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Nr. 100.
Montag den 30. April
1894.
Amtliches, ^anöltreics ^anau.
Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.
Im Anschluß an die vorjährigen Arbeiten werden im Laufe dieses Sommers — etwa vom 1. Mai d. J. ab — trigonometrische Vermessungen in der diesseitigen Provinz stattfinden. Die Ortsbehörden erhalten hiervon unter Hinweis auf die hierunter zum Abdruck gelangte „offene Ordre" Kenntniß.
Hanau am 24. April 1894. •
Der Königliche Landrath
V. 3466 v. O ertz en.
Die von Seiner Majestät dem Kaiser und Könige befohlene Triangulation der Provinzen des Staates wird in diesem Jahre unter oberer Leitung des mit der Stellvertretung des Chefs der Trigonometrischen Abtheilung der Landesaufnahme beauftragten Oberstlieutenants von Schmidt vom Nebenetat des großen Generälstabes â la suite des Generalstabes der Armee, auch in dem Regierungsbezirke Cassel zur Ausführung gelangen j und in trigonometrischen Feldarbeiten bestehen.
Da für das Gelingen dieses gemeinnützigen und mühevollen Unternehmens aber die Mitwirkung der Magisträte, Gutsherrschaften, der Grund- eigenthümer und Einsassen, sowie der Prediger, auch der Landesverwal- tungsbehörden und Offizianten gedachten Bezirks erforderlich ist, so werden die genannten Behörden und Personen hierdurch aufgefordert, diese Allerhöchste Absicht um so mehr kräftig zu unterstützen, als die zu verlangenden überhaupt nicht lästigen Hülfsleistungen in der Regel nur ein bis zwei Mal für einen Ort erforderlich sein werden.
Diefe dem Herrn Oberstlieutenant von Schmidt und dm ihm untergebenen Dirigenten, Offizieren, Trigonometern und Hülfstrigonometern zu gewährenden Hülfsleistungen bestehen vorzüglich in Folgendem:
1. Bei Besteigung der Kirchthürme und anderer erhobener Orte, wenn es verlangt wird, einen oder zwei der umliegenden Gegend kundige Leute milzugeben, welche die entfernten sichtbaren Ortschaften zuverlässig zu benennen wissen.
2. Die zur Besteigung der Thürme und zur Eröffnung von Aussichten etwa nöthigen Anstalten zu gestatten. Die Königlichen Forstbeamten werden angewiesen, bei den zur Gewinnung von Durchsichten unumgänglich nöthig werdenden Durchhauen förderliche Unterstützung zu leisten.
3. Bei Besichtigung der Gegenden auf Verlangen Führer, zum Transporte und zur Bewachung von Instrumenten, sowie zu anderweitig nothwendigen Arbeiten und zu Botengängen geeignete Leute gegen i ortsübliche Zahlung zu gestellen.
4. Bei Quartierwechseln oder sonstigen dienstlichen Veranlassungen haben die Ortsobrigkeiten dem Herrn Oberstlieutenant von Schmidt und den ihm untergebenen Dirigenten, Offizieren, Trigonometern und Hülfstrigonometern auf Verlangen Miethsfuhrwerk gegen eine billige, die ortsüblichen Preise nicht überschreitende Vergütigung, die sofort baar bezahlt werden wird, zu beschaffen und überhaupt für ein schnelles und sicheres Fortkommen zu sorgen.
5. Das zur Errichtung der Signale erforderliche Holz, welches nur dann requirirt werden wird, wenn es unmittelbar zu dem gedachten Zweck verwendet werden soll, ist von den Forstbeamten aus den Königlichen Forsten gegen Bezahlung nach der Forsttaxe zu verabfolgen. Die Nebenkosten, worunter die Hauerlöhne und die etwaigen Rückerlöhne bis zu den Abfuhrwegen verstanden werden, sind der y Forstkasse ebenfalls zu erstatten. Sollten diese Forsten aber dem Orte, wo die Hölzer verwendet werden sollen, so entfernt liegen, daß durch die Beschaffung der Hölzer ein Zeitverlust oder unver- hältnißmäßige Kosten entstehen würden, so ist die erforderliche Quantität von den Grundeigenthümern aus ihren Privatgehölzen zu liefern, diesen aber das Gelieferte aus dem Fonds der Landestriangulation zu bezahlen. Die zur Abfahrt dieser Hölzer nöthigen Fuhren werden von den Ortschaften geleistet und nach billigen Uebereinkommen
•r sogleich bezahlt.
