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è. 223.
Montag den 24. September
1894.
Amtliches, ^anö&retsi ^anau. vekanntmachnngen des Königlichen Landrathsamtes.
Polizeiverordnung.
Auf Grund des §. 142 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (Gesetzsammlung S. 195 ff.) und der §§. 5 und 6 der Allerhöchsten Verordnung über die Polizeiverwaltung in den neu erworbenen Landestheilen vom 20. September 1867 (Gesetzsammlung S. 1529) wird hierdurch nach Zustimmung des Kreisausschusses für den Umfang des Landkreises Hanau folgende Polizeiverordnung erlassen.
8. i.
Die Besitzer von Tauben sind verpflichtet, dieselben während der Zeit der Aussaat im Frühjahr und im Herbst je einen Monat eingesperrt zu halten.
8. 2.
Der Termin des Eingesperrthaltens für die Frühjahrsaussaat wird jedesmal von dem Königlichen Landrath bestimmt und im Kreisblatt verkündet, während derjenige für die Herbstaussaat ein für alle Mal auf die Zeit vom 25. September bis 25. Oktober festgesetzt wird.
8. 3.
Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung haben Geldstrafen bis zu 30 Mark zur Folge.
Hanau am 12. Dezember 1893.
Der Königliche Landrath.
A. 3426 I. V.: Dr. Köhler, Regierungsassessor.
Die Ortsvorstände werden hierdurch darauf hingewiesen, daß das Forstgeld für das für dieses Jahr bezogene sogenannte Loosholz spätestens bis Ende dieses Monats bei der zuständigen Forstkasse eingezahlt sein muß und daß bei Nichteinhaltung dieser Zahlungsfrist die im §. 3 des Forstverwerthungsgesetzes vom 6. Juni 1873 ausgesprochenen Nachtheile eintreten. Bei Einzahlung des Geldes durch die Post ist die Absendung so zeitig zu bewirken, daß die obige Zahlungsfrist nicht überschritten wird, denn es gilt in diesem Falle nicht der Tag der Absendung, sondern der Tag des Eingangs des Geldes bei der Forstkasse.
Das Forstgeld ist in seinem Gesammtbetrage nach §. 3 des Gesetzes vom 6. Juni 1873 aus der Gemeindekasse zu entnehmen und find daher die Einzelbeträge von den Holzempfängern für die Gemeindekasse einzuziehen.
Hanau am 20. September 1894.
Der Königliche Landrath
A. 2570 v. Oertz en.
Tagesschau
Berlin, 22. Sepiember. Der „Reichsanzeiger" schreibt: Wie sehr | .die Einkommensteuerveranlagungsbehörden, um eine gleichmäßige und gerechte Veranlagung zu sichern, darauf bedacht sein müssen, auch die auf Grund des Einkommensteuergesetzes abgegebenen Steuererklärungen einer genauen Prüfung zu unterziehen, wird von neuem durch Straffälle bestätigt, A welche in jüngster Zeit in den Kreisen der Betheiligten lebhaft besprochen wurden. So ist z. B. in der Provinz Hannover ein Steuerpflichtiger wegen zu niedriger Angabe seines Einkommens von dem Landgericht zu einer Geldstrafe von mehr als 17 000 Mark, event, zu entsprechender Freiheitsstrafe verurtheilt worden. Auf die von dem Verurtheilten eingelegte Revision wird das Reichsgericht demnächst Entscheidung treffen. In der Provinz Sachsen ist ein anderer Steuerpflichtiger aus dem gleichen Grunde mit einer Geldstrafe von über 20 000 Mark belegt worden. Derselbe hat sowohl diese Strafe wie die für die Vorjahre aus dem fcstgestellten höheren Einkommen sich ergebenden bedeutenden Mehrbeträge an staatlicher Einkommensteuer und an Gemeindesteuerzuschlägen ohne Widerspruch bezahlt. In beiden Fällen handelt es sich um Einkommen aus Kapitalvermögen, welches wissentlich, um niedrig veranlagt zu werden, verschwiegen worden ist. Nicht blos das finanzielle Interesse des Staates, sondern auch die Gerechtigkeit gegen die gewissenhaft ihre Steuern zahlenden Staats
Bürger gebietet die unnachsichtige Verfolgung solcher bewußten Lteucrhinter- Ziehungen.
Berlin, 22. Sept. Die „Nordd. Allg. Ztg." sagt gegenüber den Blättermeldungen über die Tabakvorlage: Alle bisher gemachten Angaben beruhen auf Kombination. Der im Reichsschatzamte vorbereitete Entwurf ging noch nicht einmal den verbündeten Regierungen zu.
