Einzelbild herunterladen
 

Nbotmcments- x Preis:

Jährlich 9 ^K Halbj.4-^50^.

Vierteljährlich 2 ^ 25 A

Für auswärtige Nbonhcnten mit dem bet-effeiidcn Postanfscklng.

Die einzelne Nummer n> â.

anmier Anzeiger.

Zugleich

Amtliches Ovgan für Ktcröt- unö LanöLreis Karrau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Insertions- Preis:

Die lipaltige Garmondzeile oder deren Raum 10 ^.

Die IW. Zeile 15 A

Die 2spalt. Zeile 20 A

DieSspalt. Zeile 30 A

/ Nr. 219.

Mittwoch den 19. September

1894.

Amtliches.

Bekanntmachung.

Einziehung der gestempelten Briefumschläge und Streifbänder.

Die noch in den Händen des Publikums befindlichen gestempelten Briefumschläge und gestempelten Streifbänder, welche seit dem 10. Dezember 1890 von den Verkehrsanstalten nicht mehr verkauft worden sind, haben seit dem 1. Juli 1894 ihre Gültigkeit verloren und dürfen zur Frankirung von Postsendungen nicht mehr benutzt werden.

Dem Publikum ist indeß gestattet, die noch nicht verwendeten der- spätestens Ende Dezember 1894 nach apels gegen Freimarken zu 10 oder 3 Pfennig pfang des Betrages der Herstellungskosten von Umschlag und */2 Pfennig für das Streifband ur ein einzelnes Streifband umzutauschen, so muß llungskosten unterbleiben. Ebenso kommen bei :en, nicht durch 2 theilbaren Zahl von Streis- ßende Exemplar Herstellungskosten nicht zur Er­

len und die amtlichen Verkaufsstellen t haben mit dem Umtausch keine Befassung, je etwa jetzt noch in Briefumschlägen oder Streif- ohne anderweitige Frankirung zur Auflieferung ändern unter Hinweis auf die Ungültigkeit der verwendeten Werthzeichen zurückgegeben oder, wenn dies nicht ohne Wei­teres thunlich ist, als unfrankirt behandelt.

Auf gestempelte Briefumschläge und Streifbänder der älteren Ausgabe, welche ihre Gültigkeit bereits am 1. Februar 1891 verloren haben, und welche seit dem 1. Juli 1891 nicht mehr umgetauscht werden, /sowie auf Rohrpost-Briefumschläge erstreckt sich diese Bekanntmachung nicht.

Vom 1. Januar 1895 ab sind die Verkehrsanstalten auch zum Umtausch der neueren Briefumschläge und Streifbänder nicht mehr Befugt.

Berlin W., 5. September 1894.

Der Staatssekretär des Reichspostamts. Im Auftrage: Witt ko.

^and^reis ^anaix.

Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes. Polizeiverordnung.

Auf Grund des §. 142 des Gesetzes über die allgemeine Landes­verwaltung vom 30. Juli 1883 (Gesetzsammlung S. 195 ff.) und der §§. 5 und 6 der Allerhöchsten Verordnung über die Polizeiverwaltung in den neu erworbenen Landestheilen vom 20. September 1867 (Gesetzsamm­lung S. 1529) wird hierdurch nach Zustimmung des Kreisausschusses für den Umfang des Landkreises Hanan folgende Polizeiverordnung erlassen.

§. 1.

Die Besitzer von Tauben sind verpflichtet, dieselben während der Zeit ^er Aussaat im Frühjahr und im Herbst je einen Monat eingesperrt zu halten.

§. 2.

Der Termin des Eingesperrthaltens für die Frühjahrsaussaat wird .jedesmal von dem Königlichen Landrath bestimmt und im Kreisblatt ver­kündet, während derjenige für die Herbstaussaat ein für alle Mal auf die Zeit vom 25. September bis 25. Oktober festgesetzt wird.

8. 3.

Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung haben Geldstrafen bis zu 30 Mark zur Folge.

Hanau am 12. Dezember 1893.

Der Königliche Landrath.

A. 3426 I. V.: Dr. Köhler, Regierungsassessor.

Nach Mittheilung des Großherzoglich Hessischen Kreisamts zu Offen­bach a/M. ist die Räude bei dem Pferde des Holzhändlers Nohl in Kleinsteinheim erloschen.

Hanan am 15. September 1894.

Der Königliche Land rath.

V. 7859 I. V.: Schneider, Kreissekretür.

Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher haben mir alle in ihren Händen befindlichen Quittungen über gestellten und nicht bezahlten Vorspann, über verabreichte Fourage und die Quartierbescheinigungen bis längstens zum 30. v. M. einzusenden oder Fehlanzeige zu erstatten. Hanau am 18. September 1894.