6. Desgleichen werden die zur Errichtung eines Signals erforderlichen Mannschaften von der Grundherrschaft oder den nächsten umliegenden Ortschaften zusammengebracht und, da die Ausrichtung nur einige Stunden Zeit erfordert, auf Verlangen mit fünf und zwanzig ' Pfennigen für den Mann bezahlt. Zu Signalbauten dagegen, : welche mehrere Tage Zeit erfordern, sind die nöthigen Arbeiter gegen . ortsüblichen Tagelohn zu gestellen.
7. Gegen Vorzeigung dieser offenen Ordre sind die genannten Diri- > genten, Offiziere, Trigonometer und Hülfstrigonometer überall wo < sie es verlangen werden, für sich und ihre Diener resp. Burschen, die rationsberechtigten Offiziere auch noch für ihre Pferde, mit ge- i eignetem Quartier und entsprechender Verpflegung zu versehen. Für diese Leistungen hat von den Betreffenden unmittelbar eine angemessene Bezahlung zu erfolgen. Die Fourage für die Pferde der rationsberechtigten Offiziere ist gegen die vorschriftsmäßige Quittung herzugeben. Alle übrigen Hülfsleistungen und aller Vorschub, welcher den Beauftragten widerfahren, insofern sie zur Beförderung ihres Geschäfts gehören, werden gern bemerkt werden.
Es wird von den betreffenden Grundbesitzern, Predigern re. erwartet, daß sie mit Bereitwilligkeit der Allerhöchsten Absicht entsprechen und dadurch zum besseren Gelingen eines ebenso nothwendigen, als nützlichen Unternehmens beitragen werden.
Berlin den 31. Januar 1894.
Der Minister des Innern. Der Minister für Landwirthschaft,
I. A.: (L. 8.) Domänen und Forsten.
gez. Haase. J. V.:
gez. Sterneb erg.
Offene Ordre für den stellvertretenden Ches der Trigonometrischen Abtheilung der Landesaufnahme, Herrn Oberstlieutenant von Schmidt vom Nebenetat des großen Generalstabes â la suite des Generalstabes der Armee und für die demselben untergebenen Dirigenten, Offiziere, Trigonometer und Hülfstrigonometer, an alle Gutsherrschaften, Grundbesitzer, Prediger und alle bei der Landesverwaltung angestellten Offizianten in dem in der Ordre genannten Landestheile.
Ministerinm des Innern. I. A. 789.
Ministerium für Landwirthschaft rc. I. 1979. III. 1369.
Daß der Königliche .
von mir mit der Ausführung trigonometrischer Feldarbeiten beauftragt und ihm zu diesem Jweck vorstehende Ordre übergeben ist, bescheinigt Berlin den 20. April 1894
Der Chef der Trigonometrischen Abtheilung der Landesaufnahme
Oberstlieutenant.
Dienstnachrichten aus dem Kreise.
Gefunden: Ein Deutsches Sprachbuch, I. Ausgabe. Ein Federkasten. Weiße Spitze nebst einem Geldstück.
Verloren: Ein blauer Regenschirm mit weißkarrirten Streifen.
Zugelaufen: Ein junger schwarzer Hund m. Geschl.
Hanau am 30. April 1894.
^taöt&rew ^anau.
Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes.
Das aus Anlaß des im Stadtbezirk Hanau zur Ausführung gekommenen Anseinandersetzungsverfahrens neu angefertigte Flurbuch und die dazu gehörigen Karten, sowie die Grundsteuervertheilungsnachweisung liegen vom 25. ds. Mts. ab sechs Wochen lang während der Stunden von 8 Uhr vor- bis 6 Uhr nachmittags im Geschäftslokale des Königlichen Katasteramts I hier zur Einsicht der Betheiligten offen.
Hanau am 28. April 1894.
Der Oberbürgermeister
Dr. Gcbeschus. 5764