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PreiS:
Jährlich 9 ^ Halbj.4-4450^.
LiertcljähAich 2 <Ä 25 A.
Mr auswärtige Lbovneiiten mit km betreffenden Bvstaufschlc^.
Die einzelne jj Rummer 10 A
Kar miet Ammer.
Zugleich ArrrtticHes $rgcm für Ktcr-i- und LanöLreis Kavrcru. Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Jssertilms- Preis: Die tipaltige Garmoadzâe oder deren N-mm 10 A
WW. Zeile 15 A
WeSspalt. Zelle 20 A
Die gspalt. Zeile 30 A
Rr. 228.
Samstag denM9., September
1894.
Abonnements-Ginladung.
Mit dem 1. Oktober 1894 beginnt ein neues Abonnement auf den „Hanauer Anzeiger",
welcher
Wglcich amtliches Organ für den Stadt- und Landkreis Kanan, und nachweislich das weitverbreitetste und umfangreichste Blatt Hanaus ist.
Derselbe bringt täglich die amtlichen Bekanntmachungen für den Stadt- und Landkreis Hanau, hält seinen Leserkreis stets bezügl. der wichtigsten politischen und Tagesereignisse auf dem Laufenden, bietet Kurs- und Marktberichte, kirchliche, lokale und provinzielle Nachrichten, Auszüge aus den Verhandlungen des Reichs- und Landtags, aus denen des Provinziallandtags, die Protokolle der Sitzungen der Handelskammer sowie des Gemeinde- Ausschttsses, Verloosungen, ferner Geschäfts- und Privat- Anzeigen, sowie die vollständigen Ziehungslisten Königl. Preuß. Klassen-Lotterie. Das Nntcrhaltungsblatt enthält neben spannenden Erzählungen reiches Mannigfaltige, auch bringt der „Hanauer Anzeiger" noch die im Laufe des Vormittags (am Tage der Ausgabe) beim Depeschen-Bureau Herold einlaufenden Drahtnachrichten.
Zur Veröffentlichung von Inseraten jeder Art eignet sich der A „Hanauer Anzeiger" seiner starken Verbreitung halber ganz besonders und kostet die ispaltige Zeile nur 10 Pf.
Der Abonnementspreis beträgt M. 2.25 pro Quartal und nehmen sowohl die Expedition (Waisenhaus) als auch sämmtliche Postanstalten Bestellungen entgegen.
Nicht gekündigte Abonnements gelten als stillschweigend erneuert.
Neu zutretende Abonnenten erhalten bett Anzeiger vom Tage der
Bestellung bis Anfang des Quartals unentgeltlich.
Die Expedition des Hanauer Anzeigers.
Amtliches.
^mxölircio ^anau.
Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.
Der Metzger Karl Wilhelm Zehner zu Niederrodenbach beabsichtigt aus feinem Grundstück Karte K. Nr. 659 — Brandversicherungs-Nr. 29 — die Anlage und den Betrieb einer Schlächterei.
Es wird dies mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Einwendungen gegen die Anlage, zu welcher die Zeichnungen und Beschreibungen im Bürean des Kreisausschusses hier offen liegen, binnen 2 > Wochen, vom Tage des Erscheinens dieser Bekanntmachung an gerechnet, hier anzubringen sind.
Zur mündlichen Erörterung der rechtzeitig erhobenen Einwendungen wird Termin aus
Dienstag den 16. Oktober d. Js., vormittags 10 Uhr,
6 in das Büreau des Kreisausschusses hier anberaumt und werden der Unternehmer sowie die Widersprechenden unter der Verwarnung vorgeladen, daß im Falle des Nichterscheinens gleichwohl mit der Erörterung der erhobenen Einwendungen vorgegangen werden wird.
Hanau am 25. September 1894.
Der Königliche Landrath
A. 2564 v. Oertzen. 12681
Dienstnachrichten aus dem Kreise.
Verloren: Ein goldener Ring mit grünem Stein.
Zugelaufen: Ein weißer Foxterrier mit halbschwarzem Kopf, w. Geschl. Ein s. g. Affenpinscher, schwarz mit braunem Kops, stumpfer Ruthe und langen Ohren (rechtes Hinterbein gebrochen).
VW- Die heutige Nummer
umfaßt außer dem
Gesunden: Ein Herrnkragen. Ein Kinderhut. Ein Militärpaß, ausgestellt auf den Namen Wilhelm Heil aus Ellers-Neuhof-Weidenau, Kreis Fulda. Ein Einnahme- und Ausgabebuch. Baares Geld. Zwei Regenschirme. Vier Handtücher und 8 weiße Taschentücher.
