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Die 3spa!t. Zeile 30
Samstag deM14. Juli
Nr. 162.
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^artö&ret^ ^anau.
Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.
In der Zeit vom 15. Juli bis etwa 1. November d. J. werden 2 Dampfstraßenwalzen auf den nachbezeichneten Landstraßen und Landwegen in Betrieb gesetzt werden und sollen sich außerdem noch auf anderen Landwegezügen fortbewegen, um zu den Betriebsstellen zu gelangen.
Jede der fraglichen unter B. bezeichneten Landwegestrecken ist auf die Dauer bis zu 8 Tagen vom Beginne der Arbeiten ab für Fuhrwerke jeder Art gesperrt.
A. Landstraßen.
1. der Offenbach-Vilbeler Landstraße,
2. „ Hanau-Friedberger „
3. „ Hanau-Niederrodenbacher „
4. „ Hanau-Fulda-Vacha'er „
B. Landwege.
Nr. 1. Hauptlandweg von Bruchköbel über Oberissighheim und Rüdigheim nach Marköbel.
von Langendiebach nach Ravolzhausen.
von Roßdorf über Ostheim und Eichen.
von Eichen nach Altenstadt.
von Eichen nach Heldenbergen.
von Windecken über Ostheim nach Marköbel.
von Niederrodenbach nach Neuenhaßlau.
von Langenselbold nach Hüttengesäß.
von Hüttengesäß nach Neuwiedermus.
von Rückingen nach Niederrodenbach.
von Langenselbold über Ravolzhausen nach Rüdigheim.
von Hanau über Großauheim nach Großkrotzenburg.
„ 4. Verbindungsweg
„ 5. Hauptlandweg
„ 6. Verbindungsweg
7. „
„ 10. Hauptlandweg „
„ 17. Verbindungsweg
„ 19 (40). „
„ 20. Hauptlandweg
,/ 21- II
„ 22. „
„ 26.
II 27. „
„ 28. Hauptlandweg
„ 29- Ji
II 3L „
II 32- II
,1 36.
„ 37. Verbindungsweg
„ 39 (40). Landweg
„ 23. Verbindungsweg von Großauheim —Neuwirthshaus.
von Großkrotzenburg nach der Aschaffenburger Straße.
von Wilhelmsbad über Mittelbuchen, Kilianstädten und Ober— Niederdorfelden.
von Kilianstädten nach Windecken.
von Bruchköbel über Mittelbuchen, Wachenbuchen, Hochstadt und Bischofsheim—Mainkur. von Wilhelmsbad über Wachenbuchen, Niederdorfelden, Gronau, Dottenfelder Hof nach Vilbel, von Keffelstadt nach der Frankfurter Straße, Salisweg.
von Keffelstadt nach Dörnigheim.
von Enkheim nach Bergen und Niederdorfelden bis zur Niddabrücke.
von Fechenheim nach der Frankfurter Straße. von Lieblos über Niedergründau nach Hütten- gesäß.
„ 41. Verbindungsweg von Erbstadt in der Richtung nach Kaichen.
Hanau am 12. Juli 1894.
Der Königliche Landrath.
V. 5893 I. V.: Dr. Köhler, Regierungsassessor.
Dimstnachrichtm aus dem Kreise.
Verloren: Ein großer Hundemaulkorb. Briefmarken (für 8 Mk.).
Ein Portemonnaie mit 11 Mk. 12 Pf.
Gefun den: Ein gelber Strohhut. Ein Portemonnaie mit einigen Pfennigen. Eine Pferdedecke. Ein weißes Taschentuch. Ein Hundehalsband mit Zeichen Nr. 272. Auf der Straße von Eichen nach Heldenbergen zwei alte Pferdedecken, H. 8. gez.; Empfangnahme beim Herrn Bürgermeister zu Eichen.
Hanau am 14. Juli 1894.
1894.
Slcrölk^eis ^anau.
Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes.
