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Die 2spalt. Zeile 20 A.

Die Sspalt. Zeile 30 A.

Nr. 174.

Samstag den 28.[3uli

1894.

mi

Amtliches.

Die sämmtlichen bisher noch nicht zur Verloosung gekommenen Schuldverschreibungen der Staatsanleihe von 1868 A. werden den Besitzern zum ästen Januar 1895 mit der Aufforderung gekündigt, den Kapitalbe­trag vom 2. Januar 1895 ab bei der Staatsschulden-Tilgungskasse hier- selbft, W. Taubenstraße Nr. 29, gegen Quittung und Rückgabe der Schuldverschreibungen zu erheben.

Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr vormittags bis 1 Uhr nachmittags, mit Ausschluß der Sonn- und Festtage und der letzten drei Geschäftslage jeden Monats.

Die Einlösung geschieht auch bei den Regierungshauptkassen. und in Frankfurt a/M. bei der Kreiskaffe.

Zu diesem Zweck können die Schuldverschreibungen e'ner dieser Kaffen schon vom 1. Dezember 1894 ab eingereicht werden, welche sie der Staatsschulden-Tilgungskasse zur Prüfung vorzulegen hat und nach erfolgter Feststellung die Auszahlung vom 2. Januar 1895 ab bewirkt.

Mit dem 1. Januar 1895 Hört die Verzinsung der gekündigten Schuldverschreibungen auf.

Zugleich werden die bereits früher gekündigten noch rückständigen Schuldverschreibungen der Staatsanleihen von 1868 A., 1850, 1852, 1853 Nttd 1862 wiederholt und mit dem Bemerken aufgerufen, daß die Verzinsung derselben mit dem Tage ihrer Kündigung aufgehört hat.

Die Staatsschulden-Tilgungskaffe kann sich in einen Schriftwechsel . mit den Inhabern der Schuldverschreibungen über die Zahlungsleistung >icht einlassen.

Formulare zu den Quittungen werden von den obenbezeichneten Waffen unentgeltlich verabfolgt.

Schließlich benutzen wir diese Veröffentlichung, darauf aufmerksam zu machen, daß von den Schuldverschreibungen der konsolidirten 4'/r prozentigen Staatsanleihe, welche gemäß §. 2 des Gesetzes vom 4. Mürz 1885 (Ges. S. S. 55) und der diesseitigen Bekanntmachung vom 1. September 1885 in Verschreibungen der konsolidirten 4prozentigen Staatsanleihe umzutauschen waren, mehrere Stücke auch bis jetzt noch nicht eingereicht worden sind. Die Inhaber derselben werden deshalb wiederholt aufgefordert, den beregten Umtausch zur Vermeidung weiteren Zinsverlusten alsbald zu bewirken, indem wir ausdrücklich bemerken, daß die zu den neuen 4prozentigen Verschreibungen von 1885 gehörigen Zinsscheine Reihe I. Nr. 3 bis 20, von welchen die Scheine Nr. 3 bis 19 bereits fällig geworden sind, bestimmungsgemäß vier Jahre nach ihrer Fälligkeit zu Guusten der Staatskasse verjähren. Die Zinsscheine Nr. 3 bis 11 sind demnach schon verjährt.

Berlin am 1. Juni 1894.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

^ta0t^rei«5 ^anaxt.

Die Ehefrau Maria Eckhardt, geb. Orth weil hierselbst, hat um Ausstellung eines Passes nach Amerika gebeten.

Hanau am 27. Juli 1894.

Königliche Polizeidirektion.

P. 7926 J. A.: Dr. Köhler, Regierungsaffessor.

^anöRretö ^anau.

Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.

Nachstehende Bestimmungen, betreffend die Nachsuchung der Berech­tigung zum einjährig-freiwilligen Dienste, werden hierdurch wiederholt be­kannt gemacht.

Die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienste darf nicht vor vollendetem 17. Lebensjahre nachgesucht werden. Der Nachweis derselben ist bei Verlust des Anrechtes bis spätestens zum 1. April des ersten Mili­tärpflichtjahres zu erbringen.

