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Die tspaltige Garmoud^eile oder deren Naum

10

Die l/zn. Zeile 15 H.

Die 2jpalt. Zeile 20 A

Die 3spc.lt. Zeile 30 A

Nr. 175.

Montag den 30. Juli

1894.

Amtliches.

Bekanntmachung.

Anträge auf Herstellung neuer Anschlüsse an die StHt-Fernsprech- einrichtung in Hanau sind bis zum 1. August d. J. an die Kaiserliche Oberpostdirektion in Cassel zu richten.

Später angcmeldete Anschlüsse würden während des nächsten, im August d. J. beginnenden Bauabschnitts nicht mehr ausgeführt werden tonnen.

Cassel, 5. Juli 1894.

Der Kaiserliche Oberpostdirektor

Frank. 8868

Bekanntmachung.

Auf Grund des §. 2 des Gesetzes über die Schonzeiten des Wildes vom 26. Februar 1870 und des §. 107 des Zuständigkeitsgesetzes vom I. August 1883 ist der Aufgang der diesjährigen Jagd auf Rebhühner, Haselwild und Wachteln auf den 20. August 1894, auf Hasen, Auer-, Birk- und Fasanenhennen aus den 15. September 1894 festgesetzt.

Cassel den 19. Juli 1894.

Der Bezirksausschuß zu Cassel. H aussonville.

Dienstnachrichten aus dem Kreise.

Verloren: Am 29. d. Mts. vom Hotel Adler hier bis zur kathol. Kirche eine Brillantnadel, in der Mitte mit Perle; dem Wiederbringer eine Belohnung.

Gefunden: Ein Damensonnenschirm. Baares Geld. Ein Porte­monnaie mit Geld. Eine Leberwurst. Ein Manschettenknopf mit Mechanik.

Hanau am 30. Juli 1894.

Tagesschau.

Berlin, 28. Juli. Seine Majestät der Kaiser und König erfreuen Sich fortgesetzt des besten Wohlbefindens. Aus der Heimreise von Oldören nach Wilhelmshaven, welche voraussichtlich bereits morgen früh angetreten wird, gedenken Seine Majestät nur noch in Bergen Aufenthalt zu nehmen.

Berlin, 28. Juli. DieNordd. Allg. Ztg." bezeichnet die Blätter­meldung als unbegründet, daß über den Waffengebrauch der Gendarmerie neue Verhaltungsmaßregeln in Anwendung kämen. In den bestehenden Vorschriften sei nichts geändert.

Berlin, 28. Juli. In dem kürzlich erwähnten Schreiben des Reicksbankpräsidenten Dr. Koch, betreffend Gewährung eines ausgiebigen Reichsbankkredils an kleinere Gewerbetreibende, wird darauf hingewiesen, daßminderbemittelte Handwerker und Gewerbetreibende sich stets vortheil- hatt zu kreditsäbigen Genossenschaften zusammenschließen werden". In einer weiteren Eingabe wurde seilens des Redakteurs Tippet in Schweidnitz Auskunft darüber erbeten, welche Form des genossenschaftlichen Zusammen­schlusses für kleinere Gewerbtreibende besonders geeignet sein möchte, ent­sprechenden Reichsbankkredit zu erlangen. Daraufhin ist folgender Bescheid erfolgt:Berlin, 23. Juli 1894. Auf das gefällige Schreiben vom 16. d. M. kann ich Euer Wohlgeboren nur auf das Reichsgesetz vom 1. Mai 1889, betreffend die Erwerbs- und Wirthschaftsgenoffenschaften, ergebeust Hinweisen, dessen Vorschriften die Bildung kreditfähiger Ge- nofsenschaften minderbemittelter Gewerbetreibender ermöglichen. Die Reichs­bank widmet den Anträgen derartiger eingetragener Genossenschaften auf Gewährung von Wechselkredit ihre besondere Fürsorge und wird denselben, wenn die in jedem Fall vorzunehmende Prüfung der Vermögenslage und Geickäflstührung Bedenken gegen die pünktliche Erfüllung der von der ein­zelnen Genossenschaft übernommenen Zahlungsverbindlichkeiten nicht ergeben, gern entsprechen. In Vertretung gez.: Gallenkamp." (Rh. K.)

Berlin, 28. Juli. Im Befinden des Geh. Naths von Helmholtz in Berlin ist seit einigen Tagen eine ganz wesentliche Besserung einge- ti'etcn.

