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Freitag den 6. Juli

1894.

Amtliches. ^taöUirci^ (^anau. Bekanntmachung.

Die Brücke, welche die Eberhardtstraße mit dem Sandeldamm ver­bindet, wird in letzter Zeit vielfach von Reitern benutzt. Da dieselbe nur für den Personenverkehr gebaut ist und eine starke Belastung, wie sie beim Reitverkehr stattfindet, nicht erträgt, so wird vor weiterer Benutzung der Brücke zum Reilverkehr hiermit gewarnt.

Hanau am 3. Juli 1894.

Königliche Polizeidirektion.

P. 6895______I. B.: Dr. Köhler, Regierungsassessor.______________

^arvöRrew ^anau.

Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.

Unter Bezugnahme auf die Bestimmungen der §§. 32 bis 36 und 85 des GerichtsverfasfungSgesetzes vom 27. Januar 1877 Reichsgesetz­blatt Seite 41 werden die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher veranlaßt, nach dem unten abgedruckten Schema bis spätestens 1. August d. Js.

eine Urliste der in der Gemeinde (dem Gutsbezirk) wohn- haften Personen, welche zu dem Amt eines Schöffen oder Geschworenen berufen werden können",

auszustellen und solche in dem Amtslokale der Gemeinde (Gutsbezirk) eine Woche zu Jedermanns Einsicht auszulegen.

Der Zeitpunkt und der Ort der Auslegung sind vorher öffentlich bekannt zu machen. Gegen die Richtigkeit und Vollständigkeit der Urliste kann innerhalb der einwöchigen Frist schriftlich oder zu Protokoll Einsprache erhoben werden.

Die Urliste und die zu derselben etwa eingegangenen Einsprachen sind bis spätestens 1. September d. Js. den Königlichen Amtsgerichten zuzusenden (Amtsblatt 1882 Seite 72).

Schließlich wird darauf aufmerksam gemacht, daß Personen, welche zu dem Amte unfähig (§. 32 des Gerichtsverfassungsgesetzes) oder dazu nicht zu berufen find (§. 33, 34 des Gerichtsverfassungsge­setzes und §. 33 des Preuß. Ausführungsgesetzes vom 24. April 1878 und landrathsamtliche Verfügungen vom 5. Oktober 1885 V. 9605 und vom 2. April 1886 V. 2851 Kreisblatt für 1885 Nr. 235 und für 1886 Nr. 83) in die Urliste nicht ausgenommen werden dürfen, daß die Ortsvorstände aber nach Justizministerialerlaß vom 21. November 1890 I 3595 wählbar und somit in die Urliste einzutragen sind.

Hanau am 3. Juli 1894.

Der Königliche Landrath.

V. 5713 I. V.: Dr. Köhler, Regierungsassessor.

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der in der Gemeinde.......wohnhaften Personen, welche

zu dem Amt eines Schöffen oder Geschworenen berufen werden können.

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Vor- und Zun amen

Beruf

Wohnort

Lebensalter nach Jahren

Be­merkungen.

Daß die vorstehende Urliste e ne Woche lang und zwar in der Zeit vom . . ten......bis einschließlich

. . ten.......in der Gemeinde (Gutsbezirk) .......und zwar im........ zu Jedermanns Einsicht ausgelegen hat, und daß vorher der Zeitpunkt und der Ort der Auslegung in ortsüblicher Weise bekannt gemacht worden ist, bescheinigt hiermit

......den . . ten.....1894

Der Gemeindevorstand:

^taöt&rei# ^anaxt.

Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes.

Nachdem infolge Ausloosung die Herren Jakob Bier und Cäsar B5hm aus der Deputation für Verwaltung und Verwendung der durch Ablösung an Stelle der der Altstadt Hanau zustehenden Berechtigungen getretenen Ablösungskapitalien rc. ausschciden werden, hat zur Ergänzuug der Deputation die Neuwahl von 2 Mitgliedern für die Dauer von 6 Jahren stattzufinden und sind gleichzeitig anderweit 2 Stellvertreter für die Dauer von 3 Jahren neu zu wählen.

