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Donnerstag den 19. Juli
1894.
Amtliches.
^ ^faöf&rei^ ^anau.
Nachstehende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht. Hanau am 18. Juli 1894. Königliche Polizeidirektion.
P. 7485 J. V.: Dr. Köhler, Regierungsassessor.
_
Bekanntmachung.
Betreff: Raubmord an der Bauerstochter Agathe Wimmer in Endlhausen.
Am 7. Juli lfd. Js., mittags zwischen 12 und 1 Uhr, wurde die 71jährige Bauerstochter Agathe Wimmer in Endlhausen, kgl. A.-Ger. Wolfratshausen (Endlhausen liegt in der Nähe von Sauerlach an der Eisenbahnlinie München—Holzkirchen) ermordet und beraubt. Dieses Verbrechens dringend verdächtig sind zwei Mannspersonen, welche von den Käufern der geraubten Gegenstände beschrieben werden, wie folgt:
Der Eine (Kleinere): ungefähr 36 Jahre alt, mittelgroß, kräftige Statur, dunkelblonde Haare, wahrscheinlich gleichen Schnurrbart, hübsches Gesicht, braune Gesichtsfarbe, trägt dunkelblauen oder schwarzen weichen Filzhut, dunkles Jaquet, etwas hellere Weste, dunkle Hose, hatte einen Schirm mit großem schwarzen Griff bei sich. Die Kleidung ist noch gut f - erhalten. Der Verdächtige macht den Eindruck eines Bauernburschen und ' spricht ländlichen Dialekt.
Der Andere (Größere): zirka 28—30 Jahre alt, 1,75 Meter groß, kräftige Figur, dunkle Haare, dunkelbraune, fast schwarze Augen, etwas , breites Kinn, braune Gesichtsfarbe, gedrückte Nase, glaublich an der rechten V ’ Nasenseite eine Narbe, trug hellgraues Jaquet, stark abgetragene graue Weste, graue Hose, macht den Eindruck eines Ziegelarbeiters, spricht Tiroler Dialekt.
Die beiden muthmaßlichen Thäter wurden vor der That in der Nähe von Endlhausen gesehen und trug der Kleinere einen von einem Regenschirm herrührenden Stock von gelbem Holz aus einem Stück, unten mit einer Zwinge, direkt unter dem kinnförmig gebogenen Griff mit einfachen eingeschnittenen Verzierungen versehen, welcher Schirmstock am Thatorte zurückgelassen wurde. Geraubt wurde unter Anderem ein großer schwarzer Regenschirm mit neuen Eisenstäben, den vermuthlich einer der Thäter bei sich führt.
Die geraubten Werthsachen wurden theils am Tage der That, theils am darauffolgenden Tage in München verkauft.
Um eifrige Spähe nach den Thätern, im Ermittelungsfalle um vorläufige Festnahme und um schleunigste Mittheilung aller sonstigen sachdienlichen Wahrnehmungen wird ersucht.
München am 12. Juli 1894.
Der I. Staatsanwalt am kgl. Landgerichte München II:
L e e b.
Das Ausschreiben vom 16. März d. I., P. 2572, Hanauer Anzeiger Nr. 67, betreffend Festnahme des wegen betrügerischen Bankerotts steckbrieflich verfolgten Kaufmanns Max Mendelsohn und dessen Ehefrau Anna Dorothea, geborene Hahn, aus Frankfurt a. M. ist erledigt. - Hanau am 18. Juli 1894.
Königliche Polizeidirektion.
P. 7412______I. V.: Dr. Köhler, Regierungsassessor.___
^arvöUret^ ^anaxt.
Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.
Nach Mittheilung des Magistrats zu Aschaffenburg ist das wegen Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche unter dem Rindviehstande der k. Hofgärtnerei Schönthal erlassene Verbot des Treibens von Rindvieh, Schafen und Schweinen außerhalb der Feldmarkgrenzen, sowie des Verladens dieser Thiergattungen auf dem Aschaffenburger Bahnhöfe wieder ausgehoben worden.
Hanau am 15. Juli 1894.
Der Königliche Landrath.
V. 6083 I. V.: Dr. Köhler, Regierungsassessor.
Pferdenerfidierunpnoretn für den ßandkrets .Hanau.
