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Nr. 134.

Montag den 11. Juni

1894.

Amtliches.

^taöt^reis ^anau.

Im Interesse der öffentlichen Sicherheit wird hierdurch für Mittwoch den 13. Juni er. von 8 bis 11 Uhr abends das Fahren mit bespannten Wagen auf der Lamboyftraße von der Wilhelmsbrücke bis zum Lamboy- wald bei Meldung einer Strafe bis 15 Mark subs. 3 Tagen Hast untersagt. .

Hanan am 7. Juni 1894.

Königliche Polizeidirektion.

P. 5647 I. V.: Schneider, Kreissekretär.

^taöt^reiiö ^anau.

Bekanntmachungen des Oberbürgermeifteramtes.

^audelshammet zu Kanan.

Von königlichem Regierungspräsidium in Cassel ist die Hebeliste über die 12°/o der Gewerbesteuer betragenden Beträge der in den Gewerbe­steuerklassen I, II, III und IV (in letzterer von 20 Mk. an) veranlagten und im Handelsregister eingetragenen Firmen des Stadt- und Landkreises zu dm etatsmäßigen Ausgaben der Handelskammer pro 1894/95 im Gesammtbetrage von 5047 Mk. 80 Psg. festgestellt und königliche Steuerkasse hierselbst zur Erhebung der Beiträge ermächtigt worden.

Dem betheiligten Handelsstande bringen wir dies hierdurch zur ge­fälligen Kenntniß.

Hanan den 6. Juni 1894.

Die Handelskammer.

Canthal. Fues. 7657

NR. Die Gesetzgebung der nächsten Zeit.

Nachdem die parlamentarische Kampagne zu Ende gegangen und die Erörterung über die Ergebnisse derselben nahezu zum Abschluß gebracht ist, wendet sich die allgemeine Aufmerksamkeit mehr der Frage zu, auf welchen Gebieten in der nächsten Zukunft gesetzgeberische Arbeiten zu erwarten sind. Von zwei Bevölkerungsklaffen sind Klagen in letzter Zeit besonders laut erhoben worden, von den Landwirthen und den Handwerkern. Es ist nur natürlich, daß die Regierung, soweit dies aus legislatorischem Wege mög­lich ist, Abhilfe für die beklagten Mißstände zu schaffen sucht. Die ein­leitenden Verhandlungen zur eventuellen Umgestaltung des Agrarrechts haben in voriger Woche in Berlin stattgefunden. Es war nicht zu er­warten, daß durch diese Erörterungen thatsächliche Beschlüsse herbecgefuhrt werden würden. Man hatte von vorneherein nur in Aussicht genommen, die Richtungen sestzulegen, in welchen sich die Umgestaltung, des Agrar­rechts bewegen soll. Und dieser Zweck ist erreicht. Die gesetzgeberischen Bemühungen sür die Landwirthschaft werden sich demgemäß hauptsächlich aus die Verschuldungs- und die Erbsrage zu erstrecken haben. Die Landwirthe behaupten zwar in der ihnen zugänglichen greife, dap ihnen mit Aenderungen des Agrarrechts dieser Art wenig geholfen werden wird. Sie meinen, daß es in der Hand der Gesetzgebung liege, ihnen höhere Preise für ihre Produkte zu verschaffen. Aber wie die letztere An­sicht falsch ist, so ist es auch die erstere. Aus gesetzgeberische Vorschläge, wie sie im Anträge Kanitz enthalten waren, kann sich keine Regierung einlassen, die nicht einen Theil der Bevölkerung zu Gunsten des anderen schädigen will. Dagegen werden Agrarrechtsänderungen ihre Wirkungen nicht verfehlen. Allerdings darf man dieselben nicht schon in ein oder zwei Jahren nach ihrer Einführung erwarten. Die Früchte dieser, Arbeiten reifen erst in längeren Zeiträumen. Von großer Bedeutung, für diese gesetzgeberische Thätigkeit ist der Umstand, daß der Landwirthschast Gelegen­heit "gegeben ist, durch die Landwirthschaftskammern direkt und in ihrem vollen Umfange an derselben theilzunehmen. Es kann denn auch erwartet werden, daß in den einzelnen Provinzen mit der Errichtung dieser Kammern bald vorgegangen werden wird. Während so die Möglichkeit der Schaf­fung korporativer Vertretungen für die gesammte Landwirthschaft gegeben ist, will es mit der Organisation des, Gesammthandwerks nicht recht vorwärts gehen. Es ist nun schon fast ein Jahr her, dap die Vorschläge des preußischen Handelsministers über diese Organisation ver­öffentlicht wurden. Gutachten darüber sind auch von allen möglichen Stellen erstattet worden, der großen Mehrzahl nach sind dieselben nur