Zur Vornahme dieser Wahlen bestimme ich Termin in den unteren Saal des Rathhauses auf

Dvnnsrjtsg äsn 12. ZM ä. 3s., vormittags von 912 Uhr, nachmittags von 36 Uhr, und lade zu demselben die wahlberechtigten Bürger der Altstadt mit dem Bemerken ein, Satz das Verzeichnitz der Wahlberechtigten bis zum Wahltermine auf dem Rathhause ausgelegt ist.

Die verbleibenden Mitglieder der Deputation sind neben den beiden Stadtrathsmitgliedern Herren Fr. Canthal und Fr. Jung die Bürger Herren Wilhelm Fues und Georg H a l i n.

Hanau am 19. Juni 1894.

Der Oberbürgermeister

Dr. Gebeschus. 8133

Saatenstand Mitte Juni.

Im Durchschnitt von ganz Preußen ergaben sich wenn Nr. 1 die sehr guten, 2 die guten, 3 die mittleren, 4 die geringen und 5 die sehr geringen Ernteaussichten bezeichnet für den Saatenstand fol­gende Zahlen: Winterweizen 2,6; Sommerweizen 2,5; Winterspelz 1,9 ; Sommerspelz 2,0 ; Winterroggen 2,5 ; Sommerroggen 2,8; Som­mergerste 2,5; Hafer 2,5; Kartoffeln 2,6; Klee und Luzerne 3,3; Wiesen 2,7.

Der Winterweizen hat die durch den Winter verursachten Schäden bis jetzt nicht auszuwachsen vermocht. Der Stand der Weizenfelder ist, wie im Mai, so auch im Juni d. I. nicht überall befriedigend. Be­sonders wird geklagt, daß diese Frucht stark von Rost befallen sei. Aus Feldern mit üppigem Wüchse hat sich vielfach Lager gebildet. Der Winterroggen hatte eine ungünstige Blüthezeit. Durch Regen und gleich­zeitigen Wind wurde die Befruchtung gestört; dazu haben Nachtfröste mehrfach die Hoffnungen auf eine gute Ernte beeinträchtigt. In einzelnen Bezirken mit leichtem Boden und in windstillen Gründen werden bis zu 40 vom Hundert der Anbaufläche als erfroren bezeichnet. Die Sommerung hat von der kalten und nassen Witterung gleichfalls zu leiden gehabt. Das feuchte Wetter begünstigte die Entwickelung des Unkrauts, sodaß letz­teres die Sommersaaten überwucherte, wie denn insbesondere der Hafer vom Hederich unterdrückt wurde. Die Gerste wurde vielfach vom Rost befallen und zeigt infolge der naßkalten Witterung eine gelbe Färbung. Die Erbsen scheinen das Wetter noch am besten überstanden zu haben; doch wird auch hier über Untraut und Jnsektenschâden geklagt. Die Kar­toffeln haben mehrfach vom Frost gelitten und sind ungleich aufgegangen, letzteres zum Theil auch deshalb, weil infolge der Nässe die ausgesteckte Frucht verfaulte. In niedrigen Lagen ist der Boden mit Feuchtigkeit über­sättigt, sodaß die Bearbeitung und Pflege der Hackfrüchte eingestellt wer­den mußte und infolge dessen das Unkraut die Früchte überwuchert. Mancherorts haben Insekten, in Sonderheit Engerlinge, den Kartoffel­feldern geschadet. Klee ist infolge der anhaltenden Dürre des Vorjahres wenig vorhanden. Die nicht ausgewinterten Stellen zeigen jedoch meist einen befriedigenden Stand. Die Gewinnung des Kleeheus ist schwierig; es droht wegen des anhaltenden Regens zu verderben. Der diesjährige junge Klee ist gut aufgegangen. Die Wiesen haben nächst dem Roggen am meisten vom Frost gelitten. Im allgemeinen kann der erste Schnitt in vielen Bezirken als verloren gelten. Das seit mehreren Wochen an­haltende Regenwetter hat einen großen Theil des bereits gemähten Grases verdorben; das noch nicht gemähte Gras leidet gleichfalls, weil es über- ständig wird oder unter Wasser gesetzt wurde.

Für das gejammte deutsche Reich bieten die Ernteaussichten un­gefähr dasselbe Bild wie in Preußen; die einzelnen Noten stellen sich fol­gendermaßen: Winterweizen 2,3; Sommerweizen 2,4; Winterspelz 1,8;