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Nr 266.

Dienstag den 13. November

1894.

Amtliches.

Siâöl^eis ^anau.

Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung des Herrn Regierungs­präsidenten zu Cassel vom 19. Mai d. Js., betreffend die Sprechstunden der Gewerbeaufsichtsbeamten des Regierungsbezirks (Amtsblatt Nr. 21), bringe ich hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, Vast vor Königliche Ge­werbeinspektor Herr Förster aus Fulda am Mittwoch den 14. d. M., abends von 6 bis 8 Uhr, im oberen Rathhaus- saalc den Arbeitern Gelegenheit zu Besprechungen bieten wird.

Hanau am 12. November 1894.

I Königliche Polizeidirektion.

P. 11921 J. V.: Schneider, Kreissekretär.

^anö&retf5 ^anau.

Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.

Bei der heute in Gegenwart eines Notars öffentlich bewirkten 16. Verloosung von 3'/-prozentigen, unterm 2. Mai 1842 ausgefertigten Staatsschuldscheinen sind die in der Anlage verzeichneten Nummern ge­zogen worden. Dieselben werden den Besitzern zum 1. Januar 1895 mit der Aufforderung gekündigt, die in den ausgeloosten Nummern verschriebenen Kapitalbeträge vom 2. Januar 1895 ab gegen Quittung und Rückgabe der Staatsschuldscheine und der dazu gehörigen Anweisungen zur Ab­hebung der Zinsscheinreihe XXII. bei der Staatsschulden-Tilgungskasse, Taubenstraße Nr. 29 hierselbst, zu erheben.

Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr vormittags bis 1 Uhr nachmittags, mit Ausschluß der Sonn- und Festtage und der letzten drei Geschäftstage jeden Monats.

Die Einlösung geschieht auch bei den Regierungshauptkassen und in Frankfurt a/M. bei der Kreiskasse.

Zu diesem Zwecke können die Effekten e'ner dieser Kassen schon vom 1. Dezember d. J. ab eingereicht werden, welche sie der Staatsschulden- Tilgungskasse zur Prüfung vorzulegen hat und nach erfolgter Feststellung die Auszahlung vom 2. Januar 1895 ab bewirkt.

Mit dem I. Januar 189 5 h ört die Verzinsung der verlooften Staatsschuldscheine auf.

Zugleich werden die bereits früher gekündigten, auf der obigen Anlage verzeichneten, noch rückständigen Schuldurkunden, nämlich Staats­schuldscheine vom Jahre 1842, Neum ärki sche Schuldver­schreibungen und eine Stammaktie der Münster-Hammer- Eisenbahn, wiederholt und mit dem Bemerken aufgerufen, daß die Ver­zinsung derselben mit den einzelnen Kündigungsterminen aufgehört hat.

Die Staatsschulden-Tilgungskasse kann sich in einen Schriftwechsel mit den Inhabern der Schuldurkunden über die Zahlungsleistung nicht einlassen.

Formulare zu den Quittungen werden von sämmtlichen oben ge­dachten Kassen unentgeltlich verabfolgt.

Berlin am 3. September 1894.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

Indem ich auf vorstehende Bekanntmachung aufmerksam mache, be­merke ich, daß die Nummerliste der verlooften und zum 1. Januar 1895 ge­kündigten 31/llo/oigen Staatsschuldscheine von 1842, sowie die bereits früher gekündigten Staatsschuldscheine von 1842, der Neumärkischen Schuldver­schreibungen und einer Stammaktie der Münfter-Hammer-Eisenbahn in dem Geschäftslokale des Unterzeichneten und der Königl. Steuerkassen hier offen liegt.

Hanau am 12. Oktober 1894.

Der Königliche Landrath

V. 8520 v. Oertzen.

Im Anschlusse an die in Nr. 248 des Hanauer Anzeigers ergangene Bekanntmachung über die rechtzeitige Aufnahme des Personenstandes ver­anlasse ich die Herren Gemeindevorstände und Gutsvorsteher des Landkreises, ! das für die Voreinschätzung zur Einkommensteuer erforderliche Material auf 1

Grund der Ihnen zugegangenen Anleitung zur Ausfüllung der Staats­steuerliste und -Rolle und des Personenverzeichnisses ungesäumt fertig zu stellen.

