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Amtliches, ^anö^rei^ ^anau.
Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.
Dem Pfarrer Herchenröder zu Oberdorfelden ist die Lokalschul- inspektion über die Schulen in Ober- und Niederdorfelden von Königlicher Regierung übertragen worden.
Hanau am 23. Mai 1894.
Der Königliche Landrath
V. 4356 v. Oertzen.
Mittwoch den 30. Mai
Den: Pfarrer Sopp zu Roßdorf ist die Lokalschulinspektion daselbst von Königlicher Regierung übertragen worden.
Hanau am 23. Mai 1894.
Der Königliche Landrath
V. 4357 D. Oertzen.
Der Metzger Wilhelm Lerch in Langenselbold ist an Stelle seines kranken Vaters, des Johannes Lerch daselbst, als Trichinenbeschauer der Gemeinde Langenselbold bestellt und verpflichtet worden.
Hanau am 25. Mai 1894.
Der Königliche Landrath
V. 4475 v. Oertzen.
Landwirtschaftlicher Kreisverein Hanau.
Nächste Versammlung Sumstug den 2. Jimi, nachmittags 2V2 hihr, im Gasthaus zum goldenen Löwen in Hanau.
Tagesordnung:
1) Geschäftliche Mittheilungen.
2) Die Polizeiverordnung, betreffend das Einsperren der Tauben.
3) Bericht über den Stand der Saaten. Referenten: die Herren O. Hain-Großauheim, R. Wittmer-Dottenfelderhof, Bürgermeister Laubach-Eichen, Fried. Bausch er-Langenselbold.
- 4) Vortrag über den Anbau des Hafers, der Gerste und der Bohnen von Herrn Dr. Schacht, Landwirthschaftslehrer aus Hofgeismar.
Die Herren Bürgermeister des Kreises werden ersucht, obige Bekanntmachung des landwirthschaftlichen Kreisvereins in ihren Gemeinden in ortsüblicher Weise bekannt zu machen.
Hanau am 26. Mai 1894.
Der Königliche Landrath
v. Oertzen.
Dienstnachrichtm aus dem Kreise.
Gefunden: Auf dem Wege von Wachenbuchen nach Hanau ein mumwollener Kinderregenschirm; Empfangnahme beim Herrn Bürgermeister » Wachenbuchen. Ein schwarzer wollener Handschuh (rechter). Ein Farbzeichen. Ein Portemonnaie mit Geld. Ein Regenschirm. Ein Hen- elkorb mit Gurken (auf dem Wochenmarkt stehen geblieben). Eine goldene Oamenuhr mit Uhrbröschchen. Ein desgleichen.
Zugelaufen: Ein grauer Pinscher m. Geschl.
Hanau am 30. Mai 1894.
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^taOt^reio ^anait.
Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes.
„ Da ich von betheiligtcr Seite ersucht worden bin, das Verbot, be- reffend das Begehen des vom Waldesel nach der Lamboybrücke durch die Viesen führenden Fußpfades, strenger handhaben zu lassen, ist das Feld- chutzpersonal angewiesen worden, die strikte Einhaltung des Verbotes für ae golge zn beachten.
Hanau am 29. Mai 1894.
J ■ Der Oberbürgermeister
Dr. Geb eschus. 7109
„ beschlossene Neudeckung von Dachstächen auf dem Mar- âgebaude des Stadtschlosses dahier soll vergeben werden.
1894. .
MS—
Plan, Arbeitsauszug und Bedingungen liegen von heute an M Stadtbauamt, Zimmer Nr. 24, zur Einsicht auf.
Angebote sind verschlossen mit der Aufschrift „Dacharbeit Stadtschloß" bis zum Samstag den 2. Juni er., vormittags 11 Uhr, im Stadtbauamt, Zimmer Nr. 25, einzureichen, woselbst um diese Zeit die Eröffnung derselben im Beisein etwa erschienener Bewerber stattfinden wird.
Hanau am 17. Mai 1894.
