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dem betreffenden Postaufschlag.

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Amtliches G^gan für Ktcröt- imâ Landkreis Kcrncru.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

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Die 2spalt. Zeile 20 <4.

Die gspalt. Zeile 80 A

Nr. 105.

Montag den 7. Mai

1894.

Amtliches.

DienstnaHrichten aus dem Kreise.

Entlaufen: Am 3. ds. Mts. zu Baiersröderhof ein deutscher Dachshund m. Geschl., mit Leine um den Hals; dem Wiederbringer eine Belohnung.

Gefunden: Eine Anzahl Körbe, eine kl. Mühle nebst Gedeck und eine Fußbank (auf dem letzten Wochenmarkt stehen geblieben). Baares Geld. Ein Geldstück (auf der Post). Ein blau und weiß gestreiftes Taschentuch. Ein Hundemaulkorb. Ein Messer.

Verloren: Von Hanau bis Marköbel ein Zentner Soda und ein Zentner gestoßenen Zucker. Ein Trauring, K. 8. 9./4. 1892 eingravirt.

Hanau am 7. Mai 1894.

^(aöt^rei^ ^artait.

Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes. Jmpfordnung

jür die im Stadtkreise Hanau im Jahre 1894 auszu­führenden öffentlichen Impfungen.

a. Erstimpfungen:

1 Mittwoch den 16. Mai, nachmittags 4 Uhr: Vorstellung derjenigen Kinder, die wegen Krankheit zurückgestellt werden sollen, oder deren Jmpffähigkeit zweifelhaft ist.

2. Montag den 21. Mai, nachmittags 30, Uhr: Impfung der im Jahre 1893 und früher geborenen Kinder, sowie der in den ersten drei Monaten des Jahres 1894 geborenen, deren Impfung gewünscht wird.

Montag den 28. Mai, nachmittags 30- Uhr: Revision derselben.

Jmpflokal: aitftädter 9latfihaiis.

b« Wiederimpfungen:

3. Knabenmittelschule: Mittwoch den 23. Mai, nachmittags 30, Uhr, Impfung; Mittwoch den 36. Mai, nachmittags 30s Uhr, Revision.

4. Knabenvolksschule: Sonnabend den 26. Mai, nachmittags 30- Uhr, Impfung; Sonnabend den 2. Juni, nachmittags 30, Uhr, Revision.

5. Mädchenmittelschule: Mittwoch den 6. Juni, nachmittags 30- Uhr, Impfung; Mittwoch den 13. Juni, nachmittags 30- Uhr, Revision.

6. Mädchenvolksschitle, Abtheilung I: Freitag den 8. Juni, nachmittags 4 Uhr, Impfung; Sonnabend den 16. Juni, 1 nachmittags 30, Uhr, Revision. Abtheilung II: Sonnabend den 9. Juni, nachmittags 30- Uhr, Impfung; Sonnabend den 16. Juni, nachmittags 30- Uhr, Revision.

7. Realschule: Mittwoch den 26. Juni, nachmittags 30, Uhr, £ Impfung ; Mittwoch den 27. Juni, nachmittags 30- Uhr, Revision. ,,

8. Gymnasium: Mittwoch den 26. Juni, nachnnttags 40- Uhr, Impfung; Mittwoch den 27. Juni, nachmittags 40, Uhr, Revision.

9. Höhere Töchterschule: Mittwoch den 26. Juni, nachmittags 5 Uhr, Impfung; Mittwoch den 27. Juni, nachmittags 5 Uhr, Revision. v

10. Davidsohn'sche Schule: Mittwoch den 26. Juni, nachmit­tags 5 Uhr, Impfung; Mittwoch den 27. Juni, nachmittags

5 Uhr, Revision. , , _, , Jmpflokal: zu 3, 4, 5, 6, 7, 8 in den betreffenden Schulen;

V zu 9 und 10 im Altstädter Rathhaus.

Die vorstehenden Impftermine sind außerdem noch durch Aushang 8111 Rathhause bekannt gemacht. , . .

Den Angehörigen der Erstimpflinge sind Seitens der hiesigen Komg-

lichen Polizeidirektion (Landrathsamt) Verhaltungsvorschriften für die öffent­lichen Impfungen und über die Behandlung der Impflinge während der Entwickelung der Jmpfblattern zugestellt, auf deren Beachtung ich ausdrück­lich aufmerksam mache.

