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Nr. 168.
Samstag denD1. Juli
1894.
___ Amtliches.
Die sämmtlichen bisher noch nicht zur Verloosung gekommenen Schuldverschreibungen der Staatsanleihe von 1868 A. werden den Besitzern zum Isten Januar 1895 mit der Aufforderung gekündigt, den Kapitalbetrag vom 2. Januar 1895 ab bei der Staatsschulden-Tilgungskasse hier- selbst, W. Taubenstraße Nr. 29, gegen Quittung und Rückgabe der Schuldverschreibungen zu erheben.
Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr vormittags bis 1 Uhr nachmittags, mit Ausschluß der Sonn- und Festtage und der letzten drei Geschäftstage jeden Monats.
Die Einlösung geschieht auch bei den Regierungshauptkaffen und in Frankfurt a/M. bei der Kreiskaffe.
Zu diesem Zweck können die-Schuldverschreibungen e'ner dieser Kaffen schon vom 1. Dezember 1894 ab eingereicht werden, welche sie der Staatsschulden-Tilgungskasse zur Prüfung vorzulegen hat und nach erfolgter Feststellung die Auszahlung vom 2. Januar 1895 ab bewirkt.
Mit dem 1. Januar 189 5 Hört die Verzinsung der gekündigten Schuldverschreibungen auf.
Zugleich werden die bereits früher gekündigten noch rückständigen Schuldverschreibungen der Staatsanleihen von 1868 A., 1850, 1852, 1853 nnd 1862 wiederholt und mit dem Bemerken aufgerufen, . daß die Verzinsung derselben mit dem Tage ihrer Kündigung aufgehört hat.
Die Staatsschulden-Tilgungskasse kann sich in einen Schriftwechsel mit den Inhabern der Schuldverschreibungen über die Zahlungsleistung nicht einlassen.
Formulare zu den Quittungen werden von den obenbezeichneten - ” Kaffen unentgeltlich verabfolgt.
Schließlich benutzen wir diese Veröffentlichung, darauf aufmerksam zu machen, daß von den Schuldverschreibungen der konsolidirten 4^ = prozentigen Staatsanleihe, welche gemäß §. 2 des Gesetzes vom 4. März 1885 (Ges. S. S. 55) und der diesseitigen Bekanntmachung vom 1. September 1885 in Verschreibungen der konsolidirten 4prozentigen Staatsanleihe umzutauschen waren, mehrere Stücke auch bis jetzt noch nicht eingereicht worden sind. Die Inhaber derselben werden deshalb wiederholt aufgefordert, den beregten Umtausch zur Vermeidung weiteren Zinsverluften alsbald zu bewirken, indem wir ausdrücklich bemerken, daß die zu den neuen 4prozentigen Verschreibungen von 1885 gehörigen Zinsscheine Reihe I. Nr. 3 bis 20, von welchen die Scheine Nr. 3 bis 19 bereits fällig geworden sind, bestimmungsgemäß vier Jahre nach ihrer Fälligkeit zu Gunsten der Staatskasse verjähren. Die Zinsscheine Nr. 3 bis 11 sind demnach schon verjährt.
Berlin am 1. Juni 1894.
Hauptv erwaltun g der Staatsschulden.
Bekanntmachung.
Anträge auf Herstellung neuer Anschlüsse an die Statt-Fernsprech- einrichtung in Hanau sind bis zum 1. August d. I. an die Kaiserliche Oberpostdirektion in Cassel zu richten.
Später angemeldete Anschlüsse würden während des nächsten, im August d. J. beginnenden Bauabschnitts nicht mehr ausgeführt werden können.
Cassel, 5. Juli 1894.
Der Kaiserliche Oberpostdirektor
Frank. 8868
Dienstuachrichten aus dem Kreise.
Verloren: Eine Hundemarke Nr. 399. Eine Korallenkette mit goldenem Schloß.
Vom Wasenmeister eingefangen: Ein graugelber Hund m. Geschl. und ein weißer Foxterrier mit gelbem Kopf, w. Geschl.
Gefunden: Ein gelber Damenhandschüh.
Hanau am 21. Juli 1894.
Kanäâkammvr zu Kanau.
Die Generaldirektion der rumänischen Eisenbahnen hat die Handelskammer um Bezeichnung von Firmen ersucht, welche Eisenbahnartikel liefern. Wir bitten Interessenten, uns entsprechende Mittheilung zugehen zu lassen.
