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Dienstag den 24. Juli

Nr. 170.

Amtliches.

Slctdlkveis ^anau.

Wegen Ausführung der Sielbauarbeiten in dem nördlichen Theil der Straße um den französischen Friedhof ist die Absperrung dieser Straßen­strecke für den Fuhrverkehr von Mittwoch den 25. d. M. ab angeordnet.

Hanau am 23. Juli 1894.

Königliche Polizeidirektion.

P. 7246 I. V.t Dr. Köhler, Regierungsassessor.

^anöârß t# Rattan.

Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.

Im Falle der Behinderung des Standesbeamten in Ravolzhausen wird dessen Stellvertreter, der jetzige Beigeordnete Christoph Kromm daselbst, die Standesamtsgeschäfte versehen.

Hanau am 16. Juli 1894.

Der Königliche Landrath.

A. 1975 I. V.: Dr. Köhler, Regierungsassessor.

Die Königliche Regierungshauptkasse ist angewiesen worden, den Standesämtern des diesseitigen Bezirks die seitens des Königlichen statistischen Büreaus festgestellten Kopialienentschâdigungen für die im Etatsjahr 1893/94 ausgestellten und eingereichten Zählkarten über Geburten, Eheschließungen und Sterbesälle gegen Quittung zu zahlen.

Die Herren Standesbeamten werden hiervon mit dem Bemerken in Kenntniß gesetzt, daß, wenn die Abhebung der Beträge bei den hiesigen Steuertassen nicht binnen 4 Wochen erfolgt, die Zustellung durch die Post portofrei erfolgen wird.

Hanau am 19. Juli 1894.

Der Königliche Landrath.

I. V.: Dr. Köhler, Regierungsafsessor.

Diellstnachrichten aus dem Kreise.

Gefunden: Ein Hundehalsband mit Beschlag nebst Marke Nr. 520. Eine Hundemarke Nr. 52.

Entflogen: Ein grauer Kanarienvogel (Weibchen).

Hanau am 24. Juli 1894.

^taöt^rew ^anau.

Bekanntmachungen des Lberbürgermeisteramtes. Kekanntmachnng.

Vielfachen Wünschen aus der Bürgerschaft entsprechend, hat die Friedhofsdeputation in der links des Eingangs in den Zentralfriedhof errichteten Halle Vorkehrung treffen lassen, daß solche Gießkannen, welche Eigenthum von Privatpersonen sind, in entsprechender Weise aufbewahrt und befestigt werden können.

Indem ich dies zur öffentlichen Kenntniß bringe, ersuche ich, hiervon Gebrauch machen und in diesem Falle sich von dem Friedhofsverwalter Anweisung erbitten zu wollen.

Hanau am 23. Juli 1894.

Der Oberbürgermeister.

J. V.: Dr. Bulle. 9501

t Die Moral des Vierkrieges.

Die diesjährige Maifeier war in Berlin nicht nach Wunsch der sozialdemokratischen Parteileitung ausgefallen ; die Freigabe des Arbeitstages w?r von den Arbeitgebern nirgends zu erzwingen gewesen, und unter den Arbeitnehmern war es einzig ein Theil der Böttchergesellen der Groß­brauereien, die, aus „höhere Anweisung" natürlich, sich Herausnahmen, gegen den Willen ihrer Prinzipale zu feiern. Die Brauereileiter bestraften diese eigenmächtige Arbeitsniederlegung damit, daß sie den Unbotmäßigen einige weitere unfreiwillige Feiertage auferlegten, nach deren Ablauf sie wieder angenommen werden sollten. Daraus entwickelte sich ein Ausstand der

1894.

Brauereiarbeiter, den — der erste Fall derart — die politische Parteilei­tung als solche in die Hand nahm. Sie sah darin nämlich willkommenen Anlaß, zunächst bei einem einzelnen Industriezweige den Versuch zu machen, zwei hauptsächliche sozialdemokratische Forderungen durchzusetzen: die Braue­reien sollten sich verpflichten, in Zukunft ihren Leuten den „Weltfeiertag" freizugeben und ihre Arbeiter ausschließlich durch Vermittlung des sozial­demokratischen „Arbeitsnachweises" anzustellen. Die Brauereien hätten danach künftighin nur „zielbewußte" Sozialdemokraten beschäftigen dürfen, die den ganzen Betrieb in ihre Hände bekommen wollten; denn weiter war geplant, die Absetzung mißliebiger Direktoren und Braumeister durchzusetzen. Mit der Besserung der wirthschaftlichen Lage der Brauereiarbeiter hatte die Bewegung nichts zu thun — diese Leute sind an und für sich, was Ar­beitszeit und Löhnung angeht, gut gestellt —, und so hatte der ganze Ausstand lediglich eine parteipolitische Tendenz.

