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Nr. 113.
Donnerstag den 17. Mai
1894.
Amtliches.
Nach meiner im Amtsblatt Nr. 7 abgedruckten Bekanntmachung vom 8. Februar 1894 bleibt in Gemäßheit des Reichsgesetzes vom 22. Mai 1893 das Zivildiensteinkommen, welches Militärinvaliden im Kommunaloder im ständischen Dienste oder im Dienste der nur theilweise aus Reichsoder Staatsmitteln unterhaltenen Institute beziehen, auf die Zahlung ihrer Jnvalidenpensionen ohne Einfluß.
Nach einem Erlasse des Königlichen Kriegsministeriums bezieht sich jedoch diese gesetzliche Vergünstigung nicht auf die Zulage für Nichtbenutzung des Zivilversorgungsscheins und die Anstellungsentschädigung. Es verlieren vielmehr diese Bezüge alle betreffenden Militärinvaliden mit Ablauf des Monats, in welchem ihre Anstellung in einer Stelle des Zivildienstes beziehungsweise der Zivilversorgung erfolgt ist, oder ihre Beschäftigung in einer solchen Stelle begonnen hat, da in diesem Falle die Voraussetzung, welche bei der Bewilligung jener Bezüge maßgebend war, nicht mehr vorhanden ist.
Es haben daher auch die Kommunalbehörden rc. die Pensionsquittungsbücher derjenigen Invaliden, welche zu derartigen Bezügen anerkannt sind, behufs Regelung derselben, mit der erforderlichen Eintragung über Art und Beginn der Beschäftigung beziehungsweise Anstellung zu versehen und sodann der Pensionsregelungsbehörde zuzusenden.
Behufs Vermeidung von Ueberhebungen wird dieses zur Kenntniß sowohl der betreffenden Militärinvaliden, als auch der betheiligten Behörden gebracht.
Cassel am 28. April 1894.
- Der Regierungspräsident. J. V.: von Pawel.
Nach dem Reichsgesetz vom 14. Januar 1894 sind den Invaliden aus den Kriegen vor 1870 und deren Hinterbliebenen Zuschüsse zu ihren bisherigen Gebührnissen nach Maßgabe der durch das Militärpensionsgesetz vom 27. Juni 1871, sowie durch die Reichsgesetznovelle vom 22. Mai 1893 den Invaliden und deren Hinterbliebenen aus dem Kriege 1870/71 gewährten höheren Beträge zu gewähren.
Diejenigen pensionirten Offiziere und Militärbeamten, welchen bis Ende März d. J. noch keine bezügliche Mittheilung zugegangen ist, wollen sich an die Pensionsabtheilung des Königlichen Kriegsministeriums zu Berlin, die Hinterbliebenen an die zuständigen Landrathsämter (Kreisämter) wenden, falls sie aus Grund des in Rede stehenden Gesetzes Ansprüche zu haben glauben, wogegen die Invaliden vom Feldwebel abwärts auf jeden Fall ihre Ansprüche bei den betreffenden Bezirkskommandos geltend machen müssen.
Cassel am 8. März 1894.
Der Regierungspräsident. J. V.: v. Pawel.
Dienstnachrichten aus dem Kreise.
Verloren: Ein Paar glanzlederne Kinderschuhe. Eine silberne Damenuhr mit silberner Kette; dem Wiederbringer eine Belohnung.
Gefunden: Drei Paar neue Knöpfftiefel (vor 8 Tagen irrthüm- lich in einem Laden abgegeben). Ein silbernes Anhängsel in Herzform.
[ Hanau am 17. Mai 1894.
t Die Finanzreformdebatte im Abgeordnetenhaufe.
