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Nr. 127.

Amtliches, ^taöt&rew ^anau.

Unter der Schafheerde des Oekonomen Christian Neuling auf dem Sandhos dahier ist die Räude ausgebrochen.

Hanau am 2. Juni 1894.

Königliche Polizeidirektion.

P. 5370 v. Oertzen.

^anö&retö ^anau.

Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.

Die Herren Bürgermeister werden veranlaßt, mir ein Verzeichniß der in diesem Jahre anzukörenden Zuchtbullen innerhalb 14 Tagen einzu­reichen.

Hanau am 31. Mai 1894.

Der Königliche Landrath

V. 4651 v. Oertzen.

In Aschaffenburg ist in zwei Gehöften die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen, weshalb der auf den 6. Juni d. I. fallende Viehmarkt aussällt.

Hanau am 1. Juni 1894.

Der Königliche Landrath

V. 4686 v. Oertzen.

Samstag den 2. Juni

Dienstnachrichten aus dem Kreise.

Verloren: Ein großer lederner Maulkorb.

Gefunden: Baares Geld.

Hanau am 2. Juni 1894.

^tadt^reio ^anau.

Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes.

Sielbau Hanan.

Herstellung von Straßeneinläusen nebst zugehörigen An­schlußleitungen an die städtischen Siele im Etatsjahr 1894,95»

Die Herstellung der im Etatsjahr 1894/95 erforderlich werdenden Straßeneinläufe nebst zugehörigen Anschlußleitungen an die städtischen Siele, angenommen zu zirka 100 Stück, soll auf dem Wege des öffentlichen Aus­schreibens vergeben werden.

Die Zeichnungen, sowie dieallgemeinen und besonderen Vergebungs­bedingungen" liegen auf dem städtische« Sielb aubürea«, Kanal­thormühle, vom 4» Juni d. I. ab zur Einsicht offen, woselbst in zweifacher Ausfertigung die zugehörigen Anerbietungsformnlare nebst Masfen- uud Preisverzeichnissen gegen Zahlung von Mk. 1,50 erhältlich sind.

Die Anerbieten sind ans den verschiedenen Formularen vollständig ausgefertigt, versiegelt, frankirt und mit der Aufschrift:

Anerbieten für die Herstellung von Stratzenein- läusen nebst zugehörigen Anschlutzleitungen an die städtischen Siele im Etatsjahr 1894/95"

Westens bis Donnerstag den 14. Juni d. I., vormittags 11 Uhr, an das Oberbürgermeisteramt der Stadt Hanau abzuliefern.

i, , Die eingegangenen Anerbieten werden in Gegenwart der etwa er­schienenen Anbieter eröffnet.

Es wird keinerlei Verpflichtung zur Annahme des niedrigsten oder ugend eines der eingelaufenen Anerbieten eingegangen.

Hanlstu am 31. Mai 1894.

\ - Der Oberbürgermeister

Dr. Geb eschus. 7243

1894.

Grasverkauf.

Das diesjährige Heu- und Grummetgras von den Wegen, Dämmen und Gräben der Hanauer Vruchwicfen soll an Ort und Stelle im Termin

Mittwoch den 6. Juni d. Js., nachmittags von 2 Uhr an, öffentlich meistbietend verkauft werden.

Zusammenkunft auf der Bruchköbeler Landstraße bei der fog. Patrontasche".

Es wird bemerkt, daß der Grasbestand ein sehr guter ist und daß auf angemessene Gebote der Zuschlag alsbald erfolgt.

Hanau am 29. Mai 1894.

Der Vorsteher der Bruchwiesen-Genoffenschaft.

B e l l, Domaincnrentmeister. 7097

Zur Kongofrage.

In Londoner Blättern verlegt man sich jetzt, wie dasKöln. Tbl." schreibt, auf das Auskunftsmittel, an den deutschen Protest gegen das Ab­kommen Englands mit dem Kongostaat vorläufig nicht zu glauben. Auch aus Brüssel wird derVoss. Ztg." gemeldet, die Abtheilung des Innern im Ministerium des Kongostaates habe bisher keine Beschwerde von Deutschland erhalten. Wir sind bis auf Weiteres auf die Annahme an­gewiesen, daß die zuständigen Stellen wohl von der Beanstandung des Kongovertrags durch das deutsche Reich in Kenntniß gesetzt sein werden, daß aber die unteren Instanzen mit der Angelegenheit noch nicht in Be­rührung gekommen sind. Wenn in einzelnen Londoner Blättern zu lesen ist, eine Opposition Frankreichs würde in Berlin keine Unterstützung finden, so vergißt man ganz, daß es sich für uns um die Wahrung deutscher Interessen handelt, die genügend stark gefährdet erscheinen, wenn eine unter­brochene englische Grenze unser oftafrikanisches Gebiet berührt. Man kann als argumentum e contrario gewiß in diesem Falle darauf hinweisen, daß selbst ein sonst wenig kolonialfreundliches Blatt wie dieVoss. Ztg." erklärt:Diesem Abkommen darf eine deutsche Regierung bei aller Freund­schaft zu Großbritannien nie ihre Zustimmung geben. Geschieht dies dennoch, so wird es Sache des Reichstags sein, alle weiteren Mittel für den Westen unseres ostafrikanischen Schutzgebietes zu verweigern. Eine englische Durchgangsstraße vom Tanganyika bis zum Albert Edwardsee ist eine Quelle ständiger Konflikte, das Schmuggelgebiet für Waffen unter unsere Negerstämme." Uebrigens wird man auch darauf verweisen müssen, daß König Leopold von Belgien die Benifizien der neutralen Stellung des Kongostaates in Frage stellt, wenn er in Afrika einseitige Jnteressenpolitik begünstigt. Im Artikel 10 der Kongoakte vom 26. Februar 1885 heißt es ausdrücklich:Um dem Handel und der Industrie eine neue Bürgschaft der Sicherheit zu geben and durch die Aufrechterhaltung be§ Friedens die Entwickelung der Zivilisation . . . zu sichern, verpflichten sich die hohen Theile, welche die gegenwärtige Akte unterzeichnen . . ., die Neutralität der Gebiete oder Theile von Gebieten, welche den erwähnten Ländern an­gehören, mit Einschluß der territorialen Gewässer zu achten, so lange wie die Mächte, welche Rechte der Souveränität oder des Protektorats über diese ausüben oder ausüben werden, von dem Rechte, sich für neutral zu erklären, Gebrauch machen und den durch diese Neutralität bedingten Pflichten nachkommen."

Tagesschau.

Berlin, 1. Juni. Nach der Mittheilung eines Berichterstatters hätte der Landwirthschaftsminister in der heutigen Sitzung der Agrarkon- serenz geäußert, das auf der Konferenz gesammelte Material solle später einer engeren Gruppe von Sachverständigen unterbreitet und alsdann viel­leicht nochmals eine weitere Konferenz einberufen werden. (Fr. N.)

Berlin, 1. Juni. Dem deutschen Kolonialblatt zufolge besuchte General Dodds, der bisherige Kommandeur der Franzosen in Dahome, vor seiner Rückkehr nach Europa den kaiserlichen Landeshauptmann von Puttkamer in Sebbe in Begleitung des französischen Residenten von Großpopo und erörterte mit ihm die Angelegenheiten der beiden Nachbar­kolonien.