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Montag den 3. September
1894.
Amtliches.
Bekanntmachung wegen Ausreichung der Zinsscheine Reihe II zu den Schuldverschreibungen der Preußischen konsolidirten 4%igen Staatsanleihe von 1885.
Die Zinsscheine Reihe II Nr. 1 bis 20 zu den Schuldverschreibungen der Preußischen konsolidirten 4prozentigen Staatsanleihe von 1885 über die Zinsen für die Zeit vom 1. Oktober 1894 bis 30. September 1904 nebst den Anweisungen zur Abhebung der folgenden Reihe werden vom 1. September 1894 ab von der Kontrolle der Staatspapiere hierselbst, Oranienstraße 92/94 unten links, vormittags von 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage und der letzten drei Geschäftstage jeden Monats, ausgereicht werden.
Die Zinsscheine können bei der Kontrolle selbst in Empfang genommen oder durch die Regierungshauptkassen, sowie in Frankfurt a. M. durch die Kreiskasfe bezogen werden. Wer die Empfangnahme bei der Kontrolle selbst wünscht, hat derselben persönlich oder durch einen Beauftragten die zur Abhebung der neuen Reihe berechtigenden Zinsscheinanweisungen mit einem Verzeichnisse zu übergeben, zu welchem Formulare ■ ebenda und in Hamburg bei dem Kaiserlichen Postamte Nr. 1 unentgeltlich I zu haben sind.
Genügt dem Einreicher eine nummerirte Marke als Empfangsbe- Z scheinigung, so ist das Verzeichniß einfach, wünscht er eine ausdrückliche ; Bescheinigung, so ist es doppelt vorzulegen. Im letzteren Falle erhalten . die Einreicher das eine Exemplar, mit einer Empfangsbescheinigung versehen, sofort zurück. Die Marke oder Empfangsbescheinigung ist bei der Ausreichung der neuen Zinsscheine zurückzugeben.
' In Schriftwechsel kann die Kontrolle der Staatspapiere sich mit den Inhabern der Zinsscheinanweisungen nicht ein lassen.
Wer die Zinsscheine durch eine der oben genannten Provinzialkassen beziehen will, hat derselben die Anweisungen mit einem doppelten Verzeichnisse einzureichen. Das eine Verzeichniß wird, mit einer Empfangsbescheinigung versehen, sogleich zurückgegeben und ist bei Aushändigung der Zins- fcheine wieder abzuliefern. Formulare zu diesen Verzeichnissen sind bei den gedachten Provinzialkassen und den von den Königlichen Regierungen in den Amtsblättern zu bezeichnenden sonstigen Kassen unentgeltlich zu haben.
Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es zur Erlangung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die Zinsscheinanweisungen abhanden gekommen sind; in diesem Falle sind die Schuldverschreibungen an die Kontrolle der Staatspapiere oder an eine der genannten Provinzialkassen mittels besonderer Eingabe einzureichen.
Berlin den 15. August 1894.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
I 1979. gez. Merleker.
Die vorstehende Bekanntmachung wird hierdurch mit dem Bemerken .veröffentlicht, daß die in derselben bezeichneten Formulare von der hiesigen Regierungshauptkasse und den Steuerkassen unseres Bezirks verabreicht werden.
Cassel den 21. August 1894.
v Königliche Regierung.
Schönian.
^taöt&reis ^anau,
Das Ausschreiben vom 7. Dezember v. I., J.-Nr. P. 11837/93, Hanauer Anzeiger 288 pro 1893, betreffend Festnahme des angeblichen Schriftsetzers Wilhelm Weinert aus Münster, ist erledigt.
Hanau am 31. August 1894.
Königliche Polizeidirektion.
P. 9313 I. A.: Schneid er, Kreissekretär.
^anö&reiö ^anau.
Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.
Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher erinnere ich hiermit an Lie Erledigung meiner Verfügung vom 20. August 1891 V. 5467 und
erfudje dieselben, die zum 15. September er. fällige Nachnutzung der Fabriken und gewerblichen Anlagen eventuell Vakatanzeige pünktlich au mich einzureichen.
Hanau am 1. September 1894.
Der Königliche Landrath.
V. 7401 I. V.: Schneider, Kreissekrctär.
Dienstnachrichten aus dem Kreise.
