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MbonnementS-

Preis: gäbrlich 9 -* ^albj. 4^50 A

Vierteljährlich 2^ 25-4.

Für auswärtige gbonnenten mit km betreffenden Potzaufschlag. Die einzelne

Kammer 10 A

AmtLicHes g)rgan für Staöl- unö Lcrnökreis Kanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

JnsertionS-

Preis:

Die ispaltige Garmondzeile oder deren Raum

10 A

Die l'Mp. Zeile 15 A

Die2spa!t. Zeile 20 A

Die 3spalt. Zeile 30 A

Ar. 106.

^taöt^rei^ ^anau.

Polizeiverordnung.

Auf Grund der W. 143 und 144 des Gesetzes vom 30. Juli 1883 über die allgemeine Landesverwaltung und der W. 5 ff. der Allerhöchsten Verordnung vom 20. September 1867 wird unter Zustimmung des Stadt­raths der Stadt Hanau für den Bezirk des Stadtkreises Hanau Folgendes verordnet;

8- i.

Das Reiten und Fahren im Stadtpark, das Mitführen von Hunden oder deren freies Herumlaufenlassen in demselben, das Betreten der Rasen­flächen, Blumenbeete und Boskets, das Abpslücken von Blumen, Abbrechen oder Abschlagen von Zweigen oder Blättern und dergleichen, das Verun­reinigen des Stadtparks durch Fortwerfen irgend welcher Gegenstände, besonders von Papier, das Werfen mit Steinen oder dergl. im Stadtpark, insbesondere in das denselben durchfließende Wasser, ist verboten.

8- 2.

Ebenso ist jede Beschädigung der Gartenanlagen, des Gartenmobiliars und der Einfriedigungen sowohl des Stadtparkes wie der Rasenflächen oder Blumenbeete re. untersagt.

8- 3.

Wärterinnen mit Kinderwagen dürfen nur diejenigen Bänke und Spielplätze benutzen, welche als solche besonders bezeichnet sind.

8- 4.

Die Besucher des Stadtparkes haben den Anordnungen der staatlichen und städtischen Polizeiorgane, sowie des Parkaufsichtspersonals unbedingt Folge zu leisten.

8- 5.

Zuwiderhandlungen haben Geldstrafe von 1 bis 30 Mark oder Haftstrafe zur Folge.

Diese Verordnung tritt niit dem Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft. Hanau am 7. Mai 1894.

Königliche Polizeidirektion,

v. Oertzen.

Zu Vertrauensmännern und Stellvertretern der Hessen-Nassauischen landwirthschaftlichen Berufsgenossenschaft für Vie Sektion Hanau (Land) sind wiedergewählt:

1. im Amtsgerichtsbezirk Hanau:

a) zum Vertrauensmann: Konrad Glaub II., Bruchköbel.

b) zum Stellvertreter: Bürgermeister Baumann daselbst.

II. für den Bezirk Bergen:

a) zum Vertrauensmann: Friedrich Still, Bergen,

b) zum Stellvertreter: Bürgermeister Klemann daselbst.

III. für den Bezirk Windecken:

a) zum Vertrauensmann: Bürgermeister Reul, Windecken,

b) zum Stellvertreter: Leonhard Westphal daselbst.

IV. für den Bezirk Langenselbold:

a) zum Vertrauensmann: Peter Friedrich Gasche, Langenselbold,

b) zum Stellvertreter: Zimmermann Karl Ditzel daselbst.

Hanau am 30. April 1894.

Der Vorsitzende des Sektionsvorstandes

U. 870 v. Oertz en.

Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes. Kekanntwachnng.

Auf Grund § 82*) des landwirthschaftlichen Unsallversicherungs-

Auszug aus der Heberolle (§ 81) muß diejenigen Angaben enthalten, welche die Zahlungspflichtigen in den Stand setzen, die Richtigkeit der angestellten Bei- tragsberechuunq zu prüfen. Die Gemeindebehörde hat. dm Auszug während zwei Wochen zur Einsicht der Betheiligten auszulegen und den Beginn dieser Frist aus ortsübliche Weise bekannt zu machen.

Binnen einer weiteren Frist von zwei Wochen kann der Betriebsunternehmer unbeschadet der Verpflichtung zur vorläufigen Zahlung gegen die Beitragsberech- nung bei dem Genoffenschaftsvorstande Einspruch erheben. Durch diesen Einspruch kann die nach 88 35 und 36 erfolgte Veranlagung und Abschätzung nicht ange­fochten werden. Auf das weitere Verfahren finden die Vorschriften des 8 38, Abs. 3 und entsprechende Anwendung.

Tritt infolge des erhobenen Widerspruchs oder der erhobenen Beschwerde eine ... Herabminderung des Beitrags ein, so ist der Ausfall bei dem limlageverfahreu des nächsten Rechnungsjahres zu decken.