Exemplare qu. Verhaltungsvorschriften können außerdem auf Ver­langen bei hiesigem Standesamt entgegengenommen werden. Impfscheine über vollzogene Privatimpfungen sind behufs Eintrags in die Jmpflisten auf dem Standesamt vorzulegen, welche nach erfolgtem Einträge sofort zurückgegeben werden.

Hanau am 1. Mai 1894.

Der Oberbürgermeister Dr. Geb eschus.

Ein amerikanisches Urtheil über die deutsche soziale Gesetzgebung.

Vor Kurzem ist in Washington im Auftrage des amerikanischen Arbeitskommissars Carroll D. Wright ein Werk erschienen, das sich mit den deutschen Krankenkassen-, Unfall-, Jnvaliditäts- und Altersversicherungs­gesetzen beschäftigt. Der umfangreiche Bericht beruht, nach demKöln. Tbl.", auf eingehenden, in Deutschland gemachten Studien, und ist, da er von berufener Seite ausgeht, für uns Deutsche von großem Interesse. Was Einem beim Durchlesen dieses Berichtes am meisten auffallen muß", sagt Herr Carroll D. Wright in seinem einleitenden Schreiben an den Präsidenten Cleveland,ist die Thatsache, daß das obligatorische System der Versicherung Deutschlands alle (und mehr) Zwecke zu sichern sucht, die unter verschiedenen Systemen der Armenpflege angestrebt worden sind, und daß die ethische Seite des Systems am stärksten bei der Herstellung desselben mitgewirkt hat. Es ist noch zu früh, genau zu sagen, was das schließliche Ergebniß des deutschen Experiments sein wird. Eine zwanzig­jährige Erfahrung wird die Welt in den Stand setzen, zu einem Ergebniß zu kommen, ob dadurch die ökonomische Unsicherheit der in der Industrie Beschädigten entfernt und eine Lage gedeihlicher Zufriedenheit gesichert wer­den kann." Der Verfasser des Berichts, ein Herr Johann Brooks, ist zwar ebenfalls sehr vorsichtig in seinem Urtheil, doch zweifelt er nicht mehr am Erfolge der deutschen sozialen Gesetzgebung, insbesondere der Kranken­versicherung.Mehr als ein anderes Volk", sagte er,haben uns die Deutschen geholfen, die Bedeutung dieser Frage zu erkennen. Sie habe« die ökonomischen wie die industriellen Kräfte analysirt, welche von weitem, aber doch mächtig auf den einzelnen Arbeiter und seine Familie einwirken auf einem Weltmarkt, wo seine Sicherheit jeden Augenblick durch neue Formen der Konkurrenz, durch Krisen oder ungesunde Bedingungen, unter denen der Arbeiter seine Kinder aufziehen muß, gefährdet wird. Er kommt dann zu dem Schluffe, daß die hauptsächliche moralische Wirkung bet, von ihm geschilderten Gesetze in der Stärkung des Sinnes für Solidarität zu finden sei, welchen der bloße Versuch, die Gesetze erfolgreich durchzuführen, noch steigern werde. Besonderes Gewicht legt der Verfasser auch auf die intellektuellen und erziehlichen Ergebnisse, welche die Unfalls-, Jnväliditäts- und Altersversicherungsgesetze im ganzen Volke zur Folge hätten, da Jeder­mann sich mit ihnen beschäftigen müsse. Der Verfasser sowohl, wie der Herausgeber dieses Berichts kennen ihr Land und Volk zu gut, um ihm jetzt schon eine Nachahmung der deutschen Gesetzgebung zu »npfchlen oder eine solche auch nur sür möglich zu halten. Herr Brooks läßt jedoch deut­lich durchblicken, daß nach seiner Ansicht auch die Amerikaner einst diesen Weg werden beschreiten müssen.

t Das neue Reichsstempelabgabengesetz.

I.

Mit dem 1. Mai ist das neue Gesetz über die Erhebung von Reichs­stempelabgaben in Kraft getreten, dessen Bestimmungen in drei Haupt­gruppen zerfallen: Besteuerung von Werthpapieren, von Rechtsgeschäften und von Lotterieunternehmungen. Wir stellen im Nachfolgenden das Wich­tigste von diesen Bestimmungen zusammen.

Dem Reichsstempel auf Werthpapiere unterliegen Aktien und die für den Handelsverkehr bestimmten Renten- und Schuldverschreibungen, inländische wie ausländische. Die Abgabe, welche bisher für Aktien Os pCt. des Nennwerthes betragen hatte, ist nunmehr für inländische Aktien aus