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MeÄspaL Zeile 20 ^.

DieMmlt. Zeile 30 4.

Nr. 225.

Mittwoch denF26. September

1894.

Amtliches, ^anö^retö ^banau.

Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes. Polizeiverordnung.

Auf Grund des §. 142 des Gesetzes über die allgemeine Landes­verwaltung vom 30. Juli 1883 (Gesetzsammlung S. 195 ff.) und der §§. 5 und 6 der Allerhöchsten Verordnung über die Polizeiverwaltung in den neu erworbenen Landestheilen vom 20. September 1867 (Gesetzsamm­lung S. 1529) wird hierdurch nach Zustimmung des Kreisausschusses für den Umfang des Landkreises Hanau folgende Polizeiverordnung erlassen.

8. 1.

Die Besitzer von Tauben sind verpflichtet, dieselben während der Zeit der Aussaat im Frühjahr und im Herbst je einen Monat eingesperrt zu halten.

8- 2.

Der Termin des Eingesperrthaltens für die Frühjahrsaussaat wird jedesmal von dem Königlichen Landrath bestimmt und im Kreisblatt ver­kündet, während derjenige für die Herbstaussaat ein für alle Mal auf die Zeit vom 25. September bis 25. Oktober festgesetzt wird.

8- 3.

Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung haben Geldstrafen bis zu

30 Mark zur Folge.

Hanau am 12. Dezember 1893.

Der Königliche Landrath.

A. 3426 I. V.: Dr. Köhler, Regierungsassessor.

Dienstillllhrichten aus dem Kreise.

Verloren: Eine blaue Sattelunterlegdecke, darin 2 Landkarten.

Hanau am 26. September 1894.

Tagesschau

Berlin, 25. Sept. Durch Allerhöchsten Erlaß vom 27. August d. I. ist genehmigt worden, daß in Verbindung mit dem Hauptgottesdienst am Sonntag den 9. Dezember d. I. in den evangelischen Kirchen eine Feier zur Erinnerung an die dreihundertjährige Wiederkehr des Geburts­tags Gustav Adolph's veranstaltet, und daß in den von evangelischen Schülern besuchten höheren und niederen Schulen sowie Lehrer- und Lehrerinnenbildungsanstalten auf die Bedeutung dieses Gedenktags hinge­wiesen wird.

Berlin, 25. Sept. Der Kaiser richtete, wie dieFr. N." melden, an den kommandirenden Admiral Goltz eine Ordre, worin betont wird, die Vorführung der taktischen, sowie die Ausführung der strategischen Uebungen ließen erkennen, daß auf beiden Gebieten beträchtliche Fortschritte gemacht worden seien und daß der von dem Oberkommando eingeschlagene Weg der richtige sei. Der Kaiser freue sich, die unermüdliche Arbeit voll anerkennen zu können und spricht dem kommandirenden Admiral, sowie denjenigen Offizieren, welche den Admiral wirksam unterstützt haben, be­sonders dem Kapitän Tirpitz seinen Dank aus; die Führung der Flotte habe ihn sehr befriedigt. Der Geist in den Besatzungen sei voll Frische, Eifer und Verständniß für die zu lösende Aufgabe. Der Kaiser spricht den Admiralen und Kommandanten seine vollste Anerkennung und seinen Dank aus und verleiht dem Admiral Goltz das Großkreuz des rothen Adlerordens mit dem Auftrage, die verliehenen Gnadenbeweisc bekannt zu geben und den Mannschaften seine volle Zufriedenheit auszusprechen.

Berlin, 24. September. General der Kavallerie und General- abjutant Graf Heinrich Lehndorff ist zum Landhofmeister des Königreichs Preußen ernannt worden. Damit wird dieses Amt innerhalb 100 Jahren zum dritten Male eineni Mitgliede dieses Geschlechts übertragen. Groß­vater und Vater des Grafen Heinrich haben es vorher bekleidet. Der erstere, Ahasverus Heinrich, Kammerherr des Prinzen August Wilhelm, Bruder Friedrich des Großen und der Königin Elisabeth Christina, war Landhofmeister bis zu seinem Tode (1811). Sein Sohn, Graf Christian Friedrich Karl Ludwig, bekleidete das Amt von 18451854. Er war der Führer und Schöpfer des Ostpreußischen Nationalkavallerieregiments im Jahre 1813.

Berlin, 24. September. DerReichsanzeiger" gibt bekannt, daß in Belgien, Brasilien, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Großbritannien,

Italien, Luxemburg, Oesterreich-Ungarn, Rumänien, Rußland, Schweden und Norwegen, der Schweiz, Serbien. Venezuela, in den Niederlanden und den Vereinigten Staaten von Nordamerika deutsche Waarenbezeichnungen in demselben Umfange wie inländische zum gesetzlichen Schutze zugelassen werden.