Dienstag den 8. Mai

1894.

gesetzes vom 5 Mai 1886 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, daß die Heberolle über die von den Unternehmern land- und forstwirthschaftlicher Betriebe in der Stadt Hanau zu zahlen­den Beiträge für das Jahr 1893 vom 9. d. Mts. ab in der hie- siigen Kämmerkaffe 14 Tage lang zur Einsicht der Betheiligten ausge­legt ist.

Hanau am 5. Mai 1894.

Der Oberbürgermeister

____________________________ Dr. Gebeschus.______________________6177

Dienstnachrichtm aus dem Kreise.

Gefunden: Eine Alters- rc. Versicherungskarte, auf den Namen Karl Gerhardt", Dreher, lautend. Ein Knabenstrohhut. Ein Regenschirm (auf der Poft stehen geblieben).

Verloren: Eine schwarze Atlastasche mit Portemonnaie mit 5 Mk. Inhalt.

Hanau am 8. Mai 1894.

t Als einen kläglichen Mißerfolg

hat die sozialdemokratische Agitation den Verlauf der diesjährigen Mai­feier zu verzeichnen. Das Volk begeht seit Jahrhunderten die frohen und schönen Festtage der Oster- und Pfingstzeit, deren kirchliche Bedeutung kraft des Empfindens der Volksseele in sinnige Beziehung gebracht ist zu dem Wiedererwachen und Aufblühen des Lebens in der Natur. Dem gütigen Schöpfer, der uns jedes Jahr die Wunderwerke der Schöpfung gleichsam neu erleben läßt, dem gnädigen Erlöser, der der Seele Befreiung aus der Sündennacht und aus der Winterstarre des Unglaubens bereitet, schallt allerorten Preis und Dank. Die Menge, die sich erst in der Kirche zu einer andachtsvollen Gemeinde vereinigt hatte, strömt dann hinaus in Gottes freie Welt, um sich an ihr und in ihr zu erfreuen und aus den Wunderwerken des Lenzes sich Trost und Hoffnung für das eigene Dasein zu schöpfen. Das Volk ist bei dieser guten alten Sitte geblieben, weil sie ganz seinem Bedürfniß und Empfinden entspricht, und als vor fünf Jahren von den Leitern der internationalen Sozialdemokratie der Befehl ausging, den ersten Mai zu einemWeltfeiertage der Arbeiter" zu machen, der zu­gleich ein Gedenktag dergroßen Revolution" von 1789 sein sollte, hat er selbst bei den verbissensten Anhängern nur sehr beschränkte Gefolgschaft gefunden. Man wollte die gesammte Arbeiterschaft zwingen, an diesem Tage die Arbeit niederzulegen, und rief ihr das prahlerische Wort zu: Alle Räder stehen still, wenn dein starker Arm nur will"; _ man wollte damit auch die Massenagitation für die Forderung der Achtstundenarbeit verbinden.

Fünfmal haben wir seitdem diesenWeltfeiertag" erlebt, und von Jahr zu Jahr ist die Bewegung mehr im Sande verlaufen. Die Forde­rung des allgemeinen Niederlegens der Arbeit haben die Führer selbst wohlweislich bald fallen lassen, und 'ebenso die der Achtstundenarbeit. Ihre Blätter beschränken sich darauf, empfindsame Betrachtungen über den Arbeiterfrühling" anzustellen, sie sind zum Theil genöthigt, selbst vor Unbotmäßigkeit gegen Behörden und Arbeitgeber, die verhängnißvolle Folgen haben könnte, zu warnen. Die Feier desWeltfeiertages" bestand auch diesmal wieder nur darin, daß in größeren Industriestädten Gewerkschaften Abendversammlungen abhielten, und daß man hier und daMaimarken" verkaufte, durch deren Lösung der Arbeiter vom Tagesverdienst des 1. Mai einen Beitrag zur Parteikasse leisten soll; denn diese braucht bekanntlich fort und fort Geld. Die organisirte Sozialdemokratie, auf derenDis- ziplinirung" die Führer sich so viel zu Gute thun, zog es danach, wie man sieht, vor, sich der bürgerlichen und staatlichen Ordnung zu fügen. Diewilde" Sozialdemokratie aber, die in der organifirten das echte, rechte Bourgeoisthum verachtet, richtete erst recht nichts aus.

Lau und flau ist in Deutschland, wie im Auslande, auch die dies­jährige Maifeier verlaufen; die Abschwächung, die die Bewegung dafür von Jahr zu Jahr mehr erfährt, zeigt, daß sie aus materiellen wie aus ideellen Gründen im Volke nicht Wurzel schlagen konnte. Ganz vereinzelt sind die Nachrichten, wonach an einigen Orten die Polizei aufgeboten wer­den mußte, um Haufen von Arbeitslosen, die demonstrircn wollten, mit leichter Mühe zu" zerstreuen. Im Londoner Hydepark hat sogar das Volk selbst den demonstrirenden Anarchisten eine Lektion ertheilt, indem es sich auf sie stürzte und ihre Fahnen zerriß. Darin liegt eine Anerkennung für den gesunden Sinn des Volkes, das sich in seiner Mehrheit und in