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Nr 269.

Freitag bettele. November

1894.

Amtliches. ^taöt^reis ^anat^.

Bekanntmachnnge» des Oberbürgermeisteramtes.

Auf Grund des §. 8 des Statuts für Verwaltung und Verwendung des durch Ablösung an Stelle der der Altstadt Hanau zugestandenen Bau­holzberechtigung getretenen Abfindungskapitals ergeht hierdurch an die Be­rechtigten die Aufforderung, ihre Ansprüche aus dem Jahre 1894 binnen 4 Wochen, vom Tage dieser Bekanntmachung an gerechnet, auf dem Rath­hause zur Anmeldung zu bringen.

Bemerkt wird, daß nach §. 8 des Statuts für jeden Antrag vom Antragsteller eine Vermessungsgebühr von 2 Mark zu entrichten ist.

Hanau am 12. November 1894.

Für die Deputation der Althanauer Berechtigten: Der Oberbürgermeister.

I. V.: Heraeus. 14921

Tagesschau.

Berlin, 15. Nov. Mit der Reorganisation der Fabrikaufsicht in Preußen ist bekanntlich eine Neuregelung der Dampfkesselrevision vorge­nommen, so zwar, daß der Gewerbeaufsichtsdienst mit der Kesselrevision, soweit letztere nicht von Kesselüberwachungsvereinen geübt wird, verbunden ist. Im laufenden Etatsjahre ist der letzte Schritt zur Durchführung beider Reformen gethan, und es läßt sich jetzt die Wirkung der getroffenen Maßnahmen übersehen. Es ist natürlich, daß mit der Aufgabe der Kessel­revision den Gewerbeaufsichtsbeamten eine größere Arbeit verursacht wird, und aus den verschiedensten Aufsichtsbezirken wird denn auch gemeldet, daß diese Arbeit einen großen Theil der zur Verfügung stehenden Zeit in An­spruch nimmt. Jedoch sind die Aeußerungen, daß infolge der Kesselrevision die Fabrikaufsicht zu kurz komme, unrichtig. Man muß nämlich bedenken, daß infolge der Reorganisation der Fabrikaufsicht, welche die Neuregelung der Dampfkesselrevision erst ermöglichte, ein viel ausgedehnterer Apparat an Aufsichtsbeamten in Thätigkeit getreten ist, als früher.- Und wenn auch nicht verkannt werden soll, daß infolge der Gewerbcordnungsnovelle vom 1. Juni 1891 der Kreis der der Fabrikaufsicht unterliegenden Bestimmungen sich erweitert hat, so entsprechen diese Erweiterung und die neue Aufgabe der Kesselrevision noch lange nicht der neu geschaffenen Verstärkung der Aussichtskräfte. Das geht auch ganz zweifellos aus der Zahl der in den Fabriken vorgenommenen Revisionen hervor, die sich gegen früher ganz erheblich gesteigert hat. Es wäre alfo durchaus unbegründet, wenn man behaupten wollte, die Fabrikaufsicht hätte im Vergleich mit früher durch die Uebertragung der Dampfkcssclrevision gelitten. Im Gegentheil, infolge der Vereinigung beider Thätigkeiten werden manche Betriebe regelmäßig beauf­sichtigt, die früher, weil sie zu vereinzelt lagen, von den Aufsichtsbeamten kaum oder überhaupt nicht einer Revision unterworfen wurden. Auch für kleinere Unternehmungen trifft dies zu. Und wenn man bedenkt, daß ge­rade die weniger großen Betriebe der Beaufsichtigung im Allgemeinen mehr bedürfen, als die umfangreicheren, so wird man über diese Frage der Ver­einigung beider Thätigkeiten in der Hand der Gewcrbeaufsichtsbeamtcn nur erfreut sein können. Somit liegt vorläufig kein Grund vor, in der Rege­lung der Dampfkeffelrevision, wie sie gegenwärtig Platz gegriffen hat, eine Aenderung eintreten zu lassen.

Berti«, 15. Nov. Die außerordentliche Generalsynode wählte bei den Ergänzungswahlcn zum Synodalvorstand als stellvertretende Mitglieder den Synodalen Stöcker mit 127 Stimmen gegen 54 unbeschriebene Stimm­zettel, ferner durch Zuruf die Synodalen Pfeiffer und König. Nach dem Hoch auf den Kaiser wurde die außerordentliche Generalsynode mit Gesang und Gebet geschlossen. (Rh. K.)

Bertin, 15. Nov. Nach einer an das Oberkommando der Marine gelangten telegraphischen Meldung ist S. M. S.Stein", Kommandant Kapitän zur See von Wietersheim, am 12. November in Malta angekom­men und beabsichtigt am 20. November nach Korfu in See zu gehen.

. Berlin, 15. Nov. Der preußische Eisenbahnminister hat angeordnet, daß bei Vergebung von Leistungen und Lieferungen (Submissionen), wenn der überschlägliche Werth den Betrag von 5000 Mark nicht übersteigt, die Vergebung unter Ausschluß der Öffentlichkeit in engerer Bewerbung er-- folgen darf, sofern besondere Gründe dafür vorliegen. In diesem Fall sind mindestens drei Bewerber zur Abgabe von Angeboten aufzufordern.