Wer die Berechtigung nachsuchen will, hat sich bei der Prüfungs­kommission, in deren Bezirk der Wehrpflichtige gestellungspflichtig ist, spä­testens bis zum 1. Februar des ersten Militärpflichtjahres schriftlich zu melden.

Alljährlich finden zwei Prüfungen statt, die eine im Frühjahr, die andere im Herbst.

Das Gesuch um Zulassung zur Prüfung muß für die Frühjahrs­prüfung spätestens bis zum 1. Februar, sür die Herbstprüfung spätestens bis zum 1. August angebracht werden.

Hanau am 21. Juni 1894.

Der Königliche Landrath.

M. 3082 I. V.: Dr. Köhler, Regierungsassessor.

^taöt^rew ^anau.

Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes. Kekanntmachung der Hanauer Ortskrankenkasse.

Nachdem der folgende Nachtrag zum Statut unserer Kasse durch den Bezirksausschuß in Cassel genehmigt wurde, wird derselbe hierdurch zur Kenntniß der Mitglieder gebracht.

Nachtrag zu § 13.

Das im 8. 13 ae bezeichnete Krankengeld soll schon vom 2ten Tag nach dem Tage der Erkrankung ab für jeden Arbeitstag einschließlich der auf Wochentage fallenden Festtage gewährt werden. Dieser Nachtrag soll versuchsweise für die Zeit vom 1. Juli 1894 bis zum 31. Juni 1895 in Kraft treten."

Zugleich wird bemerkt, daß Statuten von jetzt ab durch die Herren Arbeitgeber für die Mitglieder gratis bei unserer Kasse bezogen werden können.

Hanau den 28. Juli 1894.

Der Vorstand der Hanauer Ortskrankenkasse.

Zimmermann,

Vorsitzender. 9686

Tagesschau.

Berlin, 27. Juli. Seine Majestät der Kaiser und König unter­nahmen, wie demReichsanz." aus Oldoeren berichtet wird, gestern früh um 8 Uhr von dort einen Ausflug über Oldenwand nach dem Briksdals- gletscher und kehrten um 5 Uhr nachmittags an Bord der DachtHohen- zollern" zurück. Seine Majestät gedenken noch bis zum Sonntag in Oldoeren zu verweilen.

Berlin, 27. Juli. Ueber die Einziehung von Reservisten zu den bevorstehenden Flottenherbstmanövern erfährt dieVosf. Ztg.", daß die ausgehobenen Mannschaften zur Vertheilung an Bord auf die drei Panzer­schiffe IV. KlasseFrithof",Beowuls" undHildebrand" kommen werden, die vom 1. August ab die Panzerreservedivisionen sormiren. Die zur Uebung eingezogenen Mannschaften haben sich mit dem 5. August zu der acht Wochen dauernden Uebung auf dem Bezirkskommando zu Wilhelms­haven zu stellen, so daß ihre Entlassung gegen den ersten Oktober wieder zu erwarten ist.

Berlin, 27. Juli. Die Abendblätter melden: Auf Anordnung des Justizministers haben sämmtliche Oberlandesgerichte nach den Gerichtsferien Gutachten abzugeben, ob und in welchem Umfange sich die Erhöhung der zur Einlegung der Revision bei dem Reichsgericht berechtigenden Prozeß­summen von 1500 Mark auf 2000, eventuell 2500 oder 3000 Mark empfehle.

Berlin, 27. Juli. Dem Vorsitzenden des geschäftsführenden Aus­schusses des Komitees für Errichtung eines Denkmals für Schulze-Delitzsch ist, derVolkszeitung" zufolge, eine Verfügung des königlichen Polizeiprä­sidenten zugekommen, nach welcher der Kaiser sich nicht entschließen könne, die Wahl des Hausvoigteiplatzes in Berlin zur Errichtung eines Denkmals für Dr. Schulze-Delitzsch zu genehmigen und daher anderweitigen Vor­schlägen entgegensehe.

Der Afrikareisende Schweinsnrth erklärt bezüglich der Eroberung Kassallas durch die Italiener, die Derwische könnten leicht mit einer kolossalen Uebermacht nach Kassala zurückkehren. Es sei somit garnicht