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Nr. 227.

Freitag den^28. September

1894.

Amtliches.

Slctdlkveis ^ancru.

Bekanntmachungen des Oberbürgerineisteramtes.

Ortsstatut,

die Entleerung der Latrinengruben betreffend.

Nach Zustimmung des Gemeindeausschusses und mit Genehmigung des Bezirksausschusses wird auf Grund des §. 53 der Gemeindeordnung für die Städte und Landgemeinden Kurhessens vom 23. Oktober 1834 folgendes Ortsstatut erlassen.

8. 1.

Die Entleerung sämmtlicher in der Stadt Hanau befindlichen Latrinen­gruben wird von der Stadt gegen Zahlung der in dem §. 5 bezeichneten Gebühren besorgt.

8- 2.

Die Entleerung findet mittelst Dampfluftpumpen und so weit thunlich in einem gewissen Turnus derart statt, daß möglichst in der Zeit vom loten Mai bis loten September jede Entleerung vermieden wird. Jede Latrinengrube ist mindestens einmal jährlich zu entleeren. Ist die Ent­leerung einer Latrinengrube in der Zeit vom löten Mai bis löten Sep­tember erforderlich, so darf solche nur bis 12 Uhr mittags stattfinden.

8. 3.

Die Abfuhr des Inhaltes der Latrinengruben geschieht in luft- und wasserdichten eisernen Transportfässern.

8. 4.

Zum Zweck der Berechnung der von den Hauseigenthümern zu zahlenden Kosten der Entleerung der Latrinengruben wird vor der Ent­leerung einer jeglichen Grube und nachdem die Masse aufgerührt ist, dieser eine Probe entnommen und ihr Wassergehalt nach dem Beck'schen Aräo­meter durch Angestellte der Stadt endgültig festgestellt.

Den Hauseigenthümern steht es frei der Probeentnahme beizuwohnen.

8. 5.

Von jedem Hauseigenthümer und Nutznießer, eventuell deren Ver­treter, Miether, Pächter u. s. w., wird für das Pumpen von je 1000 Liter 1 cbm Latrinenmasse ein Pumplohn von 0,2ö Mk., außerdem für die Abfuhr von 1 cbm (1000 Liter) Latrinenmasse, die' leichter als Grad nach dem Beck'schen Aräometer ist, ein Abfuhrlohn von 1,00 Mark eingezogen. Die Berechnung erfolgt nach einzehntel Kubikmeter, ein ange­fangenes Zehntel wird für voll gerechnet; Pfennigbruchtheile werden nach oben abgerundet. Die städtischen Behörden sind befugt die vorstehenden Gebührensätze jederzeit zu ändern.

8. 6.

Der Pump- und Fuhrlohn wird monatlich durch die Stadtkasse er­hoben. Diese Abgaben tragen den Charakter einer öffentlichen Gebühr, die gemäß §. I3 der Verordnung vom 22. September 1867 (G. S. S. 1553) bezw. vom 7..September 1879 (G. S. S. 591) der Beitreibung im Ver- waltungszwangsversahren unterliegen.

8. 7.

Dies Ortsstatut tritt mit dem Tage seiner Bekanntmachung in dem Hanauer Anzeiger in Kraft.

Hanau den 22. Mai 1894.

Der Stadtrath :

(L. 8.) Dr. Gebeschus.

Hanau den 31. Mai 1894.

Der Gemeindeausschuß:

(L. 8.) Nickel.

Es wird hierdurch bescheinigt, daß das vorstehende Ortsstatut vom Stadtrath und Gemeindeausschusse in den Sitzungen vom 22. und 31. Mai 1894 unter Beobachtung der Bestimmung des §. 65 der Gemeindeordnung vom 23. Oktober 1834 beschlossen ist, daß dasselbe nach zuvoriger öffent­licher Bekanntmachung vom 19. Juni bis zum 19. August zu Jedermanns Einsicht ausgelegen hat und daß innerhalb dieser Frist keine Einwendungen

dagegen von Einzelnen oder gewissen Klassen von GemeindemitgliederU erhoben worden sind.

Hanau den 22. August 1894.

Der Oberbürgermeister

(L. 8.) Dr. Gebeschus.

Vorstehendes Statut wird hierdurch auf Grund des §. 3 der Kur­hessischen Gemeindeordnung vom 23. Oktober 1834 und des §. 16 Abs. 3 des Zuständigkeitsgesetzes vom 1. August 1883 genehmigt.

