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Poftaufschlag.

Dir einzelne Monmer 10 A.

Nr. 186.

Amtliches Kvgcrn für $tadf= unö Landkreis Kancru.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Samstag den 11. August

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Preis:

Die Ispaltigè Garmondzcile »der bereit Raum

10 A.

Die l’Afp. Zeile 15 A.

DieLspalt. Zeile 20 A.

Die Sspalt. Zeile 30 A.

1894.

Amtliches.

In Ergänzung und Abänderung des Erlasses vom 23. Januar 1885, betreffend die Prüfung der Hufschmiede, bestimmen mir Folgendes:

Die Prüfungsordnung für Hufschmiede wird durch folgenden Zusatz zu 8 3 ergänzt:

Der Meidling ist eine Erklärung darüber beizufügen, ob der Mel­dende sich der Prüfung schon einmal erfolglos unterzogen hat. Wird diese Frage bejaht, so ist ein Nachweis über Ort und Zeitpunkt der früheren Prüfung sowie über die berufsmäßige Beschäftigung nach diesem Zeitpunkte zu erbringen. Die Wiederholung der Prüfung darf nicht vor Ablauf von drei Monaten nach dem Zeitpunkte einer voraufgegangenen Prüfung vor- genommeu werden. In besonderen Fällen kann der Regierungspräsident die Prüfung vor Ablauf dieser Frist gestatten."

Wir weisen hierbei darauf hin, daß wenn ein Prüfling auf Grund falscher Angaben oder Nachweise entgegen der Bestimmung unter Ziffer 1 zur Prüfung zugelassen worden ist und diese bestauben hat, eine der Voraussetzungen vorliegt, unter denen nach § 53 Abs. 2 die Zurücknahme des Prüfungszeugnisses erfolgen kann. Es ist demnach in Fällen dieser Art das Verfahren auf Zurücknahme des Prüfungszeugnisses einzuleiten.

Berlin den 14. Juni 1894.

Der Minister für Handel und Der Minister für Landwirthschaft, Gewerbe. Domänen und Forsten.

J. V.: gez. Lohmann. J. A.: gez. Sterneberg.

Gemäß 8 29, Absatz 3 des diesseitigen Genossenschaftsstatuts vom 5. Dezember 1887 mache ich hiermit bekannt, daß für die Anmeldung der­jenigen Betriebsveränderungen, welche auf die Umlegung der Beiträge Be­zug haben, auch in diesem Jahre genau dieselben Vorschriften bestehen, wie sie in meiner Bekanntmachung vom 25. April 1889 unter Abschnitt 4, Absatz 6 ff? näher bezeichnet sind.

Cassel den 29. Juli 1894.

Der Landesdirektor der Provinz Hessen-Nassau, gez. E. von Hundelshausen.

* Anlage zu Ziffer 317 des Regierungs-Amtsblatts Nr. 23 von 1889.

^tand^reiö ^anau.

Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.

Nach Artikel 23 Nr. 2 der Ausführungsanweisung vom 3./4. 1894 zum Ergänzungssteucrgesetze (abgedruckt in der Extra-Beilage zum Amts­blatt Nr. 28 de 1894) haben die Gemeinde-(Guts-)vorständ eine Nach- tveisung derjenigen Einwohner des Gemeinde-(Guts-)bezirkes, welche ein gemäß 8 7 des Gewerbesteuergesetzes steuerfreies — oder nur be- triebssteuerpffichtiges — stehendes Gewerbe oder ein Gewerbe im Umherziehen betreiben und welchen mit Einschluß des Anlage- und Betriebskapitals ein steuerbares (b. h. nach Abzug der Kapitalschulden) Gesammtvermögen von mehr als 6000 Mark beizumessen ist, aufzustellen und dem Vorsitzenden der Veranlagungskommission spätestens zum 1. September d. I. einzureichen.

Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher (soweit solche in Be­tracht kommen) veranlasse ich daher, die Aufstellung der Nachweisung alsbald zu bewirken und letztere, mit der Bescheinigung der Richtigkeit der gemachten Angaben versehen, zum 25. d. M. einzusenden.

Die diesseits auf Kosten der Gemeinden beschafften Formulare wer­den in den nächsten Tagen übersandt werden.

Bevor ich jedoch die Bestimmungen für die Ausfüllung des Formu­lars hierunter folgen lasse, mache ich auf die Anmerkung auf dem Titel- blatte besonders aufmerksam.

Bestimmungen für die Ausfüllung:

1. Die Spalten 1—7 sind vom Gemeinde-(Guts-)vorstande aus­zufüllen.

2. Mehrere Theilhaber eines Gewerbebetriebes sind als solche zu be­zeichnen und unmittelbar hintereinander aufzuführen. Im übrigen ist die Reihenfolge festzuhalten, in der die Gewerbetreibenden im Personenverzeichniß erscheinen.

3. In Spalte 5 ist nicht das steuerpflichtige Gesnmmleinkommen, ^. sondern das bei der Veranlagung zur Einkommensteuer bezw. Ge­

meindesteuer angenommene Einkommen aus dem Gewerbebe­triebe anzugeben.

4. In Spalte 6 sind außer den sonstigen Merkmalen, (Zahl der Ge­hilfen, Gesellen, Lehrlinge u. s. w.) namentlich auch die etwa dem Betriebe dienenden eigenen Grundstücke des Inhabers zu be­zeichnen.

