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Nr. 176.
Dienstag den 31.^ Juli
1894.
Amtliches. Bekanntmachung.
Po st aufträge im Verkehr mit Chile.
Vom I. August ab können im Verkehr mit Chile Gelder bis zum Meistbetrage von 200 Pesos Gold im Wege des Po st auftrag es unter den für den Vereinsverkehr geltenden Bestimmungen und Gebühren eingezogen werden.
Wechselproteste werden bis auf Weiteres nicht vermittelt.
Berlin W., 24. Juli 1894.
Der Staatssekretär des Reichspostamts von Step Han.
Bekanntmachung. Zulassung von Einschreibsendungen mit Nachnahme im Verkehr mit einigen Orten der Levante.
Im Verkehr mit Beirut, Salonich und Smyrna können vom 1. August d. I. ab Nachnahmen auf Einschreibsendungen bis zum Meistbetrage von 500 Franken unter den für den Vereinsverkehr geltenden Bedingungen eingezogen werden.
Der einzuziehende Betrag ist in der Frankenwährung anzugeben. Ueber das Nähere ertheilen die Reichspostanstalten Auskunft.
Berlin W., 25. Juli 1894.
Reichspostamt, I. Abtheilung.
In Vertretung:
Dambach.
^anößretö ^artaxt.
Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.
Am 2. oder 3. August d. Js. wird eine Dampfwalze auf dem Landwege an der Landesgrenze bei Vilbel in Betrieb gesetzt werden; dieselbe wird von da über Gronau, Niederdorfelden in der Richtung nach Kilian- .ädten weiter arbeiten.
Hanau am 30. Juli 1894.
Der Königliche Landrath
V. 6480 v. Oertzen.
/ Der nachstehende, in Casfeler Lokalblättern veröffentlichte Artikel wird auf Ersuchen der Direktion der Hessischen Brandversicherungsanstalt zu Cassel hiermit zur Kenntniß der Gemeinden des diesseitigen Landkreises gebracht.
Ich ersuche, die darin gegebene Anregung in Erwägung zu ziehen, da die Vortheile einer guten Wasserleitung namentlich auch eine hygienische Verbesserung für die betreffende Ortschaft bedeuten.
Hanau am 25. Juli 1894.
Der Königliche Landrath
V. 6369 v. Oertzen.
Anlage von Wasserleitungen betreffend.
Es ist bislang die Wahrnehmung gemacht worden, daß Seitens der mittleren und kleineren Städte, sowie der Dorfschaften den Anlagen von ausreichenden Wasserleitungen nicht überall das erforderliche Interesse entgegen gebracht wird. Eine nach dem heutigen Stand der Technik aus- geführle Wasserleitung bietet neben den großen Vortheilen für die HauS-, Hof- und Slallwirchschast ein unschätzbares Mittel zur Bekämpfung ausgebrochener Schadenfeuer.
Gelegentlich der diesjährigen Versammlung des Hessischen Städtetags zu Eschwege hat Herr Regierungsbaumeister Schmick ans Frankfurt a/M. in überzeugender Weise dargelegt, wie in den meisten Ortschaften unseres Regierungsbezirks derartige Anlagen mit verhältnismäßig geringen Mitteln ausgeführt werden können.
Es verdient mit besonderer Anerkennung hervorgehoben zu werden, daß der Hessische Landesausschuß in Cassel in richtiger Würdigung der
Vortheile einer Wasserleitung gern bereit ist, zu den Kosten solcher Wasfer- leitunge», welche gleichzeitig den Erfordernissen des Feuerlöschwesens in ausreichendem Maße Rechnung tragen, reichliche Unterstützungen aus Fonds der Brandversicherungsanstalt zu bewilligen, wie er unter Andern den nachstehenden Gemeinden zu Wasserleitungszwecken folgende Unterstützungen bewilligt hat.
Hermannrode,
Kreis
Witzenhausen =
500
Mark.
Kirchditmold,
„
Cassel
ZZ
1000
fi
Elgershausen,
ff
Cassel
=
1120
ff
Wehlheiden,
ff
Cassel
=
1000
ft
Niedenstein,
tf
Fritzlar
2=
1000
ft
Friedrichsfeld,
ff
Hofgeismar
H
700
st
Oberkaufungen,
ff
Cassel
=
1000
ff
Imshausen,
ff
Rotenburg
400
ft
Eschwege
1500
ft
Bernhards,
ff
Fulda
100
ff
Alsberg,
ff
Gelnhausen
250
ff
Rönshausen,
ff
Fulda
150
ff
Welkers,
ff
Fulda
150
ft
Eichenzell,
fi
Fulda
=
150
ff
Bronnzell,
ff
Fulda
—
150
ft
Großenritte,
ff
Cassel
1000
ff
Trendelburg,
fi
Hofgeismar
=
2400
ff
Mengsberg,
ff
Ziegenhain
—
1000
ff
Besse,
ff
Fritzlar
—
1500
ff
Wir können daher allen Gemeindevertretungen, die es angeht, nicht dringend genug empfehlen, die Anlegung von Wasserleitungen anzustreben.
Dienstnachrichten aus dem Kreise.
Gefunden: Eine goldene Broche. Ein Portemonnaie mit Geld und Konsummarken. Eine Hundemarke Nr. 559.
Zugelaufen: Ein junger weißer Foxterrier mit gelben Abzeichen, m. Geschl.
Entlausen: Ein schwarz- und weißgefleckter Hund m. Geschl.
Verloren: Am 29. d. Mts. zu Großauheim eine silberne Remon- toiruhr mit Goldrand und Nickelkette, Nr. 19139 u. 0,800, P. & M.
Hanau am 31. Juli 1894.
^taöf&rei^ ^banaxt.
Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes.
Nachdem vom Stadtrath unter Zustimmung des Gemeindeausschusses beschlossen worden ist, daß in Folge Errichtung eines Nothstalles in dem städtischen Schlachthause vom 1. August d. Js. an die Schlachtgebühren für einen Ochsen von 1,20 M. auf 1,35 M.
„ eine Kuh „ 0,50 „ „ 0,60 „
„ ein Rind „ 0,50 „ „ 0,60 „
„ einen Hammel „ 0,20 „ „ 0,25 „
erhöht werden füllen, bringe ich dieses hiermit zur öffentlichen Kenntniß. Hanau am 30. Juli 1894.
Der Oberbürgermeister.
I. V.: Heraeus. 9805
Durch übereinstimmenden Beschluß der städtischen Behörden ist zu dem Ortsstatut vom 10. Dezember 1889 nebst Polizeiverordnung vom 25. März 1890, betreffend die Benutzung der städtischen Wasserleitung zum Privatgebrauch in Hanau, folgender Nachtrag gemacht worden:
„Vom 1. Oktober 1894 an werden diejenigen Wohnungen, deren Miethwerth nicht mehr als 144 M. beträgt, vom Wassergeld befreit. Don den Wohnungen mit einem Miethwerth von 144 M. (ausschließlich) bis 240 M. (einschließlich) werden 2%, von denjenigen mit einem Miethwerth von 240 M. (ausschließlich) bis 300 M. (einschließlich) 3% und von denjenigen mit einem Miethwerth von über 300 M. 4% des Miethwerthes an Wassergeld erhoben.
Die vorstehenden Bestimmungen treten nur für den Fall in Kraft, daß die Wohnungen sich in Häusern befinden, in denen sämmtliche Woh-