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Nr. 159.

Mittwoch den 11. Juli

1894.

Amtliches.

^taOt^reis ^anau.

Am 2. d. Mts. wurde in einem mit Frucht bestellten Acker in der Nähe der Chaussee nach Dornholzhausen die Leiche eines unbekannten Mannes mit einer Schußwunde im Kopse aufgesundcn. Zur Ermittelung der Person und Herkunft fehlt es bis jetzt an jedwedem Anhaltspunkte. Der Tod ist nach dem vorgeschrittenen Stande der Verwesung zu urtheilen, schon vor einigen, vielleicht mehreren Wochen eingetreten.

Indem man nachstehend eine möglichst genaue Beschreibung der Leiche und deren Bekleidung folgen läßt, wird an alle Diejenigen, welche über die Person und Herkunft des Todten, die näheren Umstände oder den Zeitpunkt seines Ablebens Mittheilung zu machen vermögen, das Ersuchen gerichtet, solche alsbald an die unterfertigte Stelle gelangen lassen zu wollen.

Homburg v. d. H. den 4. Juli 1894.

Polizeiverwaltung.

J. V.; Der Beigeordnete.

F. Lotz.

Beschreibung der Leiche p. p.

Alter; konnte auch nicht annähernd festgestellt werden; doch mag der Verstorbene in den 40t Jahren gestanden haben.

Größe: 1 Meter 7580.

Haare und etwaiger Bart nicht mehr zu erkennen.

Kleidung: bräunlich gestreifte Hose, blaue Weste, blauer Sackrock mit Perlmutterknöpfen mit erhabenem runden dunklen Rand und tiefer liegendem weißen Feld; blaue sogenannte Schiffermütze mit schwarzseidener Kordelverzierung über dem Tuchschild; rothgemustertes baumwollenes Taschentuch; altes kleines Portemonnaie mit Messingbügel in Form eines Täschchens mit 2.80 Mk. Inhalt. Silberne Ankeruhr mit der Bezeichnung: Tays-Coin N 1 Nr. 934" auf dem Rückdeckel, und A Nr. 934 auf der Innenseite des Staubdeckels.

Ferner: Elgin-Natl. Watch Co.

1474867 Elginill

Patent Pinion auf dem Porzellanzifferblatt, auf dem inneren Deckel und auf dem Werke.

Der Uhrrand ist mit Blattwerkverzierung versehen und befindet sich auf dem Rückdeckel ein Hundekopf eingravirt.

Vorstehendes Ausschreiben wird hiermit veröffentlicht. Hanau am 7. Juli 1894.

Königliche Polizeidirektion.

P. 7090 I. V.: Dr. Köhler, Regierungsassessor.

Behufs Einbauens des Straßensiels in die Große Dechaneigasse zwischen Rappengasse und Badergasse ist Absperrung dieser Straße für den Fuhrverkehr von Mittwoch den 11. d. M. ab angeordnet.

Hanau am 10. Juli 1894.

Königliche Polizeidirektion.

P. 7172 I. V.: Dr. Köhler, Regierungsasfessor.

^anö&rei© ^anaxt.

Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.

Zum Standesbeamten-Stellvertreter für den Standesamtsbezirk Großkrotzenburg ist der Beigeordnete Heinrich Joseph Bergmann bestellt worden.

Hanau am 5. Juli 1894.

Der Königliche Landrath.

A. 1846 I. V.: Dr. Köhler, Regierungsassessor.

Dienstnachrichten aus dem Kreise.

Gefunden: Eine Hundemarke Nr. 265. Ein neuer schwarzer Kinderstrumpf.

Verloren: Ein Zehnmarkstück. Ein Granatanhänger. Ein Porte­monnaie mit ca. 5 Mk. (in der Wirthschaft zum Braustüb'l). Ein braun-

ledernes Portemonnaie mit 2 Mk. 2 Ps. Inhalt. Abhanden gekommen auf dem gestrigen Wochenmarkt: ein Schiebkarren.

Hanau am 11. Juli 1894.

^taötârei^ ^artaxt.

Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes. Stadtkaffe.

