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Awtllrches Krgcrn für Ktaöi- imö Lern-Kreis Kanarr.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

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Nr. 143,

Freitag den 22. Juni

1894.

Amtliches.

Nach den gemachten Wahrnehmungen haben nicht alle im Zivildienst stehenden pensionirten Offiziere und Invaliden vom Feldwebel abwärts die ihnen nach der Reichsgesetznovelle vom 22. Mai 1893 zustehenden höheren Ansprüche geltend gemacht, weshalb ich zur Kenntniß derselben sowie der betheiligten Behörden die wissenswerthesten Punkte gedachten Gesetzes zur Veröffentlichung bringe:

1. Der §. 33 des Militärpensionsgcsetzes vom 27. Juni 1871 hat eine anderweite Fassung dahin erhalten, daß nur die Beschäftigung eines pensionirten Offiziers im Reichs- oder Staatsdienst (also nicht mehr im Kommunaldienst) den Bezug der Pension überhaupt be­einflußt, sowie, daß wenn das vor der Pensionirung bezogene pensions­fähige Diensteinkommen nicht über 4000 Mk. jährlich beträgt, das Recht auf den Pensionsbezug nur ruht, insoweit das Zivildiensteinkommen unter Hinzurechnung der Pension diesen Betrag übersteigt.

2. Die im §. 103 gedachten Gesetzes aufgeführten Einkommenssätze, bis zu deren Erfüllung den im Zivildicnst stehenden Invaliden die Pension belassen werden kann, betragen vom 1. April 1893 ab:

a. für den Feldwebel 1200 Mk. statt seither 1050 Mk.;

b. für den Sergeanten oder Unteroffizier 900 Mk. statt seither 750 Mk.;

c. für den Gemeinen 600 Mk. statt seither 390 Mk.;

d. für eine Militärperson des Unteroffizierstandes, welche sich min­destens 12 Jahre im aktiven Militärdienst befunden hat, 1400 Mk. statt seither 1200 Mk.

3. Der §. 106 gedachten Gesetzes ist dahin geändert worden, daß unter Zivildienst nur noch der Dienst bezw. jede Beschäftigung eines Be­amten zu verstehen ist, für welchen ein Entgeld (die Naturalien nach ihrem Geldwerth gerechnet) aus einer öffentlichen Reichs- oder Staatskasse also nicht mehr aus kommunalständischen, Stadt- und Gemeindekassen gewährt wird; ferner der Dienst bei solchen Instituten, welche ganz aus Mitteln des Reiches oder Staates unterhalten werden.

Insbesondere kommen die geringen Dienstverrichtungen (Lohnschreiber, Wärter, Wächter, Boten, Hausdiener und dergleichen mehr) gegen stück- iweise Bezahlung, gegen Boten-, Tage- oder Wochenlohn, auch wenn die Verwendung des Pensionärs zur Befriedigung eines dauernden Bedürfnisses und mit Aussicht auf dauernde Beschäftigung erfolgt, nicht mehr in Be­tracht.

4. Die außerhalb des Reichs- oder Staatsdienstes als Beamte beschäftigten Militärmvaliden, wie z. B. Küster, Todtengräber und dergl., auch wenn sie ein Entgeld für ihre Thätigkeit aus einer Reichs- oder i6taat§Eaffe erhalten, behalten ihre Pension unverkürzt.

5. Diese Bestimmungen finden auch auf die bereits früher aus dem Militärdienst ausgeschiedenen Personen Anwendung.

Cassel am 8. Februar 1894.

F Der Regierungspräsident. J. D.: v. Pawel.

1 Der Beginn des nächsten Kursus zur Ausbildung von Lehr- Utfjmiebemeiftern an der Lehrschmiede in Charlottenburg ist auf Montag den 2 ten September 1894 festgesetzt.

Anmeldungen nimmt außer dem Hauptdirektorium des landwirth- ichaftlichen Provinzialvereins für die Mark Brandenburg und die Nieder- «usitz in Berlin, N. W. Werftstraße 9, der Direktor des Instituts, Ober- ^arzt a. D. Brand in Charlottenburg, Spreestraße 42, entgegen.

Cassel am 28. Mai 1894.

Der Regierungspräsident. I. V.: v. Pawel.

