Einzelbild herunterladen
 

«LMMkmentS- Preis:

Sämtlich 9 "« Hslbj.L-âSO^.

Wertetjährlich 2 â 25 A.

Wr auswärtige MMueuren mit tag betreffend« KsKaufschlag.

Dir uuzetne MW»« 10 A

finnaiier Ameiaer.

ZsAeich

ArrrMches ^rgan für KLer-t- unö Landkreis Kanan.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Ssrm- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

J»ferti»«S« Preis:

Die ispaltige Karmondzeile »der deren Nau« 10 A

Die IVifp. Zeil« 15 ^.

Die 2spalt. Zeile 20 A

Die 3spalt. Zeile 30 A

Nr. 206.

Dienstag den 4. September

1894.

Amtliches.

^arvö&reto ^anau.

vekanntmachnngen des Königlichen Landrathsamtes.

Jnvaliditäts- und Altersversicherung betreffend.

Gemäß 8- 104 des Jnvaliditäts- und Altersversicherungsgesetzes vom 22. Juni 1889 verliert eine Quittungskarte ihre Gültigkeit, wenn sie nicht bis zum Schlüsse des dritten Jahres, welches dem am Kopfe der Karte verzeichneten Jahre folgt, zum Umtausche eingereicht worden ist.

Mit Ablauf des 'Jähres 1894 werden demzufolge alle Quittungs­karten ungültig, welLp im Jahre 1891 ausgestellt und bis Ende 1894 nicht umgetauscht worden sind.

Die im Jahöe 1890 ausgefertigten Quittungskarten würden hiernach also bereits ungmtig sein. Indessen haben die Versichernngsanstalten mit Rücksicht dararff, daß das Jnvaliditäts- und Altersversicherungsgesetz erst am 1. Januar 1891 in Kraft getreten ist, auch den Karten aus 1890 eine AnerMnung bis zum Schlüsse des laufenden Jahres zugesichert.

Mninach sind also sämmtliche in 1890 und 1891 ausgefertigte, mit BeitrpiDmarken beklebte Quittungskarten von denjenigen Personen, welche solche noch besitzen, bei der Quittungskarten-Aus gabestelle des Wohnortes schleunigst einzureichen, da sonst alle diese Karten vom 1. Januar 1895 ^ab ungültig werden.

Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher mache ich hierauf mit dem Ersuchen aufmerksam, Vorstehendes alsbald in geeigneter Weise zur Kenntniß der Versicherten ihrer Gemeinde (Gutsbezirks) zu bringen und dabei die in Betracht kommenden Karteninhaber aufzufordern, den Umtausch der Karten bei Vermeidung der erwähnten Nachtheile späte­stens bis zum 31. Dezember d. I. zu bewirken.

Hanau am 29. August 1894.

Der Königliche Landrath.

J. V.: Schneider, Kreissekretär.

Der Bürgermeister Köhler zu Rüdigheim, dessen Wahlperiode ab­gelaufen war, ist auf weitere 8 Jahre zum Bürgermeister gewählt und verpflichtet worden.

Hanau am 30. August 1894.

Der Königliche Landrath.

A. 2407 I. V.: Schneider, Kreissekretär.

DimstKachrichten aus dem Kreise.

Gefunden: Ein Schild mit der AufschriftRich. Traudt, Schuh­macher". Ein Gartenstuhl. Ein weißer Strohhut nebst Spazierstock.

Zugelaufen: Ein schwarz und weißer Foxterrier m. Geschl.

Hanau am 4. September 1894.

Kartelle gegen die Sozialdemokratie.

In letzter Zeit hat die Sorge, daß den sittlichen, wirthschaftlichen und staatlichen Grundlagen unseres Volkslebens durch die Umsturzbestre­bungen der Sozialdemokratie ernste Gefahr bereitet wird, in der Presse verschiedener Parteirichtungen beredten Ausdruck gefunden. Wie sehr man sich des Ernstes der Lage und der Aufgaben, die daraus erwachsen, bewußt ist, wird dadurch bewiesen, daß man sich nicht damit begnügt, das Ein­schreiten der Behörden und der gesetzgebenden Gewalten zu verlangen; sondern, um das Uebel an der Wurzel fassen und tilgen zu können, geht man noch weiter. Man fordert, daß alle Staatsbürger und Parteien, denen an einer gedeihlichen Fortentwicklung der nationalen Wohlfahrt ge­legen ist, sobald Ergünzungs- oder Neuwahlen zum Reichstage, zu Land- tagen oder zu kommunalen Vertretungen in Frage kommen, sich vereinigen, um das weitere Eindringen sozialdemokratischer Vertreter in die gesetzgeben­den Körperschaften und Gemeindevertretungen zu hindern.

Die letzten Rcichstngsstichwahlen, bei denen die Selbsttäuschung der einzelnen bürgerlichen Parteien über die Stärke ihrer besonderen Gefolg­schaften , erst eine Stimmenzersplitterung zur Folge hatte und dann die Unmöglichkeit, für den entscheidenden Wahlgang eine Einigung der ver­

schiedenen Richtungen herbeizuführen, schließlich der Sozialdemokratie mit knapper Mehrheit zum Siege verhalf diese Erfahrungen haben dem Bürgerthum die Augen geöffnet. Die Ueberzeugung dringt immer mehr durch, daß rege Wahlbetheiligung und eine verständige, wohlgesinnte und rechtzeitige Einigung erforderlich sei, um die Zahl der sozialdemokratischen S'tze im Reichstage wieder einzuschränken.