Die Herren Gutsvorsteher und diejenigen Herren Bürgermeister, welche nicht den Vorsitz in der Voreinschätzungskommission führen, haben die Fertigstellung soweit zu beeilen, daß die Einziehung und die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung des Materials durch die Vorsitzenden der Vorein­schätzungskommissionen vom 28. d. Mts. ab erfolgen kann.

Einer Verlängerung dieses Termins kann nicht stattgegeben werden, da Anfangs Dèjembev die Voreinschätzungskommissionen in Thätigkeit treten müssen.

Die diesjährige Einkommensteuerliste lasse ich zum angemessenen Ge­brauche vorbehaltlich baldiger Rücksendung folgen.

Hanau am 6. November 1894.

Der Vorsitzende der Einkommensteuer-Veranlagungskommission für den Landkreis Hanau.

J. St. 3153 I. V.: Dr. Köhler, Regierungsassessor.

Die beiden hier garnisonirenden Bataillone werden in der Zeit vom 19. d. Mts. bis 1. k. Mts. ein gesechtsmäßiges Schießen mit scharfen Patronen im Gelände bei Wachenbuchen in der Richtung gegen die Schä- ferküppel abhalten. Das Schießen wird vormittags 8 Uhr beginnen und 4 Uhr nachmittags beendet sein. Am 30. d. Mts. ist das Gelände jedoch nur von 4 bis 6 Uhr nachmittags gesperrt. Das Gelände, welches während des Schießens nicht betreten werden darf, wird durch die Ort­schaften Wachenbuchen, Mittelbuchen, Kilianstädten und Oberdorfelden be­grenzt und durch Sicherheitsposten abgesperrt. Den Weisungen der Letzteren ist Folge zu geben.

Die Herren Ortsvorstände wollen dies alsbald veröffentlichen lassen. Hanau am 10. November 1894.

Der Königliche Landrath.

M. 5724 I. V.: Schneider, Kreissekretär.

Tagesschau.

Berlin, 12. Nov. ^Jn der Abendsitzung der Generalsynode theilte der Vorsitzende ein Telegramm des Kaisers mit, welches lautet: Die Mel­dung der einmüthigen Annahme der Agendenvorlage hat mich mit Freude und Dank erfüllt. Ich hoffe zu Gott, daß die Agende durch die frei­willige Aneignung der Gemeinden zur Festigung des theuren evangelischen Glaubens und reicherer, tieferer Erbauung der Gemeinden dienen werde. Das walte Gott!

Berlin, 12. Nov. DiePost" vernimmt, eine anderweitige Be­setzung des Justizministeriums dürfte als nahe bevorstehend betrachtet wer­den. Es verlaute, daß die Verhandlungen mit dem Präsidenten des Ober­landesgerichts in Celle, Schönstedt, zum erwünschten Abschlusse geführt hätten. Derselbe war als Richter bei den Kreisgerichten in Broich und Duisburg, bei den Appellationsgerichten in Glogau und Frankfurt a. M. thätig, wurde 1879 daselbst Landgerichtsdirektor, 1883 Landgerichtspräsident in Neuwied, 1884 in Cassel, vor zwei Jahren Oberlandesgerichtspräsident in Celle.

Berlin, 12. Nov. Laut telegraphischer Meldung an das Ober­kommando der Marine sind S. M. S.Moltke", Kommandant Kapitän zur See Koch, am 9. November in St. Thomas (Westindien), S. M. S. Gneisenau", Kommandant Korvettenkapitän da Fonseca-Wollheim, am 9. November in Malta, und S. M. Kbt.Iltis", stellvertretender Komman­dant Lieutenant zur See Schmidt von Schwind, am 10. November in Chingkiang angekommen.

Berlin, 12. Nov. Gegenüber den Blättermeldungen, welche be­haupten, daß bei den deutsch-serbischen Handelsvertragsverhandlungen die deutschen Unterhändler mit nahezu unbegreiflicher Großmuth darauf ver­zichteten, den österreichisch-serbischen Vertrag auch zu Gunsten der deutschen Industrie zu ergänzen, und sich mit einem Zolltarif begnügten, der die besonderen Interessen der deutschen Ausfuhr nach Serbien nicht berücksich­tigt, führt dieNordd. Allgem. Ztg." aus, daß dieses Urtheil nur dadurch zu erklären sei, daß der Schreiber dieses Artikels entweder den Vertrag nicht gelesen oder von der deutschen Industrie nicht die leiseste Kenntniß