Hanau am 29. September 1894.
Bekanntmachung der Ortskrankenkasse.
Nach diesseits gemachten Wahrnehmungen sehen wir uns veranlaßt, allen Betheiligten in Erinnerung zu bringen, daß
„alle männlichen und weiblichen Gehülfen und Lchr- „linge, welche in einem Gewerbe- ober Handels- „betriebe beschäftigt sind, gesetzlich bezw. statutarisch
„der Krankenversicherungspsiicht unterliegen"
und deshalb bei Aufnahme der Beschäftigung im Stadtkreis Hanau der unterzeichneten Kaffe Paradiesgaffe Nr. 2 mittelst der vorgeschriebenen Anmeldezettel zu melden sind.
Nicht meldepflichtig sind:
1. diejenigen, welche nachweisbar Mitglied einer „Eingeschriebenen Hülfskaffe" sind,
2. diejenigen, welche keinerlei Vergütung für ihre Arbeit erhalten (Lehrlinge ohne Kost und Logis sowie Volontaire re.),
3. Betriebsbeamte, Werkmeister, Techniker, Handlungsgehülsen und Lehrlinge, welche mehr als 62/s Mark pro Arbeitstag bezw. mehr als 2000 Mark pro Jahr an Gehalt oder Lohn beziehen.
Bezüglich der Mitglieder der genannten Hülfskaffen dürste es für die Arbeitgeber sehr zu empfehlen sein, deren Bücher in kurzen Zwischenräumen, mindestens alle 14 Tage, zu prüfen, da diejenigen, welche aus einer Hülfs- kaffe freiwillig oder unfreiwillig ausscheiden, mit dem Tage dieser Ausscheidung bei der Ortskrunkeükasie anmeldepflichtig werden.
Schließlich wird noch daraus hingewiesen, daß die Bersäumniß der Anmeldepflicht Strafen nach sich ziehen kann und die Arbeitgeber außer den nachzuzahlenden Beiträgen alle Aufwendungen zu erstatten haben, welche die Kasse in einem vor der Anmeldung durch die nicht angemeldete Person veranlaßten Unterstützungsfalle zu machen hat.
Hanau am 30. Sept. 1894.
Der Vorstand der Hanauer Ortskrankenkasse. Zimmermann,
Vorsitzender. 264
Bekanntmachung.
Es wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das Betreten des Kasernengrundstücks durch Zivilpersonen verboten ist. Wer durch Geschäfte veranlaßt in der Kaserne zu thun hat, hat sich auf der Wache anzumelden. Für ständige Lieferanten werden auf Verlangen Einlaßkarten ausgefertigt.
Kommando Thüringischen Manen-Regiments Nr. 6.
Tagesschau
Berlin, 28. Sept. Der „Reichsanzeiger" bespricht im nichtamtlichen Theile den vom „Vorwärts" am 2. ds. unter Bemängelung bewirkten Abdruck einer einem Meister des Spandauer Feuerwerkslaboratoriums gestohlenen Nachweisung derjenigen Arbeiter, welche von einem gewissen Zeitpunkte ab nicht mehr beschäftigt werden könnten. Der „Reichsanzeiger" sagt, die Nachweisung sei vorbereitet gewesen, falls bis zu bem bestimmten Termin größere Bestellungen nicht einliefen. Durch die vom -„Vorwärts" gewählten Wendungen werde der Eindruck erweckt, daß die Entlassung der betreffenden Arbeiter thatsächlich stattgefunden habe und hierbei mit grober Rücksichtslosigkeit verfahren worden sei. Nichts von alledem sei der Fall, keiner der aufgeführten Arbeiter sei entlassen worden, da inzwischen größere Bestellungen eingelaufen seien. Bei der Wiedergabe habe der „Vorwärts" mitzutheilen unterlassen, daß die gestohlene Nachweisung den Vermerk enthalten habe, daß die bei eventueller Entlassung Betroffenen sechs Wochen vorher davon zu benachrichtigen seien. Eine solche Fürsorge sei dem sozialdemokratischen Blatte nicht genehm, welches vielmehr bemüht sei, die Bestrebungen der Direktion hinsichtlich der ethischen .Erziehung der Arbeite
Unterhaltungsblatt 16 Seiten.