DasKöln. Tagbl." schreibt: Besondere Vorsichtsmaßregeln gegen die Gefahr des Hitzschlags sind diesmal für die im August und September stattfindenden Herbstübungen für die Mannschaften erlassen wor­den. Es ist dafür zu sorgen, daß den Mannschaften vor Märschen eine genügende Nachtruhe gewährt werde; da aber das Antreten frühzeitig ge­schehen muß, haben die Truppenbefehlshaber die Stunde, zu der alles in den Quartieren sein muß, früh anzusetzen und namentlich das lange Ver­weilen in den Wirthshäusern zu verhindern. Ist ein sehr heißer Tag zu erwarten, so ist die Ausbruchszeit so frühzeitig anzusetzen, daß die Märsche bis 9 Uhr vormittags beendet sein können; sind Kriegsmärsche oder beson­dere Uebungen angeordnet, so ist der Führer berechtigt, die Truppen in kleineren Verbänden marschiren, die Waffenrockkragen und die oberen Knöpfe öffnen und die Halsbinden abnehmen zu lassen. Das Wasser­trinken ist soviel wie möglich zu gestatten; in wasserarmen Gegenden wer­den Wasserwagen mitgeführt. Im Quartierort ist jedes längere Stehen­bleiben zur Ausgabe von Befehlen zu vermeiden.

Arnswalve, 28. Juli. Eine Verlobungsanzeige im hiesigen Wochenbl." erregt hier große Verwunderung. Joh. Walter, der Führer der hiesigen Antisemitenpartei, einst die feste Stütze Ahlwardts, hat sich mit einer jüdischen jungen Dame verlobt. (Frkf. Od.-Z.)

Jena, 28. Juli. Auf Beschluß der Gemeindebehörde wird dem Fürsten Bismarck in Erinnerung an dessen Besuch in Jena morgen an­läßlich der Einweihung des Bismarckbrunnens das Ehrenbürgerrecht ver­liehen werden.

Wien, 28. Juli. Das Gerücht von der Zerstörung Varnas durch ein Erdbeben bestätigt sich nicht.

Baden, bei Wien, 29. Juli, 7 N. Erzherzog Wilhelm, der hier auf dem Sommerschlosse im Helenenthal weilte, ritt, wie dieFr. Zrg." schreibt, heute vormittags nach zehn Uhr in die Stadt. Bei der Biegung in die Rainergasfe wollte der Erzherzog der elektrischen Bahn vorreiten, vor welcher das Pferd scheute und sich bäumte. Der Erzherzog wollte ab­springen, blieb aber mit einem Sporn im Steigbügel stecken und wurde mehrere Schritte vom Pferde geschleift, das durchging. Der Erzherzog blieb bewußtlos liegen und erlitt eine große Quetschwunde am Hinterhaupte. Passanten trugen ddn Erzherzog in das naheliegende Gasthaus Deisenhofer, wo bald Aerzte erschienen und die erste Hilfe leisteten. Der Erzherzog hatte starke Erbrechungen, das Symptom einer Gehirnerschütterung. Zeit­weilig kehrte das Bewußtsein zurück. Aus Wunsch der sofort hier einge­troffenen Erzherzogin Elisabeth wurde der Pfarrer von St. Helena geholt, welcher die letzte Oelung darreichte. Auf einer fanitären Tragbahre wurde der Erzherzog ins Schloß getragen. Der von Wien berufene Professor Weinlechner tonftatirte den hoffnungslosen Zustand. Ter Erzherzog kam nicht mehr zum Bewußtsein und starb um 5 Uhr 35 Minuren, umgeben von der Erzherzogin Elisabeth, dem Erzherzog Otto, der nachmittags ein­traf und vom Hofstaate. Ter Tod des Erherzogs, der sich namentlich in Baden großer Popularität erfreute, erregt lebhafte Theilnahme. Die erste Todesnachricht ging an den Kaiser nach Ischl ab.

Debreczin, 27. Juli. In der Getreideputzerei der Jstvandampf- mühle brach Herne ein Brand aus, welcher die ganze Einrichtung, das Magazin mit zehntausend Doppelzentnern Mehl und mehrere benachbarte Scheunen vernichtete. Leider haben dabei auch drei Arbeiter das Leben eingebüßt. Der Schaden wird, nach demReichsanz.", auf eine halbe Million Gulden geschätzt.

Rom, 28. Juli. DemDonchisciotte" zufolge soll unmittelbar nach dem Schluffe des Prozesses gegen die Banca Romana ein neuer Prozeß wegen Unterschlagung hierauf bezüglicher Dokumente beginnen. In die Untersuchung eingezogen sind der frühere Polizeichef von Rom, Felzani, der Polizeiinspektor Mainetli, der Richter Capriolo, der frühere Minister­präsident Giolitti und der frühere Unterstaatssekretär Rosano.

Paris, 28. Juli. Im Senat verlas der Justizminister ein Dekret, den Sessionsschluß erklärend, die Sitzung wurde aufgehoben. In der Kammer verlas Tupun ein Dekret, den Sessionsschluß erklärend. Der Sozialist Graußet prolestirle heftig und erklärte, er habe Dupuy benach­richtigt, er wolle wegen der Begnadigung der vom Gerichtshof für die boulangistischen Angelegenheiten Verurlheilten inlerpelliren. Dupuy erwi-