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Samstag den 12. Mai
1894.
Amtliches.
Von beachtenswerther Seite ist darauf hingewiesen worden, daß die auf den Straßen feil gehaltenen Mineralwässer, wie Selterser, Sodawasser u. a. m., an die Abnehmer stets eiskalt verabfolgt werden und daß der Genuß so kalten Wassers, welcher schon in normalen Zeiten leicht ernste Verdauungsstörungen von längerer Dauer nach sich ziehe, beim Drohen der Cholera die Neigung zu ähnlichen Erkrankungen befördere.
Im Auftrage des Herrn Ministers der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten werden daher die Verkäufer von Mineralwässern im Ausschanke hiermit angewiesen, das Getränk fernerhin, gleichviel, ob die Cholera droht oder nicht, nur in einem der Trinkwassertemperatur entsprechenden Wärmegrade von etwa 10° Gels. abzugeben. Gleichzeitig wird das Publikum vor dem Genusse eiskalter Getränke überhaupt, also auch des zu kalten Biers, insbesondere aber der Mineralwässer gewarnt.
Cassel am 17. Oktober 1892.
Der Regierungspräsident. J. V.: v. Pawel.
^anö&retfg ^anau.
Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.
Die in Folge Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche in Kleinauheim am 27. v. M. für den Stadtkreis Hanau und die Ortschaften Großauheim, Großkrotzenburg und Kesselstadt des diesseitigen Landkreises ungeordneten Sperrmaßregeln werden hiermit wieder ausgehoben.
Die Herren Ortsvorstände der genannten Landgemeinden wollen dies alsbald zur allgemeinen Kenntniß bringen.
Hanau am 12. Mai 1894.
Der Königliche Landrath ___________________________v. Oertzen._______________________
Dienstnachrichten aus dem Kreise.
Gefunden: Ein Quantum Silbcrdraht; Empfangnahme beim Ortsdiener zu Kesselstadt. Eine Messingwand von einer Uhr. Ein Ge- bund Schlüssel. Ein Portemonnaie mit Inhalt. Ein Zeichenheft nebst Griffelkasten mit der Aufschrift Otto Schäfer.
Zugelaufen: Ein junger schwarzer Hund mit weißen Abzeichen, m. Geschl.
Verloren: Ein Preuß. Klassenlotterieloos (Vie) Nr. 222074.
Hanau am 12. Mai 1894.________________________________
Pfingsten 1894.
Geh aus, o Herz, in seliger Wonne, Und schau die sommerliche Pracht, Auf die heut Gottes ewige Sonne In Liebesglut herniederlacht!
Wahrlich ein herrliches Fest, ein echtes und rechtes Pfingstfest in all' seiner sommerlichen Farbenpracht, in seinem köstlichen Duste, seinem Sonnenglanze und der ganzen Schönheit des lieblichsten aller christlichen Feste. Und um so schöner und wohlthuender für das Menschenherz, als das liebe Pfingstsest in diesem Jahre so früh erscheint, fast an dem frühesten Termine, auf welchen es überhaupt fallen kann. Hoch zum blauen Aether empor steigt die Lerche, frohe Dankeshymnen dem Herrn der Schöpfung darbringend, geschmückt mit des Sommers holden Reizen beut sich uns die Natur, hinweggetilgt sind die letzten Ueberbleibsel schwerer Winterszeit. Und auch das Menschenherz, selbst nur ein Theil des gewaltigen Schöpfungsalls, schlägt höher und muthiger und hoffnungssrohe Zukunftsbilder erstehen dem Auge und schwellen die Brust zu neuem kräftigen Schaffen. Sie Alle, in denen des Lebens Odem weht, auch die sonst Theilnahmslosen und nach dem irdischen Gewinn allzu Geschäftigen, auch die sonst in dumpfer Klause sich Wohlfühlenden, Mutter und Kind, Jüngling und Greis, Arm und Reich, alle ergreift sie mit Macht die urewige, nimmer austilgbare Sehnsucht nach der allgütigen, alle mit gleicher Liebe umfassenden Mutter Natur und in Strömen ziehen sie hinaus, sich Herz, Kopf und Sinn gesund zu baden in dem ewig sprudelnden Born des das All durchfluthenden Lebens.
O Herz, mit alten süßen Lauten Grüßt Dich des Pfingstsest's Herrlichkeit! Dem schönsten Fest, dem lieblich trauten, Sei Gruß und Hymnus denn geweiht!
