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ULsnnementS- PrcèS:

Jährlich 9 M Hawj.4â0^. Vierteljährlich 2 ^ 25 ^.

Mr auswärtige Kboinnincn mit tem betreffenden Postanischlag.

Die einzelne Hemmer 10 ^.

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Jnsert'ons- Pmis:

Tie IspaHge Garmoud^ciie oder deren Naum

10

Die l'M?. Zeile 15 -ë.

Die Lspalt. Zeile 20 ^.

Die Zspalt. Zeile 30 A

Nr. 178.

Donnerstag den 2. Augnst

1894.

c Amtliches.

^faöt^rcis ^anau.

Kekanntmachung.

Wegen Herstellung des Strahensiels in der Altstadt, besonders am Altstâdter Markt und vor dem Stadtschloste (Friedrichsbau), werden die Freitags daselbst stattfindenden Wochcumärkte bis auf Weiteres nach dem Johanniskirch- Plahe verlegt.

Hanau am 2. August 1894. Königliche Polizeidirektion.

P. 8081 v. Oertzen.

Nachdem das städtische Nachtwachwesen auf die Königliche Polizei- direktion übergegangen, ist die Schutzmannschaft mit einer neuen Art Alarminstrumente ausgerüstet, welche bei etwa ausbrechendem Feuer fortan zum Alarmiren benutzt werden, wovon ich die Einwohnerschaft Hanaus hiermit in Kenntniß setze.

Hanau am 30. Juli 1894.

Königliche Polizeidirektion.

P. 8043 v. Oertzen, Landrath.

Dienstnachrichten aus dem Kreise.

Gefunden: Zwei Damenschirme. Eine schwarzwollene Wagen- decke; Empfangnahme beim Herrn Bürgermeister zu Kesselstadt.

Verloren: Ein schwarz-emaillirtes Medaillon.

Zugelaufen: Am 1. ds. Mts. ein kleiner junger Pinscherhund mit weißen Pfoten, gelben langen Ohren und langer Ruthe, w. Geschl.

Entlaufen: Ein rothbrauner Pinscher w. Geschl.

Hanau am 2. August 1894.

Kmulvlâtumnvr zu Hanau.

Leffentliche Sitzung der Handelskammer am Donnerstag den 9. August 1894, nachmittags 4'/- Uhr, im Bureau der Handels­kammer (Hanauer Stadtschloß).

Die Handelskammer.

Canthal. Fues. 9924

Zum Prozeß der Vanca Romana wird der im ersten Moment verblüffende Ausgang gemeldet, daß alle An- geklagten freigesprochen sind und das Publikum dazu applaudirte. Die Sache wird nur dadurch verständlich, daß man das freisprechende Verdikt der Geschworenen als einen Protest auffaßt gegen die willkürliche Hand- .-habung und Beugung des Rechts, wonach die kleinen Spitzbuben gehängt, die großen aber laufen gclasfen werden sollten. Die allgemeine Ueber­zeugung in Rom ist, daß auf die Anklagebank neben Taulongo und Laza­roni andere Persönlichkeiten gehörten, welche unter der Regierung Giolittis durch Anwendung unlauterer Mittel der Strafgercchtigkeit entzogen wurden. Verlautet doch bereits, daß ein neuer Prozeß wegen Unterschlagung von wichtigen, die Angelegenheit der Banca Romana betreffenden Schriftstücken beginnen solle, in welchen der frühere Polizeichef von Rom, Felzani, sowie der frühere Ministerpräsident Giolitti verwickelt seien. Trotzdem wird man annehmcn können, daß, wie im Pariser Panama, im römischen Panamino die strafende Gerechtigkeit zu kurz kommt, wenn nicht zufällig ein Dummer, wie beim Panama der frühere Minister Baihaut, hängen bleibt. Das freisprechende Urtheil vom Samstag findet von dem angcdeuteten Gesichts­punkte aus vorwiegend die Billigung der italienischen Presse; so schreibt dieOpinione":Die öffentliche Meinung stand seit Langem unter dem peinlichen Eindrücke des willkürlichen Eingriffes der politischen Gewalt in die Aktionssphäre der Magistratur. Man sagte sich, daß Tanlongo und seine Mitangeklagten nicht die einzigen Schuldigen sind, daß aber die Ge­rechtigkeit vor dem Machtworte eines Ministers innehalten mußte. Diese allgemeine Ueberzeugung konnte eine Wirkung auf die Volksrichter nicht

