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Donnerstag den 9. August
1894.
Amtliches.
Dienstnachrichten aus dem Kreise.
Gefunden: 1 roth-karrirte Damenblouse. 1 Notizbuch. 1 Stück Wachstuch, Empfangnahme beim Herrn Bürgermeister zu Kesfelstadt. 2 Regenschirme, am 7. d. M. in einer Droschke liegen geblieben.
Zu geflogen: 1 Taube.
Verloren: 1 goldener Manschettenknopf. 1 goldene Damenuhr.
.Hanau am 9. August 1894.
^taöf&reis ^artcvu.
Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes. Oejfeniliiüe Kihang lies Gmemcke-âussiüujses
Freitag den 10. August 1894, nachmittags 5 Uhr.
Berathungsgegenstände:
1. Uebernahme verschiedener Polizeizweige in städtische Verwaltung.
2. Nachverwilligung von M. 427.06 auf Tit. VIII des Hauptetats - Wahlkosten —.
3. Desgl. von M. 108.55 auf Etat der Schlachthofkasfe.
4. Desgl. von M. 776.71 auf Etat der Fortbildungsschule.
5. Desgl. von M. 250.— auf Tit. VI B 8 für Reinigung des Krebsbaches.
6. Herstellung von 2 Wohnungen auf der Sandelmühle. 10234
Am Freitag den 10. d. Mts., nachmittags von 4 Uhr ab, findet im unteren Sitzungssaale des Neustädter Rarhhauses, Zimmer Nr. 1, / öffentliche Sitzung des Gewerbegcrichts statt, in welcher Partheien etwaige Streitigkeiten rc. zur Schlichtung anbringen können.
Hanau am 8. August 1894.
Der Vorsitzende des Gewerbegerichts.
Dr. Gebeschus. 10233
Die Urliste derjenigen hiesigen Personen, welche zu dem Amt eines Schöffen oder Geschworenen berufen werden können, ist vom 10, d. Mts. ab eine Woche lang auf dem Rathhause ausgelegt. Innerhalb dieser Frist können Einsprüchen gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Liste bei mir angebracht werden. 10232
Hanau am 6. August 1894.
Der Oberbürgermeister Dr. Gebeschus.
Zum Ende der „Lex Huene^.
Der amtliche Ausweis über das Resultat der sogenannten „Lex Huene" im Rechnungsjahre 1893/94 ist der vorletzte seiner Art. Wenn im Sommer nächsten Jahres der Bericht für 1894/95 erschienen sein wird, wird auch die „Lex Huene" ihr zeitliches Ende erlebt haben. Nach Jahr und Tag erfährt man dann vielleicht einmal, welche bedenklichen Wirkungen dieses Gesetz in dem Finanzwesen der kommunalen Verbände geübt hat. Daß der Zweck dls Gesetzes, soweit es eine Verminderung der, Kreislast herbeisühren sollte, nicht erreicht wurde, ist schon aus einer finanz- statistischen Nachweisung zu ersehen, die dem Abgeordnetenhause im Mai - 1891 vorgelegt wurde. Vielmehr haben sich die kommunalen Verbände an diese neuen Zuwendungen derart gewöhnt, daß sie neue dauernde Aufwendungen daraufhin begründeten. Fraglich ist nur, in welcher Höhe das geschehen ist. Zieht man den Durchschnitt der seit 1886/87 gesetzlich durch- geführlen Ueberweisungen, so betragen dieselben in diesen 8 Jahren nach dem Voranschlag 26,30, nach dem Rechnungsabschluß 33,47 Mill. Mark. Dabei sind aber die Jahre vor 1888, ehe der Getreidezoll aus 5 M. gefetzt wurde, und die beiden letzten Jahre mit den vertragsmäßig erniedrigten Eedreidezöllen besonders zu betrachten. In den beiden ersten Jahren beträgt die Ueberweisungssumme nach dem Voranschlag durchnittlich 18,5, in der Wirklichkeit aber nur 10 Millionen Mark im Jahresdurchschnitt. In diesen beiden Jahren konnten die kommunalen Verbände schwerlich in die Versuchung kommen, neue dauernde Ausgaben auf diese Einnahme- üuelle zu begründen. Ganz anders in den folgenden vier fetten Jahren. Da verspricht der Etat den Kreisen eine Ueberweisung von durchschnittlich 24,5 und die Wirklichkeit schüttet ihnen fast doppelt so viel Millionen in
den Schooß (45,3 im Durchschnitt der vier Jahre). So schlimm in seinen Folgen es sein mußte, so wenig konnte man es den Kreisen verdenken, wenn sie in dieser Zeit dauernde Ausgabebedürfnisse neu anerkannten und befriedigten, deren Höhe näher an die Wirklichkeit der Ueberweisungsgelder hinanreichte, als an die durchschnittlich veranschlagte Summe. Und nun kommen die Rückschläge mit all ihren verwirrenden Folgen in der Haus- haltsgebahrung der Kreise. Die beiden letzten Jahre versprachen durchschnittlich 37,7 Millionen, erbrachten aber in Wirklichkeit 33,3 und zwar blieb in beiden Jahren die Wirklichkeit hinter dem Voranschlag um 4 bis 5 Millionen zurück. Die zweisellos ungewöhnlich nachtheiligen Wirkungen dieser Gesetzgebungskunst werden besonders klar bei der Betrachtung der großen Abstände der Summen der einzelnen Jahre. Da beginnt die wirkliche Ueberweisung mit 6,18 Millionen im Jahre 1886/87, steigt rasch empor bis zu der Höhe von 57,3 im Jahre 1891/92 und stürzt nun in der kurzen Zeit von zwei Jahren wieder ab bis auf 29,87 Millionen. Man mag diese drei stahlen auf den Grabstein der „Lex Huene" setzen und wird damit für die ausreichend üble „Nachrede" gesorgt haben.
