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Jâbrlick 9 M t«»i.*"*M^.

Wrrteljährlich 2<* 25^. Wr auswärtig« ®t«menten mit los betreffend«

Woftamschtag. Li« ciszel«« Lämmer 10 4.

Hamner Ameiaer.

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ArrrMcHes Krgcrn für K-La-t- und Landkreis Kanan.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Ssrur- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

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Die ispaltige Karmond^cile »der deren Raum 10 -t).

Die 1 'Mp. Zeil« 15 A

Die Lspatt. Zeil« 20 S.

Die 3spnlt. Zeile 30

Kr. 209.

Freitag den 7. September

1894.

Amtliches.

Lerr^ök^eis ^anaxt.

Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.

Jnvaliditäts- und Altersversicherung betreffend.

Gemäß 8- 104 des Jnvaliditäts- und Altersversicherungsgesetzes vom 22. Juni 1889 verliert eine Quittungskarte ihre Gültigkeit, wenn sie nicht bis zum Schlüsse des dritten Jahres, welches dem am Kopfe der Karte verzeichneten Jahre folgt, zum Umtausche eingereicht worden ist.

Mit Ablauf des Jahres 1894 werden demzufolge alle Quittungs- karten ungültig, welche im Jahre 1891 ausgestellt und bis Ende 1894 nicht umgetauscht worden sind.

Die im Jahre 1890 ausgefertigten Quittungskarten würden hiernach also bereits ungültig sein. Indessen haben die Versicherungsanstalten mit Rücksicht darauf, daß das Jnvaliditäts- und Altersversicherungsgesetz erst am 1. Januar 1891 in Kraft getreten ist, auch den Karten aus 1890 eine Anerkennung bis zum Schlüsse des laufenden Jahres zugesichert.

Demnach sind also sämmtliche in 1890 und 1891 ausgefertigte, mit Beitragsmarken beklebte Quittungskarten von denjenigen Personen, welche solche noch besitzen, bei der Quittungskarten-Ausgabestelle des Wohnortes schleunigst einzureichen, da sonst alle diese Karten vom 1. Januar 1895 ab ungültig werden.

Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher mache ich hierauf mit dem Ersuchen aufmerksam, Vorstehendes alsbald in geeigneter Weise zur Kenntniß der Versicherten ihrer Gemeinde (Gutsbezirks) zu bringen und dabei die in Betracht kommenden Karteninhaber auszufordern, den Umtausch der Karten bei Vermeidung der erwähnten Nachtheile späte­stens bis zum 31. Dezember d. I. zu bewirken.

Hanau am 29. August 1894.

Der Königliche Landrath.

I. V.: Schneider, Kreissekretär.

^fadf&ret# ^anait.

Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes.

In der früheren Kanalthormühle, gleicher Erde links, sind zwei neu hergerichtete Zimmer nach der Straßenseite sogleich zu vermiethen.

Näheres Stadtbauamt, AbtheilungHochbau", Zimmer Nr. 24 im Rathhaus.

Hanau am 4. September 1894.

Der Oberbürgermeister

Dr. G ebeschus. 11514

Der Glaube an den kugelsicheren Dowe-Panzer dürfte jetzt für alle Zeit durch denReichsanzeiger" zerstört worden sein. Das amtliche Blatt theilt über das Ergebniß der Untersuchungen, welche offi­ziell von dem Kriegsministerium Mitte Mai vorgenommen wurden, mit, daß zwei Exemplare jenes Panzers vorgelegt wurden, von denen der eine 4,5 kg, der andere 8,5 kg schwer war. Beide Panzer hatten nur eine kleine, etwa 20 cm breite und 25 cm hohe Stelle, die als kugelsicher bezeichnet und auch äußerlich kenntlich gemacht war; die gesummte übrige Fläche des Pan­zers wurde nicht einmal von dem Erfinder oder von dem Kunstschützen Martin, der sie vorlegte, für kugelsicher ausgegeben. Bei der von der Ge­wehrprüfungskommission in Spandau vorgenommenen Prüfung wurde mit Gewehr und Munition 88 auf jene kleine, angeblich kugelsichere Stelle ge­schossen, und hierbei wurde der eine Panzer auf 8 Meter, der andere auf 30 Meter Entfernung durchschossen.

Nach diesem völlig negativen Ergebniß versprach der Kunstschütze Martin einen neuen widerstandsfähigeren Panzer vorzulegen. Dieser neue Panzer, der 8 kg schwer war, wurde im Juni vorgeführt und ge­prüft und wieder durchschossen. Beide Panzer sind also thatsächlich un­brauchbar.

Auch in Mannheim ist neuerdings einPanzer" vorgeführt worden, der äußerlich dieselbe Beschaffenheit hatte, aber 15 kg wog. Aus diesen wurde und zwar wiederum auf die kleine, als kugelsicher bezeichnete und

äußerlich kenntlich gemachte Stelle nur ein Schuß abgegeben, welcher den Panzer allerdings nicht durchdrang. Dowe behauptet nun, der ganze Panzer sei kugelsicher, er lehnte aber eine Probe darauf ab! Mit dein Dowe- oder Martinpanzer ist es also nichts.

