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r Nr. 109.
Freitag den 11. Mai
1894.
Amtliches.
Bekanntmachung.
Für die Zeit vom 15. Mai bis Ende September wird in Bad Wildungen eine Postanstalt mit Telegraphenbetrieb als Zweigstelle des Kaiserlichen Postamts in Wildungen Stadt unterhalten werden.
Cassel, 4. Mai 1894.
Der Kaiserliche Oberpostdirektor. Zn Vertretung;
Schreiner.
^artößreis ^anaxt. Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.
Im Verlaufe der vorjährigen Choleraepidemie sind mehrfach Cholerabakterien in den Entleerungen von Personen gefunden worden, die anscheinend gesund oder nur leicht erkrankt waren. Nach den Aeußerungen der Sachverständigen sind derartige äußerlich unverdächtige Seuchefälle für die Weiterverbreitung der Krankheit ebenso gefährlich, wie jene, welche nicht blos bakteriologisch, sondern auch klinisch das unverkennbare Bild der Cholera $ bieten, und müssen deshalb auch niit der gleichen Vorsicht, wie letztere, behandelt werden. Auch legt das Kaiserliche Gesundheitsamt Werth darauf, über solche leichtere Infektionen in der gleichen Weise, wie bei dem Vorkommen sonstiger Cholerafälle nach Maßgabe der mittels Runderlasses der Herren Minister für Handel und Gewerbe, der öffentlichen Arbeiten und > der unterzeichneten Minister vom 8. August v. J. (M.-Bl. S. 183) mitgetheilten Maßregeln gegen die Cholera (dit. A. Ziff. 1 Abs. 3 und 4) benachrichtigt zu werden. Nur insofern lassen die in Frage stehenden Erkrankungen eine von den übrigen Cholerafällen abweichende Behandlung zu, als von der öffentlichen Bekanntgabe derselben abgesehen werden kanu, — vorausgesetzt jedoch, daß die erforderlichen Vorsichtsmaßregeln zur Verhütung der Weiterverschleppung des Krankheitsstoffes getroffen werden. Auch in die für die Oeffentlichkeit bestimmten Bekanntmachungen des Kaiserlichen Gesundheitsamtes über den Stand der Cholera werden die fraglichen Seuchefälle nicht Aufnahme finden.
Wir ersuchen ergebenst, die Nachgeordneten Behörden mit Verhaltungsmaßregeln im Sinne obiger Darlegungen gefälligst zu versehen.
Berlin den 20. März 1894.
Der Minister des Innern. Der Minister der geistlichen, Unterrichts- Im Auftrage: und Medizinalangelegenheiten.
(gez.) Haase. Z. A.: (gez.) Bartsch.
An den Königlichen Regierungspräsidenten, Herrn Grafen Clairon d'Hanssonville Hochgeboren zu Cassel.
Vorstehender Erlaß wird der genauesten Beachtung empfohlen.
. Hanau am 5. Mai 1894.
Der Königliche Landrath
P- 3631 v. Oertz en.
6 Der Wilhelm Bauscher in Langendiebach hat für seinen am 13.
. Mai 1878 daselbst geborenen und am 16. Mai 1892 nach Amerika aus- >aewanderten Sohn Heinrich Georg Bausch er um Entlassung aus dem diesseitigen Staatsverbande nachgesucht. ^^Hanau am 30. April 1894.
Der Königliche Landrath.
V. 3152 I- B.: Schneid er, Kreissekretär.
Anläßlich von Spezialfällen ist mit Bezug auf die für den Umfang der Provinz Hessen-Nassau, erlassene Polizeiverordnung vom 1. Juli 1892 über die Untersuchung des Schlachtviehes von dem Herrn Oberpräsidenten dahin Entscheidung getroffen, daß 1) auch diejenigen Thierärzte, welche nicht als Schlachtviehbeschauer bestellt sind, sich aber gleichwohl mit dem Beschauen des Schlachtviehes befassen, zur Anschaffung der erforderlichen Farbenstempel T. B. bezw. R. T. B. auf eigene Kosten verpflichtet sind ; 2) denn § 6 Abs. 1 der gedachten Polizeiverordnung gestellten Forderung einer amtlichen Bescheinigung durch den aufgedruckten Farbenstempel genügt wird.
Die Ortspolizeibehörden werden angewiesen, die Schlachtviehbeschauer und deren Stellvertreter alsbald mit Bescheid zu versehen und für weitere Verbreitung dieser Bekanntmachung Sorge zu tragen.
Hanau am 9. Mai 1894.
