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Nr. 201.
Mittwoch den 29. August
1894.
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Amtliches.
Dienstnachrichten aus dem Kreise.
Zugelaufen: Am 25. ds. Mts. ein schwarzer dänischer Doggenhund mit etwas weißer Brust, m. Geschl.; Empfangnahme bei Jakob Mook zu Rückingen. Ein langhaariger weißer Jagdhund mit braunen Placken und braunen Ohren; Empfangnahme bei Gastwirth Fr. Wilh. Stein zu Eichen.
Gefunden: Ein Päckchen mit s. g. Teichseife. Ein Stück Eisen. Ein Paar weiße Manschetten.
Verloren: Ein silbernes oxidirtes Bröschchen mit goldenem Knopf. Ein Packen Schulbücher nebst Federkasten. Ein goldener Siegelring mit Ritterwappen. Eine goldene Herrnvorstecknadel mit Brillant.
Entlaufen: Ein schwarzer deutscher Doggenhund m. Geschl., auf den Namen „Tell" hörend. Zwei Zughunde, ein hellgrauer mit dunkelgrauen Flecken, m. Geschl., und ein gelber mit kleinen weißen Flecken, gestutzten Ohren, w. Geschl.
Hanau am 29. August 1894.
^tadt^rei^ ^anau.
Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes. ©eflMidiß Sinnig des Gemein lle-âussâ^s
Donnerstag den 30. August 1894, nachmittags 5 Uhr. Berathungsgegenstände:
1. Mittheilungen.
2. Verwilligung eines Betrags bis zu 1000 M. für Prüfung des Kleinbahnprojekts Hanau-Langenselbold, Rückingen-Langendiebach.
3. Rechnung der Sparkasse pro 1893.
4. Nachverwilligung auf Tit. VI B 8a — Reparatur des Herrnmühlwehr's.
5. Gasleitung am Sandeldamm.
6. Rechnung des städtischen Wasserwerks pro 1893/94.
7. „ der städtischen Badeanstalt „ „ 11080
Mit der Organisation der Landwirthschaftskammern
soll schon in diesem Herbste vorgegangen werden. Wie seiner Zeit bei der Annahme des Gesetzentwurfs im Landtage der Landwirthschaftsmimster verhieß, hat er sich nunmehr zunächst mit den landwirthfchaftlichen Zentralvereinen in Verbindung gesetzt, um sich mit ihnen über diejenigen Fragen zu verständigen, welche für die Organisation der Landwirthschaftskämmern wesentlich sind, im Gesetze aber nicht geregelt werden konnten, sondern den Satzungen vorbehalten blieben, um die verschiedenen provinziellen Besonderheiten berücksichtigen zu können. Hierhin gehören die Fragen über den Sitz der Kammer oder der Kammern, wenn es räthlich erscheinen sollte, für eine Provinz mehrere Kammern zu errichten, das Mindestmaß des zum passiven Wahlrecht berechtigenden land- oder forstwirthschaftlich benutzten Grundbesitzes, die Zahl der Mitglieder, die Bildung der Wahlbezirke, die Vertheilung der Mitglieder auf dieselben und sonstige die Leitung und den Geschäftsgang der Landwirthschaftskammern, sowie die dienstlichen Verhältnisse ihrer Beamten betreffende Fragen. Im Landwirthschaftsministerium ist ein Satzungsentwurf aufgestellt worden, der nur die durch das Gesetz geforderten unerläßlichen Bestimmungen enthält; der weitere Ausbau_ der Satzungen wird den bevorstehenden Verhandlungen und den Kammern selbst überlassen bleiben, soweit überhaupt nähere Bestimmungen über Organisation und den Geschäftsgang der Kammern in die Satzungen gehören und nicht zweckniäßiger der von den Kammern selbstständig zu erlassendenGe- schäftsordnung oder besonderen von Fall zu Fall zu fassenden Beschlüssen überlassen bleiben, um zumal für die erste Zeit eine leichtere Beweglichkeit der ganzen Organisation zu ermöglichen. Der Entwurf bietet also in mehrfacher Beziehung nur einen Rahmen, welcher seinen Inhalt erst auf Grund eingehender Information über die betreffenden provinziellen Verhältnisse erhalten kann; in anderer Beziehung macht er positive Vorschläge, deren endgiltige Festsetzung jedoch erst nach Anhörung der betheiligten Vertretungen der Landwirthschaft stattfinden soll.
Durch Vermittelung der Oberpräsidenten sind nunmehr die landwirth- schaftlichen Zentralvereine aufgefordert worden, Kommissionen von 4—5 Mitgliedern zu ernennen, um im Herbst unter Zuziehung eines Ministerial- kommissars _ die einschlägigen Fragen zu bearbeiten. Auf Grund dieser Gutachten soll dann den Provinziallandtagen bei deren nächstem Zusammentreten eine Vorlage gemacht werden.