Bei der gestern stattgehabten Ergänzungswahl für die „Deputation für Verwaltung und Verwendung der durch Ablösung an Stelle der der Altstadt Hanau zugestandenen Berechtigungen getretenen Ablösungskapitalien re." sind gewählt worden:
a) als Mitglieder :
Herr Jakob Bier, „ Cäsar Böhm;
b) als Stellvertreter: k
Herr Gustav Korff, „ Heinrich Deines.
Unter Veröffentlichung dieses Wahlergebnisses mache ich die Wählerschaft darauf aufmerksam, daß etwaige Einwendungen gegen die Wahl wegen mangelhaften Verfahrens binnen 8 Tagen bei der Deputation angebracht werden müssen. (§. 8 der Statuten vom 28. Juni 1884.)
Hanau am 13. Juli 1894.
Der Oberbürgermeister.
I. V.: Heraeus. 9101
Tagesschau.
Berlin, 13. Juli. Ihre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin sind gestern Abend in Bergen eingetroffen und von dem Konsul Mohr sowie den Spitzen der Behörden empfangen worden. Morgen früh gedenken Allerhöchftdieselben die Reise nach Drontheim fortzusetzen.
Berlin, 13. Juli. Die Antwort, die der Kaiser auf den an ihn von den Theilnehmern an der Bennigsen-Feier übermittelt Drahtgruß durch das Geh. Zivilkabinet ergehen ließ, lautet wörtlich: Se. M. der Kaiser und König lassen den zur Feier des 70. Geburtstages des Oberpräsidenten v. Bennigsen versammelten Festgenosfen besten Dank für den Huldigungsgruß aussprechen. Se. Majestät haben auch in der Ferne diese Feier mit aufrichtiger Theilnahme begleitet.
Berlin, 13. Juli. In der am Donnerstag, 12. d. M., unter dem Vorsitz des Vizepräsidenten des Staatsministeriums, Staatssekretärs des Innern Dr. von Boetticher abgehaltenen Plenarsitzung des Bundesraths wurde dem Gesetzentwurf wegen Abänderung des Gesetzes vom 1. Juli 1872 über die Gebühren und Kosten bei den Konsulaten des Deutschen Reichs, — der Vorlage, betreffend die Beförderung ungesalzener frischer Häute auf den Eisenbahnen, — sowie dem Ausschußantrag zu der Vorlage, betreffend die Verlegung der Zollgrenze bei Cuxhafen, — die Zustimmung ertheilt. Die Vorlage, betreffend die zollfreie Ablassung von Asbestpackungen zur Verwendung beim Schiffsbau, wurde den zuständigen Ausschüssen überwiesen. Endlich wurden verschiedene Eingaben erledigt und beschlossen, der Resolution des Reichstags, betreffend die Eisenbahnfreifahrtkarten der Reichstagsmitglieder, keine Folge zu geben. — Die nächste Sitzung des Bundesraths wird voraussichtlich im Oktober stattfinden. (Reichsanz.)
Berlin, 13. Juli. Die „Nordd. Allg. Ztg." schreibt: Die Paßvisapflicht für die aus Rußland kommenden Reisenden bestand in der Hauptsache nur noch gegenüber den russischen Staatsangehörigen. Angesichts der Bestimmungen der Artikel 1 und 12 des deutsch-russischen Handelsvertrags, sowie angesichts dessen Schlußprotokolls, wonach im Paßwesen die Angehörigen beider Theile, wie die einer meistbegünstigten Nation zu behandeln sind, ließ sich eine differentielle Behandlung russischer Unterthanen hinsichtlich des Visazwanges gegenüber den Angehörigen derjenigen Nationen, die bisher schon von der Disapflicht befreit waren, nicht aufrechthalten. Deshalb wurde die Paßvisapflicht für die aus Rußland kommenden Reisenden allgemein aufgehoben.
Berlin, 13. Juli. Seitens des preußischen Unterrichtsministeriums ist nunmehr entschieden worden, daß sich das mit der Reichspostverwaltung vereinbarte Abkommen über eine Portopauschalsumme auch auf die dienstlichen Sendungen der Ortsschulinspektoren erstreckt. Der Staatssekretär des Reichspostamts hat die in Betracht kommenden Poftanstalten bereits mit der entsprechenden Anweisung versehen.