Hanau am 19. Juli 1894.
Die Handelskammer.
Canthal.
9385 Der Sekretär: Stâler.
Tagesschau.
Berlin, 20. Juli. Ihre Majestät die Kaiserin und Königin sind, nach dem „Reichsanz.", heute Vormittag IOV2 Uhr an Bord des Kadetten- schulschisss „Stein" in Kiel eingetroffen. Die Standarte der Kaiserin wurde von der gesammten, im dortigen Hafen liegenden Kriegsflotte mit Salutschüssen begrüßt, zugleich flaggten alle Kriegsschiffe auf den Toppen aus. Seine Königliche Hoheit der Prinz Heinrich sowie der Admiral Knorr begaben sich sogleich zur Begrüßung Ihrer Majestät an Bord. Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Heinrich beobachtete die Einfahrt der Kaiserin von der Schloßterraffe aus.
Berlin, 20. Juli. Der „Reichsanzeiger" veröffentlicht eine Bekanntmachung des kaiserlichen Patentamtes, wonach vor dem 1. Oktober, dem Tage des Inkrafttretens des Gesetzes zum Schutze der Waarenbe- zeichnung, Anmeldungen von Waarenzeichen nicht entgegengenommen werden können.
Berlin, 19. Juli. Das „Marineverordbl." theilt mit, daß nach Aufbrauch der Mützenbänder mit silbergewirkten Inschriften an Stelle derselben Bänder mit aus Aluminiumfäden hergestellte Inschriften sowohl für den Gebrauch am Lande, als auch für den Borddienst zur Ausgabe gelangen.
Berlin, 20. Juli. Die „Nat.-Ztg." schreibt: Die Annahme, daß der Artikel des „Hamb. Korr." in Sachen des deutschen Zuckerexports nach den Vereinigten Staaten halbamtlichen Ursprungs sei, trifft gutem Vernehmen nach nicht zu. In maßgebenden Kreisen werden die Gesichtspunkte, von denen der Artikel ausgeht, zum Theil für irrig erachtet und daher die daraus gezogenen Schlüffe nicht getheilt.
Berlin, 20. Juli. Die Morgenblätter melden: Eine Versammlung von 300 Saalbesitzern beschloß die Gründung eines Saalbesitzervereins, welcher die Saalsperre gegen die Sozialdemokraten aufrechterhalten soll, bis der Brauereiboykott gänzlich aufgehoben sei.
Potsdam, 20. Juli. Zum Gedächtniß des Todestages der Königin Luise wurden, der „Nat.-Ztg." zufolge, gestern in der Garnisonkirche zu Potsdam sieben Brautpaare aus dem dienenden Stande, die sich durch trefflichen Lebenswandel und häusliche Tugenden ausgezeichnet haben, getraut. Als Hochzeitsspende waren ihnen von dem Kuratorium der Luisenstiftung je 450 M. gewährt worden.
Das „Köln. Tbl." schreibt: An den Reichskanzler werden, dem Vernehmen nach, die Aeltesten der Berliner Kaufmannschaft bezüglich der beantragten Erhöhung der italienischen Einkommensteuer die Bitte richten, er möge der italienischen Regierung vorstellen lassen, daß der geplante Zusatz zu den Regierungsvorschlägen, wonach jene Steuer auch in den Fällen, wo sich der Schuldner zur Tragung derselben vertragsmäßig verpflichtet hat, ausschließlich zu Lasten der Gläubiger gehen soll, einen Eingriff in wohlbegründete Privatrechte bedeute. Es würde dadurch nicht allein das in italienischen Werthen angelegte deutsche und sonstige ausländische Kapital geschädigt, sondern auch der italienische Staatskredit erheblich beeinträchtigt werden. Auch bezüglich der griechischen Finanzsragen sind neuerdings dem Reichskanzler bezw. dem Auswärtigen Amt mehrfache Eingaben zugegangen, in denen um Schutz der Interessen der deutschen Gläubiger gegenüber der wenig entgegenkommenden Haltung der griechischen Regierung gebeten wird.
Wie der „Berl. Akt." von zuständiger Seite erfährt, ist das Sparkassengesetz gegenwärtig im Ministerium des Innern in der Ausarbeitung begriffen und in seinen Grundzügen der Vollendung nahe. Es beschränkt sich auf die öffentlichen Sparkassen, d. h. auf Institute, die von