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Ar. 213.

Mittwoch den 12. September

1894.

7 Amtliches.

^taöf^reiö ^anau.

In Folge Fortsetzung der Sielbauten in der Schloßstraße wird hierniit die Absperrung dieser Straße vom 13. Jb. Mts. ab für den Fuhr- verkehr angeordnet.

Hanau am 12. September 1894.

Königliche Polizeidirektion.

P. 9689 v. O ertzen.

^arvö&reiö ^anau.

Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.

Die diesseitige allgemeine Verfügung vom 13. Juni d. Js. V. 5056, wonach bei Einreichung der Anträge auf Baugenehmigung regelmäßig an­zugeben ist, bis wann der Bau oder die bauliche Veränderung voraus­sichtlich fertiggestellt sein wird und sodann nach der Fertigstellung und Nutzbarwerdung eines jeden Gebäudes rc. sofort kurze Anzeige zu erstatten ist, wirdnicht überall gleichmäßig beachtet. Anzeigen über Fertigstellung rc. von Gebäuden rc., zu deren Aufführung nach dem 1. April d. I. die Erlaubniß ertheilt worden ist, sind bei mir überhaupt noch nicht ein- ; gelaufen.

Ich nehme daher Veranlassung, den Herren Bürgermeistern und Gutsoorstehern die genannte Verfügung zur genauen Beachtung in Er­innerung zu bringen.

Hanau am 8. September 1894.

, Der Königliche Landrath

V. 7699 v. Oertz en.

Reservisten.

Die Manöverzeit, in der-wir uns befinden, bildet für einen Theil der Mannschaften die Zeit des Abschieds von dem schönen Soldatenleben. Noch einmal lernen sie die Pflichten und Anstrengungen kennen, denen sich der Soldat zu unterwerfen hat; aber sie nehmen auch viele nützliche und freundliche Eindrücke gerade aus der Manöverzeit in das bürgerliche Leben mit.

Wenn dann die Zeit gekommen, wo sie aus dem aktiven Militär­dienst als Reservisten scheiden, wird für Viele auch die Sorge eintretcn, ob und wo sie nun in bürgerlichen Verhältnissen unterkommen. Es ist daher anzuerkennen, daß in neuerer Zeit mehrfach, so auch von Krieger­vereinen versucht worden ist, den eben entlassenen Reservisten Arbeit nach­zuweisen, und es ist zu hoffen, daß diese Bestrebungen sich immer weiter ausbreiten mögen. Unnöthigerweise hat man nun kürzlich in mehreren Blättern die Sorgen des Reservisten noch dadurch zu mehren gesucht, daß man verbreitete, auf Anordnung des Kriegsministeriums würden Rese Reservisten künftig keine Entlasfungsanzüge mehr bekommen. Indeß hierüber können sie vollständig beruhigt sein. Die Sache verhält sich viel­mehr so:

Rach dm bisher geltenden Bestimmungen wurde der Anspruch auf einen Entlassungsanzug nur durch eine Dienstzeit von mindestens zwei vollen Jahren, d. h. also überhaupt erst im dritten -Wienstjahre erworben. Alle früher Ausscheidenden, auch die sogenannten Dispositionsurlauber, waren sonach ausgeschlossen, auch wenn sie eines Anzuges bedürftig waren. Nach Einführung der zweijährigen Dienstzeit hätte mithin bei den Fußtruppen der Anspruch auf einen Entlassungsanzug überhaupt nicht mehr erworben werden können. Hieraus mag nun gefolgert worden sein, daß keine Reservistenanzüge mehr abgegeben werden. In Wahrheit hat aber das Kriegsministerium diesen Schluß seinerseits nicht gezogen, vielmehr geglaubt, den wirklichen Bedürfnissen der Mannschaften und den wirthschaftlichen Rücksichten durch folgende Bestimmung Rechnung tragen zu sollen.

Fortan wird, ganz abgesehen von der Länge der Dienstzeit, jedem Manne, der bei seiner Entlassung eigene Zivilkleider oder die Mittel zu deren Beschaffung nicht besitzt, ein Entlassungsanzug gegeben. Mann­schaften, welche zwar Zivilkleider oder die nöthigen Geldmittel haben, die -Kleider ab>r bei der Entlastung nicht rechtzeitig zur Stelle schaffen können, wird die Uniform leihweise für den Marsch nach der Heimath mitge- geben. Ganz fort fällt der Entlassungsanzug nur bei solchen Leuten,

die Zivilkleider besitzen und die, wie die Erfahrung lehrt, bisher vielfach den Entlastungsanzug nur dazu benutzten, um ihn baldmöglichst bei einem Kleiderhändler in Geld umzusetzen.