Gefunden: Eine Broche. Ein schwarzer Damensonnenschirm. Ein Spazierstock. Eine Plüschtasche (in der Nähe des Forsthauses). Ein Buch „Das neue Testament".
Zugelaufen: Ein schwarzer Dachshund m. Geschl.
Entlaufen: Eine weiße und eine graue Gans.
Hanau am 3. September 1894.
t Die preußischen Sparkassen 1892/93.
Nach den Mirtheilungen des Königl. Preuß. Statist. Büreaus belief sich am Ende des Etatsjahres 1892/93 das Sparvermögen auf 3 406,68 Millionen Mark, und zwar hatte es sich gegen das am Ende des Vorjahrs, wo es 3 261,65 Millionen Mark betrug, durch Zuschreibung von Zinsen um 92,07 Millionen, durch neue Einlagen um 874,35 Millionen vermehrt; der Zuwachs belief sich also aus 145,03 Millionen Mark. Der Zuwachs war größer als im Vorjahre, wo er sich auf 124,84 Millionen Mark belief.
Die Zahl der Sparkassen vermehrte sich um 33, nämlich von 1412 auf 1445, die Zahl der Sparstellen im Ganzen von 3621 auf 3701, also um 80. Im ganzen waren 3030 Orte mit Sparstellen vorhanden. Die Gesammtzahl der am Ende des Jahres im Umlauf befindlichen Bücher betrug 59 704 782 gegen 5 772 956 im Jahre 1891. Auf 100 Einwohner entfielen im Staatsdurchschnitt 19,50 Bücher.
In der Vertheilung der Einlagen ist der Westen dem Osten durchweg weit voraus. Westfalen hatte am Schluß des Rechnungsjahres 580 245 227 Mark Einlagen, Hannover 456 086 911 Mark, Sachsen 389 842 521 Mark, Schleswig-Holstein 381 410 359 Mark, Rheinland 465 399 958 Mark, — diese fünf Provinzen besitzen zusammen allein zwei starke Drittel der Sparkasseneinlagen, obschon sie lange nicht die Hälfte der Einwohner des Staatsgebiets umfassen. Auf Posen entfallen nur rund 47 Millionen Mark, auf Westprcußen 52 Millionen Mark, auf Ostpreußen rund 60 Millionen Mark.
Tagesschau.
Berlin, 1. Sept. Wie die „National-Ztg." erfährt, ist in Bundes- rathskretzen von der Absicht, die Steuerfreiheit für gewerblichen Spiritus aufzuheben, nichts bekannt, auch gelte eine derartige Maßregel als unbedingt ausgeschlossen.
Berlin, 1. Sept. Zu Feuerwerksmajors sind durch Kabinetsordre des Kaisers vom 20. August zum ersten Mal seit Bestehen der Marine Feuerwerkshauptleute bei ihrer Verabschiedung ernannt worden. Es ist mithin bei den Feuerwerksoffizieren der Flotte eine neue Rangklasse geschaffen worden.
Berlin, 1. September. Ein Neuabdruck der „Deutschen Wehrordnung" ist veranstaltet worden. Der Zweck dieser Neuausgabe war, alle seit 1888 ergangenen einzeln veröffentlichte Abänderungen in den Text einzufügen und somit, durch Herstellung eines einheitlichen Wortlautes, den Gebrauch der Wehrordnung zu erleichtern und Irrungen auszuschließen. Dieser Neuabdruck ist im Verlage von E. S. Mittler in Berlin erschienen und zum Preise von 1,60 Mark für das geheftete, 1,85 Mark für das in Pappband und von 2 Mark für das in Leinwand gebundene Exemplar zu haben.
Wie das „Leipziger Tageblatt" meldet, ist der Schuljugend die Theilnahme an dem von den Leipziger Sozialdemokraten zur jährlichen Lassallcseier veranstalteten Festzuge zum ersten Male verboten worden, weil die Lassalleseier als Kundgebung gegen das Sedanfest gelte.
Wie den „Münch. Neuest. Nachr." berichtet wird, ist zwischen den Kriegsministerien von Bayern, Preußen und Sachsen, beziehungsweise dem Rcichsmarineamt eine Vereinbarung über die Errichtung einer Fußartillerieschießschule für das gesammte deutsche Heer und die Marine in