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Nr. 128.
Montag den 4. Juni
1894.
Der preußische Landtag
ist nach 4 ^monatlich er Sessionsdauer geschlossen worden. Das vom Abgeordnetenhause in 75 Plenarsitzungen zur Erledigung gebrachte Gesetzmaterial ist nicht besonders umsangreich, aber diesen Umstand wird Niemand beklagen. Denn erstlich hat kaum je eine Zeitperiode so wenig „den Beruf znr Gesetzgebung" gehabt, wie die jetzige in Preußen und Deutschland, und sodann ist demungeachtet die Gesetzgebungsfluth in den letzten Jahren so groß gewesen, daß die Behörden kaum die Muße haben, sich in die Steuerungen aller Art einzuleben. Gerade in Preußen, welches in eine vollständige Umwälzung seines Steuersystems eintritt, besteht am allermeisten das Bedürfniß, von neuen Gesetzen verschont zu bleiben. Die bedeutsamsten Arbeiten der Session betrafen die Landwirthschaftskammern, das Synodalgesetz und die Kanalvorlage. Letztere ist gefallen, theils infolge von technischen, theils infolge von wirtschaftlichen und finanziellen Bedenken; unverkennbar spielte in dem ablehnenden Votum auch die starke Verstimmung der Konservativen eine Rolle. Das Synodalgesetz ist mit Hülse des Zentrums, das Gesetz über die Landwirthschaftskammern als ein einmüthiges Votum der alten Kartellparteien zu Stande gekommen. Von Bedeutung über die jetzt beendete Session hinaus waren sodann die Debatten über die Finanzlage Preußens, die in beiden Häusern stattgefunden haben und mit denen das Herrenhaus seine Arbeiten schloß. Die hierin in beiden Häusern hervorgetretene Uebereinstimmung mit dem Finanzminister ist dabei nicht ohne Tragweite angesichts der ablehnenden Haltung, welche der Reichstag der Reichsfinanzreform gegenüber eingenommen hat. Das Herrenhaus ist den im Abgeordnetenhaus beschlossenen Resolutionen mit großer Mehrheit beigetreten, welche neben Schuldentilgung und Aenderung in der Verwendung der Ueberschüsse der Staatseisenbahnverwaltung eine feste Abgrenzung der Beiträge Preußens für die Bedürfnisse des Reiches verlangen in der Weise, daß letzteres nicht nur seine eigenen Ausgaben selbst bestreitet, sondern auch den Einzelstaaten Ueber- weisungen über die Matrikularumlagen hinaus gewährt. Dieses Votum beider Häuser des größten deutschen Landtages wird in der kommenden Reichstagssession sicherlich schwer in die Waage fallen und wir verweisen an dieser Stelle ausdrücklich auf die bedeutungsvollen Worte, mit welchen der Herr Finanzminister sich noch einmal über den Gegenstand ausgesprochen hat; auch der allgemeine Zuruf, welcher auf eine höhere Besteuerung des Bieres hinwies, darf als ein Fingerzeig in die Zukunft gelten. Diese von beiden Häusern angenommenen Resolutionen zur Finanzfrage sind politisch in mehr als einer Beziehung vielleicht das bedeutungsvollste Ergebniß der Session, welche durch die Sitzung des Herrenhauses einen harmonischen Ausklang sand. sK. Tbl.)
t Waffengebrauch der Strasanstalts- re. Beamten.
Nach einer Verfügung der Minister des Innern und der Justiz vom 7. Mai treten an die Stelle der bisherigen Vorschriften über den Waffengebrauch der Strasanstalts- und Gefängnißbeamten fortan die folgenden Bestimmungen:
Den Beamten der Strafanstalten und Gefängnisfe ist bei Ausübung des Dienstes der Gebrauch der ihnen anvertrauten Hieb- und Schußwaffen gestattet;
1. wenn entweder ein Angriff auf ihre Person oder auf Andere erfolgt oder sie oder Andere mit einem solchen bedroht werden;
2. wenn ein Gefangener in den Besitz eines Werkzeuges, welches zu gefährlichen Angriffen dienen kann, sich gesetzt hat und der Aufforderung, solches abzulegen, nicht nachkommt;
3. wenn Gefangene sich zusammenrotten und mit vereinten Kräften einen Ausbruch unternehmen, die Anstaltsbeamten oder die mit der Beaufsichtigung Beauftragten angreifen, denselben Widerstand leisten oder sie zu Handlungen oder Unterlassungen zu nöthigen suchen;
4. wenn ein Gefangener sich der Ergreifung bei versuchter Flucht thätlich oder durch gefährliche Drohungen widersetzt, oder auf ergangene wiederholte Aufforderung von dem Fluchtversuche nicht abläßt.