verfehlen." DerFansulla", derFolchetto" und dieTribuna" sagen mit anderen Worten dasselbe. Der Exminister der Justiz, Senator Pessina, vertheidigte den Direktor der Banco Romana, Tanlongo, indem er darauf hinwies, daß einige von den ersten Männern Italiens, wie Sella, De- pretis und Magliani, den nunmehr angeklagten Mann ihrer Freundschaft gewürdigt hätten. Magliani, der Finanzminister des Kabinets Depretis und später des Kabinets Crispi, habe Tanlongo beauftragt, die Rente in die Höhe zu bringen. Was die fehlenden 23 Millionen anbelangt, für deren Abgang man Tanlongo verantwortlich mache, so habe Tanlongo das fehlende Geld nicht für sich, sondern zum Besten der Banca Romana aus­gegeben, der er vorstand. Wie derN. Fr. Pr." berichtet wird, wurden Tanlongo, der trotz des Freispruches jedenfalls nichts weniger als ein Heiliger ist, bei seiner Freilassung sogar Ovationen dargebracht. So endigt der italienische Bankenskandal mit einer traurigen Farce und man kann nicht einmal recht die Zuversicht haben, daß in Zukunft eine strengere Moral daraus erwachsen werde. (Köln. Tbl.)

Tagesschau.

Berlin, 1. Aug. Seine Königliche Hoheit der Prinz Albrecht von Preußen, Regent des Herzogthums Braunschweig, ist, demReichsanz." zufolge, gestern Abend auf dem Bahnhof Friedrichstraße hierselbst einge­troffen und gedachte heute Nachmittag nach Halle weiterzureisen, um als Vertreter Seiner Majestät des Kaisers und Königs an den Jubiläums­feierlichkeiten der dortigen Universität theilzunehmen.

Berlin, 31. Juli. Der Kultusminister hat eine Verfügung an die Königlichen Regierungen und die Provinzialschulkollegien erlassen, welche sich mit der Ausführung der in den laufenden Etat eingefügten Bestimmung befaßt, wonach diejenigen Hilfslehrerstellen an Seminarien, deren Inhaber aus dem Seminardienst ausscheiden, in Stellen ordentlicher Seminarlehrer umzuwandeln sind. Dadurch ist die schon seit langer Zeit angestrebte wünschenswerthe Wechselbeziehung zwischen dem Seminar und der Volks­schule wesentlich erleichtert. Es kommt nun darauf an, daß sich die Pro- vinzialschulräthe mit den betreffenden Regierungsfchulräthen bei ihren ge­meinsamen Prüfungen und Revisionen in Verbindung setzen, um einerseits einen beschleunigteren Uebergang der Seminarhilfslehrer in bep Volksschul­dienst herbeizuführen, andererseits begabte Volksschullehrer für die Seminare auszuwählen. Der Minister hat deshalb darauf aufmerksam gemacht, daß der Entschluß zum Uebertritt in den Volksschuldienst den Seminarhilfslehrern erleichtert werden wird, wenn sie erfahren, daß ihnen auch nur vorüber­gehende Thätigkeit in demselben die Beförderung zum ordentlichen Seminar­lehrer nicht verschließt oder auch nur verzögert, sondern wesentlich erleichtert. Natürlich darf ihnen nicht zugemuthet werden, in Stellen mit geringerem Einkommen überzugehen, und in dieser Beziehung werden die Negierungs- schulräthe die Sache gut fördern, wenn sie bei Erledigung besserer Stellen die berufenden Behörden auf besonders tüchtige Seminarhilfslehrer auf­merksam machen. Soweit Lehrer zur Neuanstellung als Seminarhilfslehrer gelangen, wird denselben vor dem Uebertritt in den Seminardienst zu eröffnen sein, daß sie unter keinen Umständen auf direkte Beförderung im Seminardienst zu ordentlichen Seminarlehrern zu rechnen, sondern daß sie vorerst in den Volksschuldienst zurückzukehren oder unter Umständen ihre Versetzung an eine Präparandenanstalt als zweite Lehrer zu gewärtigen haben.

Berlin, 1. Aug. Derdeutsche Frauenverein zur Hebung der Sittlichkeit" hatte an den Reichskanzler eine Petition gerichtet, in dem eine Verschärfung der Gesetze gegen die sittlichen Mißstände gefordert wurde. Darauf ist ein Schreiben ergangen, in dem es heißt:Die Frage, auf welchem Wege den unverkennbaren Mißständen auf dem bezeichneten Gebiete entgegenzuwirken sei, hat die Gesetzgebung in den letzten Jahren ernst be­schäftigt. Insbesondere ist unterm 22. November 1892 dem Reichstage ein diese Ziele verfolgender Gesetzentwurf vorgelegt und sowohl im Plenum des Reichstages als im Schoße einer besonderen Kommission in eingehende Berathung genommen worden. Wegen Schlusses der Session ist nach Er­stattung schriftlichen Komissionsbcrichtes der Gesetzentwurf damals nicht zur Verabschiedung gelangt. Von seiner Wiedereindringung hat bei der Fülle dringlichen gesetzgeberischen Marerials bisher abgesehen werden müssen. Die Bewegung zur Bekämpfung der Unsittlichkeit wird indessen auch ferner-