Den Zentralvereinen als Vertretern der Landwirthschaft ihres Bezirks muß daran liegen, daß die Landwirthschaftskammern so zweckmäßig wie möglich mit Berücksichtigung der besonderen örtlichen Verhältnisse eingerichtet werden. Darum ist wohl zu erwarten, daß sie sich an den Verhandlungen mit Interesse betheiligen werden. Vor allem wird bei der Abgrenzung des passiven Wahlrechts, bei der Bildung der Wahlbezirke, sowie bei der Bestimmung der Anzahl der Mitglieder der Landwirthschaftskammer das sachkundige Urtheil solcher Personen wichtig sein, welche mit den Wirthschaftsund Betriebsverhältnisfen ihres Bezirks vertraut sind. Daher ist es nur erwünscht, wenn auch die landwirthfchaftlichen Zweigvereine durch Abgabe von Gutachten und sonstige Meinungsäußerungen, Sammlung von statistischem und sonstigem Material über die Wirthschastsverhältnisse, insbesondere über die Größe der noch als selbstständige Ackernahrung zu betrachtenden Wirthschaften dafür sorgen, daß die kommissarische Verhandlung genügend vorbereitet wird.
Tagesschau.
23 erlitt, 28. Aug. Seine Majestät der Kaiser und König begaben Sich, nach dem „Reichsanz.", heute früh um 7 Uhr von der Matrosenstation auf der „Alexandria" nach Charlottenburg und nahmen um 9 Uhr daselbst ini Mausoleum die nunmehr zur Ausstellung gelangten Marmorsarkophage Ihrer Hochseligen Majestäten des Kaisers Wilhelm I. und der Kaiserin Augusta in Augenschein. Alsdann besichtigten Seine Majestät auf dem Tempelhofer Felde die Truppentheile der 5. Division.
Berlin, 28. Aug. Dem Schuhmachermeister Prenzler, welcher heute seinen hundertsten Geburtstag feiert, wurde durch eine Geburtstagsgabe Seiner Majestät des Kaisers und Königs eine ganz besondere Freude zu theil. Dieses Geschenk, welches dein Jubilar heute früh überreicht worden ist, besteht aus einer Porzellantafel, welche das Kaiserliche Porträt zeigt, nebst einer Gabe von 300 Mark. Ferner sind dem Greise von feiten des Ministeriums des Innern 100 Mark als Geburtstagsgeschenk übersandt worden. (Reichsanz.)
Berlin, 28. Aug. Die unter dem Patronat der Kaiserin erbaute Versöhnungskirche wurde heute in Gegenwart der Kaiserin feierlich geweiht. Anwesend waren die Minister Miquel, Thielen, Wedel und der Unterstaatssekretär Weyrauch. Den Weiheakt vollzog Generalsuperintendent Faber; die Festpredigt hielt Prediger Flashar. Später besichtigte die Kaiserin die Marienkirche.
Berlin, 28. Aug. Zu der geplanten Abänderung des preußischen Vereins- und Versammlungsrechts ist zu bemerken, daß ein Punkt in den Absichten der Regierung sich heut schon mit großer Deutlichkeit abhebt: man möchte jungen und unreifen Elementen der Arbeiterschaft die Möglichkeit nehmen, sich an Versammlungen und Vereinen zu betheiligen. Kaum der Schule entwachsene Grünschnäbel sind in der That nicht berechtigt, an dem politischen Leben thcilzunehmen, und noch weniger, wie sie es jetzt oft thun, in Versammlungen in lärmender und störender Weise das große Wort zu führen. Die Vereine und die Versammlungen leiden unter der Betheiligung dieser unreifen Elemente, und der hier in Betracht kommende Theil unserer Jugend wird dadurch in Bahnen gedrängt, die ihnen selbst und dem Gemeinwohl zum Schaden gereichen. Unbescheidenes Hervordrängen und Ueberhebung, Abneigung und Widersetzlichkeit gegen den Staat werden in den jungen Leuten, die die Volksversammlungen besuchen, großgezogen und endlich werden sie dazu verführt, Geld und Zeit in einer Weise zu verwenden, die sehr viel nützlicher gedacht werden kann. Die Aussichtslosigkeit einer Regelung der Frage von Reichswcgen, wegen der Abneigung der Reichstagsmehrheit gegen solche „reaktionären" Maßregeln, stellt zwar der politischen Reife der Mehrheitsparteien kein sonderlich rühmliches Zeugniß aus, kann aber die preußische Regierung um so weniger