 100 Kilogramm

11

ff

90

ff

„ 1 Hektoliter

5

ff

33

ff

5. Kartoffeln, ordinäre.

„ 100 Kilogramm

3

ff

96

ff

6. „ englische.

it 100 „

11

ff

75

ff

7. Welschkorn

ft 100 ff

14

ff

25

ff

8. Roggenstroh .

st 50 ff

2

ff

—

ff

9. Haferstroh

st 50 ff

1

ff

65

ff

10. Gerstenstroh .

tf 50 ff

1

ff

62

ff

11. Heu

ft 50 „

2

ff

78

ff

12. Krauthäupter .

„ 100 Stück

6

ff

04

ff

13. Buchenscheitholz

„ 1 Raummeter

8

ff

13

ff

14. Eichenscheitholz

it 1 ti

6

ff

16

ff

15. Tannenscheitholz

st 1 tf

6

ff

25

ff

* Hanau am 17. November 1894.

Königliche Polizeidirektion.

P. 12170 I. B.: Schneider, Kreissekretär.

Dienstnachrichten aus dem Kreise.

Verloren: Ein Portemonnaie mit Geld. Eine Peitsche. Eine Meerschaumzigarrenspitze mit Etui. Zwei Zwanzigmarkscheine.

Gesunden: Ein weißes Knabenhemd nebst weißer Nachtjacke.

Ein Regenschirm (von der Post). Ein Haarpfeil. Ein Taschenmesser. Ein Knabenhut nebst Mütze. Eine eiserne Rattenfalle. Ein Stück Scheit­holz. Eine Laterne; Empfangnahme beim Herrn Bürgermeister zu Nieder­dorfelden.

Vom Wasenmeister eingefangen: Ein weißer Foxterrier mit schwarzen und gelben Abzeichen, m. Geschl.

Fugelaufen: Ein kleiner roth und weißer Pudel, w. Geschl.

Auf gefangen: Ein Mutterschaas, gez. mit rothem Streifen über's Kreuz.

Hanau am 20. November 1894.

^faOt^rets ^cmau.

Bekanntmachungen des Gberbürgermeisteramtes.

Bekanntmachung.

Nach dem neuen Ergänzungssteuergesetz muß vom 1. April 1895 ab auch von den Häusern und Grundstücken Ergänzungssteuer (Vermögens­steuer) bezahlt werden. Zu versteuern ist der Werth der Häuser und Grundstücke nach Abzug -er daraus ruhenden Hhpo- thekenschulden.

Es liegt also im eigenen dringendsten Interesse der Hausbesitzer, soweit solches noch nicht geschehen ist, ihre etwaigen Hppothekenschulden durch Vorlegung der Zinsen-Quittungsbücher binnen 8 Tagen im Büreau der städtischen Steuerverwaltung, Zimmer Nr. 13/14, nachzuweisen.

Hanau am 15. November 1894.

Der Oberbürgermeister.

J. V.: Heraeus. 14947

Stöbt Gas- und Wasserwerke.

Nach Beschluß der städt. Behörden wurde der Preis für sämmtliches, nicht zu Leuchtzwecken verwendete Gas auf 14 Pfennige pro cbm vom 1ten Dezember ds. Jahres ab herabgesetzt.

Gleichzeitig

soll für die Folge

für die

zum Messen dieses Gases

erforderlichen Sondergasmesser eine monatliche Miethe erhoben werden und

zwar:

0,35

Mk. monatlich für einen 3stämmigen Gasmesser.

0,42

ff

ff ff ff

5

ff

ff

0,50

ff

ff ff ff

10

ff

ff

0,63

ff

ff ff ff

20

ff

ff

0,82

ff

ff ff ff

30

ff

ff

1,07

ff

ff ff ff

50

ff

ff

1,36

ff

ff ff ff

60

ff

ff

1,80

ff

ff ff ff

80

ff

ff

2,14

ff

ff ff ff

100

ff

ff

Indem wir vorstehende Beschlüsse bekannt geben, ersuchen wir unsere geehrten Abonnenten, welche von dieser Begünstigung Gebrauch zu machen beabsichtigen, unter Hinweis auf das bestehende Regulativ für die Benutzung des Gases zu Privatzwecken, uns baldgest. Mittheilung hierüber zukommen zu lassen, um rechtzeitig die event, erforderlichen Abänderungen der Leitungen und das Aufstellen der neuen Gasmesser vornehmen lassen zu können, und sind wir zu weiteren Auskünften und Besichtigung der Oertlichkeiten jeder­zeit gerne bereit.

Hanau den 19. November 1894.

Die Direktion der stâdt. Gas- u. Wasserwerke.

v. G ä ß l e r. 15063

Rutz- und Reitag.

Wir stehen vor dem Ende des Kirchenjahres. Der vorletzte Mitt­woch desselben ist durch Uebereinkommen sür die überwiegende Mehrzahl der norddeutschen Staaten zum gemeinsamen Buß- und Bettage bestimmt worden, an dessen Feier die Angehörigen beider Konfessionen in Eintracht theilnehmen. Alle, die wir uns bewußt sind, Angehörige eines christlichen Staates zu sein, eines Staates, der auch die weltliche Rechtsordnung auf die Grundsäulen christlicher Rechtsanschauung und göttlichen Rechtes gestellt hat, begehen diesen Feiertag als einen kirchlichen und nationalen zugleich. Wir wissen, daß es bei den strengen und stetigen Anforderungen, die unser unsterbliches Selbst, die Beruf, Familie und Staat „an jeden Einzelnen stellen, uns nicht ziemt, müßige und trübselige Kopfhänger zu sein; das Leben bedeutet für den Niedrigsten wie für den Höchstgestellten unter uns ein unausgesetztes Schaffen und Arbeiten, wenn anders wir nach der Kraft und Fähigkeit, die Gott in uns gelegt hat, jeder in seinem Kreise und jeder nach seiner Weise, uns als nützliche Glieder der menschlichen und