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Mittwoch den 27. Juni
1894.
Amtliches, ^taöt^reto c^anau.
Wegen Herstellung des Straßensiels am Altstädter Markt werden die Freitags daselbst stattfindenden Wochenmärkte bis auf Weiteres nach dem Platze vor dem Stadtschlosse (Friedrichsbau) verlegt. Hanau am 27. Juni 1894.
Königliche Polizeidirektion.
P. 6651 I. V.: Schneider, Kreissekretär.
^anö&rets ^anau.
Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes. Ausschreiben des Staatsministeriums vom 24. Dezember 1828 über die Verwahrung der Lcheunenluken sowie gewisser Bodenlöcher.
Nach einem Regierungsausschreiben vom 24. Februar 1821 sollen die Luken, welche in den Scheunen zum Aufziehen und Hinabwerfen der Früchte und des Viehsmters dienen, mit einem drei Fuß hohen Geländer nebst einer Kappe versehen sein. Diese Vorschrift verfehlt aber besonders dann leicht ihren Zweck, wenn jene Gegenstände höher, als das Geländer reicht, aufgebanzl sind; auch veranlaßt dieselbe dem Landmanne Kosten, welche durch einfachere Vorrichtungen großentheils erspart werden können. Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben daher allergnädigst beschlossen, daß statt der gedachten Verwahrung der im Innern der Scheunen befindlichen Luken jede die bezweckte Sicherung wider Unglücksfälle herbeiführende Einrichtung zugelaffen werden solle, namentlich mittelst Latten oder gerader Reitel, welche nach dem Bedürfnisse bald höher, bald niedriger eingesteckt werden in eiserne Krampen oder in eingeslemmte Fugen oder sonst in zweckmäßige, z. B. durch anigenagelte Holzstücke gebildete Löcher an Stand- oder Rüstbäumen oder Stollen von genügender Stärke.
Ferner soll dem lebensgefährlichen Herabsallen aus Bodenlöchern oder Luken nach Außen der Scheunen, Frucht-, Heu-, Futter- und dergleichen Böden, welche mit keiner gehörigen Fensterbank oder Schalter, oder nur mit einer sehr niedrigen Schutzwehr versehen sind, dadurch besser vorgebeugt werden, daß dieselben mit einem eingefugten oder sonst gehörig zu befestigenden und nach Erfordern herauszunehmenden Querbalken (Riegel) oder starken Reitel in einer Höhe von mindestens 2 Vs Fuß über dem Fußboden befriedigt werben sollen.
Die Polizeibehörden haben für die gehörige Vollziehung dieser Vorschriften, welche in den Gemeinden noch besonders zu verkündigen find, Sorge zu tragen, und die Gerichtsbehörden deshalbige Zuwiderhandlungen mit angemessener polizeilichen Strafe zu ahnden.
Cassel am 24. Dezember 1828.
Kurfürst!. Staatsministerium.
Für den Minister des Innern.
Witzleben. Schminke. Meper. Rieß.
vt. Eggena.
Vorstehendes Ministerialausschreiben wird hierdurch zur allgemeinen Kenntniß und Beachtung mitgetheilt.
Die Herren Ortsvorstände und Gendarmen werden angewiesen, dafür Sorge zu tragen, daß das Ausschreiben beachtet wird.
Hanau am 14. Juni 1894.
Der Königliche Landrath
v. O ertz en.
Dienstnachrichten ans dem Kreise.
Verloren: Ein blaues Damenumhängetuch. Ein Damenportemonnaie mit ca. Y1^ Mk. Ein Zehnmarkstück. Eine echte Korallenkette mit goldenem Schloß.
Entflogen: Ein Papagei.
Ein gefangen am 22. d. Mts. an der Straße zwischen Ober- unb Niederdorfelden ein Ferkel; Empfangnahme bei Heinrich Vetter I. zu Niederdorfelden.
i Zugelaufen: Ein junger kleiner brauner Hund m. Geschl.
Gefunden: Ein zweirädriger Karren mit Handwerkskasten. Ein Kinderstrumpf. Ein Hundehalsband. Ein schwarzer Damenfilethandschuh.
