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Jährlich 9 M Haldj. 4-^50^.

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Wir auswärtige Wonnenten mit te« betreffenden Pstzaufschlag.

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Zugleich ArrrMcHes Zögern für Ktcröt und Landkreis Kanan. Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

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Die 1'/-sp. Zeile 15 ^.

DieSspalt. Zeile 20 A

Die 3spalt. Zeile 30

Nr. 189.

Mittwoch den 15. August

1894.

Amtliches.

Dicilstnllchrichtcn aus dem Kreise.

Gefunden: 1 Tasche mit 3 Hemden, 2 Paar Strümpfen nebst Notizbuch. 2 Regenschirme. 1 Paar neue Plüschpantoffel. 1 rother Kindersonnenschirm. 1 goldenes Hemdenknöpfchen. 2 Hundezeichen Nr. 559 und 893.

V er loren: 1 Korb mit Servietten (auf dem städtischen Melde­amt stehen geblieben). 1 goldener Tauring. 1 Liegnitzer Loos Nr. 109 935.

Entlaufen: 1 kleiner weißer Fox-Terrier, m. Geschl.

Entflogen: 1 scheckiger Kanarienvogel.

Hanau am 15. August 1894.

^faötßrew ^attau.

Bekanntmachungen des Lberbürgermeifteramtes.

Durch Beschluß der städtischen Behörden ist Herr Friedrich Wilk hierselbst zum Controleur des Fleischaccises bestellt und in dieser Eigen­schaft von mir heute eidlich verpflichtet worden.

Hanau am 13. August 1894.

Der Oberbürgermeister

Dr. Gebeschus. 10473

t Die Arbeitszeit im Bäcker- und Konditorgewerbe.

Die Verhältnisse im Bäckergewerbe sind seit Langem Gegenstand der Erörterung nach der Richtung hin gewesen, ob es nothwendig und durch­führbar sei, die Arbeitszeit der Lehrlinge und Gehülfen zu beschränken. Dies gab Veranlassung die Verhältnisse im Bäckergewerbe einer eingehen­den Untersuchung durch die Kommission für Arbeiterstatistik unterziehen zu lassen; diese Untersuchung, die im Juni 1892 angeordnet wurde, ist jetzt abgeschlossen und die Kommission tritt mit bestimmten Vorschlägen, welche eine Abhülse bringen sollen, hervor. Diese Vorschläge sind dem Reichs­kanzler übergeben, gleichzeitig aber auch zur öffentlichen Kenntniß gebracht worden.

Die Vermuthung, die sich auf die mannigfachen Klagen der Ge­hülfen und Lehrlinge im Bäckergewerbe stützte, daß ihre Verhältnisse be­sonders schlecht seien, ist durch die Feststellungen bestätigt worden. In mehr als der Hälfte der Bäckereien (53 Prozent) beläuft sich die Ge- fammtarbeitszeit her Gesellen aus 12 Stunden oder weniger, in 28,6 Pro­zent der Fälle aber auf 12—24 Stunden, in 17 Prozent auf mehr als 14 Stunden, und zwar theils auf 16—18 und mehr Stunden. Wenn auch mündliche Vernehmungen der Arbeitgeber theilweise eine geringere Beschäftigungszeit bekundet haben, so gestehen doch auch diese zu, daß in einzelnen Fällen die Arbeitszeit über 16, ja sogar über 18 Stunden dauert. Dazu kommt in Betracht, daß die Arbeit selbst anstrengend ist: namentlich das Kneten des Teigs und die Beschickung des Ofens erfordern in der Regel einen erheblichen Kraftaufwand; auch die Benutzung der Maschinenarbeit, die in etwa der Hälfte der Betriebe eingeführt ist, hat die Arbeitszeit nicht abzukürzen vermocht. Erwägt mar ferner die Hitze und die schlechte Luft, welche in den Bäckereien herrschen, und die Noth­wendigkeit, die Arbeit im Stehen und vor allein während der Nachtzeit zu verrichten, so läßt sich nicht in Abrede stellen, daß in diesem Gewerbe be­sonders schwierige Verhältnisse herrschen.

Die Kommission hat die von mehreren Seiten gegen eine gesetzliche Regelung der Arbeitszeit erhobenen technischen, wirthschaftlichen und son­stigen^ Gründe eingehend geprüft und ist zu der Ueberzeugung gekommen, daß sich für die Gehilfen in diesem Gewerbe die Einführung einer Maxi­malarbeitszeit von zwölf Stunden oder einschließlich einer einstündigen Pause von 13 Stunden, für Lehrlinge im ersten Jahr um zwei oder im zweiten Jahre um eine Stunde weniger, empfehle. Gleichwohl aber hat sie auch die besonderen Verhältnisse im wirihschastlichen Interesse berück­sichtigt und mehrere Ausnahmen zugelassen. In Konditoreien soll an ein­zelnen Werktagen die Arbeitszeit überschritten werden können, wenn dem entsprechend die Arbeitszeit an den anderen Werktagen gekürzt wird; an Sonn- und Festtagen darf sie nur acht Stunden betragen. Ferner kann nn bestimmten Tagen, wo der Bedarf ein größerer ist (bei festlichen 1L I- iv. Gelegenheiten) für Gehülfen und Lehrlinge im Bäcker- wie im

Konditorgewerbe Ueberarbeit zugelassen werden, theils allgemein nach Be­stimmung des Arbeitgebers, theils durch die höhere Verwaltungsbehörde. Aber an Sonn- und Festtagen dürfen die Gehülfen und Lehrlinge in Bäckereien während eines ununterbrochenen Zeitraums von 16 Stunden, in Konditoreien von 12 Stunden nicht beschäftigt werden. Bei 24 Stun­den Ruhezeit am Sonntag soll an zwei vorhergehenden Werktagen die Arbeitsschicht uni je zwei Stunden überschritten werden dürfen.

