AronncmentS- Preis:
Jährlich 9 ^ $alt>j.4^50A
Vierteljährlich 2 «M 25 <4.
Für auswärtige Bbonnenten mit bau betreffenden Postaufschlag. Die einzelne staunet 10 ^
Arnttictzes ghrgan für Ktaöt- unö Lcrnökreis Kancru.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
InsertionS« Preis:
Die ispaltige Garmondzeile oder deren Raum
10 A
Die 1'/-sp. Zeile 15 ^.
Die 2spalt. Zeile 20 A
Die Sspalt. Zeile 30 A
Nr. 122.
Montag den 28. Mai
1894.
Amtliches.
^anö^reiö ^anau.
Bekanntmachungeu des Königlichen Landrathsamtes.
Der deutsche Verein zur Förderung der Luftschifffahrt in Berlin beabsichtigt im Laufe der nächsten Monate zur wissenschaftlichen Erforschung der Atmosphäre einige kleine Luftballons mit selbstschreibenden meteorologischen Apparaten in Höhen aufsteigen zu lassen, die den Menschen in Folge der Luftverdünnung nicht mehr zugänglich sind. Der Zweck der Versuche ist nur dann zu erreichen, wenn die Ballons und Apparate aufgesunden und in gutem Zustande zurückgeliefert werden.
Der Verein hat deshalb gebeten, daß die hierunter mitgetheilte Bekanntmachung, worin unter Angabe der beim Auffinden der Ballons zu ergreifenden Maßregeln für das Zurückliefern eine Belohnung zugesichert wird, zur öffentlichen Kenntniß gebracht werde.
Indem dem Ansuchen meinerseits hiermit entsprochen wird, ersuche ich Jedermann, dem Unternehmen die thunlichste Förderung zu Theil werden zu lassen.
Hanau am 24. Mai 1894.
Der Königliche Landrath
V. 4499 v. Oertzen.
Der „Deutsche Verein zur Förderung der Luftschifffahrt" in Berlin beabsichtigt im Laufe der nächsten Monate zu wissenschaftlichen Zwecken einige kleinere Luftballons mit sclbstschrcibenden meteorologischen Apparaten in solche Höhen aufsteigen zu lassen, welche dem Menschen in Folge der Luftverdünnung nicht mehr zugänglich sind.
Es wird dabei vorausgesetzt, daß die Ballons und Apparate aufgesunden und in einem guten Zustande zurückgeliefert werden, so daß die Aufzeichnungen erkennen lassen, welche Verhältnisse in den hohen Schichten der Atmosphäre geherrscht haben.
Das Unternehmen, dessen Kosten aus den von Seiner Majestät dem Kaiser Allergnädigst bewilligten Mitteln bestritten werden, ist von großem wissenschaftlichen Werthe; es ist deshalb zu erwarten, daß dasselbe von allen verständigen Leuten so viel als möglich gefördert werde. Zu diesem Zwecke wird Folgendes bekannt gemacht:
1. Ueberall, wo im......Kreise ein solcher freifliegender, von Menschen nicht bemannter Luftballon bemerkt wird, suche man die Stelle zu erreichen, wo derselbe zur Erde herunterkommt.
Vom Ballon hängt an einer Schnur ein kleiner Haken herab, welcher, wenn er irgend wie sestgehalten wird, eine Vorrichtung in Thätigkeit setzt, mittels welcher die Ballonhülle kurz vor der Landung auseinander gerissen wird, sodaß die Gasfüllung von selbst entweicht. Trotzdem vermeide man sorgfältig jede Annäherung mit offenem Feuer, oder mit einer brennenden Zigarre oder Pfeife, um eine Explosion des Gases zu vermeiden.
2. Sobald man den Luftballon greifen kann, halte man ihn fest, vermeide aber sorgfältig jedes Zerren an dem unterhalb desselben hängenden, in ein Korbgeflecht eingeschlosfcnen Apparate. Dieses Korbgestell hake man zunächst aus dem oberen Haken vorsichtig aus und stelle es, vor^ Beschädigungen sorgfältig geschützt, an einem trockenen Ort bei Seite. Sobald als möglich trage man dasselbe unter Vermeidung von starken Erschütterungen nach Hause. Jeder Versuch, den Apparat zu öffnen, oder sonst sich in denselben Einblick zu verschaffen, verdirbt die Aufzeichnungen und bringt den Verlust der unter Nr. 5 zu erwähnenden Belohnung mit sich. Den Ballon selbst rolle man, nachdem das Gas vollständig entleert ist, fest zusammen und transportire ihn, wenn möglich in einen Verpackungsplan eingeschlagen, nach dem nächsten Orte, wo derselbe an einer trockenen Stelle aufzubewahren ist.
i 3. Sofort nach Bergung des Apparates und Ballons gebe man folgende Depesche, welche auch am Ballon angebracht ist, auf das nächste Telegraphenamt:
Professor Aßmann Grünau (Mark)
Ballon mit Apparat gefunden bei...... Genaue Ortsangabe, Kreis, nächste Bahnstation. Name.
