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Jährlich 9 "^ ^.1^504. vierteljährlich

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^t auswärtige ^Menten mit ^, betreffenden Hchwfschlag.

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Zugleich

ArnLkictzes Krgan für KLaöt- unö Landkreis Kanan.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

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Samstag den 16. Juni

1894.

Amtliches.

Dienstnachrichten aus dem Kreise.

Zugelaufen: Ein großer rother langhaariger Hofhund m. Geschl.

Verloren: Ein Portemonnaie mit Schildkrot, enthaltend 9,15 M.

G efunden: Ein Notizbuch. Ein Kinderregenschirm. Am 12. ds. Ms. auf der Straße in der Nähe der Eisenbahnhaltestelle bei der Pulver- prik ein goldener Trauring mit Eingravirung; Empfangnahme beim Herrn Gutsvorsteher zu Pulverfabrik.

Hanau am 16. Juni 1894.

^iadt&ret# ^artaw Bekanntmachungen des L-erbnrgermeisteramtes. Bekanntmachung.

Nachdem für die am 1. April d. I. ausscheidenden Beisitzer und deren Stellvertreter zum Schiedsgericht für dieSektion Sta-t Hanau" jessen-nassauische landwirthschaftliche Berufsgenossenschaft Ergänzungswahlen stettgefunden haben, werden nachstehend die Namen derjenigen, welche noch jn Funktion sich befinden und der Neugewählten hiermit öffentlich bekannt gemacht.

A. Arbeitgeber. Beisitzer:

1. Oekonom Heinrich Seitz I., 2. Oekonoin Georg Jung.

Ite Stellvertreter:

1 Kunst- und Handelsgärtner Karl Rohde, 2. Oekonom Daniel Seitz. Ute Stellvertreter:

1. Kunst- und Handelsgärtner Aug. Ferd. Jäger, 2. Oekonom Christian Renting.

B. Arbeitnehmer.

Beisitzer:

1. Gärtner Richard Schenk, 2. Obergärtner Heinrich Brandt.

Ite Stellvertreter:

1. Taglöhner Sebastian Steinmacher, 2. Knecht Daniel Zirkel. Ute Stellvertreter:

1. Taglöhner Georg Heil, 2. Knecht Johannes Werth.

Hanau den 12. Juni 1894.

Der Stadtausschuß.

Dr. Gebeschus. 7941

Nachdem Herr Stadtrath Rentner Ferdinand Koch zum zweiten Stellvertreter des Vorsitzenden des Gewerbegerichts gewählt und als solcher Mch verpflichtet worden ist, wird dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Hanau den 12. Juni 1894.

Der Vorsitzende des Gewerbegerichts

Dr. Gebeschus. 7940

Kekanntmachnng.

» In letzter Zeit kommen fortgesetzt Diebstähle von Blumen und Zier- i Lanzen in den städtischen Anlagen vor. Indem ich das Publikum wieder- ' W dringend um Schutz der städtischen Anlagen ergebenst ersuche, sichere ich demjenigen, welcher mir einen Diebstahl von Blumen oder Zierpflanzen Pzur Anzeige bringt, daß er gerichtlich geahndet werden kann, nach er­ster Bestrafung des Betreffenden eine Belohnung von 10 Mark zu.

Hanau am 12. Juni 1894.

Der Oberbürgermeister

Dr. Gebeschus. 7875

KaMvlsKammvr zu Kailau.

Nach dem am 1. September ds. Zs. in Kraft tretenden Gesetze rum Schutze der Waarenbezeichnungen ist eine Vorprüfung ^t angemeldeten Waarenzeichen durch das kalserüche Patentamt

vorgesehen worden. Die Eintragung in die Rolle ist zu versagen, wenn das angemeldete Zeichen als ein Freizeichen anzusehen ist, d. h. als ein solches, welches zur Zeit der Anmeldung, sei es allgemein, sei es innerhalb gewisser Verkehrskreise, zur Bezeichnung der Waarengattung, für welche das Zeichen bestimmt ist, oder gleichartiger Waarengattungen bereits gebräuchlich ist. Das Patentamt beabsichtigt, für die Zwecke der ihm obliegenden Prüfung eine Sammlung -er im Verkehre besin-- lichen Freizeichen zu veranstalten. Die verehrlichen Gewerbetreibenden und Handelsfirmen unseres Bezirkes ersuchen wir ergebenst, uns zur Ver­meidung späterer Schwierigkeiten in ihrem eigenen Interesse diejenigen Freizeichen, welche im diesseitigen Interessengebiete für gewiffe Waaren allgemein benutzt werden oder zur Zeit der Eintragung in die bisherigen Register allgemein benutzt worden sind, unter Angabe der Zeit, seit welcher das Freizeichen im allgemeinen Verkehre ist, und der Waarengattungen, für welche es benutzt wird, gefälligst mittheilen zu wollen.