Tagesschau.
Berlin, 7. Aug. Der Bundesrath hat, wie schon bekannt, am 9. v. M. beschlossen, daß inländische, vor dem 1. Mai 1894 vorschriftsmäßig versteuerte Werthpapiere einer weiteren Abgabe nicht unterliegen. Nach diesem Beschlüsse ist, wie der Finanzminister in einer an die Provinzialsteuerdirektoren gerichteten Verfügung erklärt, von einer weiteren Besteuerung inländischer, vor dem 1. Mai d. I. nach Maßgabe der damaligen Gesetzgebung versteuerter Werthpapiere selbst/ dann abzusehen, falls diese erst nach dem Inkrafttreten des neuen Reichsstempelgesetzes zur Ausgabe gelangen. Dabei bemerkt der Minister im Einverständniß mit dem Herrn Reichskanzler, daß der Beschluß des Bundesraths auch auf solche vor dem 1. Mai d. I. versteuerte Urkunden anzuwenden ist, die zur Zeit der Versteuerung noch nicht vollständig, aber doch in allen für die Steuerberechnung maßgebenden Theilen ausgefüllt waren, und deren Versteuerung daher nach der Verfügung vom 22. Oktober 1881 zulässig war. Die Provinzialsteuerdirektoren sind angewiesen, die danach zuviel erhobene Steuer zurückerstatten zu lassen.
Berlin, 8. Aug. Die „Kreuzzeitung" veröffentlicht eine Erklärung des Abg. v. Plötz, der in Leipzig die Ablehnung des Dortmund- Rheinkanals „als eine erste Quittung für den russischen Handelsvertrag hingestellt hat." Wie Herr v. Plötz erklärt, wolle er mit jener Aeußerung nur betonen, wie thöricht und einseitig die Großindustrie bei Unterstützung der Handelsvertragspolitik gehandelt habe. Eine einfache Folge (erste Quittung genannt) sei die Ablehnung der Kanalvorlage gewesen, desgleichen die Ablehnung zweier Kriegsschiffe. In beiden Fällen hätten die Konservativen dagegen gestimmt, nur in der vollen Ueberzeugung, daß die Ablehnung bedingt war durch die in Folge der Handesverträge bedenklich geschwächte Schuerkraft des platten Landes.
Berlin, 8. Aug. Nach einer an das Oberkommando der Marine gelangten telegraphischen Meldung beabsichtigte S. M. S. „Hyäne", Kommandant Korvettenkapitän Reincke, am 7. August von Capetown in See zu gehen.
Berlin, 8. Aug. Die „Norddeutsche Allg. Ztg." schreibt: Da von den choleraverdächtigen Krankheitsfällen in der Regel ein Theil später als nicht auf Cholera beruhend erkannt wird, erwächst aus der Veröffentlichung aller Verdachtsfälle für den Verkehr namentlich nach dem Ausland die Gefahr empfindlicher Belästigungen. Es liegt daher im Interesse des Verkehrs, nur choleraverdächtige Fälle von der Veröffentlichung auszuschließen.
Ueber die Persönlichkeit des Hauptmanns a. D. Konstantin von Hanneken, welcher wie durch ein Wunder bei dem Untergange des von den Japanern in den Grund gebohrten britischen Schiffes Kowshing gerettet ist, erfahren wir aus sicherer Quelle, daß derselbe seit einigen Jahren Bevollmächtigter der chinesischen Gesellschaft für Ban- und Minenwesen im Auftrage des Vizekönigs Li Hung Chang ist. Wegen eines schweren und langwierigen Magenleidens, welches er sich durch längeren Aufenthalt in den Tropengegenden zugezogen hatte, sah er sich genöthigt, Ausgangs 1893 nach Berlin zu kommen, um ärztliche Hülfe zu suchen, und ging er in der That mit dem Gedanken um, falls seine Gesundheit nicht wieder hergestellt würde, den chinesischen Dienst zu quittiren. Auf Professor Ewalds Rach unterzog er sich in Berlin in den Monaten Januar und Februar dieses