In der heutigen Vorstandssitzung ist beschlossen worden, pro II. Semester d. J. *
l°/o Eintrittsgelds
4°/o Nachzahlung/ D01t neu zugehenden Mitgliedern, iW/o Prämie
zu erheben, wovon hiermit Kenntniß gegeben wird.
Die Herren Taxatoren ersuche ich um baldgefällige Abschätzung der Pferde und Einsendung der Listen an mich.
Hanau am 14. Juli 1894.
Der Vorsitzende
_______________________H. Jung.____ 9271
^taöt&rew ^artaix.
Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes.
Mittwoch den 25. Juli 1894 9316
Zucht- und Fettviehmarkt in Hanau.
t Jesuiten, Redemptoristen und schwarze Väter.
Mit dem allmählichen Erlöschen des Kulturkampfes trat das Zentrum mehr und mehr in eine Agitation für die Beseitigung des Jesuitengesetzes ein. Daß sich die katholische Bevölkerung hierbei ebenso entschieden betheiligen werde, wie bei dem Verlangen, bestimmte die katholischen Gewissen bedrückende Vorschriften der Maigesetze aufzuheben, davon konnte von vornherein keine Rede sein; denn die katholische Kirche selbst hat über die Nützlichkeit des Jesuitenordens zu verschiedenen Zeiten sehr verschieden geurtheilt, und unter den Staaten, die den Jesuiten die Ausübung der Ordensthätigkeit in ihren Gebieten versagt haben, befinden sich nicht bloß vorwiegend protestantische, sondern auch gut katholische, wie Bayern und Oesterreich- Ungarn. Trotzdem hat es die Zentrumspartei als eine Art Ehrenpflicht behandelt, im Deutschen Reichstage die Aufhebung des Jesuitengesetzes zu verlangen. Nach wiederholten Anläufen kam der Zentrumsantrag endlich zum Beschluß, der mit einer mäßigen aus Zentrum, Polen, Sozialdemokraten und einer Anzahl Freisinniger gebildeten Mehrheit zu seinen Gunsten aussiel.
Nunmehr hat jedoch der Bundesrath mit allen gegen eine einzige kleinstaatliche Stimme abgelehnt, dem Beschlusse des Reichstags beizutreten. Dagegen ist vom Bundesrath beschlossen worden, daß das Jesuitengesetz fortan auf die Redemptoristen und auf die Väter vom heiligen Geist (schwarze Väter) nicht mehr angewendet werden soll. Das Jesuitengesetz schließt nämlich Ordensthätigkeit und Niederlassungen nicht nur der Jesuiten, sondern auch der mit diesen verwandten Orden vom Deutschen Reiche aus, und als solche verwandte Orden waren in der Ausführungsverordnung des Bundesraths die Redemptoristen und die schwarzen Väter erklärt worden.
Was zunächst die schwarzen Väter betrifft, so entfalten sie eine rege Missionsthätigkeit in unseren Kolonien, namentlich in Ostafrika. Dort konnten sie nach internationalem Recht (Kongoakte) nicht ausgewiesen werden, und dort haben sie sich überdies nach dem Zeugniß aller Sachkenner, vor Allem Wißmanns, für die zivilisatorische Arbeit unter den Negern recht nützlich erwiesen. Da sie in Deutschland keine Niederlassung unterhalten durften, mußte ihr Nachwuchs in anderen Ländern, namentlich Frankreich, ausgebildet werden. Das war ein Zustand, der, als unnatürlich allseitig im Reichstag anerkannt, nunmehr beseitigt ist. Der Beschluß zu Gunsten der Redemptoristen beruht auf einem Antrag Bayerns im Bundesrath. Ihre Verbreitung außerhalb Bayerns vor ihrer Ausweisung war nicht nennenswerth, überhaupt wurden von dieser im Ganzen kaum hundert Väter, Brüder und Novizen berührt. Die Redemptoristen waren die Hüter der Wittelsbachschen Königsgräber; die bayerische Regierung glaubt, daß sie gegen sozialdemokratische Agitationen unter dem Landvolk gute Dienste leisten würden. Entscheidend mußte aber die Frage sein, ob bei erneuter Prüfung die „Verwandtschaft" mit dem Jesuitenorden aufrecht erhalten werden konnte oder nicht. Ins Gewicht fiel, daß bayerische Universitäten und Kirchenhistoriker von Ruf, wie namentlich Propst v. Döllinger, ein