Soll diese Ueberzeugung aber auch zu Thaten führen, so muß ihr die Erkenntniß vorausgehen, daß den staatsbürgerlichen Pflichten damit nicht Genüge gethan ist, wenn die Wähler den Wahlzettel des Parteikan­didaten in die Urne legen oft genug mit dem Bewußtsein, daß es sich nur um eine Zählkandidatur oder um den unsichern Ruhur handelt, eine nah verwandte Partei um einige Stimmen geschlagen zu haben. Es bleibt das gute Recht einer jeden politischen Partei, sich ihre eigenen Leitsätze aufzustellen, auf Grund ihres Programms Mitglieder zu werben und diese im Sinne der Parteigrundsätze zur Bethätigung der staatsbürgerlichen Pflichten und Rechte zu erziehen. Eine jede politische Partei aber, gleich­viel ob konservativ, ob liberal, welche Anspruch darauf erhebt, zu den staatserhaltenden zu zählen, darf das Maß ihrer politischen Pflichten nicht damit erfüllt halten, wenn sie Parteizucht übt lediglich zu Gunsten ihres Programms. Sie muß auch erwägen, zu welch' praktischen Ergebnissen sie dabei komme für das Gesammtwohl des Vaterlandes.

Auch im politischen Parteiwesen macht sich der Hang zur Sonder­bündelei geltend, den man häufig das Erbübel des deutschen Charakters schilt. Kein Zweifel aber, daß dieser Hang dazu beigetragen hat und bei­trägt, die Anschauungen zu vertiefen, die Ueberzeugungen zu schärfen; man soll sich wohb hüten, unserm Volke eine wachsweiche, verwaschene Gesinnung zu wünschen. Indessen soll man das Mittel nicht mit dem Zwecke ver­wechseln, und der Zweck eines jeden vernünftigen Parteistrebens ist, daß das gestimmte Vaterland gedeihe. In ruhigen, friedlichen Zeiten pflege ein Jeder gern seine Eigenart, gehe seinen billigen Sonderinteressen nach. Wenn aber der Wohlfahrt des gesanimten Volkes ernste Gefahren drohen, so ist es an der Zeit, daß auch die köstliche Erbtugend des deutschen Charakters in Kraft trete: die Bruder- und die Nachbarntreue. Sie hat sich dem äußern Feinde gegenüber bewährt; sie muß auch dem innern Feinde gegenüber zur Geltung kommen, der vielleicht noch gefährlicher ist für die irdischen und geistigen Güter unseres nationalen Besitzes.

Damit ist nicht gefordert, daß wenn es nunmehr gilt, der Sozial­demokratie mit Erfolg zu Leibe zu gehen, die bestehenden bürgerlichen Par­teien sich aufzulösen hätten, um in eine einzige große antisozialistische Partei aufzugehen. Es handelt sich nur um die praktische Erwägung für jeden Wahlkreis: ist eine Einigung von Nöthen, damit der sozialdemokratische Kandidat gleich im ersten Wahlgange unterliege und nicht erst in die Stich­wahl komme? Scheint der Ausgang bei Sonderkandidaturen zweifelhaft, so werden die Ordnungsparteien sich besser gleich beim ersten Wahlgang einigen, nicht auf ein Kompromißprogramm, wohl aber auf einen Kompro­mißkandidaten. Das heißt, auf einen ehrlichen Mann, der die Gewähr bietet, daß er die allgemeinen vaterländischen Interessen sachgemäß vertreten wird. Sind die Sozialdemokraten einmal auf dem Wahlfelde geschlagen, so wird damit anch der unheilvolle Einfluß ihrer Agitation im Volke herab­gedrückt, und das ist ein Erfolg, den der patriotische Wähler höher an­schlagen muß als den, daß seine Partei mit seiner Stimme eine Stimme mehr erhielt und doch unterliegen mußtet

Tagesschau.

Berlin, 3. Sept. Seine Majestät der Kaiser und König begaben Sich gestern früh in das Mausoleum Seiner Hochseligen Majestät des Kaisers Friedrich in der Friedenskirche zu Potsdam, um daselbst einen Kranz niederzulegen. Um 10 Uhr fuhren Beide Majestäten mit den vier ältesten Prinzen-Söhnen nach Charlottenburg, wo aus Anlaß der Aufstel­lung der Sarkophage Ihrer Hochseligen Majestäten des Kaisers Wilhelm I. und der Kaiserin Augusta im Mausoleum eine kirchliche Feier stattfand. Heute Morgen hörten Seine Majestät den Vortrag des Chefs des Zivil- kabinets, arbeiteten sodann mit dem Chef des Militärkabinets und nahmen hierauf die Marinevorträge entgegen. Abends erfolgte, nach demReichsanz.", die Abreise Beider Majestäten zu den Kaisermanövern des I. und XVII. Armeekorps.