Hanau am 27. Juni 1894.
^taöt^reis ^anau.
Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes.
Sielbau Hanau.
Herstellung von Steingutrohrsielen.
Die Herstellung von ca. 140 kfd. m Steingutrohrstelen von 35 cm Dm. in dem nördlichen Theil der Straße um den französischen Friedhof einschließlich der zugehörigen Sonderbauten und sonstigen etwaigen Nebenarbeiten soll auf dem Wege des öffentlichen Aus- schreibens vergeben werden. Die Pläne liegen auf dem städtischen Sielb aubüreau, Kanalthormühle, vom 28. d. Mts. ab zur Einsicht offen, woselbst auch die allgemeinen und besonderen Vergebungsbedingungen, sowie in 2facher Ausfertigung die zugehörigen Anerbietungsformulare nebst Massen- und Preisverzeichnissen gegen Zahlung von Mk. 6,00 erhältlich sind.
Die Anerbieten sind vollständig ausgefertigt, versiegelt, frankirt und mit der Aufschrift:
„Anerbieten für die Herstellung der Sielanlage in „dem nördlichen Theil der Strafte um den französischen Friedhof" spätestens bis
Dienstag den 10. Juli 1894, vormittags 11 Uhr,
an das Oberbürgernnnreramt der Stadt Hanau abzusietern. Die einge- gangenen Anerbieten werden in Gegenwart der etwa erschienenen Anbieter eröffnet.
Es wird keinerlei Verpflichtung zur. Annahme des niedrigsten oder irgend eines der eingelaufenen Anerbieten eingegangen.
Hanau am 23. Juni 1894.
Der Oberbürgermeister
Dr. Gebeschus. 8338
NR. Die Ermordung Carnot's
ist ein politisches Ereigniß von vorläufig so unberechenbarer Tragweite, daß es vollkommen zwecklos erscheint, auch nur über die nächsten 24 Stunden hinausreichende spekulative Betrachtungen anzustellen. Soweit unter hem erschütternden Eindruck dieses jähen Risses in das der Jahreszeit entsprechend gemessene Entwicklungstempo der internationalen Angelegenheiten ein ruhiges Beurtheilen des Geschehenen Platz grellen kann, sagt schon das instinktive Gefühl auch dem politischen Laien, daß Europa an einem Punkte seiner Zeitgeschichte axgelangt ist, wo alles davon abhängt, ob die durch Carnot's jähes Hinscheiden urplötzlich in den Vordergrund der Staatsbühne gedrängten Männer Muth, Willenskraft und Beharrlichkeit genug entfalten werden, um zu verhindern, daß Strömungen und Bestrebungen Oberwasser erhalten, die zu allem Bestehenden in offenen, feindlichen Gegensatz treten. Präsident Carnot hat sich, das müssen auch seine unversöhnlichsten Feinde zugestehen, als Präsident der Republik den vielfachen und schwierigen Aufgaben, die einem Politiker in solch hoher, verantwortungsreicher Stellung nur immer obliegen können, in, vollem Maße gewachsen gezeigt, dergestalt, daß es seinem maßvollen persönlichen Wirken wesentlich mit zugeschrieben werden muß, wenn die internationale Atmosphäre von bedrohlichen Trübungen rein erhalten bleiben konnte. Die Männer, die gegenwärtig den seinem ordnungsmäßigen Leiter entglittenen Jügel des Staatswagens ausgegriffen haben, werden sich darüber nicht im Unklaren sein, daß sie den Wünschen der überwiegenden Mehrheit des sranzösischen Volkes entsprechend handeln, wenn sie ihre Thätigkeit so einrichten, daß die prinzipielle Orientirung der französischen Politik von dem nothwendig gewordenen Wechsel der leitenden Persönlichkeit möglichst unberührt bleibt. Die große Frage ist nur, ob sie so werden handeln können, wie sie es vielleicht gerne möchten, aber unter der Wucht des Geschehenen, angesichts der hochgehenden Wogen der nationalen Leidenschaft nicht zu thun wagen. Die Rolle Europas scheint von vornherein gegeben.