Alle Diejenigen, welche mit Umlage und Schul­geld noch im Rückstände find, werden an alsbaldige Zahlung mit dem Bemerken erinnert, das; bis 14. Juli d. I. Zahlung bis Juni einschließlich zu leisten ist und daher vom 16. Juli an die Bei­treibung ans die Monate April bis einschließlich Juni 1894 sich erstrecken wird.

Hanau am 28. Juni 1894.

St'adtkasse. 8666

t Internationale Maßregeln gegen den Anarchismus.

Als Spanien im vorigen Jahre der Schauplatz einer Reihe anar­chistischer Attentate war, wurde berichtet, daß die dortige Regierung bei den anderen Mächten ein internationales Vorgehen gegen die anarchistischen Verbrecher in Anregung gebracht habe. Die Anregung hatte keinen Erfolg, nicht etwa deshalb, weil die Ansichten über die Nothwendigkeit, den inter­nationalen Mörderbanden energisch entgegenzutreten, getheilt gewesen wären, sondern weil man sich von einer Konferenz in dieser Sache nur wenig praktischen Erfolg versprechen konnte. Es wurde zunächst darauf verwiesen, wie verschiedenartig die Gesetze in den einzelnen Staaten sind. Der eine bestraft die Aufforderung zu Mord, Hochverrath rc. oder den unerlaubten Besitz von Dpnamitstoffen, der andere nicht; England und die Vereinigten Staaten von Amerika besitzen ein sehr weit ausgedehntes politisches Aspl- recht, das den Anarchisten bisher erlaubte, in Presse und Vereinen ziemlich offen die Propaganda der That, d. h. den gemeinen Mord, zu betreiben. Ferner fällt die verschiedenartige Organisation und Leistungsfähigkeit der Polizei in Gewicht, so daß voraussichtlich die Durchführung der auf einer Konferenz verabredeten Vorschriften sehr ungleich aussallen würde. Endlich kommt die schwierige Frage in Betracht, wie der Begriff des Anarchisten international festgestellt werden soll. Die Vollender anarchistischer Thaten verfallen jetzt schon dem Halsgericht oder schweren Strafen. Aber es han­delt sich darum, der Verübung der Gräuelthaten vorzubeugen, und es ist sehr schwer, nach internationalen Grundsätzen erkennen zu wollen, ob man es in dem einzelnen Falle nur mit einem gemeinen Worthelden und Phrasendrescher, oder mit einem Heranwachsenden Mordbuben zu thun habe.

Nach der schauderhaften Ermordung des Präsidenten der französischen Republik, der neue Gräuelthaten ähnlicher Art in Italien gefolgt sind, ist es ganz natürlich, daß sich von allen Seiten der Ruf nach wirksameren Mitteln zur Bekämpfung des Anarchismus erhebt. Gewiß wäre es ver­kehrt, Erwägungen über ein internationales Vorgehen unsererseits mit dem Troste abthun zu wollen, daß die anarchistische Mordseuche hauptsächlich romanische Länder ergriffen hat. Man braucht nur an das Niederwald­attentat und daran zu denken, daß einer der berüchtigsten älteren Anar­chisten, der wegen Aufforderung zu Hochverrath, Mord und Brand, Mein­eidc. im Zuchthause sitzende John Newe, ein Deutscher ist. Ebensowenig würde sich unsere Regierung durch überlebte Freiheitsphrasen davon abhalten lassen, praktischen Vorschlägen zur wirksameren Unterdrückung der anar­chistischen Gefahr beizutreten.

Andererseits aber läßt sich nicht leugnen, daß in dem allgemeinen Abscheu vor Gräuelthaten, wie der an dem Präsidenten Carnot verübten, die Macht eines internationalen Vorgehens leicht überschätzt und eine kalt­blütig prüfende Kritik der Grundlagen dazu bei Seite gesetzt wird. Nie­mand wird glauben, daß internationale Satzungen den Mordstahl Caserios und anderer Spießgesellen sicher zu hindern vermocht hätten. Sind auch in Frankreich und Italien neue Gesetze gegen Dpnamitarden im Gange, so bestehen doch die Gründe, an denen im vorigen Jahre die spanische Anregung gescheitert war, im Wesentlichen noch fort, und bei näherem Nachdenken stößt man immer wieder darauf, wie viel von der Geschicklich-