Von den Waffen darf nur insoweit Gebrauch gemacht werden, als es zur Unterdrückung der Meuterei, zur Verhinderung des Fluchtversuchs, zur Abwehr des Angriffs, oder zur Ueberwindung des Widerstandes erforderlich ist. Von der Schußwaffe darf mit Ausnahme des Falles, daß
es sich um die Abwehr eines unmittelbaren Angriffes auf die Persou handelt, nur nach gefchehener erfolgloser Warnung und jedenfalls nur dann Gebrauch gemacht werden, wenn andere Mittel nicht zum Ziele führen würden. Ob bei Meutereien die Schußwaffe anzuwenden ist, bestimmt der Anstaltsvorsteher oder dessen Stellvertreter. In jedem Falle des Waffengebranchs ist der Sachverhalt sofort festzustellen und der vorgesetzten Behörde Anzeige zu machen.
t Arbeiternachweisestellen der Kriegervereine.
Eine dankenswerthe Einrichtung hat der unterelbesche Bezirk des deutschen Kriegerbundes zu Stade mit einer Arbeitsnachweisestclle für entlassene Reservisten getroffen. Zahlreiche Truppentheile jener Gegend haben die Einrichtung mit Dank begrüßt und ihre Mitwirkung bei Ueber- mittelung der Wünsche ihrer Mannschaften zugesagt. Die von den einzelnen Kriegervereinen dem Bezirk gemeldeten freien Stellen, mögen es landwirthschaftliche, Handwerks- oder Kaufmannsgehülfen-, Schreiber-, Diener-, Kutscher- oder sonst welche Stellen sein, werden vom Bezirk zusammengestellt und jedem Regiment in je einer Liste mitgetheilt. Die Truppentheile machen dann aus Grund ihrer Kenntniß der "Mannschaften Vorschläge für die einzelnen Stellen, die dann durch den Bezirk wieder den Vereinen zugehen. Infolge dieser Verhandlungen wird es möglich sein, daß die Mannschaften von den Truppentheilen direkt in die neuen Arbeitsstellen entlassen werden und dadurch möglichst schnell von der Landstraße in geordnete bürgerliche Verhältnisse kommen.
Tagesschau.
Berlin, 2. Juni. Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Seiner Königlichen Hoheit dem Prinzen Adalbert von Preußen den Schwarzen Adlerorden zu verleihen.
Berlin, 2. Juni. Das Allgemeinbefinden Seiner Majestät des Kaisers und Königs ist gut, der Verlaus der Wundheilung läßt nichts zu wünschen übrig. Seine Majestät nahmen heute den Vortrag des Chefs des Militärkabinets entgegen und werden über Mittag einen Spaziergang im Park machen. Neues Palais/ den 2. Juni, 10 Uhr 33 Min. vormittags. von Bergmann. Leuthold.
Berlin, 2. Juni. Wie die „Nationalzeitung" erfährt, gelang es Professor Bergmann, eine etwa kirschengroße Balggeschwulst auf der Wange des Kaisers ohne nennenswerthe Blutung radikal zu entfernen. Wundfieber stellte sich nicht ein. Der Kaiser blieb bei gutem Appetit. Die Balggeschwulst, deren Entstehung nur wenige Monate zurückdatirt, verursachte keinerlei Beschwerden.
Berlin, 2. Juni. In der am Freitag, 1. d. M., unter dem Vorsitz des Vizepräsidenten des Staatsministeriums, Staatssekretärs des Innern Dr. von Boetticher abgehaltenen Plenarsitzung des Bundesraths wurden der Antrag des Königreichs Sachsen, betreffend Abänderung oder Auslegung der Bestimmungen über den Verkehr mit Sprengstoffen, der Antrag Sachsen-Meiningens, betreffend den Erlaß von Tabaksteuer wegen Verwendung von Tabakstengeln als Streuzeug, sowie die Rechnung der Kasse der Oberrechnungskammer und des Rechnungshofes des Deutschen Reichs für 1892/93 den zuständigen Ausschüssen überwiesen. Den Ausschußanträgen zu den Vorlagen, betreffend die zollfreie Ablassung von Stahlrohren rc. bei der Verwendung zum Schiffsbau und von Bleiröhren bei Verwendung zur Ausrüstung von Seeschiffen, wurde die Zustimmung ertheilt. Endlich wurde über den Allerhöchsten Orts zu unterbreitenden Vorschlag wegen Besetzung einer Mitgliedsstelle beim Reichsversicherungs- amt, sowie über verschiedene Eingaben Beschluß gefaßt.
Berlin, 2. Juni. In der heutigen Sitzung der Agrarkonferenz refümirte Minister von Heyden, nach dem „Rh. K.", kurz den Ganz der Verhandlungen: Wenn auch noch keine gesetzgeberisch zu verwerthenden Resultate, der Natur der Sache nach, hätten erzielt werden können, sei doch das zu berathende Feld wesentlich geklärt und Raum für die schon in Angriff genommenen weiteren Bearbeitungen von schwerwiegenden Fragen geschaffen worden. Je nach dem Fortschreiten derselben behalte er sich die Einberusung einzelner Sachkundiger und Vertrauensmänner vor. Auch eine spätere Wiedereinberufung der Konferenz sei in Aussicht ge-