dung lange Zeit geruht hatte, worüber bisher vom Reichsgerichte eine Entscheidung noch nicht getroffen ist; bejahenden Falls — und es wird vom Amtsgerichte zu Hünfeld die Praxis so geübt — ist cs nach Dafürhalten der Kanimer eine wesentliche, innerlich unberechtigte und unerträgliche Verkehrserschwerung, daß die Zustimmung der Frau um Rechtskraft zu erhalten, jedesmal vor dem Amtsgerichte vollzogen werden muß. Beschlossen wird, event, bei den Herren Ministern der Justiz und für Handel und Gewerbe Aufhebung der veralteten fürstbischöflichen Verordnung zu beantragen.
Vom Ausschusse dcs deutschen Handelstages ist seit November v. Zs. die Frage der Bildung eines ständigen Bureaus ventilirt worden, das mit der Sammlung solchen Materials beauftragt werden soll, welches geeignet ist, bei Handelsvertrags-Verhandlungen, bei Beurtheilung handelspolitischer Fragen überhaupt, sowie zur Ausbildung deutschen Zolltarifs als Unterlage zu dienen. Wegen der hierbei in Aussicht genommenen Mitarbeiterschaft des Zentralverbandes deutscher Industrieller sind Verhandlungen begonnen, jedoch noch nicht zum Austrage gebracht. Das Präsidium des deutschen Handelstages hält es indeß sür zweckdienlich, seinerseits schon jetzt den Versuch zu machen, mit der Sammlung des Materials zu beginnen, und richtet an die Handelskammer das Ersuchen um eingehende und fortlaufende Berichte über die für den Export arbeitende Industrie des Händelskammerbezirkes, sowie um Bezeichnung derjenigen Persönlichkeiten, welche in den einzelnen Geschäftszweigen erforderlichen Falles als Sachverständige vorgeschlagen werden können. — Es wird beschlossen, durch Fragebogen den Umfang und die Art des Exports und Imports im Handelskammcrbezirke zunächst sestzustcllen und es wird auch an dieser Stelle dem Wunsche Ausdruck gegeben, daß seitens der in Betracht kommenden Firmen in Würdigung der hervorragenden Wichtigkeit solcher Erbebungen sür handelspolitische Zwecke, d. h. um gegebenenfalls günstige Bedingungen sowohl sür Exporthandel und Exportindustrie, als auch für diejenige Industrie zu erzielen, welche für ihre Produktion Rohstoffe und Halbfabrikate vom Auslande bezieht, das erforderliche Material zur Verfügung gestellt werde.
Gegen den Verkehr mit Margarine sind seit einiger Zeit erschwerende Maßnahmen beantragt worden auf Grund der Annahme, daß die Margarine ein gefährlicher Konkurrent der Naturbutter sei, da sie nicht nur den Absatz der letzteren beeinträchtige, sondern auch deren Preise drücke, dabei aber dem Fabrikanten immer noch hohen, mühelosen Gewinn bringe. Von der Handelskammer zu Frankfurt a. M. sind diese Behauptungen in eingehender Weise in einer an den hohen Reichstag gerichteten Petition widerlegt worden. — Es wird beschlossen, sich dem von der Handelskammer zu Frankfurt a. M. gestellten Anträge anzuschließen, welcher dahin geht, daß die reelle Fabrikation und der reelle Vertrieb der Margarine weder durch Aenderungen des Gesetzes vom 12. Juli 1887 über den Verkehr mit Ersatzmitteln für Butter unterbunden, noch auch daß durch Besteuerung der Margarine deren Absatz reduzirt werden möchte.
Auf einen im Interesse der hier beschäftigten Arbeiter an die Königl. Eisenbahndirektion zu Hannover gerichteten Antrag ist an die Handelskammer der Bescheid ergangen, daß der auf der Strecke Fr ie db er g- H an au verkehrende Personenzug Nr. 272 in der Zeit vom 15. Oktober d. Js. bis Ende Februar n. Js., während welcher der Personenzug Nr. 270 nur Montags befördert wird, wie im Vorjahre entsprechend früher gelegt werden und folgenden Fahrplan erhalten wird; Friedberg ab 5 Uhr 44 Min., Hanau (Nordbahnhof) an 6 Uhr 43 Vorm. — Dadurch, daß von Mitte Oktober an der Zug Nr. 270 nur Montags verkehrt, tritt eine gewisse Jnteressenkollision betreffs des Zuges Nr. 272 ein: nämlich das Interesse der werktäglich aus den Ortschaften Windccken, Heldenbergen, Osthcim, Bruchköbel u. s. w. nach Hanau zur Arbeit kommenden Arbeiter, um 7 Uhr morgens auf ihrer hiesigen Arbeitsstelle zu sein, kollidirt mit dem Interesse anderer Kreise, daß die von jenen Ortschaften morgens zum Besuche der hiesigen höheren Schulen reisenden Kinder nicht bis zum Schulbeginn auf dem Bahnhöfe zu verweilen genöthigt sein möchten. Die Handelskammer hat das Interesse der Arbeiter als überwiegend erachtet und von der Königl. Eisenbahndirektion ist dies obigem Bescheide zufolge anerkannt worden. — Es wird davon Kenntniß genommen.