^anößretsp ^anau.

Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.

Nach Mittheilung des Bürgermeisteramtes zu Aschaffenburg sisid Men Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche unter dem Viehstande des Maurers Valentin Welzbacher in Mainaschaff für den Stadtbezirk Aschaffenburg folgende Maßregeln angeordnet worden:

1) das Verbot des Treibens von Rindvieh, Schafen und Schweinen außerhalb der Feldmarkungsgrenze,

2) des Verladens dieser Thiere auf dem Aschaffenburger Bahnhof, 3) der Abhaltung von Viehmäkten in Aschaffenburg bis auf Weiteres. Hanau am 19. Juni 1894.

Der Königliche Landrath

v. Ocrtzen.

Die Karoline Strauß aus Wachenbuchen hat um Ausstellung eines Passes nach Amerika gebeten.

Hanau am 19. Juni 1894.

Der Königliche Landrath

P. 6150 v. Oertzen.

Dienstnachrichten aus dem Kreise.

Verloren: Eine gewöhnliche Scheere. Eine große Scheere. Ein Regenschirm. Ein schottisches Damenumhängetuch.

Gefunden: Ein Strohhut. Ein Kopfbrett von einem Wagen. Ein silberner Ring, auf dem äußeren Rand schwarz emaillirt.

Hanau am 22. Juni 1894.

Stcrötkvois ^anau.

Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes.

Nachdem infolge Ausloosung die Herren Jakob Bier und Cäsar Böhm aus der Deputation für Verwaltung und Verwendung der durch Ablösung an Stelle der der Altstadt Hanau zustehenden Berechtigungen getretenen Ablösungskapitalien rc. ausscheiden werden, hat zur Ergänzung der Deputation die Neuwahl von 2 Mitgliedern für die Dauer von 6 Jahren stattzufinden und sind gleichzeitig anderweit 2 Stellvertreter für die Dauer von 3 Jahren neu zu wählen.

Zur Vornahme dieser Wahlen bestimme ich Termin in den unteren Saal des Rathhauses auf

Donnerstag den 12. 3uli d. Zs., vormittags von 912 Uhr, nachmittags von 36 Uhr, und lade zu demselben die wahlberechtigten Bürger der Altstadt mit dem Bemerken ein, baß das Verzeichnis; der Wahlberechtigten bis zum Wahltermine auf dem Rathhanse ansgelegt ist.

Die verbleibenden Mitglieder der Deputation sind neben den beiden Stadtrathsmitgliedern Herren Fr. C a n t h a l und Fr. Jung die Bürger Herren Wilhelm Fues und Georg H a l i n.

Hanau am 19. Juni 1894.

Der Oberbürgermeister

Dr. Gebeschus. 8133

Spanien und Marokko.

Der bisher ziemlich glatt verlaufende Thronwechsel in Marokko hat nach den letzten Meldungen nun doch zu einer Komplikation geführt, die unter Umständen ernstere Folgen haben könnte. Die erste Rate der von Marokko an Spanien zu leistenden Kriegsentschädigung im Setrage, von drei Millionen Pesetas war bereits seit dem 3. Mai im Hafen Masagan zur Verfügung der Spanier gehalten worden. Diese aber ließen, mit echt spanischer Grandezza und Indolenz, die Gelder, die sie bei ihren ewigen Finanznöthen doch recht gut hätten gebrauchen können, liegen, und erst, als Muley Hassan starb, schickten sie, nunmehr besorgt geworden, eine Fregatte zur Abholung der drei Millionen aus. Nun aber traf ein, was zu erwarten war die Auslieferung des Geldes wurde verweigert, und die Spanier sehen sich bei dem ernsten marokkanischen Drama zu einer hochkomisch wirkenden Rolle verurtheilt, worin sie von Jedermann belacht und von Niemand bedauert werden. Nur hat die burleske Geschichte leider ihre sehr ernste Seite. Abdul-Aziz ist, wie verlautet, hauptsächlich wegen seines fanatischen Christenhasfes zum Nachfolger feines Vaters erhoben worden, und augenblicklich in den Händen einer Partei, die ihn veranlassen möchte, von dem unter seinem Vater mit Spanien abgeschlossenen Vertrage zurückzutreten. Die Behörden von Masagan konnten unter diesen Um-