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Hanauer Anzeiger.
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DleSspäkt. Zeile 20 4.
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Ä. 348.
Dienstag den 23. Oktober
1894.
Amtliches.
Zekanntmachung.
Der Königliche Rentmeister Kiel zu Hanau hat unter seiner vollen persönlichen Verantwortlichkeit mit unserer Genehmigung seinen Privat- gehülfen Eberhardt zur Ertheilung von Quittungen über Zahlungen an die Steuer- und Forstkasse dortselbst bevollmächtigt.
Cassel den 18. Oktober 1894.
Königliche Regierung,
Abtheilung für direkte Steuern, Domänen und Forsten.
Schönian. 13828
^aw^lireis ^anaxt.
Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.
Mit den Vorarbeiten zur Einkommensteuer- und der hiermit verbundenen Ergänzungssteuer-Veranlagung für 1895/96 ist alsbald zu beginnen.
Wie aus Artikel 23 II der Ergänzungssteuer-Anweisung v. 3./4. 94 — abgedruckt in der Extrabeilage zum Amtsblatt Nr. 28 von 1894 — ersichtlich, bildet die zum Zwecke der Einkommensteuer-Veranlagung jährlich stattfindende Personenstandsaufnahme zugleich die Grundlage für die Ver- anlagilng der Ergänzungssteuer nach dem Gesetze vom 14. Juli 1893.
Auf Grund des Artikels 36 der Ausführungsanweisung vom 5./8. 91 zum Einkommensteuergesetze hat die Königliche Regierung nach den vom Herrn Finanzminister erlassenen Bestimmungen die zur namentlichen Feststellung der Steuerpflichtigen erforderliche Aufnahme Des Pepfonen- standes für die Einkommensteuer-Veranlagung alljährlich auf den
12. November
angeordnet.
Diese Aufnahme ist thunlichst an diesem Tage auszuführen ; nur den größeren Gemeinden ist es gestattet, dieselbe, wenn sie nicht an einem Tage 31t Ende geführt werden kann, an den nächstfolgenden Werktagen ununterbrochen fortzusetzen und spätestens mit dem 18. November zum Abschlusse zu bringen.
Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher veranlasse ich daher, die Personenstandsaufnahme auf Grund der vorjährigen bei der Gegenwart erhaltenen Personenverzeichnisse, der An- und Abmeldungen, Ab- und Zugangslisten vorzunehmen.
Bei der Aufnahme muß mit Genauigkeit verfahren werden. Namentlich ist zu beachten, daß nur solche Personen einer Familie zugezählt werden, welche als Familienglieder (wie Kinder, Pflegekinder oder sonstige Verwandte) gelten imd die nicht nach Maßgabe des Artikels 6 der Anweisung ein selbstständiges Einkommen haben, durch welches sie wirthschastlich vom Haushaltungsvorstande unabhängig sind. Personen, bei welchen die letztere Voraussetzung zutrifft, sind daher stets besonders aufzuführen, ohne Rücksicht darauf, ob sie volljährig sind und ob sie im Hause ihres Vaters wohnen und beköstigt werden oder nicht.
Die Spalten 4—11 a des Verzeichnisses müssen sorgfältig ausgefüllt werden; vor Ausfüllung der Spalte 9 ist insbesondere in jedem einzelnen Falle genau zu prüfen, ob dem Zensiten nicht ein Einkommen von mehr als 900 Mark beizumessen ist. Der Abzug für Kinder unter 14 Jahren darf bei Prüfung dieser Frage nicht in Betracht gezogen werden.
In Den Gemeinden, in welchen Umlagen erhoben werden, ist zum Personenverzeichniß das mit der Gemeindesteuerliste vereinigte Formular zu verwenden.
Die Bescheinigung auf dem Titelblatte des Personenverzeichnisses bezw. der Gemeindesteuerliste ist auf den 12. November auszustellen.
Die zur Veranlagung erforderlichen Formulare (Staatssteuerliste, Rolle, Personenverzeichniß und Gemeindesteuerliste) sind auf Kosten der Gemeinden rc. diesseits beschafft worden und werden den Herren Gemeinde- (Guts-)Vorstünden nebst den vorjährigen Listen rc. in den nächsten Tagen zugehen.
Hanau am 20. Oktober 1894.
Der Vorsitzende
der Einkommenstcuer-Veranlagungskommission für den Landkreis Hanau
J. St. 2954 v. Oertzen, Landrath.
Änftna$nd)tcii aus dem Kreise.
Verloren: Drei Jnvaliditätskarten für Wilhelm Schmidt, Emil Lettrö, Elise Höfner, sämmtlich aus Hanau. Ein Granatkamm.
