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èr. 137.
Freitag den 15. Juni
1894.
Amtliches, ^anö&reie? ^banaxt.
Bekanntmachungen des Königlichen Laudrathsarntes.
Polizeiverordnung.
Ani Grund des §. 142 des Gesetzes über die allgemeine Landesver- Minlllg vom 30. Juli 1883 (Gesetz-Sammlung S. 195) und der M. 5 inb 6 der Merhöchften Verordnung über die Polizeiverwalmng in den MU erworbenen Landestheilen vom 20. September 1867 (Gesetz-Sammlung S 1529) wird hierdurch nach Zustimmung des Kreisausschusses für den Umfang des Landkreises Hanau folgende Polizeiverordnung erlassen;
$. 1.
Es ist verboten, nach eingetretener Dunkelheit Hunde, ohne Unterschied der Größe, außerhalb der Häuser und verschlossener Gehöfte frei herumlauien zu lassen. Ausgenommen sind die Hirtenhunde innerhalb der Zeit, in welcher sie zur Begleitung einer Heerde verwendet werden.
§- 2.
In den Drrichllfien, in welchen Hunden euer erhoben wird, müssen c-l großen Hunde, wie Metzgerhunde, Doggen, doggenartige und bieten ähnliche und in der Eroße^gleichkommenden Hunde sowie alle Hunde bissiger %ü mit einem über die edinauje reichenden Maulkorb, der das Beißen, â mchl das -Laufen verhindert, versehen sein.
S- 3.
Übertretungen gegen diese Polizeiverordnung werden mit Geldstrafen Ü5 zu 30 Mark oder Haft bis zu einer Woche bestraft.
Hanau am 5. Mai 1894.
Der Königliche Landrath v. Oeryen.
Indem ich die vorstehende Polizeiverordnung zur öffentlichen Kenntniß und Beachtung bringe, ersuche ich die Herren Ortsvorstände, die Polizei- verordnung noch besonders aus ortsübliche Weise zur Kenntniß der Intereffemen zu bringen.
Hanau am 7. Juni 1894.
Der Königliche Landralh A. 1661 v. Oertzen.
Statut des Landkreises Hanau, betreffend die Auszahlung des von minderjährigen Arbeitern verdienten Lohnes.
Auf Grund des §. 119 a der Gewerbeordnung in der Fassung des ' Gesetzes vom 1. Juni 1891 und des Beschlusses des Kreistags des Land- kreises Hanau vom 11. April 1894 wird nach Anhörung und mit Zustimmung betheiligter Gewerbetreibender und Arbeiter für den Bezirk des Landkreises Hanau Folgendes bestimmt:
Zn allen Gewerbebetrieben innerhalb des Landkreises Hanau ist der ' von minderjährigen Arbeitern und Arbeiterinnen verdiente Lohn an die Eltern oder Vormünder zu zahlen, sobald letztere bei den betreffenden Ar- ! i-itgebern mündlich oder schriftlich einen dahin gehenden Antrag stellen und ytber das Vormundschaftsgericht noch der Gemeindevorstand Einsprache Hegen erheben.
§. 2.
Arbeitgeber, welche der Bestimmung im §. 1 zuwiderhandeln, ver- Wm in die im §. 148 Absatz 13 der Gewerbeordnung vorgesehene Strafe.
§• 3. .
Vorstehendes Statut tritt am 1. Juli 1894 in Kraft.
Hanau am 11. April 1894.
Der Kreistag.
gez.: v. Oertzen.
Vorstehendes Statut wird hierdurch ans Grund des §. 142 der
Gewerbeordnung für das deutsche Reich in der Fassung des Gesches, b^ treffend die Abänderung der Gewerbeordnung vom 1. Juni 1891 (Reichs' geichblart S. 261 ffg.), genehmigt.
Gand den 2. IQcM894.
(L. 8.)^
Ramms des Bezirksausschußes
Der Vorsitzende.
B. A. 862. I. V.: gez. Göbell.
Wird veröffentlicht. Die Herren Bürgermeister ersuche ich, das Slatm noch auf ortsübliche Weise zur Kenntniß der Jntereffmim zu bringen.
Hanau am 9. Juni 1894.
Ter Königliche Landrath
A. 1667 v. O ertzen.
Tie Standesamlsgeschätte in Oitheim werben von dem jetzigen Bürgermeister Carl daselbst weitergcsührt.
Hanau am 12. Juni 1894.
Der Vorsitzende des Kreisausiclunes
v. O ertzen,
A. 1642 Königlicher Landralh.
Am 16. Juni d. I. wird in Bischofsheim eine Postagentur in Wirksamkeit treten.
Die Postsachenbeförderung nach und von der neuen Postagentur findet durch eine wochentäglich zweimal, sonntäglich einmal zwischen Fechen- Heim und Bischofsheim verkehrende Botenpost statt.
Ein Landbestellbezirk wird der neuen Postagentur nicht zugetheilt.
Hanau am 13. Juni 1894.
Der Königliche Landrath
V. 5064 v. Oertzen.
Ter am 27. Mai 1889 zu Erbstadt geborenen Maria Karoline Kullmann ist auf Nachsuchen des Tagelöhners Heinrich Peter Schinz zu Ostheim gestattet worben, fortan dm Familiennamen „Schinz" zu führen.
Hanau am 4. Juni 1894.
Der Königliche Landrath
V. 4589 v. Oertzen.
Der am 14. April 1888 zu Frankfurt a. M. geborenen Emma Friederike Bug ist auf Nachsuchen des Philipp Justus zu Fechenheim gestattet worden, fortan den Familiennamen „Justus" zu führen.
Hanau am 4. Juni 1894.
Der Königliche Landrath
V. 4654 v. Oertzen.
Dienstnachrichten aus dem Kreise.
Gefunden: Eine Morphiumspritze mit Futteral. Ein grauer Damenhandschuh (rechter). Ein seidener Regenschirm. Eine große Milchkanne. Ein Messer. Ein Regenschirm (von der Post). Ein Portemonnaie mit Geld. Ein Manschettenknopf. Ein Paar graue Strümpfe.
Verloren: Eine schwarze Emaillebroche.
Hanau am 15. Juni 1894.
Bekanntmachungen des Overbürgermeisteramtes.
Für den am 12. Januar 1878 zu Frankfurt a. M. geborenen Wilhelm Heinrich Eduard F a y ist um Entlassung aus dem preußischen Staatsvcrband nachgesucht worden.
Hanau am 14. Juni 1894.
Der Oberbürgermeister
Dr. Geb eschns.