nicht günstig ausgefallen. Es verlautet denn auch, daß die vorjährigen Vorschläge im preußischen Handelsministerium einer vollständigen Umar­beitung unterzogen werden sollen. Wann diese Arbeit zum Abschluß kom­men wird, ist nicht sicher. Wahrscheinlich aber ist, daß auch die nächste Reichstagstagung vorübergehen wird, ohne daß ein aus die Handwerks­organisation bezüglicher Gesetzentwurf eingebracht werden wird. Dagegen ist begründete Aussicht vorhanden, daß dies mit zwei anderen ebenfalls für das Handwerk wichtigen Gegenständen der Fall sein wird. Der Ent­wurf zur Ausdehnung der Unfallversicherung auf das Handwerk ist den Einzelregierungen zur Begutachtung zugestellt und die Novelle zur Gewerbeordnung betreffs des H a u s i r h a n d e l s ist im Bundesrathe bereits soweit gediehen, daß ihr Erscheinen im Reichstage von einem badischen Minister für eine nahe Zeit in Aussicht gestellt wurde. So werden voraussichtlich wenigstens zwei der Gesetzentwürfe, die zur He­bung des Handwerks seinerzeit in Aussicht gestellt wurden, in der nächsten Reichstagstagung zur Erledigung gestellt werden. Ob sie und namentlich der Entwurf über die Ausdehnung der Unfallversicherung dem Handwerk Nutzen bringen werden, wird aber noch wesentlich von ihrem Inhalte ab­hängen. Belastet die Einbeziehung in die Unfallversicherung das Handwerk zu stark, so wird dieses wohl selbst gut thun, daraus zu verzichten. Hier werden dem Reichstage Aufgaben gestellt werden, deren Lösung er möglichst zu Gunsten des Handwerks vorzunehmen bestrebt sein müßte.

t Alle arbeiterfreundlichen Blätter werden um Abdruck

setzt der sozialdemokratischeVorwärts" einem Aufrufe hinzu, der sich mit den Lippeschen Ziegelarbeitern befaßt; und obwohl wir nicht zu denParteigenossen" gehören, nichtsdestoweniger aber arbeiterfreund- licher sind, als derVorwärts" selbst, wollen wir von dem Aufruf Kennt­niß geben. Es wird darin geklagt, daß der sozialdemokratischen Saat, die während des Winters unter den Zieglern ausgcstreut wurde, während des Sommers wieder gänzliche Vernichtung drohe. Denn die Ziegelarbeiter seien froh, wenn die Woche herumgegangen, daß sie sich des Sonntags etwas Ruhe gönnen können. Man solle sorgen, daß sie auch während des Sommers etwas zu lesen bekommen, und sich vom Agitiren nicht ab­halten lassen, wenn der Eine oder Andere dem auch schroff entgegentrete.

Es ist nicht der Ziegler allein, sondern der Landmann und jeder Arbeiter überhaupt, dessen Thätigkeit an die gute Jahreszeit gebunden ist, der jetzt wenig Muße zum Lesen hat. Soweit diese Muße aber vorhan­den ist und sie ist vorhanden, zumal während der Sonntagsruhe soll sie aber von allen Volksfreunden, die es ehrlich und aufrichtig mit dem Arbeiter meinen, ausgenützt werden. Man sorge dafür, daß er für die Stunden der Muße Nützliches und Gesundes zu lesen und zu hören bekomme.

Tagessch au.

Berlin, 9. Juni. DerReichs- u. Staatsanz." veröffentlicht: 1) Gesetz, betreffend die Deckung von Ausgaben des Rechnungsjahres 1892/93". Vom 23. Mai 1894. 2) Gesetz zur Abänderung und Er­gänzung der Gesetze vom 25. Mai 1874, betreffend die evangelische Kirchen­gemeinde- und Synodalordnung vom 10. September 1873 für die Pro­vinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen (Gesetz-Samml. S. 147), und vom 3. Juni 1876, _ betreffend die evan­gelische Kirchenverfasfung in den acht älteren Provinzen der Monarchie (Gesetz-Samml. S. 125). Vom 28. Mai 1894. 3) Gesetz, betreffend Regelung der Verhältnisse der bei der Umgestaltung der Eisenbahnbehörden nicht zur Verwendung gelangenden Beamten. Vom 4. Juni 1894.

Berlin, 9. Juni. Gestern Abend gegen 7 Uhr sind Ihre König­lichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin von Griechenland, und um 10 Uhr Seine Königliche Hoheit der Prinz und Ihre Kaiserliche und Königliche Hoheit die Prinzessin Leopold von,Bayern auf der Wild­parkstation eingetroffen und im Neuen Palais abgestiegen. Die bayerischen prinzlichen Herrschaften wurden auf der Wildparkftalion von meiner Majestät dem Kaiser empfangen, Allerhöchstwelcher nach herzlicher Begrüßung Sich mit den erlauchten Gästen nach dem Neuen Palais begab. Heute Morgen kamen Seine Majestät in Begleitung der Fürstlichen Gäste und des mili­tärischen Gefolges nach Berlin und besichtigten auf dem Tempelhofer Felde das Gardekürassierregiment und das zweite Gardeulanenregiment. Im Gefolge befanden sich" die Offiziere des britischen Royal Dragoonregiments.