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Hanauer Ameiaer.

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Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

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Dienstag den 11. September

1894.

Amtliches.

Bekanntmachung.

Einziehung der gestempelten Briefumschläge und Streifbänder.

Die noch in den Händen des Publikums befindlichen gestempelten Briefumschläge un^d gestempelten Streifbänder, welche seit dem 10. Dezember 1890 von den Verkehrsanstalten nicht mehr verkauft worden sind, haben seit dem 1. Juli 1894 ihre Gültigkeit verloren und dürfen zur Frankirung von Postsendungen nicht mehr benutzt werden.

Dem Publikum ist indeß gestattet, die noch nicht verwendeten der­artigen Werthzeichen bis spätestens Ende Dezember 1894 nach dem Nennwerth des Stempels gegen Freimarken zu 10 oder 3 Pfennig bei gleichzeitigem Rückempfang des Betrages der Herstellungskosten von 1 Pfennig für den Briefumschlag und ^a Pfennig für das Streifband U M Z u t ast s ch e N. Ist nur ein einzelnes Streifband umzutauschen, so muß die Vergütung von Herstellungskosten unterbleiben. Ebenso kommen bei dem Umtausch einer größeren, nicht durch 2 theilbaren Zahl von Streif­bändern für das überschießende Exemplar Herstellungskosten nicht zur Er­stattung.

Die Posthülsstellen und die amtlichen Verkaufsstellen für Po st Werthzeichen haben mit dem Umtausch keine Befassung.

Postsendungen, welche etwa jetzt noch in Briefumschlägen oder Streif­bändern der gedachten Art ohne anderweitige Frankirung zur Auflieferung gelangen, werden den Absendern unter Hinweis auf die Ungültigkeit der verwendeten Werthzeichen zurückgegeben oder, wenn dies nicht ohne Wei­teres thunlich ist, als unfrankirt behandelt.

Auf gestempelte Briesumschläge und Streifbänder der älteren Ausgabe, welche ihre Gültigkeit bereits am 1. Februar 1891 verloren haben, und welche seit dem 1. Juli 1891 nicht mehr umgetauscht werden, sowie auf Rohr p ost-Briefumschläge erstreckt sich diese Bekanntmachung nicht.

Vom 1. Januar 1895 ab sind die Verkehrsanstalten auch zum Umtausch der neueren Briefumschläge und Streifbänder nicht mehr befugt.

Berlin W., 5. September 1894.

Der Staatssekretär des Reichspostamts.

Im Auftrage: Wittko.

^anökrei^ ^anau.

Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.

Unter Bezugnahme auf meine Bekanntmachung vom 17. Oktober 1893, J. St. 2676 — in Nr. 246 des Kreisblattes von 1893 — veranlasse ich die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher, die Einkommensteuer- Zu- und 'Abgangslisten für das I. Halbjahr 1894/95 bis spätestens - en 20. d. Mts. den Königlichen Steuerkassen einzureichen.

Die Listen sind nach den diesseits geprüften und vervollständigten Auszügen aus den Zu- und Abgangskontrollen aufzustellen und mit den Belägen zu versehen. Falls diese nicht vorhanden sind, ist für die Be­schaffung derselben noch alsbald Sorge zu tragen.

In den Genieinden und Gutsbezirken, in welchen keine Zu- und Abgänge an Einkommensteuer vorgekommen sind, wollen die Herren Ge­meinde- und Gutsvorsteher Fehlanzeige erstatten.

Hanau am 10. September 1894.

Der Vorsitzende der Einkommensteuer-Veranlagungskommission für den Landkreis Hanau J. St. 2621 v. Oertzen, Landrath.

