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Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
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Dienstag den 14. August
1894.
Amtliches, ^anö&reis ^atxaxt.
Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.
Nach Artikel 23 Nr. 2 der Ausführungsanweisung vom 3./4. 1894 zum Ergänzungssteuergesetze (abgedruckt in der Extra-Beilage zum Amts- blait Nr. 28 de 1894) haben die Gemeinde-(Guts-)vorstände eine Nachweisung derjenigen Einwohner des Gemeinde-(Guts-)bezirkes, welche ein gemäß § 7 des Gewerbesteuergesetzes steuerfreies — oder nur be- triebssteuerpflichtiges — stehendes Gewerbe oder ein Gewerbe im Umherziehen betreiben und welchen mit Einschluß des Anlage- und Betriebskapitals ein steuerbares (d. h. nach Abzug der Kapitalschulden) Gesammtvermögen von mehr als 6000 Mark beizumessen ist, aufzustellen und dem Vorsitzenden der Veranlagungskommission spätestens zum 1. September d. J. einzureichen.
Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher (soweit solche in Betracht kommen) veranlasse ich daher, die Ausstellung der Nachweisung alsbald zu bewirken und letztere, mit der Bescheinigung der Richtigkeit der gemachten Angaben versehen, zum 25. d. M. einzusenden.
Die diesseits auf Kosten der Gemeinden beschafften Formulare werden in den nächsten Tagen übersandt werden.
Bevor ich jedoch die Bestimmungen für die Ausfüllung des Formulars hierunter folgen lasse, mache ich aus die Anmerkung auf dem Titelblatte besonders aufmerksam.
Bestimmungen für die Ausfüllung:
1. Die Spalten 1—7 sind vom Gemeinde- (Guts-)vorstande auszufüllen.
2. Mehrere Theilhaber eines Gewerbebetriebes sind als solche zu bezeichnen und unmittelbar hintereinander aufzuführen. Im übrigen ist die Reihenfolge festzuhalten, in der die Gewerbetreibenden im Personenverzeichniß erscheinen.
3. In Spalte 5 ist nicht das steuerpflichtige Gesammteinkommen, sondern das bei der Veranlagung zur Einkommensteuer bczw. Ge- meindesteuer angenommene Einkommen aus dem Gewerbebetriebe anzugeben.
4. In Spalte 6 sind außer den sonstigen Merkmalen (Zahl der Ge- Hilsen, Gesellen, Lehrlinge u. s. w.) namentlich auch die etwa dem Betriebe dienenden eigenen Grundstücke des Inhabers zu bezeichnen.
5. In Spalte 12 (Bemerkungen) ist neben dem in Spalte 7 geschätzten Anlage- und Betriebskapital das vorhandene Kapitalvermögen oder Grundvermögen (Werth der Gebäude und Liegenschaften) anzugeben.
Die möglichst sorgfältige Ausfüllung der Nachweisung wollen sich die Herren Bürgermeister re. angelegen sein lassen.
Hanau am 9. August 1894.
Der Vorsitzende der Einkommensteuer-Veranlagungs-Kommission für den Landkreis Hanau.
J. St. 2420 v. Oertz en, Landrath.
Siadt^vers ^anaxt.
Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes.
Der von den städtischen Behörden beschlossene Nachtrag Hu § 11 Nr. 5 des Orlsstatuts vom 10. Dezember 1889 über die Benutzung der städtischen Wasserleitung wird hiermit veröffentlicht.
Nachtrag.
Auf Grund des § 17 des Ortsstatuts vom 10. Dezember 1889 über die Benutzung der städtischen Wasserleitung wird infolge übereinstimmender Beschlüsse des Stadtraths und Gemeinde-Ausschusses der unter dem 31. Januar 1893 erlassene Nachtrag zu IIIA, Erhebung nach Veranlagung, 8 H Nr. 5 wie folgt abgcändei t: *
„5. Für Viehhaltungen für landwirthschaftliche und andere Zwecke.
Für die Wasserentnahme für Viehhaltungen wird bei direktem Anschluß der Viehslälle an die Wasserleitung für jedes Stück Großvieh, ohne
Unterschied zu welchen Zwecken dasselbe gehalten wird, pro Jahr 3 M. Wassergeld erhoben. Bei nicht direktem Anschluß der Viehslälle aber vorhandener Hoszapsstelle wird der Miethwerth der Viehslälle nach Maßgabe des 8 11 pos 1 Abs. d (Geschäftsraum) der Veranlagung zum Wassergeld zu Grunde gelegt.