Die verauslagten Gebühren werden zurückerstattet.
4. Darauf erstatte man dem Gemeindevorsteher desjenigen Ortes, «uf dessen Gebiet der Ballon gefallen ist, hiervon Meldung und lasse die Namen desjenigen oder derjenigen, welche den Ballon zuerst aufgefangen haben, feststellen.
5. Der oben genannte Verein zahlt demjenigen oder denjenigen, welche den Ballon in gutem Zustande und den Apparat völlig unbeschädigt und uneröffnet zurnckliesern, durch Vermittelung des Königlichen Landrathsamtes eine Belohnung von „Fünfzig Mark".
Für Beschädigungen, welche der Ballon bei der Ladung ohne Schuld der Hülfeleistenden erlitten hat, werden die letzteren nicht verantwortlich gemacht.
6. Ballon und Apparat sind so lange sorgfältig aufzubewahren, bis dieselben durch einen Beauftragten von Berlin aus abgeholt werden.
Nach Mittheilung des Großherzoglichen Kreisamts Offenbach ist die Maul- und Klauenseuche in Kleinauheinx wieder erloschen.
Hanau am 24. Mai 1894.
Der Königliche Landrath
V. 4462 v. Oertzen.
Nach Mittheilung des Königlichen Landrathsamtes Gelnhausen ist unter dem Viehstand der Wittwe des Ernst Lang zu Altenhaßlau die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.
Hanau am 24. Mai 1894.
Der Königliche Landrath
V. 4463 v. O ertz en.
Die Herren Ortsvorständc des Kreises werden hierdurch veranlaßt, in Zukunft auf den Bescheinigungen, welche sic an jugendliche Personen ertheilen zum Zwecke der Erwirkung von Pässen oder Heimathscheinen, zu vermerken ob die betreffende Person unter Vormundschaft steht.
Hanau am 25. Mai 1894.
Der Königliche Landrath
V. 4503 v. Oertzen.
Dienstnachrichtm aus dem Kreise.
Gefunden: Eine Ordensschnalle mit 4 Orden. Ein Zwicker. Ein Stück blaues Leinen. Am 9. d. Mts. auf hiesiger Post eine Anzahl Briefmarken. Ein kleiner Spazierstock mit weißem Metallknopf. Ein Knabcnstrohhut.
Zugelaufen: Ein kleiner brauner Hund (Bastard) m. Geschl.; Empfangnahme bei Lithograph Louis Häfker zu Kleinsteinheim. Ein schwarzer Spitz. Ein kleines braunes Schooßhündchen m. Geschl. mit Halsband mit Messingbeschlag; Empfangnahme bei Georg Frank zu Oberissigheim.
Hanau am 28. Mai 1894.
§taOt^xew ^anau.
Bekanntmachungen des Oberbürgernreisteramtes.
Für den dahier am 26. März 1878 geborenen Philipp Koch ist um Entlassung aus dem Staatsverband nachgesucht worden.
Hanau am 24. Mai 1894.
Der Oberbürgermeister Dr. Gebeschus.
Revision der Gebäudesteuer.
Nach den Bestimmungen des Gebäudesteuergesetzes vom 21. Mai 1861 ist alle 15 Jahre eine Revision der Gebäudesteuerveranlagung auszuführen. Nachdem die erste Revision in den Jahren 1878 und 79 stattgefunden hat, ist jetzt die zweite Revision in der Hauptsache durchgeführt. Diese Revision hat nun folgende Ergebnisse geliefert, wobei unter Osten die Provinzen Ost- und Westpreußcn, Pommern, Posen, Schlesien, Brandenburg und Berlin, unter Westen die übrigen preußischen Landestheüe zu verstehen sind: das Ergebniß der zweiten Revision an jährlicher Gebäudesteuer beträgt im Osten 23,3, im Westen 22,9, im ganzen 46,2 Mill. I Mark. Die bis zum Inkrafttreten dieser Steuer (1. Januar 1895) zahl-