Die Brauereibesitzer gaben natülich diesem Ansinnen, das ihnen im eigenen Hause das Recht über den Kops weggenommen hätte, nicht nach, und darauf erklärten die politischen Häupter der Sozialdemokratie — es war am 16. Mai — den Bierverruf. Mit einem allgemeinen Verruf hatte die Partei 1890 keinen Erfolg gehabt, Herr Bebel selbst erklärte ihn kurz und gut für eine „Dummheit". Darum wurde der Verruf diesmal nur über sieben Brauereien verhängt. Die Parteileitung begründete selbst ihren Getreuen das folgendermaßen:

„In der heißen Jahreszeit und bei der großen Bedeutung des Biergenusses für die Ernährung der Arbeiter würde ein allgemeiner Bierboykott nicht die erhoffte Wirkung haben; er würde, da wir auf die Energie sehr vieler Arbeiter rechnen können, alle Brauereien un­zweifelhaft schwer schädigen, aber sicherlich nicht so, daß sie zum Nach­geben gezwungen würden. Unsere Kraft würde sich zersplittern, dagegen wird die Boykottirung einer Anzahl Brauereien diesen die ganze Wucht unseres Angriffes fühlbar machen. Bier muß getrunken werden, aber boykottirtes Bier wird desto leichter entbehrt werden, wenn anderes zur Verfügung steht. Ein allgemeiner Boykott würde den Bierring stärken, ein partieller sprengt ihn."

Es gelang nicht, den Bierring zu sprengen. Die Brauereien standen sämmtlich sür einander ein; die Einzigen, die in ihrer wirthschaftlichen Existenz bedroht wurden, war eine Anzahl kleiner Bierwirthe, die auf Ar- beiterkundschast angewiesen sind. Für diese traten die Brauereien ein, durch Zuwendungen anderer Industriellen unterstützt, die die allgemeine Gefahr einer Bewegung nicht verkannten, welche sich gegen die bürgerliche Gesellschaft überhaupt richtete. Also auch der „partielle Boykott" mißlang, der Eiser der Parteigenossen, sich des verrufenen Bieres zu enthalten, er­lahmte bald. Um nun die Niederlage zu verschleiern, hat die Parteileitung den Verruf seit dem 12. Juli auf sämmtliche Ringbrauereien ausgedehnt und damit selber zugegeben — denn sie wird doch am 16. Mai ihren Genossen keinen blauen Dunst vorgemacht haben, als sie einen allgemeinen Boykott für unwirksam erklärte —, daß sie die Waffen strecken muß.

Zu beklagen ist das Geschick der bethörten und gemißbrauchten Brauereiarbeiter, für welche die Unterstützungen aus her. Parteikäsfe und aus freiwilligen Beiträgen täglich spärlicher fließen, so daß sie sammt ihren Familien am Hungertuche nagen und gezwungen sind, die private Wohl­thätigkeit in Anspruch zu nehmen. In ihrem Beruf vor wenigen Monaten noch gut gestellte Arbeiter dürfen sich, durch bittere Noth gezwungen, nicht schämen, Bettelgroschen zu heischen und anzunehmen — Fälle, die man täglich in Wirthschaften wahrnehmen kann, wo Arbeiter verkehren. So hat die Sozialdemokratie den einzigen Erfolg mit ihrem Dicrkriege darin, daß sie die Klasse der Brauereiarbeiter, die sich vordem durch einen gewissen Wohlstand auszeichnete, ins Elend gebracht hat.

Die Sozialdemokratie liefert damit eine bedenkliche, warnende Probe auf ihren gepriesenen Zukunftsstaat. Die „vom Volke erwählten" Führer maßen sich eine Herrschsucht an, die im „Klassenstaate" unmöglich wäre; ihre Eigenmächtigkeit und Willkür treibt die Massen zum Elend, statt ihre Lage zu bessern; ein neidisches und unehrliches Aufpasserthum macht sich breit, das die Gewerbtreibenden nicht minder als das verehrende Publi­kum belästigt. Solche Männer maßen sich an, die Geschicke. und die wirthschaftliche Wohlfahrt der Völker besser leiten zu können, als es die Autoritäten des Staates und der bürgerlichen Gesellschaft thun !