Der Königliche Landrath

M. 4743 v. O ertzen.

Dimslmchrichtcn aus dem Kreise.

, Zugelaufen: Ein weißgèlber Foxterrier mit schwarzem Rückens; Empfangnahme bei Kaspar Heinrich Weil in Enkheim.

Gesunden: Ein gelber Damenhandschuh (rechter). Ein Porte­monnaie mit etwas Geld.

Entlaufen: Ein großer gelber langhaariger Hund m. Geschl.

Hanau am 19. September 1894.

Tagesschau

Berlin, 18. Sept. Seine Majestät der Kaiser und König gingen gestern früh um 2 Uhr auf S. M. JachtHohenzollern" von Hela aus in See und trafen um 7Us Uhr vormittags vor Rositten ein.

Berlin, 17. September. Zu den Ausführungen des Fürsten Bis­marck in der Polenfrage beim Besuch der Posener Deutschen in Varzin schreibt diePost":Die energische Mahnung, ohne Unterschied der Partei nach dem Muster der Polen gegen den Feind unseres nationalen Gemeinwesens eine festgeschloffene Phalanx zu bilden, ist von besonderer aktueller Bedeutung angesichts der kaiserlichen Aufforderung, sich unter Be- grabung der alten Streitaxt um die kaiserliche Standarte zum Kamps für Religion, Sitte und Staat gegen die Mächte des Umsturzes zu sammeln. Denn gibt es heute eine Frage von größerer Bedeutung für unser natio­nales Gemeinwesen, als die wirksame Bekämpfung des antinationalen Sozialismus und seiner^Umsturzbestrebungen? Wer hier in die Sturm- attacke, zu welcher das Signal gegeben ist mit hineingeht, wird allerdings nicht fragen dürfen, ob er dem benachbarten Fortschrittsmann erst hilft oder den Reaktionären, sondern Alle werden unter Zurückstellung der Par­teiunterschiede zunächst in geschlossener Front und gleichem Tritte dem kaiserlichen Banner folgen müsfen, welches in dem Kampfe voranleuchtet. Insofern darf das energische Mahnwort, in das die Rede des Fürsten Bismarck ausklang, als der Widerhall der Königsberger Kaiserrede ange­sehen werden. Der Staatsmann, welchem nächst Kaiser Wilhelm I. das größte Verdienst um die Einigung Deutschlands und seine Machtstellung gebührt, stellt sein ganzes Ansehen und das volle Gewicht seines Wortes damit in den Dienst des kaiserlichen Sammelrufes. Das ist die über bett speziellen Vorgang hinausgehende politische Bedeutung des Aktes, der sich ani Sonntag in Varzin abgespielt hat: er unterstützt anfs neue kräftig Ne zuversichtliche Hoffnung, daß die in Königsberg ausgegebene Parole allen staatserhaltenden Elementen des dcittschen Volkes zur festen Richtschnur werden wird.

Berlin, 18. Sept. Die am. Lande befindlichen Reservisten der Marinetheile in Kiel und Friedrichsort werden am 22. September, in Wilhelmshaven, Lehe und Cuxhaven von jetzt bis zum 27. September ent­lassen. Die Entlassung der aus der Herbstübungsflotte eingeschifften Re­servisten findet erst am 28. ds. von Kiel aus statt.

Berlin, 18. Sept. Vom 1. Oktober ab wird das kaiserliche Patentamt neben demPatentblatt" und denMittheilungen aus dem lästerlichen Patentamt, Anmeldestelle für Gebrauchsmuster" einWaaren- zeichen-Blatt" und einBlatt für Patent-, Muster- unb Zeichenwesen" herausgeben.

Berlin, 18. Sept. Nach demReichsanzeiger" ging dem deutschen Gesandten in Peking am 3. August seitens der chinesischen Regierung eine Zirkularmittheilung zu, wonach die Eröffnung der Feindseligkeiten durch Japan erfolgt sei. Ferner wurde mitgetheilt, daß die Unterthanen der handeltreibenden und die Missionare der neutralen Mächte den vertrags­mäßigen Schutz genießen und daß den Behörden Anweisungen ertheilt seien, damit das thörichte Volk nicht aus Unverstand Ruhestörungen begehe.

Berlin, 18. Sept. DerReichsanzeiger" meldet, daß wegen der Klauenseuche in untreren Schweinebeständen der Zentralviehhof vom 17. d. Mts. ab auch für den Abtrieb von Schafen und Diinbern gesperrt werde.

f