Für den lokalen Verkehr einerseits von Wilhelmsbad, andererseits von Hochstadt-Dörnigheim nach Frankfurt a. M. war cs von vielen Seiten als sehr wünschenèwcrth bezeichnet worden, daß der gegen 9 Uhr vom hiesigen Westbahnhofe abgehende Schnellzug Nr. 303 auf diesen Stationen zur Aufnahme von Passagieren anhalte. Einem dementsprechenden Anträge hat die Spezialdirektion der Hess. Ludwigseisenbahn-Eesellschaft mit Rücksicht auf den Schnellzugscharakter jenes Zuges nicht stattzugebcn vermocht, jedoch wurde dem diesseitigen Herrn Vertreter in Eisenbahnangelegenheiten gegenüber die Geneigtheit kundgegebcn, einen Abendzug sür den Lokalverkehr zwischen Hanau und Frankfurt a. M. unter dem Beding einzulegen, daß dafür auf einen Nachmittagszug verzichtet werde. Es konnte sich dabei einzig um den Nachmittagszug Nr. 101 a handeln (ab Westbahnhof 3 Uhr 28 Min.), der jedoch hinsichtlich des lebhaften lokalen Nachmittagsverkehrs, welchen er vermittelt, seitens der Handelskammer als unentbehrlich gleicherweise sür Hanau, Wilhelmsbad, Hochstadt, Dörnigheim, Fechenheim und Mainkur erachtet werden mußte. Tas Ersuchen an die Spezialdirektion, trotzdem vor Feststellung des Wintersahrplancs noch einmal die Einlegung eines Abendzuges, vielleicht ab Westbahnhof um 9 Uhr, unter Verzicht also auf die dem Vertreter der Handelskammer in
Eisenbahnangelegenheiten bezeichnete Bedingung, einzulegen, ist abgelehnt worden, und zwar unter der Begründung, daß ein Bedürfniß für eine Zugsvermehrung nicht nachweisbar sei. — Für den nächsten Sommerfahrplan der Hess. Ludwigsbahn gedenkt die Handelskammer ihren Antrag zu wiederholen.
Verschiedentlich waren der Handelskammer von hier Beschwerden zu- gegaugcn, daß Reisende, welche hierselbst aus dem Westbahuhof Fahrkarten zur Fahrt nach Stationen über Frankfurt hinaus und von dort zurück gelöst hatten, und bei der Rückfahrt die Staatsbahn benutzten, genöthigt worden waren, entweder Zuschlags-Fahrkarten für die Strecke Frankfurt a. M.-Sachsenhausen zu lösen, oder im Falle der Weigerung Defraudationsstrafeu zu zahlen. An die kgl. Eisenbahn-Direktion zu Frankfurt a. M. richtete die Kammer daraufhin die Bitte, das Beamten-PersoNal mit genauer Instruktion über den betreffenden Vertrag zwischen der Staatsbahn-Verwaltung und der Hess. Ludwigs-Eiseubnhn-Gesellschast zu versehen. Der Bescheid darauf lautete dahin, daß nach den stattgehabten Ermittelungen in einigen Fällen allerdings Versehen seitens des Personals vorgekommen seien, weshalb Veranlassung genommen sei, die genaue Beachtung der gegebenen Bestimmungen nochmals einzuschârfen. — Hiervon wird Kenntniß genommen. M
Die Handelskammer in Gießen theilt mit, daß von ihr die Einführung einer während des ganzen Jahres lösbaren Rundreise-Fahrkarte auf der Strecke Gießen-Geluhausen-Fraukfurt a. M.-Gießen bei den be- theiligten Direktionen beantragt worden sei. — Es wird beschlossen, den Antrag der Gießener Kammer durch Eingaben au die königlichen Eisenbahn-Direktionen in Frankfurt a. M. und in Hannover zu unterstützen. (Es sei hierbei Gelegenheit genommen, Interessenten daraus aufmerksam zu machen, daß seit längerer Zeit eine Rundsahrtarte für die Strecke Gießen-Fulda-Geln- Hausen-Gießen eingeführt ist.)