Die Kommission glaubt, daß durch die Verwirklichung dieser ihrer Vorschläge einerseits den Arbeitnehmern ein wirklicher Schutz gegen die Gefahr einer Schädigung ihrer Gesundheit durch übermäßige Dauer der Arbeitszeit gewährt und anderseits von den Arbeitgebern die Gefahr einer wirthschaftlichen Schädigung abgewendet werden könne.

Tagesschau.

Berlin, 14. Aug. Eine bestimmte Zusage zu einem Besuche am deutschen Hofe ist, wie das „K. Tbl." schreibt, seitens der Königin von England noch nicht gegeben.

Berlin, 14. Aug. Dem zum Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika, mit dem Sitz in Bremen, ernannten Herrn George Keenan ist das Exequatur namens des Reichs ertheilt worden.

Berlin, 14. Aug. Die „Nordd. Allg. Ztg." erklärt, daß die zum Schutze der deutschen Interessen auf dem ostasiatischen Kriegsschauplätze beorderten Kreuzer „Alexandrine", „Arcona" und „Marie", nachdem sie seeklar gemacht worden sind, gemeinschaftlich nach dem Kriegsschauplatz ab­gehen und dort in etwa sechs Wochen eintreffen werden. Eine Verstärkung dieser Flotte ist vorläufig nicht beabsichtigt.

Berlin, 13. Aug. Die Meldung vom Rücktritte des komman- direnden Generals des ersten Armeekorps v. Werder, welche die „Voss. Ztg." gebracht hatte, wird von der „Königsberg. Hart. Ztg." auf Grund von Erkundigungen an nächstbetheiligter Stelle dementirt.

Berlin, 14. Aug. Der „Reichsanzeiger" bezeichnet die Blätter­meldung über den Inhalt des Lehrerbesoldungsgesetzes als weder unmittel­bar aus amtlicher Quelle stammend, noch der Sachlage entsprechend.

Berlin, 14. Aug. Die preußischen Spezialctats sollen nach einer Mittheilung der „Kreuzztg." dem Abschluß nahe sein. Es handelt sich dabei aber nur um die vorläufige Fertigstellung, da diese Etats zum 1. September beim Finanzministerium eingerichtet werden müssen, wo dann die kommissarischen Verhandlungen über die endgültige Feststellung be­ginnen.

Die Bemühungen des spanischen Ministers des Auswärtigen, neue Verhandlungen mit Deutschland anzubahnen, sind, wie aus Madrid ge­meldet wird, gescheitert. Von einem neuen spanischen Zuschlagszoll für deutsche Erzeugnisse ist auf der spanischen Botschaft in Berlin bisher nichts bekannt, und man hält die bezügliche Meldung, von der in einigen Blättern die Rede war, für unglaubwürdig.

Im Regierungsbezirk Potsdam sind die Verpflegungsstationen, da sie erhebliche Kosten erfordern und häufig von Unwürdigen benutzt werden, vielfach aufgehoben worden.

Köln, 14. August. Die „K. Z." meldet aus Siegen: Die Ver­sammlung des Vereins für den Verkauf des Siegerländer Roheisens be­schloß einstimmig eine Produktionsbeschränkung von 25 Prozent ab 15. August bis Ende 1894.

Wien, 14. Aug. Nach einer Blättermeldung aus Orsova schoß gestern die serbische Grenzwache auf zwei Ungarn, die sich in einem Kahn nach dem serbischen Ufer begeben wollten. Der eine Ungar wurde getödtet.

Gran, 14. Aug. In der Gemeinde Kosztolez verlangten wegen Verkaufs einiger Grundstücke für Schürfzwecke an die Bergbaugesellschaft die empörten Bauern den Widerruf des Verkaufs. Da die Gensdamerie nicht ausreichte, wurde Militär requirirt, welches die Ruhe wieder her­stellte.

Madrid, 14. August. Der vom vorgestrigen Zyklon in Herenzia, Provinz Cindad Real angerichtete Schaden wird, nach den „Fr. N.", aus 3 Millionen geschätzt. Der Hagelschlag verletzte 200 Personen.

Paris, 14. Aug. Die Aufregung über das Urtheil im Auarchisten- prozeß dauert fort, die Blätter besprechen dasselbe noch in langen Artikeln und schließen sämmtlich aus dem Ausgang der Verhandlungen, daß das Ansehen der Regierung und der Magistratur eine große Einbuße erlitten.