Gefunden: Ein Schreibheft. Eine schwarze Schürze. Ein Strebeisen von einem Wagen. Eine neusilberne Uhr (auf der Hochstädter Landstraße).
Zugelaufen: Ein junger schwarzer Jagdhund m. Geschl.; Empfangnahme bei Christoph Stein II. zu Eichen.
Hanau am 23. Oktober 1894.
StäSl^ers ^anau«
Bekanntmachungen des Lbrrbürgermeistcrau^
Das Weishaupt'sche Stipendium von 120 Mark für einen besonders talentvollen Gold- oder Silberarbeiter ist von den auf die ausgeschriebene Konkurrenz aufgetretenen Bewerbern nach dem Vorschläge der berufenen Sachverständigen und des Lehrerkollegiums der Königlichen Zeichenakademie für dieses Jahr dem Heinrich Emmerich zuerkannt worden. Zugleich ist auf Antrag des Preisgerichts beschlossen worden, dem obengenannten Heinrich Emmerich, sowie dem Bijoutier Jean Dehmigen und Wilhelm Roth für die Einreichung von vortrefflichen weiteren Arbeiten eine öffentliche Belobung auszusprechen.
Die auf das Preisausschreiben eingereichten sämmtlichen Arbeiten sind vom 25. Oktober bis 5. November d. J. in der Aula der Königlichen Zeichenakademie zur Besichtigung öffentlich ausgestellt.
Hanau am 22. Oktober 1894.
Der Stadtrath:
Dr. Gebeschus. 13833
Tagesschau.
Berlin, 22. Okt. Am heutigen Geburtstage Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin hatten die hiesigen öffentlichen und zahlreiche Privatgebäude Flaggenschmuck angelegt.
Berlin, 22. Okt. Dem Bundesrath sind der Etat für das Auswärtige Amt, die Etats für die Verwaltung des Reichsheeres und der Kaiserlichen Marine, der Etas für das Reichsschatzamt, der Etat der Reichsschuld und die Voranschläge der Einnahmen des Reichs an Zöllen, Verbrauchssteuern und Aversen sowie an Stempelabgaben für das Etatsjahr 1895/96 zugegangen.
Berlin, 22. Oktober. Die „Statistische Korrespondenz" beziffert Mitte Oktober den Ernteertrag aus Grund von Probedrüschen wie folgt: Winterweizen 1694, Sommerweizen 1649, Winterspelz 1474, Sommerspelz 1300, Somniergerste 1814 Kilogramm pro Hektar. Der Stand der jungen Saaten ist: Winterweizen 2,4, Winterspelz 2,3, Winterrogen 2,4, Klee 2,0. Die Witterungsverhältnisse werden für die keimenden und aufgehenden Saaten im Allgemeinen als günstig bezeichnet. Die Bestellung der jungen Saaten ist ohne wesentliche Störung verlaufen, ihr Stand berechtigt zu guten Hoffnungen.
Berlin, 22. Oktober. Nach der vorläufigen Nachweisung des kaiserlichen statistischen Amts betrug in diesem Jahr die Zahl der Tabakpflanzer im deutschen Zollgebiet 152,224, die Zahl der mit Tabak bepflanzten Grundstücke betrug 216,194, und zwar 99,851 mit weniger als 4 Hektar, 116,343 mit einem größeren Fläscheninhalt. Es waren im Ganzen 17,579,8 Hektar mit Tabak bepflanzt gegen 15,198,3 Hektar im Vorjahr, also ein Mehr von 2,381,5 Hektar.
Wien, 22. Okt. Saatenstandsbericht per Mitte Oktober: Mais in den Alpenländern knappe Mittelernte, sonst unter Mittel, in vielen Gegenden schlecht. Die Zuckerrübenernte ist wegen der Nässe schwierig, so daß man befürchtet, ein ansehnlicher Theil der Rübenernte werde im Boden erfrieren. In manchen Zuckerfabriken ist der Betrieb wegen Rübenmangel sistirt, wenn die Erfrierung nicht einiritt, ist das quantitative Ergebniß ziemlich befriedigend, der Zuckergehalt ist mittel.
Brüssel, 22. Oft? Die Katholiken feiern ihren Wahlsieg mit großer Begeisterung. In einer Sitzung der konservativen Vereinigung sagte Nothomb, die katholische Partei hätte das Land. Beernaert sagte, die heutigen Wahlergebnisse werden von der ganzen Welt gefeiert werden. Die Versammlung' rief: „Es lebe der König!" Alle katholischen Blätter feiern den Sieg ihrer Parteien.