Tagesschau.

Berlin, 6. Sept. Seine Majestät der Kaiser und König hielten gestern auf dem Exerzierplatz bei Devau die Parade über das I. Armee­korps ab und wohnen heute dem Manöver dieses Armeekorps gegen einen markirten Feind, südlich Königsberg, bei.

Berlin, 5. September. Die Annahme, daß in dem Etat für die Verwaltung der kaiserlichen Marine pro 1895/96 Forderungen für die Er­weiterung des Flottenpersonals sich befinden werden, dürfte, wie bereits kurz erwähnt wurde, den Thatsachen entsprechen. Damit wird allerdings nur die Fortsetzung des im Etat 1892/93 begonnenen Werkes sicher ge­stellt. Für seine gänzliche Durchführung war von vornherein die Dauer von vier Jahren in Aussicht genommen, denn in den Etat für 1892/93 war nur ein Viertel der beabsichtigten Vermehrung eingestellt. Es handelt sich dabei bekanntlich um die Verstärkung der Matrosen- und Werftdivision sowie des Seeofsizierkorps, der Seekadetten, Kadetten und des Maschineningenieurkorps. Die Vermehrung war hauptsächlich dadurch nöthig geworden, daß für das Matrosenpersonal in der Gegenwart ein Friedensstamm von der halben Besatzungsstärke und für das Maschinen- pcrsonal bei den neuen Schiffen ein solcher von zwei Dritteln der vollen Besatzung gefordert werden muß. Indessen auch die dauernde Besetzung der südamerikanischen Station sowie die dauernde Jndiensthaltung eines Schiffes zur Ausbildung bei Schnellladekanonengeschützen und eines dritten Avisos für die Manöverflotte wurde als Grund für die Personalvermehrung geltend gemacht. Die gesammte Erweiterung belief sich, abgesehen von der Vermehrung der Offiziere usw., auf 108 Oberdeckoffiziere, Deckoffiziere oder Wachtmeister, 948 Obermaate und Maate, 592 Obermatrosen, 309 Matrosen und 1057 Gefreite und Gemeine. In den Etats für 1892/93, 1893/94 und 1894/95 sind von diesen Forderungen Theile bewilligt worden. Im Etat 1895/96 dürfte es sich voraussichtlich um den Rest derselben handeln. Ob außer dieser Erweiterung des Flottenpersonals, die wie gesagt, durch die früheren Beschlüsse einfach präjudizirt ist, noch erheb­liche Forderungen der Marineverwaltung in dem Etatsgesetz aufgestellt werden, ist bis jetzt nicht bekannt. Daß die Vorgänge der jüngsten Zeit die ablehnenden Beschlüsse des Reichstags in Bezug auf die Schiffs- Ersatz"-Forderungen unter einem ganz andern Gesichtswinkel haben er­scheinen lassen, ist von uns oft genug betont worden.

Berlin, 6. Sept. Delegirte der Handelskammern Braunschweig, Halberstadt, Halle, Osnabrück, Cassel, Minden, Hildesheim, Goslar treten am 18. d. M. in Braunschweig zu einer zweiten Berathung der dem Reichsamt des Innern zu überweisenden Materialien für den Entwurf eines Gesetzes gegen die unlautere Konkurrenz zusammen. Die Spezial­bearbeitungen haben das Material in die folgenden 4 Hauptgruppen ge­theilt : das Gebiet des Firmenwesens, der Verrath von Fabrik- und Ge­schäftsgeheimnissen, der ' Schwindel im Bauhandwerk und der unlautere Wettbewerb im Besonderen, wie beispielsweise Qualitäts- und Preisver­schleierungen, Wanderlager, Detailreisen, schwindelhafte Reklame u. s. w.

Königsberg, 6. Sept. Der Kaiser, der König von Sachsen und Prinz Albrecht begaben sich vormittags 8 Uhr 50 Minuten in das Ma­növergelände. Die Generalidee des Manövers ist: Die Südarmee rückt gegen^ das von den Nordtruppen besetzte Königsberg vor; Spezialidee: Die Südarmee, markirter Feind unter dem Kommandanten des Haupt­quartiers v. Plessen, will Königsberg auf dem linken Pregelufer ein­schließen. Die Nordtruppen unter dem kommandirenden General von Werder wollen die ausgedehnte feindliche Linie in der Richtung aus Tha- rau durchbrechen.

Königsberg, 6. Sept. Der Kaiser verlieh den 10. Dragonern den Namenszug des Königs von Sachsen auf den Epaulettes und Achsel­klappen. Der König von Sachsen nimmt an dem ihm zu Ehren veran­stalteten Diner des Offizierkorps der 10. Dragoner theil und tritt nach dem Diner die Rückreise an. Nachmittags 4 Uhr 50 Minuten trafen der