Berlin, 22. Sept. S. M. Schulschiff „Leipzig" ist mit Allerhöchster Genehmigung aus der Liste der Kriegsschiffe gestrichen worden.
Der Berliner Frnncnverein beschloß, sich der vom Deutschen Frauenbund angeregten Petition für Errichtung von Knaben- und Mädchenhorten anzuschließen. Die Petition soll an Schulbehörden rc. gerichtet werden. Man will im Speziellen den Wunsch aussprechen, daß bei Neubauten von Schulhäuscrn die Errichtung derartiger Horte vorgesehen werde.
Bresla«, 22. Sept. Der „Breslauer Zeitung" zufolge sind die Belegschaften der Waldenburger Kohlengruben fast vollständig eingefahren; der Ausstand ist also als beendet anzusehen.
Swinemünde, 22. Sept. Da die Manöverflotte gestern aufgelöst worden ist, dampfte das Panzergeschwader heute in der Frühe nach Kiel bezw. Wilhelmshaven ab. Die „Hohenzollern" verließ den Hafen gegen 8i/2 Uhr. Die Torpedoflotte liegt noch auf der hiesigen Rhede und geht erst in der kommenden Nacht nach den Bestimmungshäfen in See. Der kommandirende Admiral, Admiral Freiherr von der Goltz und der Kapitän zur See Tirpitz reisten heute früh über Stettin nach Berlin. Gleichzeitig verließ auch der Erzherzog Karl Stephan die Stadt.
Swinemünde, 22. Sept. Einem Paradediner an Bord der „Hohenzollern" folgte eine Ruderregatta der Kommandantengigs. Der Kaiser selbst steuerte die kaiserliche Kommandantengig und blieb Sieger. Um 6*/i Uhr lief der „Hohenzollern" in den Hafen von Swinemünde ein, um 10 Uhr verließ der Kaiser das Schiff und wurde von den Kriegervereinen mit Fackeln zum Bahnhöfe geleitet, die Stadt war prachtvoll beleuchtet.
Kiel, 22. Sept. Prinz Heinrich ist abends nach England abgereist. Der Kreuzer „Prinz Wilhelm" traf um 3‘/s Uhr unter eigenem Dampf ein und begab sich sofort zur Werft.
Thorn, 22. September. Die Ansprache des Kaisers in Beantwortung der Begrüßungsrede des ersten Bürgermeisters lautet, nach dem „Rh. Kur.", ungefähr: Mit Vergnügen nehme Ich diese Versicherung zur Kenntniß, daß die Stadt Thorn auch ferner unentwegt zu Mir halten will. Die Geschichte Thorns ist Mir von jeher eine der interessantesten der Monarchie gewesen. Die Bewahrung des Deutschthums betreffend weiß Ich, daß Thorn nicht hinter Marienburg zurücksteht. Ich freue Mich, festftellen zu können, daß die Stadt trotz der erlebten vielen Wechselfälle das Deutschthum bewahrte. Leider ist zu Meiner Kenntniß gelangt, daß das Verhalten der polnischen Mitbewohner in letzter Zeit nicht derartig gewesen ist, wie Ich wünsche. Ich erinnere an die Worte, welche Ich letzthin in Königsberg gesprochen habe. Auf zum Kampf gegen die Umsturzparteien ! Nur diejenigen können sich der königlichen Gnade versichert halten, welche sich voll und ganz als preußische Unterthanen betrachten. Wollen wir den feindlichen Bestrebungen Stand halten, so müssen alle Meine Unterthanen geschlossen hinter Meinem Rücken stehen. In der Erwartung, daß Thorn ein Hort dieser Gesinnung bleibe, sage Ich Ihnen Lebewohl!
Friedrichsroda, 22. Sept. Die im hiesigen Kurhause versammelten Vertreter der deutschen Brauindustriellen nahmen, nach den „Fr. N.", einstimmig ein Statut an zur Gründung eines Garantiefonds zum Schutz gegen Boykott; ferner wurde die Bildung von Lokalverbänden, wo solche noch nicht bestehen, und ein Zusammenschlicßen in einen Zentralverband behufs gegenseitiger Rückversicherung einstimmig beschlossen.
Wien, 22. Sept. Nach dem heutigen Cholerabericht ist in 12 Bezirken Galiziens seit 11. September kein Cholerasall eingetreten, weshalb die Seuche dort als erloschen betrachtet wird. Aus den angeblich stark verseuchten Bezirken von Chrzanow wird nur aus einer Gemeinde eine Erkrankung gemeldet, dagegen dort 6 Genesungen. (Fr. N.)