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Nr. 255.
Mittwoch den 31. Oktober
1894.
Amtliches. - ^taât^reiö ^anau.
Kekanntmachung.
Auf Grund der allgemein ertheilten höheren Ermächtigung wird hierdurch für Sonntag den 4. und Sonntag den 11. November d. I. eine vermehrte Beschäftigungszeit für alle Zweige des Handelsgewerbes in der Stadt Hanau und zwar bis 7 Uhr abends zugelasfen.
Während des Gottesdienstes und zwar in der Zeit von 9^4 Uhr bis ir/4 Uhr vormittags und von 2 bis 3 Uhr nachmittags ist jedoch jede Art der Beschäftigung ausgeschlossen.
In Beliess des Offenhaltens der Verkaufsbuden auf der hiesigen Herbstmesse bleiben die seitherigen Bestimmungen unberührt, nur ist den Verkäufern von Verzehrungsgegenständen als Konditorei- und Backwaaren, sowie Obst, an den beiden vorbenannten Sonntagen ebenfalls das Feilhalten bis 7 Uhr abends gestattet.
Hanau am 29. Oktober 1894.
Königlichx Polizeidirektion.
P. 11448 J. V.: Dr. Köhler, Regierungsassessor.
^anö&ret© ^anan.
Mit den Vorarbeiten zur Einkommensteuer- und der hiermit verbundenen Ergänzungssteuer-Veranlagung für 1895/96 ist alsbald zu beginnen.
Wie aus Artikel 23 II der Ergänzungssteuer-Anweisung v. 3./4. 94 — abgedruckt in der Extrabeilage zum Amtsblatt Nr. 28 von 1894 — ersichtlich, bildet die zum Zwecke der Einkommensteuer-Veranlagung jährlich stattfindende Personenstandsaufnahme zugleich die Grundlage für die Veranlagung der Ergänzungssteuer nach dem Gesetze vom 14. Juli 1893.
Aus Grund des Artikels 36 der Ausführungsanweisung vom 5./8. 91 zum Einkommensteuergesetze hat die Königliche Regierung nach den vom Herrn Finanzminister erlassenen Bestimmungen die zur namentlichen Feststellung der Steuerpflichtigen erforderliche Aufnahme des Personenstandes für die Einkommensteuer-Veranlagung alljährlich auf den
12. November
angeordnet.
Diese Aufnahme ist thunlichst an diesem Tage auszuführen ; nur den größeren Gemeinden ist es gestattet, dieselbe, wenn sie nicht an einem Tage zu Ende geführt werden kann, an den nächstfolgenden Werktagen ununterbrochen fortzusetzen und spätestens mit dem 18. November zum Abschlusse zu bringen.
Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher veranlasse ich daher, die Personenstandsaufnahme auf Grund der vorjährigen bei der Gegenwart erhaltenen Personenverzeichnisse, der An- und Abmeldungen, Ab- und Zugangslisten vorzunehmen.
Bei der Aufnahme muß mit Genauigkeit verfahren werden. Namentlich ist zu beachten, daß nur solche Personen einer Familie zugezählt werden, welche als Familienglieder (wie Kinder, Pflegekinder oder sonstige Verwandte) gelten und die nicht nach Maßgabe des Artikels 6 der Anweisung ein selbstständiges Einkommen haben, durch welches sie wirthschaftlich vom Haushaltungsvorstande unabhängig sind. Personen, bei welchen die letztere Voraussetzung zutrifft, sind daher stets besonders aufzuführen, ohne Rücksicht darauf, ob sie volljährig sind und ob sie im Hause ihres Vaters wohnen und beköstigt werden oder nicht.
Die Spalten 4— lla des Verzeichnisses müssen sorgfältig ausgefüllt werden; vor Ausfüllung der Spalte 9 ist insbesondere in jedem einzelnen Falle genau zu prüfen, ob dem Zensiten nicht ein Einkommen von mehr als 900 Mark beizumessen ist. Der Abzug für Kinder unter 14 Jahren darf bei Prüfung dieser Frage nicht in Betracht gezogen werden.
In de»» Gemeinden, in welchen Umlagen erhoben werden, ist zum Persünenverzcichniß das mit der Gemeindesteuerliste vereinigte Formular zu verwenden.
Die Bescheinigung auf dem Titelblatte des Personenverzeichnisses bezw. der Gemeindesteuerliste ist aus den 12. November auszustellen.
Die zur Veranlagung erforderlichen Formulare (Staatssteuerliste, Rolle, Personenverzeichniß und Gemeindesteuerliste) sind auf Kosten der Gemeinden rc. diesseits beschafft worden und werden den Herren Gemeinde-
(Guts-)Vorständen nebst den vorjährigen Listen rc. in den nächsten Tagen zugehen.
Hanau am 20. Oktober 1894.