Die Handelskammer.

Canthal. 7538

Tagesschau.

Berlin, 15. Juni. .Ihre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin begaben Sich, nach demReichsanz.", aus Anlaß des Todestags Seiner Majestät des Kaisers Friedrich heute Vormittag nach dem Mausoleum in der Friedenskirche zu Potsdam und legten daselbst Kränze am Sarge des hohen Entschlafenen nieder. Den übrigen Theil des Tags verbrachten die Majestäten in stiller Andacht.

Berlin, 14. Juni. Die Rheinschifffahrtskommission hat beschlossen, den Uferstaaten zu empfehlen, es solle in Zukunft das Schiffsführerpatent nur an solche Personen ertheilt werden, welche eine siebenjährige Fahrzeit auf dem Rhein nachzuweisen vermögen, wobei der erfolgreiche Besuch einer der Schifferschulen in Ruhrort oder Mannheim als zweijährige Fahrzeit in Anrechnung zu bringen wäre. (K. Tbl.)

Berlin, 15. Juni. DieBoss. Ztg." meldet, der deutsche Gast- wirtherag in Hannover hat folgende Resolution beschlossen: Der 21. deutsche Gastwirthetag, auf dem 200 Wirthe vertreten sind, erklärt sich voll und ganz einverstanden mit den Maßnahmen der Berliner Brauereien und Gastwirthe gegen jeden Boykott, besonders gegen den ohne jeden Grund von den Sozialdemokraten hervorgerufenen Boykott und richtet an alle wohlgesinnten deutschen Bürger die Bitte, mit allen Kräften dem Vor­gehen der Sozialdemokratie entgegen zu treten.

DerAllg. Ztg." wird aus Berlin telegraphirt: Gegenüber allen Meldungen über ein angeblich ungünstiges Befinden des Fürsten Bismarck sei sestgestellt, daß derselbe, abgesehen von zeitweise auftretenden Gesichts­schmerzen, sich vortrefflich befindet und täglich, selbst bei Regenwetter, zwei längere Spaziergänge unternimmt. Unrichtig ist ferner, daß der Fürst absoluter Ruhe bedürftig sei. Täglich sind Gäste in Friedrichsruh, denen er sich in heiterster Laune widmet; nur der Empfang von Massendepu­tationen wird vermieden. Die Reise nach Varzin ist nur verschoben wor­den, weil der Fürst bei dem andauernden Regen kein Bedürfniß nach Varzins Abgeschiedenheit empfindet.

Die Ergebnisse -er Agrarkonferenz in Berlin werden _ von denB. P. N." besprochen. Sie heben hervor, daß in der Konferenz als eines der wesentlichsten Mittel zur Verbesserung der ländlichen Ver­hältnisse, namentlich im Osten, die Vermehrung der seßhaften Bevölkerung und zu diesem Behufe des kleineren und mittleren Besitzes, bezeichnet wurde. Es wurde anerkannt, daß das Rentengütergesctz nach dieser Rich­tung hin sehr günstig wirke, und daß die Bildung neuer Rentengüter noch fortwährend im Fortschreiten sei. Ueber die Mängel, die dem Renten­gütergesetz anhaften, schreiben dieB. P. N.":Erschwert wird die Rentengulbildung durch die erheblichen Kosten der Folgeeinrichtung, nament­lich bei der Bildung neuer Gemeinden, und ist hier vielleicht der Punkt, wo der Staat noch weitere Hülfe leisten muß. Vielfach sind auch die Gutsbesitzer der Sache noch abgeneigt, wesentlich aus Furcht vor den Armenlasten, im Falle die Rentengüter auf Vorwerken innerhalb der Gutsbezirke hergestellt werden sollen; auch hier kann vielleicht staatlicher­seits noch manches zur Abhülfe geschehen. Die ganze Ausgabe ist noch