Die Besprechungen im Abgeordnetenhause über die Finanzlage des preußischen Staats haben zur Annahme der auf Grund des Berichts des Abg. Sattler von der Budgetkommission beantragten Resolutionen geführt. Dieselben gehen bekanntlich dahin, daß erstens eine angemessene Schuldentilgung auf gesetzlicher Grundlage zu erstreben sei, daß zweitens das Gesetz vom 27. März 1882 in der Richtung zu ändern sei, daß die über einen bestimmten Betrag hinausgehenden Ucberschüsse der Staatseisenbahnverwaltung der Verwendung für allgemeine Staatszwecke entzogen werden, sowie drittens, daß im Interesse einer dauernden Ordnung der Staats- finanzen eine feste Abgrenzung der Beiträge Preußens für die Bedürfnisse des Reichs zu erfolgen und letzteres nicht allein für die Aufbringung der für seine Aufgaben nothwendigen Mittel aus den ihm reichsverfassungs- mäßig zustehenden Quellen, sondern auch für Ueberweisungen an die Ein- .zelstaaten in einer die Matrikularumlagen übersteigenden Höhe Sorge zu tragen habe. Gegen den dritten Theil dieser Resolution haben sich, ent
sprechend ihrem thatsächlichen Verhalten gegenüber der Finanzreform im Reichstag, die Freisinnigen und das Zentrum ablehnend verhalten. Der Abg. Richter versuchte sich zum Beweise dafür, daß Preußen an der im Reich geplauten Reform keinerlei Interesse habe, auf die in dem Kommissionsbericht enthaltene Bemerkung über die günstige Vermögensbilanz Preußens zu berufen. Als ob hieraus auch nur der geringste Beweis hergeleitet werden könnte für die Ueberflüssigkeit der Forderung, daß das Reich in Zukunft sich der Zugriffe auf die preußischen Einnahmen enthalten müsse! Die Vermögenslage Preußens ist allerdings sehr gut. Es gibt, wie der Finanzminister ausführte, nur wenige Staaten in der Welt, wo im Verhältniß zu den Ausgaben, die beschlossen sind und gemacht werden müssen, die Einnahmen aus dem Vermögen so günstig stehen wie in Preußen, die Mitleistung des einzelnen Steuerpflichtigen also verhält- nißmäßig so gering ist wie gerade bei uns. Daraus folgt aber nur, daß die Steuerzahler noch mehr würden in Anspruch genommen werden können, damit das Reich in den Stand gesetzt werde, für seine eigenen Bedürfnisse zu sorgen. Freilich zog der Abg. Richter diese Schlußfolgerung nicht; im Gegentheil, er erklärte, daß eine Vermehrung der Steuern im Reich nicht nothwendig sei. Der Finanzminister wies nun aber überzeugend uach, wie oft der Abg. Richter mit ähnlichen Behauptungen schon früher Unrecht gehabt habe. Die Defizits (Fehlbeträge) in Preußen seit dem Jahre 1891/92 beweisen dies; hätte er Recht gehabt, wären solche nicht entstanden. Um derartigen Entwicklungen vorzubeugen, ist gerade die Finanzreform, welche die Schwankungen in den Einnahmen des Reichs und Preußens (wie der übrigen Bundesstaaten) beseitigen will, in Vorschlag gebracht worden, und hier kann in der That nur eine organische, nicht eine den jeweiligen Bedürfnissen Rechnung tragende Einrichtung helfen, eine Organisation, die uns sicherstellt vor irrigen Auffassungen über die jeweilige Gestaltung der Finanzlage. Gerade weil wir es mit zwei Staatswesen zu thun haben, dem Reich einerseits und dem Einzelstaate anderseits, ist es nöthig, hier eine bestimmte finanzielle Scheidewand zu errichten, ohne die der Einzelstaat stets in finanzielle Abhängigkeit vom Reich, in finanzielle Schwierigkeiten geräth. Das Reich beschließt nach der jetzigen Lage der Dinge die Ausgaben, aber es ist nicht genöthigt, die Einnahmen dafür selbst aufzubringen; und dabei hat das Reich die wesentlichsten Quellen der Einnahmevermehrung mit Beschlag belegt, während Preußen diese Quellen nicht für sich in Anspruch nehmen kann, aber doch gezwungen ist, seine Einnahmen so zu vermehren, wie es dem Reich gefällt. Dieses Mißverhältniß abzustellen, ist Zweck der geplanten Finanzreform. Daß aber hierzu die direkten Steuern herangezogen werden, wie dies das Zentrum verlangt, ist unthun- lich, nachdem Preußen schon zur Genüge gerade diese in umfassender Weise für seine eigenen Bedürfnisse stark ausgenutzt hat. Ebenso unrichtig wäre es, fernerhin von Anleihen zu leben und den Nachkommen die Lasten auszubürden.
Tagesschau.
Berlin, 16. Mai. Ihre Majestät die Kaiserin und Königin trafen, nach dem „Reichsanz.", heute Morgen S1/'* Uhr in Kiel ein, wurden auf dem Bahnhof von Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Heinrich em- pfangen und fuhren in offenem Wagen durch die mit Fahnen geschmückten Straßen nach dem Schloß. Auf der Fahrt wurden Ihre Majestät überall von lebhaftem Jubel begrüßt. Um 11 Uhr erfolgte die Weiterreise mit der Bahn nach Eckernförde, von wo Ihre Majestät Sich zu Wagen nach Grünholz begaben.
Berlin, 17. Mai. Bekanntlich ist, wie die „N. R." schreibt, dem deutschen Konsulate in Chicago vor einiger Zeit ein technisch gebildeter Beamter beigegeben worden, dessen Aufgabe es ist, der deutschen Industrie zur Ausdehnung ihres Absatzes in Nordamerika behilflich zu sein. Nalür- lich geht dies nicht ohne Unterstützung der heimischen Industrie selbst. Das Chicagoer Konsulat hat denn auch die verschiedensten wirthschaftlichen Vereinigungen zur Mitwirkung ausgefordert. Namentlich wird Werth auf die Uebersendung von Handels-, Export- und Firmen-Adreßbüchern, Handelsberichten und Handelszeitschriften, technischen Fachzettschriften und Sammelwerken gelegt. Auch die Zustellung vollständiger und ausführlicher Kataloge der einzelnen Fabrikanten mit Angabe der äußersten Preise, genaue Beschreibungen und Bemusterung der Produkte unter Hervorhebung der Vorzüge derselben, insbesondere im Vergleich mit amerikanischen oder