5. In Spalte 12 (Bemerkungen) ist neben dem in Spalte 7 ge­schätzten Anlage- und Betriebskapital das vorhandene Kapitalver­mögen oder Grundvermögen (Werth der Gebäude und Liegen­schaften) anzugeben.

Die möglichst sorgfältige Ausfüllung der Nachweisung wollen sich die Herren Bürgermeister rc. angelegen sein lassen.

Hanau am 9. August 1894.

Der Vorsitzende der Einkommensteuer-Veranlagungs-Kommission für den Landkreis Hanau.

J. St. 2420 v. O ertz en, Landrath.

t Anbau und Ernteertag in Preußen 1893.

Im Jahre 1893 wurden in Preußen nach der vorjährigen Er­mittelung der landwirthschaftlichen Bodenbenutzung angebaut 1,1 Millionen ha mit Winterweizen, 4,48 Millionen ha mit Winterroggen, 840 000 ha mit Gerste, 2,75 Millionen ha mit Hafer und 2,075 Millionen ha mit Kartoffeln. Die Anbauflächen für Winterweizen und Winterroggen sind gegenüber dem Vorjahre in allen Provinzen größer geworden, und zwar schwankt die Zunahme bei ersterer Fruchtart zwischen 13,8 v. H. in Sach­sen und 3,1 und 3,2 in Posen und Schleswig-Holstein; sie beträgt u. a. in der Rheinprovinz 12,9, in Schlesien 10,4, in Hannover 10,3, dagegen in Brandenburg nur 5,1, in Hessen-Nassau 5,9, in Pommern 6,8, in Ostpreußen 7,7, in Westfalen 8,9 und in Westpreußen 9 v. H. Die Zunahme der Anbaufläche des Winterroggens war am stärksten im Rhein­land, Schlesien und Posen, woselbst sie 12,9, 8,5 und 8,3 o. H. betrug, am geringsten mit 3 und 3,8 v. H- in Schleswig-Holstein und Branden­burg; der Höchstzunahme nähern sich Westpreußen mit 7,9, Ostpreußen mit 7, Hessen-Nassau mit 6,4 und Pommern mit 6,3 v. H.; die geringste Vermehrung zeigen Westfalen, Hannover und Sachsen mit 4,3, 4,5 und 5,2 v. H. Die. Anbaufläche der Sommergerste ist, abgesehen von Posen, Schleswig-Holstein und Hohenzollern, in allen Provinzen zurückgegangen, erheblich indessen nur in den Haupterzeugungsprovinzen für diese Frucht, Schlesien und Sachsen, woselbst der Minderanbau 9,4 bezw. 8,4 v. H. der vorjährigen Fläche betrug.

Hafer hat seine Anbaufläche ausschließlich in Ostpreußen und Hohen­zollern um ein Geringes erweitert, eingebüßt dagegen z. B. in Schlesien, 5,9, der Rheinprovinz 5,2, in Posen 7,6 v. H. der vorjährigen Fläche; in anderen wichtigen Erzeugungsgebieten des Hafers, den Provinzen Bran­denburg, Pommern und Hannover, hat die Abnahme nur 1,1, 0,7 und 1,2 v. H. betragen. Der Anbau der Kartoffeln ist 1893 in allen Pro­vinzen mit Ausnahme des Rheinlandes und Hohenzollern vermehrt worden, und zwar schwanken die Verhältnißzahlen zwischen 5,6 und 5,1 in Pom­mern und Posen einer- und 0,4 in Schleswig-Holstein anderseits; die Abnahme im Rheinlande beträgt 0,2, in Hohenzollern 1,0, die Zunahme in Schlesien etwa 2 v. H.

Von dem Ernteertrage entfielen auf die genannten Hauptfrüchte in Tonnen: auf Winterweizen 1,67 Millionen, Winterroggen 5,26 Millionen, Gerste 949 000, Hafer 2,07 Millionen und Kartoffeln 20,67 Millionen. Die Schwankungen, die sich hierin gegenüber dem Vorjahr zeigen, sind er­heblich größer als die der Anbauflächen. Es betrug nämlich die Ernte des Jahres 1893 Hunderttheile der 1892er Ernte bei dem Winterweizen 107,3, dem Winterroggen 114,2, der Sommergerste 83,9, dem Hafer 71,6 und den Kartoffeln 122,3. Einen Minderertrag an Winterweizen auf er­weiterter Bodenfläche haben Hessen-Nassau und die Rheinprovinz erzielt, ebenso entspricht der geringe Körnermehrertrag in Brandenburg nicht der um 5,1 v. H. vermehrten Anbaufläche. Winterroggen hat in den Pro­vinzen Schlesien, Hannover, Westfalen und Ostpreußen hervorragende Mehrerträge ergeben; nur in Schleswig-Holstein sind die Hektarerträge nahezu unverändert geblieben. Sommergerste und Hafer wurden gegenüber dem Vorjahre namentlich in den westlichen Provinzen spärlich geerntet. Einer Verminderung der Anbauflächen bis um 9,4 v. H. stehen dort Mindererträge bis zu 50 v. H. gegenüber; Posen weist bei einer geringen Vermehrung der Anbaufläche einen Körnermehrertrag an Gerste von 17,4