Im Anschluß an die Bekanntmachung vom 25. Juni er. A. 1471 (Hanauer Anzeiger Nr. 151) bringe ich hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß mit dem Ablaufe des Jahres 1894 folgende Kreistagsmitglieder aus­scheiden :

a) aus dem Wahlverband der größeren Grundbesitzer:

1) Obcramlmann Schuppius zu Rüdigheimerhof,

2) Regierungsassessor Dr. von Savigny zu Hof Trages,

3) Hofmarschall Freiherr von Oer zu Birstein,

4) Hauptmann a. D. von Rößler zu Wiesbaden (inzwischen ver­storben).

b) aus dem Wahlverband der Städte:

5) Bürgermeister Reul zu Windecken.

c) ans dem Wahlverband der Landgemeinden:

6) Landwirth Theodor Weil zu Fechenheim (Wahlbezirk II, bestehend aus der Gemeinde Fechenheim),

7) Bürgermeister Grün zu Großauheim (Wahlbezirk III, bestehend aus der Gemeinde Großauheim),

8) Bürgermeister Hofmann zu Hüttengesäß (Wahlbezirk IV, bestehend aus den Gemeinden Langenselbold, Hüttengesäß und Neuwiedermuß),

9) Bürgermeister a. D. Kopp zu Großkrotzenburg (Wahlbezirk V, bestehend aus den Gemeinden Großkrotzenburg, Niederrodenbach und Oberrodenbach),

10) Bürgermeister a. D. Jung zu Roßdorf (Wahlbezirk IX, bestehend aus den Gemeinden Bruchköbel, Mittelbuchen, Roßdorf und Nie­derissigheim),

11) Bürgermeister Böckel zu Gronau (Wahlbezirk X, bestehend aus den Gemeinden Kilianstädten, Niederdorfelden, Oberdorfelden und Gronau),

12) Bürgermeister Ebert zu Bischofsheim (Wahlbezirk XI, bestehend aus den Gemeinden Bischofsheim, Hochstadt und Wachenbuchen).

Der im Jahre 1888 aufgestellte Plan über die Vertheilung der Abgeordneten auf die einzelnen Wahlverbände wie auch die damals be­wirkte Eintheilung der Wahlbezirke im Wahlverbande der Landgemeinden, deren Veröffentlichung im Hanauer Anzeiger pro 1888 in Nr. 173 statt­gefunden, haben für 12 Jahre Gültigkeit und bedürfen mit Rücksicht auf die im §. 69 der Kreisordnung enthaltenen diesbezüglichen Vorschriften einer Revision und anderweiten Feststellung nicht.

Die zu wählenden Abgeordneten werden von denjenigen Wahlver­bänden bezw. Wahlbezirken gewählt, durch welche die Wahl der ausschei­denden Abgeordneten bewirkt ist.

In Gemäßheit des Artikels 1 Absatz 6 der Instruktion für die Wahlen zum Kreistage setze ich den Termin für die Wahlmännerwahlen im Bezirk der Landgemeinden auf

Samstag den 29. September d. 3s. hiermit fest.

Den Herren Bürgermeistern, deren Gemeinden durch die diesjährige Ergänzungswahl berührt werden, geht unterm heutigen Tage besondere Verfügung zu.

Hanau am 4. September 1894.

Der Königliche Landrath

A. 2434 v. Oertzen.

Der Metzger Heinrich Flücken zu Dörnigheim beabsichtigt aus seinem Grundstück Karte N. Nr. 241 — Brandversicherungs-Nr. 2 Hinter­gasse — zu Dörnigheim die Anlage und den Betrieb einer Schlächterei.

Es wird dies mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Einwendungen gegen die Anlage, zu welcher die Zeichnungen und Be­schreibungen hier offen liegen, binnen 14 Tagen, vom Tage des Erscheinens dieser Bekanntmachung an gerechnet, hier anzubringen sind.

Zur mündlichen Erörterung der rechtzeitig erhobenen Einwendungen wird Termin auf

Samstag den 29. September er., vormittags 10 Uhr, in das Büreau des Kreisausschusses hier anberaumt. und werden der Unternehmer sowie die Widersprechenden mit dem Hinweis vorgeladen, daß im Falle des Ausbleibens gleichwohl mit der Erörterung der er­hobenen Einwendungen vorgegangen werden wird.

Hanau am 8. September 1894.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses

A. 1832 v. Oertzen. 11709