Zu- und Abgänge am Viehstande im Lause des Jahres, für welches die Einschätzung zum Wassergeld bereits erfolgt ist, werden erst vom nächsten Halbjahre an berücksichtigt.
Bezüglich im Laufe des Jahres neu angemeldeter oder gänzlich abgemeldeter Betriebe gelten die Bestimmungen des § 13 Abs. 7 und 8 des Statuts.
Für Vieh, welches im Gewerbebetriebe gehalten wird, in denen die Wasserabgabe auf Grund des § 14 des Status nach Wassermesser erfolgt, wird kein besonderes Wassergeld erhoben."
Diese Bestimmungen treten mit dem 1. April 1894 in Kraft.
Hanau am 10. August 1894.
Der Oberbürgermeister
Dr. Gcbeschus. 10446
Vor dem Kanalthor Nr. 1, gleicher Erde, sind nach der Straßenseite zwei neuhergerichtete ineinandergehende Stuben vom 1. September d. J. an zu vermiethen.
Näheres Stadtbauamt, Zimmer Nr. 24 im Rathhaus".
Hanau am 13. August 1894.
Der Oberbürgermeister
Dr. Gebeschus. 10448
Tagesschau.
Berlin, 13. August. Heute früh trafen Seine Majestät der Kaiser und König an Bord der Königlichen Yacht „Alberta" auf der Rhede in Portsmouth ein, wo eine Ehrenwache des Connaught-Ranger-Regiments aufgestellt war. Die im Hafen liegenden Schiffe hatten geflaggt und gaben bei dein Eintreffen Seiner Majestät den Ehrensalut ab. Zum Empfang Seiner Majestät hatten sich sämmtliche kommandirenden Offiziere der Garnison, der Mayor und zahlreiche andere höhere Beamte eingefunden. Nach dem Abschreiten der Ehrenwache, deren Kapelle die Nationalhymne spielte, verabschiedeten Seine Majestät Sich von den Offizieren der Pacht „Alberta" und begaben Sich alsdann um 8V2 Uhr mittels Sonderzugs nach Adlershot.
Berlin, 12. Aug. Anläßlich des Erdbebens in Konstantinopel hat Kaiser Wilhelm, der „Post" zufolge, die Summe von 10,000 M. bewilligt. Davon sind 5000 M. zu allgemeinen Zwecken der Unterstützung Beschädigter bestimmt. Die übrigen 5000 Mark sind ausschließlich der deutschen Schule in Konstantinopel zugewandt.
Berlin, 13. August. Prediger Licenziat Hoßbach, das bekannte Mitglied des Protestantenvereins, ist gestorben.
Danzig, 13. August. Auf dem Hohenthor-Bahnhof fuhr heute Mittag eine Rangirmaschine auf den bereitstehenden Personenzug nach Stettin. Die Lokomotive und eine Anzahl Waggons wurden zertrümmert. Eine Anzahl Passagiere wurde verletzt, die meisten jedoch nicht schwer.
Posen, 13. August. In Wreschen ist, wie die „Pos. Ztg." meldet, in der Nacht zum Sonntag die Zuckerfabrik fast vollständig niedergebrannt; ein Zuckerschuppen blieb unversehrt. Der Schaden ist sehr beträchtlich, er soll nahezu ^ Million Mark betragen. Ueber die Ursache der Entstehung des Brandes ist bisher nichts bekannt.
Bromberg, 13. Aug. Bei einem Brande in Labischin in der Nacht zum Sonntag ist eine Frau mit drei Kindern, Letztere im Alter von 18, 16 und 14 Jahren, umgekommen.
Esten, 13. Aug. Laut „Rh.-Westf.-Ztg." sand gestern hier eine Versammlung von etwa 200 Mitgliedern des alten sozialdemokratischen Verbandes statt, in welcher die Abhaltung eines nationalen Bergarbeiterkongresses in einer Stadt des Kohlenreviers berathen und von der inzwischen sehr verminderten Theilnehmerzahl beschlossen wurde. In einem anderen Lokal sand eine Besprechung über die Tagesordnung für die am 26. August abzuhaltende Versammlung statt, in welcher die christlichen Bergleute über eine Vereinigung zu einem Verbände beschließen sollen.