Bei der dem Reichstag zugehenden Umsturzvorlage handelt es sich nach derMünch. Allg. Ztg." um die Bestrafung der Verherrlichung von Verbrechen, der Anstiftung von Militärpersonen zu Ungehorsam und der Bedrohungen. Außerdem bringt sie eine Ausgestaltung der bekannten Kutschukparagraphen", §§ 130 und 131 des Strafgesetzbuches. Preß- erzeugnisse können, wenn sie unter dieses Gesetz entfallende Artikel enthalten, vorläufig beschlagnahmt werden.

Mühlhausen i. Th., 15. Nov. Die Unterbilanz des Vorschuß­vereins beträgt M. 167 497.

Steele, 13. Nov. In welcher Blüthe das Vereinswesen in unserem kaum 10 000 Seelen zählenden Städtchen steht, möge allein aus der That­sache hervorgehen, daß hierselbst annähernd 100 Vereine, also auf je 100 Seelen ein Verein, vorhanden sind. Diese Vereine haben im verflossenen Jahre vom 1. Oktober 1893 bis 1. Oktober 1894 im Ganzen 82 Fest­lichkeiten während 108 Tagen begangen und hierfür beinahe 1000 Mark Armenabgaben bezahlt. In diesen Zahlen sind nicht die Lustbarkeiten, welche auf unsere beiden noch immer nicht aufgehobenen Kirmessen entfallen, mitgerechnet. Ob es im lieben deutschen Vaterlande noch Städte gibt, welche bei gleicher Bcvölkerungsziffer ein ähnliches rühriges Vereinswesen nachweisen können, möchten wir sehr bezweifeln.

Elberfeld, 14. Nov. Ein entsetzliches Brandunglück hat sich, wie schon telegraphisch gemeldet wurde, in der gestrigen Nacht hier zuge­tragen. Ungefähr kurz vor 11 Uhr sah ein Wächter aus dem Hause Kipdorfstraße Nr. 84, in dem sich ein Zigarren- und ein Schönfärberei- geschäft befinden, Rauch hervordringen. In Gemeinschaft mit dem Polizei­sergeanten Gantzen drang er von der Seite her in das Haus, das von zahlreichen Leuten bewohnt wird, ein, aber schon auf der erster^ Etage schlugen Rauch und Flammen derart um sie herum, daß sie nicht vorwärts, noch rückwärts konnten. Der Wächter rettete sein Leben durch einen Sprung aus dem Fenster, während der Polizeisergeant leider ein Opfer seiner Pflicht wurde. Gegen drei Uhr morgens fand man ihn als verkohlte Leiche vor. Das Feuer hatte mit rasender Geschwindigkeit um sich gegriffen und das ganze Innere des Hauses ausgebrannt. Der Bewohner hatte sich der Schrecken der Todcsnoth bemächtigt, da die vier Stockwerke voll Rauch und Feuer waren. Die furchtbarsten Szenen spielten sich nun ab. Ein junges Mädchen war auf das Dach gestiegen und rief dort verzweiflungsvoll, von Flammen umgeben, um Hilfe; es wurde glücklicherweise später gerettet. Als die Feuerwehr in das Haus gedrungen war, fand sie an der Treppe der ersten Etage eine Frau halb verkohlt und im 3. Stockwerke einen Mann verbrannt vor. Leider wurden die Rettungsarbeiten durch den Qnalm sehr erschwert; bis heute früh 8 Uhr wurden noch 5 Personen als Leichen hervorgezogen. Die meisten der Erstickten müssen sich im tiefen Schlafe befunden haben. Das Feuer ist anscheinend in der elften Abendstunde in dem Zigarrenladen von Bender ausgebrochen und hat sich schnell auf den nebenanliegenden Laden des Lederhändlers Schulten, in welchem große Lcdcrvorräthe lagerten, ausgedehnt. Der Ausbruch des Brandes ist wohl auch zu spät bemerkt worden, so daß, als die Feuerwehr eintraf, eine voll­ständige Verqualmung des Treppenhauses eingetrcten. Um die zahlreichen in dem Hause befindlichen Bewohner zu wecken beziehungsweise in Sicher­heit zu bringen, begab sich ein Oberwächter in das Innere des Hauses. Er drang in den Laden ein, warf in der Bestürzung einige brennende Waaren hinaus; als er aber sah, daß seine Thätigkeit dem Brande keinen Abbruch that, lief er aus dem Laden hinaus und durch den Haupteingang von der Seitengasse in das Haus, um die Leute zu wecken. Er rettete zu ebener Erde eine Frau und zwei Kinder, worauf er sich in das zweite Stockwerk begab, um das Rcttungswcrk fortzuführen. Ihm schloß sich der Polizeisergeant Gantzen an, der hinter ihm her die Treppen hinanlief. Es wurden von beiden die Leute in der ersten Etage geweckt und sie sahen auch, daß einige derselben an ihnen vorüberliefen, um den Ausgang zu ge­winnen. Beide begaben sich darnach in die zweite Etage. Die Flammen schlugen inzwischen bereits in die Treppen hinauf, der Qualm wurde intensiver und undurchdringlicher. Der Oberwächter erkannte die Gefahr, in der er und seine Kollege schwebten, und er rief dem letzteren zu:Zurück, oder wir sind verloren!"' Dann versuchte er die Rückkehr zu gewinnen. Eine Flurlampe, die er in der Hand trug, fiel zu Boden. Vom Qualme fast betäubt, gelangte der Oberwächter in das erste Stockwerk hinab. Hier versperrten ihm die Flammen das weitere Vordringen, er gewann ein Fenster und rettete sich durch einen Sprung auf die Straße, wobei er beinahe dem