Dem schönsten Feste sei der Gruß geweiht, aber ohne zu vergessen, daß dieses Fest das Pfingstfest, daß es das hehre Fest der Christenheit ist. j Gehört es doch heute vielfach zum guten Ton, der Bedeutung der christ- W lichen Feste recht wenig zu gedenken, und wird doch besonders das Pfingst- » fest häufig nur noch als das Reisefest betrachtet, an dem die längst ersehnte Badereise endlich angetreten werden kann. Und doch ist das Pfingstfest j ein bedeutungsvolles Fest innerhalb der Merksteine des christlichen Jahres. Bildet es doch gleichsam den Schlußstein des gewaltigen Gebäudes des Christenthums, bildet es doch die Krönung des hehren Werkes, durch welches die Nacht des Heidenthums in das Licht der Liebe und Barmherzigkeit gewandelt wurde. Der Tag, an dem sich des heiligen Geistes hehre Weihe auf die Häupter der Apostel ergoß, da sie befähigt wurden, hinaus zu gehen in die Welt und die erhabene Lehre des Stifters des Christenthums zu künden sonder Furcht und Zagen, der Tag, an dem sich die erste christliche Gemeinde bildete, er soll auch unserer aufgeklärten und vielwissenden Zeit mehr sein, als ein Tag des Vergnügens. Er soll uns daran erinnern, daß wir Christen sind im christlichen Staate, daß wir die Pflichten, welche das Christenthum vorschreibt, erfüllen sollen, daß wir innerhalb der christlichen Gemeinschaft auch christlich denken und handeln sollen. Und daß wir in dem Sinne christlich handeln sollen, wie es die Apostel an jenem denkwürdigen Tage der Pfingsten gelobten und ausführten. Liebe zum Menschen, zum Nebenmenschen und Gerechtigkeit für Alle, auch für die Geringsten, sie sind die gewaltigen Grundpfeiler der neuen Lehre gewesen, die kein Blut und Feuer, kein Schwert und Ketten und Banden mehr auszutilgen vermochten, und sie sollen auch heute noch die Pfeiler sein, auf welche sich die menschliche Gesellschaft stützen soll. Wohl ist es richtig, daß mehr denn je diese Grundlagen von rechts und von links zu erschüttern gesucht werden, daß Sonderinteressen gegen das Wohl, der Gesammtheit auftreten und daß selbst die Autorität des Christenthums angegriffen wird; allein noch schwierigere Zeiten hat dieses überdauert, aus dem Irrwahn ganzer Geschichtsperioden hat es sich immer wieder siegreich empor gerungen und auch unsere Zeit der sich zuspitzenden sozialen und politischen Gegensätze wird es überwinden.
Jener Geist, der am ersten Pfingstfestc das Weltall durchströmte, er waltet noch heute auf Erden, er macht noch heute beredt alle jene Männer, die in dem echten, wahren Christenthum das Heil der Welt erblicken, und er weitet auch heute noch das Herz jedes echten Christen, der die Bedeutung des Pfingstsestes voll und ganz zu würdigen versteht. Jene gewaltige Lehre der Nächstenliebe und Duldsamkeit, jene Lehre, die da predigt von dem Gott der Liebe, nicht aber von dem drohenden Gott der Rache, sie hat noch heute nichts von ihrer weltbewegenden Macht verloren, sie bildet noch heute das Fundament der Sitte, der Kultur, des menschlichen Fortschritts. Das wonnige Pfingstfest aber ist es, an dem sich so recht jene göttliche Liebe in voller Kraft und Herrlichkeit zeigt; möge es auch stets und zu allen Zeiten dazu dienen, der Menschheit die Grundlehren des Christenthums mahnend ins Gedächtniß zu rufen.
Wie das Christenthum, fo sind auch die christlichen Feste weit davon entfernt, vom Christen zu verlangen, daß er sich an den Festtagen von den Menschen und der Natur abschließe. Im Gegentheil, auch das Pfingstfest und dieses vor allen durch seine prangende Schönheit ladet die Menschen geradezu zur Geselligkeit und zum Frohsinn ein. Und so wollen wir hoffen, daß speziell unseren frdl. Leserinnen und Lesern Geselligkeit und Frohsinn an diesen Pfingsten bescheert sein möge, daß sie alle Erholung und frischen Lebensmuth schöpfen mögen in Gottes freier Natur und daß sie neu gestärkt heimkehren und sie freudig zurückblicken dürfen auf das, was wir ihnen auch in diesem Jahre nach alter guter Sitte von ganzem Herzen wünschen:
___________Recht frohe, glückliche Pfingstfesttage!_______
Tagesschau.
Berlin, 11. Mai. Heute Vormittag von 8 Uhr an besichtigten Seine Majestät der Kaiser und König auf dem Tempelhofer Felde die Bataillone des Garde-Füsilier- Regiments und des Kaiser Alexander-Garde- Grenadier-Regiments Nr. 1.
Berlin, 11. Mai. Der „Reichsanz/ veröffentlicht: Gesetz, betreff, den Handel mit Antheilen und Abschnitten von Loosen zu Privatlotterien und Ausspielungen. Vom 19. April 1894.
Berlin, 11. Mai. Durch die Novelle zum Wuchergesetz wird, wie das „Köln. Tbl." schreibt, die Verpflichtung zur Abrechnung und