Mit dem Winterfahrplan für den Bezirk der königlichen Eisenbahn-Direktion Frankfurt a. M. sind zwei Züge eingegangen, welche zumal für den Lokalverkehr zwischen den diesseitigen Stationen der Strecke Frankfurt a. M.-Elm von hohem Werthe waren. — Beschlossen wird, bei kgl. Eisenbahndirektion in Frankfurt a. M. zu beantragen, 1) im Jn- Wrefse des Fernverkehrs Berlin-Hanau und Cassel-Hanau, sowie im Interesse des Lokalverkehrs zwischen den Stationen der Strecke Fulda-Hanau, sowie endlich im Interesse des Spätabendverkehrs von diesen Stationen nach Frankfurt a. M. anzuordnen, daß der Zug Nr. 22a zwischen Elm und Frankfurt a. M. wieder eingelegt werde; 2) im Interesse des lokalen Vormittagsverkehrs zwischen den Stationen von Hanau bis Elm, sowie im Interesse des Anschlusses von diesen Stationen an den O-Zug Nr. 51 anzuordnen, daß der Zug Nr. 11 wie bisher über Gelnhausen bis Elm weiter geführt werde.
Aus Anfrage hat die kgl. Eisenbahndirektion in Frankfurt a. M. der Handelskammer mitgetheilt, daß aus den Rhöubahnen vom 1. Oktober d. I. an der Wintersahrplan des Jahres 1893/94 unter Aufrechterhaltung der Anschlüsse in Fulda an die betreffenden Züge der Hauptbahn wieder eingeführt worden wäre. Für nächsten Sommer werde die Einlegung eines vierten Zugpaares auf jeder der beiden Strecken Fulda-Gersfeld und Fulda- Tann in Aussicht genommen werden.
Nach § 16 des Gesetzes über die Errichtung von Handelskammern vom 24. Februar 1870 haben am Schlüsse dieses Jahres neun Mitglieder der Handelskammer auszuscheiden, davon in dem Bezirke Stadt- und Landkreis Hanau die Herren Fritz Canthal, Ernst Döring, Ernst Zimmermann, während für denVerschiedenenHerrnWilh. Grobe eine Ersatzwahl stattzufinden hat; im Bezirke Kreis Gelnhausen Herr AndreasHubert Wendt. Unter den Mitgliedern aus den neu zum Handelskammcrbezirkehinzugetreteneu Kreisen findet eine Ausloosung statt, zu welchem Zwecke die Bezirke Kreis Fulda und Kreis Gersfeld zusammgeschlagen werden. Als ausscheidende Mitglieder werden hiernach ausgelost: Für Kreis Fulda die Herren Hermann Falke und Karl Reinhardt; für Kreis Hünfeld Herr Franz Josef Lühn, für Kreis Schlüchtern Herr Isaak Mayer Walther. Zu Wahlkommissaren für den im Dezember d. J. anzuberaumenden Hahltermin werden bestellt: Für Hanau Herr Canthal, für Fulda Herr F. C. Bellinger, für Hünfeld Herr Hermann Aha, für Schlüchtern Herr Ferdinand Fenner.
Von vertrauenswürdiger Seite find der Handelskammer Mittheilungen über zweifelhafte Firma in Großbritannien, den Niederlanden, Oesterreich-Ungarn nnd Mexiko zugegangen, worüber Interessenten auf Wunsch nähere Auskunft durch das Seketariat der Handelskammer erhalten werden.
* Vorlagen für den Kommunal- und Provinzialland- tag. Dem am 24. d. M. in Cassel zusammentretenden Kommunallandtag werden, wie die „H. P." vernimmt, an Vorlagen unterbreitet werden: der Voranschlag für denaushalt des Bezirksverbandes und seiner Anstalten für das Jahr 1895, Abhörung der Jahresrcchnungen, Erwerterungs- bauten des Landkrankenhauses zu Hanau, Unterstützungen der Kleinbahnen, Generalbericht über die Verwaltungs-Ergebnisse für die Jahre 1890 bis 1893 und Mittheilungen, betreffend die Finanzlage des Bezirksverbandes. Außerdem wird der Kommunallandtag noch kleinere Vorlagen zu berathen und die theilweise Neuwahl der Mitglieder des Landesausschusses vorzunehmen haben. Dem Provinziallandtag gehen an Vorlagen der Ctaats- regierung die Begutachtungen einer Städte- und Gemeindeordnung für Hessen- Nassau und die Errichtung von Landwirthschastskammern zu. Auch wird
16. Oktober 1884.