Berlin, 25. September. DerReichsanzeiger" meldet: In der heutigen Monatssitzung des Zentralausschusses der Reichsbank hob Prä­sident Dr. Koch hervor, daß die Anlagen sich seit dem 23. August um 28 Millionen gesteigert haben, aber um 55 Millionen: niedriger seien als im Jahre 1893. Der Metallvorrath sei größer als in den letzten vier Jahren. Infolge der großen, immer noch fortdauernder Goldankäufe sei der Gold- vorrath der Reichsbank gegen Beginn des Jahres um 152 Millionen ge­stiegen. Die umlaufenden Noten seien um 17 Us Millionen überdeckt.

Berlin, 25. oept. Das Kaiserliche Patentamt macht in der Nr. 39 desPatentblatts" wiederholt darauf aufmerksam, daß Anmeldungen von Waarenzeichen, welche vordem 1. Oktober d. I., dem Tage des In­krafttretens des Gesetzes zum Schutze der Waarenbezeichnungen, bei ihm eintreffen, nicht in Behandlung genommen werden können, sondern zurück­gesandt werden müssen. 'Zugleich wird bekannt gemacht, daß der im Vor­raum des Dienstgebäudes des Patentamts aufgestellte Briefkasten von Freitag den 28. d. M., nachmittags 4 Uhr ab, bis Montag den 1. Ok­tober d. J. abends geschlossen werden wird, und daß daher Anmeldungen von Waarenzeichen auf diesem Wege nicht zur Annahme gelangen.

Berlin, 25. September. Zur Begründung eines Vereins der Saalbesitzer von Berlin und Umgegend ist, nachdem die Verhandlungen der Saalbesitzerkommission mit der Boykottkommission ergebnißlos gewesen sind, auf den Donnerstag eine Versammlung einberufen worden, welcher ein schon ausgearbeiteter Satzungsentwurf unterbreitet werden soll. In demselben wird als Zweck des Vereins bezeichnet, seinen Mitgliedern Schutz zu gewähren gegen sämmtliche Uebergriffe und Verrufserklärungen, von wèlcher Seite sie immerhin kommen mögen. Die Mitglieder unterwerfen sich einer Konventionalstrafe von 500 Mark für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung gegen die übernommenen Verpflichtungen. Als Gegen­leistung gewährt der Verein, wie dieFr. N." berichten, seinen Mitglieder:: Entschädigung bei Verrufserklärungen und sonstigen unvorhergesehenen Un­glücksfällen, wie auch beim sogenannten stillen Verruf, d. h. wenn ein Lokal ohne Verschulden des Besitzers von einer bestimmten Partei, die sonst dort verkehrte, geflissentlich gemieden wird.

Berlin, 25. Sept. Nach einer telegraphischen Meldung an das Oberkommando der Marine ist S. M. S.Alexandrine", Kommandant Korvettenkapitän Schmidt, am 22. September in Yokohama eingetroffen.

Köln, 25. Sept. DieKöln. Zeitung" meldet aus Petersburg: Gerüchtweise verlautet, daß laut einer Depesche aus Wladiwostok eine chinesische Räuberbande eine Station der Usuribahn überfiel, die Beamten tödtete und alles ausraubte. Russische Truppen sind gegen die Räuber aufgcbrochen, welche aber über die -chinesische Grenze entkommen sind.

Essen, 24. September. In der Krupp'schen Gußstahlfabrik, ist, nach demKöln. Tbl.", vor einiger Zeit eine neue Zählung der Arbeiter und Beamten und der Familienangehörigen derselben vorgenommen worden. Das Resultat der Zählung war folgendes: Insgesammt wohnten in Krupp'schen Wohnhäusern 5731 Beamte und Arbeiter mit 15 581 Fa­milienangehörigen, also zusammen 21 312 Personen, in eigenen Häusern 701 Beamte und Arbeiter mit 2404 Familiengehörigen, zusammen 3105 Personen, und in fremden Miethshäusern 10 744 Beamte und Arbeiter mit 25 673 Familienangehörigen, zusammen 36 417 Personen. Im Gan­zen sind auf der Fabrik rc. beschäftigt 17 176 Beamte und Arbeiter, welche 43 658 Familienangehörige zählen, sodaß sich die Gesammtzahl der Werk­angehörigen mit den Familiengliedern auf 60 834 Seelen beziffert. Hier­von entfallen auf die Stadt Essen 9747 Beamte und Arbeiter mit 22 171 Familienangehörigen, insgesammt 31 918 Personen, auf die Bürgermeisterei Altendorf 6067 Beamte und Arbeiter mit 17 820 Familienangehörigen, also insgesammt 23 887 Personen. Die übrigen Werkangehörigen ver­theilen sich auf einige andere Gemeinden.

Stettin, 24. Sept. Heute Vormittag begann hier die Jubiläums­feier zum 350jährigen Bestehen des Königlichen Marienstiftsgymnasiums, zu welcher die Spitzen der Zivil- und Militärbehörden und weit über 400 ehemalige Schüler erschienen waren.