Die letztere Kategorie von dem Empfang des Entlassungsanzugs auszuschließen, war nach Einführung der zweijährigen Dienstzeit bei den Fußtruppen auch aus wirthschaftlichen Rücksichten nothwendig. Diese Trup­pentheile erhalten etatsmäßig immer erst nach 2'/- Jahren einen neuen Waffenrock für jeden Mann der Etatsstärke. Eine Kompagnie von 150 Köpfen erhält danach jährlich 60 Waffenröcke, sie entläßt aber jährlich mindestens 75' Mann.

Diese Neuregelung dürfte allen berechtigten Ansprüchen und Bedürf­nissen entsprechen. Die Reservisten brauchen sich daher in dieser Beziehung keiner unnöthigen Sorge hinzugeben. Alle aber, ob sie nun einen Reser­vistenanzug erhalten oder nicht, mögen noch die letzten Wochen ihrer Dienst­zeit ihre Uniform mit Stolz und Genugthuung tragen; sie werden noch lange an die schöne Zeit zurückdenken, in der es ihnen vergönnt war, unter der Fahne zu stehen mit gehobenem Herzen, gehorsam den Vorge­setzten, kameradschaftlich mit Ihresgleichen und in Treue gegen ihren Kai­serlichen Herrn. Mögen sie stets dessen eingedenk bleiben, daß sie des Königs Rock getragen haben.

Die 3proz. deutsche Reichsanleihe auf dem englische» Markt.

Dieser Tage wurde auf der Börse in London zum ersten Male die 3proz. deutsche Reichsanleihe gehandelt und öffentlich notirt. Nicht als ob dies etwa ein Vorzug für die genannten Titres oder eine Auszeichnung des deutschen Staatskredits wäre, es ist vielmehr eine Ehrung, die der Lon­doner Stockexchange dadurch zu Theil wird. Es hat, wie bekannt, nicht geringer Bemühungen bedurft, um die Zustimmung der deutschen Reichs­regierung zu diesem von der Filiale der Deutschen Bank unternommenen Schritte zu erwirken. Politische Gesichtspunkte mehr als finanzielle waren denn auch bei Gewährung der von dem genannten Institute gewünschten, für die Notirung an der Londoner Börse nothwendigen Unterschrift des Grafen Posadowsky bestimmend. Die Reichsregierung hält auch heute noch daran fest, den bei Emission der Reichsanleihe vom Jahre 1891 be­obachteten Vorgang, indem auch in London eine Subskriptionsstelle errichtet wurde, nicht zu wiederholen. Hinsichtlich des Plazements neuer Anleihen wird das Reich, ebenso wie Preußen, sich an den heimstchen Kapitalisten genügen lasten, welche sich als reich genug erwiesen haben, nicht nur die eigenen Schuldmittel, sondern noch Milliarden über Milliarden fremd­ländischer Werthe aufzunehmen. Den Banquiers der Londoner City ist dies wohl bekannt, sie geben sich keinen Augenblick einer Täuschung über die Macht und die Bedeutung des deutschen Kapitals hin wohl aber entspricht es ihrem Ehrgeiz, unter der großen Zahl fragwürdiger Werthe des Auslandes ein Papier von dem Range der deutschen Reichsanleihe zum Gegenstände ihres Handels und wohl auch der Kapitalsanlage in ihrem Lande zu machen. (K. Tbl.)

Tagesschau.

Berlin, 11. Sept. Seine Majestät der Kaiser und König fuhren heute früh um 7 Uhr in das Manövergelände und übernahmen die Füh­rung des I. Armeekorps. Ihre Majestät haben heute, wie derReichsanz." aus Königsberg meldet, die beabsichtigte Fahrt nach Pillau absagen lassen. Abends um 7 Uhr findet im Königlichen Schloß ein kleines Seiner statt, Zu dem einige hochgestellte Damen geladen sind. Darauf wird eine Soirèe bei dem Oberpräsidenten Grafen zu Stolberg-Wernigerode folgen. Ihre Majestät gedenken Sich morgen früh ins Manövergelände zu begeben, am Nachmittag von dort wieder nach Königsberg zu fahren und am Abend mit dem fahrplanmäßigen Zuge nach dem Neuen Palais bei Potsdam zurückzukehren.

Berlin, 11. Sept. Die Kaisertage in Ost- und Westpreußen haben sich infolge der Ansprachen, welche Kaiser Wilhelm daselbst gehalten, zu einem hochbedeutsamen politischen Ereigniß ausgestaltet, welches den Charakter der Manöverreise als solcher fast ganz in den Hintergrund ge­drängt hat. Ter Kaiser hat mit seinen Worten unverkennbar eine sym­pathische Seite des Volksgemüthes berührt; die von ihm gegebenen An­regungen werden denn auch gewiß nicht ohne nachhaltige Folgen bleiben.