Der Königliche Landrath
V. 3965. v. Oertzen.
Dienstnachrichten aus dem Kreise.
Gefunden: Ein Packet Bücher. Eine Brille. Ein Paar graue Damenhandschuhe. Ein Spazierstock. Ein Bonner Lotterieloos Nr. 51662.
Zugelaufen: Ein junger schwarzbrauner Hund m. Geschl.
Hanau am 11. Mai 1894.
Tagesschau.
Berlin, 10. Mai. Seine Majestät der Kaiser und König, Aller- höchstwelche gestern Nachmittag gegen 5 Uhr im Neuen Palais wieder eingetroffen waren, begaben Sich heute früh von dort nach Spandau, um daselbst die Bataillone des Kaiserin Augusta Garde-Grenadier-Regiments Nr. 4 zu besichtigen.
Berlin, 10. Mai. Der „Reichsanzeiger" veröffentlicht eine Verfügung des Reichskanzlers, betreffend die Doppelanrechnung der Dienstzeit der in den Schutzgebieten Kamerun, Togo und Deutsch-Ostafrika angestellten Landcsbeamten.
Berlin, 10. Mai. Der Bundesrath beschloß, der Eingabe des Verbandes der deutschen Thierschutzveine, betreffend den Erlaß eines Verbotes des Feilhaltens lebender Vögel während der Schonzeit, keine Folge zu geben.
Berlin/ io. Mai. Nachdem schon seit einer Reihe von etwa zehn Jahren türkische Offiziere in die deutsche Armee eingestellt werden, ist jetzt auch eine Kommandirung türkischer Marineoffiziere zur deutschen Kriegsflotte erfolgt, und zwar sind der Lieuteannt zur See Raun Bey und der Unterlieutenant zur See Salahaddin zur 1. Marine-Inspektion, Lieutenant zur See Mußlidhiddin zur 1. Torpedo-Inspektion und Lieutenant zur See Enver zur 1. Matrosenartillerie-Abtheilung kommandirt worden. Diese türkischen Offiziere werden nicht, wie gelegentlich einzelne schwedische, rumänische, schweizerische u. s. w. Offiziere, den betreffenden Regimentern so zur Dienstleistung zugetheilt, daß die fremden Herren ihre Uniform behalten u. s. w., sondern für die Zeit ihres Kommandos nach Deutschland treten die Türken vollkommen in die deutsche Armee ein. Sie werden deutsche Unterthanen, tragen die deutsche Uniform, mi: einem Worte: sie find für diese Zeit wirkliche deutsche Offiziere mit allen Rechten und Pflichten solcher. Wie streng dieses Verhältniß bis in die kleinsten Einzelheiten durchgeführt wird, geht z. B. aus der bezeichnenden Thatsache hervor, daß, wenn der Sultan während dieser Kommandozeit einem seiner türkischen Offiziere einen Orden verleiht, der deutsche Kaiser ihm die Genehmigung zur Annahme und zum Tragen der Auszeichnung ertheilen muß, ehe die Verleihung rechtskräftig wird.
Berlin, 9. Mai. Nachdem jetzt der Staatshaushaltsetat publizirt ist, gehen von den Ministerien die zahlreichen Erlasse an die Unterbchörden ab, in denen die Neubewilligungen bekannt gegeben werden, wie auch die definitive Besetzung neugeschaffener Beamtenstellen ausgesprochen wird. Die Zentralstellen warten nämlich nicht, bis der Etat six und fertig ist, sondern bereiten alles, was derselbe bringen soll, vor, sobald er im Abgeordnetenhause genehmigt ist. Hat dann der König seine Unterschrift gegeben, können sofort die die Anstellungen rc. betreffenden Schreiben zur Absendung gebracht werden, bei denen nur noch das Datum einzurücken war.
Berlin, 10. Mai. Das Reichsmarineamt hat die Schichau'sche Werft in Elbing wiederum mit dem Bau von Torpedobooten beauftragt, nachdem die Heeresverwaltung erst vor wenigen Wochen das letzte der 8 im Jahre 1892 bestellten Boote hat abnehmen und nach Wilhelmshaven überführen lassen. Dieser neue Aufirag besteht in einem Torpedodivisionsboot <v-Boot) und 8 8-Booten, die gleichfalls nach dem vergrößerten Modell gebaut werden. Nach Fertigstellung dieses neuen Auftrags wird somit unsere Flotte über ein Torpedobootsmaterial von 9 v-Booteu und gegen 80 Torpedo-8-Booten verfügen.