Der Vorsitzende der Einkommenfteuer-Veranlagungskommission für den Landkreis Hanau
J. St. 2954 v. Oertzen, Landrath.
Dienstnachrichten aus dem Kreise.
Verloren: Ein Elfenbeinriug. Ein Einhundertmarkschein und ein Fünfmarkschein; dem Wicderbringer 25 Mark Belohnung.
Entlaufen: Ein schwarzer Spitz mit stumpfer Ruthe, m. Geschl.
Gefunden: Eine Scheere. Ein Taschenmesser mit Futteral. Ein grauer Kindermantel. Ein Bündel mit Scheere und Bleifeder. Ein Rosenkranz.
Hanau am 31. Oktober 1894.
Tagesschau.
Berlin, 30. Okt. Seine Majestät der Kaiser und König nahmen heute Morgen im Neuen Palais die Vorträge des Kriegsministers, Generals der Infanterie Bronsart von Schellendorff und des Chefs des Jn- genieurkorps, Generals der Infanterie Golz entgegen. Um 10 Uhr empfingen Seine Majestät auf der Wildparkstation Seine Königliche Hoheit den Kronprinzen von Schweden und Norwegen, Höchstwelcher mit seinen beiden ältesten Prinzen-Söhnen zum Besuch bei den Kaiserlichen und Königlichen Majestäten eintraf. Sodann nahmen Seine Majestät den Vortrag des Chefs des Militärkabinets, Generaladjutanten von Hahnke entgegen. Um 12*/4 Uhr hatte der General der Infanterie Graf von Caprivi die Ehre, von Seiner Majestät empfangen zu werden.
Berlin, 30. Okt. Fürst Hohenlohe-Langenburg wurde zum Statthalter der Reichslande ernannt. (Fürst Hermann zu Hohenlohe-Langenburg wurde geboren am 31. August 1832. Er studirte zu Berlin, trat dann in die württembergische Armee und 1854 in österreichische Militärdienste, in denen er 1859 den Feldzug gegen Frankreich in Italien mitmachte. 1862 wurde er badischer General und machte als solcher den Feldzug gegen Frankreich 1870/71 als Korpsdelegirter beim 14. Armeekorps mit. Seit 1860 ist er erbliches Mitglied der württembergischen Ersten Kammer, zu deren Vizepräsidenten er 1893 gewählt wurde. Von 1871 bis 1880 gehörte er dem deutschen Reichstage und in demselben der deutschen Reichspartei (Freikonservativen) an. 1877 und 1878 war er Vizepräsident des Reichstages. Er ist ein lebhafter Förderer der Kolonialpolitik und gründete 1883 die Deutsche Kolonialgesellschaft. 1891 wurde er in den Kolonialrath berufen. Durch Familienvertrag vom 21. April 1860 und Erbtheilungsvertrag vom 23. Oktober 1863 folgte er seinem Vater im Fürstenthume Hohenlohe-Langenburg in Württemberg und in der oberen Grafschaft Gleichen im Herzogthume Sachsen-Gotha. Vermählt ist der Fürst mit der Fürstin Leopoldine von Baden, zweiten Tochter des verstorbenen Prinzen Wilhelm, Oheims des regierenden Großherzogs Friedrich. Die Hohenlohe-Langenburg sind lutherischer Konfession.)
Berlin, 30. Okt. Nach den ziemlich einmüthigen Urtheilen der öffentlichen Meinung bedeutet der Rücktritt des Grafen Caprivi weniger einen System-, als einen Personenwechsel, namentlich soweit die auswärtige Politik in Betracht kommt. Diese letztere beruht auf dem Dreibunde, der identisch ist mit der Vertheidigung des Weltfriedens gegen frivole Vergewaltigungsversuche.
Berlin, 30. Okt. Die chilenische Gesandtschaft theilt mit, daß der Präsident der Republik Chile am 28. Oktober die mineralogische Ausstellung in Santiago eröffnet hat. Der Erfolg der deutschen Ausstellung sei vollkommen. Die chilenische Regierung sei für die offizielle Theilnahme seitens der deutschen Regierung sehr dankbar.
Berlin, 30. Okt. Wenn gemeldet wird, daß das Patentamt eine Sammlung der im Verkehr befindlichen Freizeichen angelegt habe, so mag darauf aufmerksam gemacht werden, daß das Patentamt sich schon seit dem Frühling des laufenden Jahres mit dieser Materie befaßt hat. Damals schon wurden die wirthschaftlichen Vereinigungen aufgefordert, dem Patentamte die ihnen hekannten Freizeichen mitzutheilen. Es sind denn auch von den verschiedensten Seiten Antworten auf diese Aufforderung eingegangen, jedoch nicht in dem Umfange, daß daraufhin eine vollständige Freizeichen-