Der Oberbürgermeister
Dr. Gebes chus. 6745
Oeffmttilke Sinnig dfs Gemeinlle-Ansschujses
Donnerstag den 31. Mai, nachm. 5 Uhr. Berathungsgegenstände:
1. Abschluß der Stadt gegen Hochwasser. Kostenanschlag 75 000 M.
2. Herstellung des Siels um den französischen Friedhof. Kosten 7860 M.
3. Fußbodenreparatur in der Mädchenmittelschule, Tit. VI a. 3 b.
4. Beschaffung von Maschinen rc. für die Abfuhr der Fäkalien rc. Kosten 25 000 M. 7091
5. Abänderung des Alignements vom Sandeldamm nach der Nordstraße.
6. Desgl. des Bebauungsplanes über das Gebiet an der Lamboystraße.
Grasverkauf.
Das diesjährige Heu- und Grummetgras von den Wegen, Dämmen und Gräben der Kanauer Bruchwiefen soll an Sri und Stelle im Termin
Mittwoch den 6. Juni d. Js., nachmittags von 2 Uhr an, öffentlich meistbietend verkauft werden.
Zusammenkunft aus der Bruchköbeler Landstraße bei der sog. „Patrontasche".
Es wird bemerkt, daß der Grasbestand ein sehr guter ist und daß aus angemessene Gebote der Zuschlag alsbald erfolgt.
Hanau am 29. Mai 1894.
Der Vorsteher der Bruchwiesen-Genossenschaft.
Bell, Domainenrentmeister. 7097
t Statistik der Gemeindemahlen in Preus;en.
Ganz anders, als bei den Wahlen zum preußischen Abgeordnetenhause gestaltet sich die Vertheilung des Wahlrechts bei der Dreiklasfenwahl in den Gemeinden. Es liegen aus den drei Jahren 1891 bis 1893 für 139 Städte mit mehr als 10 000 Einwohnern Nachrichten vor, von welchen 114 in allen drei Jahren entweder regelmäßige Ergänzungswahlen oder Ersatzwahlen hatten. Danach ging der Prozentantheil der ersten Abtheilung in diesen 114 Städten von 2,79 im Jahre 1891 auf 1,41 im Jahre 1892 und 1,26 im Jahre 1893, der der zweiten Abtheilung von 11,38 auf 7,67 und 7,13 zurück, während in denselben Städten der Antheilsatz der ersten und zweiten Abtheilung bei den Landtagswahlen im Jahre 1888 2,40 und 8,55, im Jahre 1893 2,26 und 8,76 v. H. der Urwähler betrug. Es ist dabei aber zu berücksichtigen, daß, da in den Gemeinden durch Census und Bürgerrechtsgeld ein großer Theil der Landtagswähler vom Gcmeindewahlrecht ausgeschlossen ist, dieselben Antheilziffern in den Gemeinden eine bedeutend schwächere Besetzung der ersten und zweiten Abtheilung im Verhältniß zur Gesammtbevölkerung bedeuten, als bei den Landtagswahlen. So umfaßte in einer Gemeinde im Jahre 1893 die erste Abtheilung bei den Landtagswahlen 4,15, bei den Gemeindewahlen 6,05 b. H. der Wähler; gleichwohl war sie bei den ersteren mit 103, bei den letzteren nur mit 61 Wählern besetzt. Im Ganzen umfaßten in den bezeichneten 114 Städten im Jahre 1893" die erste Ahthei- lung bei den Landtagswahlen 25 967, bei den Gemeindewahlen 8 623 Wähler, die zweite Abtheilung 100 613 und 48 947, die dritte 1021997 und 629 358 Wähler. Die Gesammtzahl der Wähler zur Gemeindevertretung in diesen Städten hob sich von 1891 bis 1893 von 575 754 auf 686 928, zum Theil wohl infolge der durch §. 77 des Einkommensteuergesetzes vom 24. Juni 1891 eingeführten Herabsetzungen des Census. Die Zahl der Wähler erster und zweiter Abtheilung aber, die 1891 16 039 und 65 516 betragen hatte, ist nach obigen Zahlen erheblich gesunken.