Cassel den 5. September 1894.

Namens des Bezirksausschusses:

B. A. 1885 Der Vorsitzende

__________(L. 8.) d'Hanssonville. 12612

Kampf gegen Anarchismus «nd Sozialdemokratie.

In den Blättern wird die Erörterung der Frage fortgesetzt, auf welche Parteien man in dem Kampfe gegen den Umsturz würde rechnen können. Die Antworten weichen je nach dem Parteistandpunkt ziemlich' weit von einander ab. Das erscheint aber nur als ein Beweis dafür, daß man des Kaisers Worte nicht richtig verstanden hat und daß man auch die Gefühle und Stimmungen, die im Volke verbreitet sind, außer Acht läßt.

In ersterer Beziehung liegt ein neues Wort von dem Kaiser vor, das sich alle diejenigen zu Herzen nehmen mögen, die bisher bestrebt waren, den Kreis der Parteien, welche für die Unterstützung in dem Kampf gegen den Umsturz in Betracht kommen könnten, möglichst eng zu ziehen.Nur dann", sagte der Kaiser,wenn wir Alle Mann an Mann geschlossen wie eine Phalanx zusammenstehen, ist es möglich, den Kampf mit dem Umsturz siegreich zu Ende zu führen."

Mag nun aber auch eine Partei sich hierzu weniger bereit fühlen oder mag eine andere hierzu von anderen als weniger oder gar nicht ge­eignet erklärt werden, so kann wohl kaum ein Zweifel darüber herrschen, daß alle Unterthanen des Kaisers, gleichviel welcher Partei sie angehören, soweit sie nicht zu den Parteien des Umsturzes selbst sich rechnen, dem Kaiserlichen Rufe zu folgen bereit sind. Das politische Leben geht wahr­haftig weder in den Parteien und Parlamentsfraktionen, noch in den Parteizeitungen auf, und wenn auch zu Zeiten die Parteischablone ins Gewicht fallen mag, so lassen sich doch die Bürger in ihren Gefühlen, Gedanken und Handlungen keineswegs immer von der Parteischablone be­stimmen. Mögen Führer und Zeitungen auch allmählich etwas zurecht­klügeln, das von Manchen nachher als für sie verbindlich angesehen wird, in den ursprünglichen Gefühlen der Bürger, die noch nicht von des Partei­gedankens Blässe angekränkelt sind, besteht das darf man getrost sagen nicht nur die volle und aufrichtige Ueberzeugung, daß der Kampf gegen die Parteien des Umsturzes eine gebieterische Nothwendigkeit ist, sondern auch die sichere Erwartung, daß nach dieser Richtung nichts versäumt werde, damit die Grundlagen unseres gesellschaftlichen und staatlichen Lebens er­halten und befestigt werden.

Und ebenso ist in den Kreisen des Bürgerthums auch schon längst die Frage entschieden, welches die Parteien des Umsturzes sind. Mag sich die sozialdemokratische Presse auch noch so sehr gegen die Verwandtschaft mit dem Anarchismus auflehnen: wenn Anarchisten und Sozialdemokraten auch verschiedene Kappen haben, so sind sie doch gleiche Brüder. Die Sozialdemokraten erstreben die Enteignung aller Besitzenden und die Ein­führung des Kommunismus; für sie ist der Kapitalist nur ein durchs die Ausbeutung seiner Arbeiter reich gewordener Dieb und sein Vermögen nichts als vorenthaltener Arbeitslohn; und wenn sie auch sich und Anderen vorreden, daß ihr Ziel auf dem Wege allmählicher Entwicklung werde erreicht werden, so haben ihre Führer doch nie einen Zweifel daran ge­lassen, daß die schließliche Entscheidung nur auf revolutionärem Wege er­folgen kann, und daß es Opportunitätsfrage sei, wann Gewalt vor Recht gehen würde. Die Anarchisten ihrerseits wollen ebenfalls wie die Sozial­demokraten das Bestehende, den Besitz, Staat und Gesellschaft vernichten, fangen aber schon stur mit dem Versuch an, durch Raub und Mord zum Ziele zu gelangen; ihre Gruppe ist im Wachsen, und sollten sie etwas im größeren Stile erreichen, so würden die Sozialdemokraten gewiß nicht un­thätig zusehen, weil die von den Anarchisten befolgte Methode eine andere ist als ihre. Und mögen die Anarchisten auch den sozialistischen Zukunsts-